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Umweltbundesamt startet Register für Ökostrom
Das Herkunftsnachweisregister für Ökostrom (HKNR) beim Umweltbundesamt (UBA) hat seinen Betrieb aufgenommen. Darauf weist das UBA hin. Damit setzt Deutschland eine europäische Vorgabe für mehr Verbraucherschutz im Strommarkt um. Die Einrichtung des HKNR ist durch die europäische Richtlinie 2009/28/EG vorgeben. Die Mitgliedstaaten müssen danach ein genaues, zuverlässiges und betrugssicheres System für Herkunftsnachweise bereitstellen. Das UBA ist als zentrale Behörde für die Registerführung zuständig. Dies wurde im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Nach der Registrierung von Betreibern und deren Anlagen unter www.hknr.de stellt das UBA seit Anfang Januar für in Deutschland erzeugten erneuerbaren Strom Herkunftsnachweise aus und schreibt diese auf ihrem Konto gut.
Wer Strom aus Erneuerbaren Energien produziert, darf diese Stromeigenschaft vermarkten – aber nur ein einziges Mal. In der Stromkennzeichnung dürfen ab November 2014 nur noch Herkunftsnachweise verwendet werden, die im HKNR entwertet wurden. Ein Energieversorgungsunternehmen weist seinen Kundinnen und Kunden den Anteil „sonstige erneuerbare Energien“ separat in der Stromrechnung aus und muss für genau diese Strommenge Herkunftsnachweise entwertet haben.
Das UBA bestätigt mit den Herkunftsnachweisen, dass Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Das HKNR überwacht die Vermarktung dieses Stroms und soll mit Herkunftsnachweisen zuverlässig eine Doppelvermarktung ausschließen. Erzeuger von Strom aus Erneuerbaren Energien müssen sich und ihre Anlagen beim HKNR registrieren, sofern sie ihren Strom direkt und mit Herkunftsnachweisen vermarkten wollen und dafür auf fixe Vergütungen oder Marktprämien nach dem EEG verzichten.
Der Herkunftsnachweis für Ökostrom funktioniert wie eine Geburtsurkunde, ist aber kein Qualitätssiegel. Der Herkunftsnachweis bescheinigt in der Form eines elektronischen Dokuments, wo und wie Strom aus Erneuerbaren Energien produziert und eingespeist wurde. Für jede Megawattstunde (MWh) regenerativen Stroms erhält der Erzeuger genau einen Herkunftsnachweis. Dieses elektronische Dokument wird nach der Lieferung des Stroms an eine Verbraucherin oder einen Verbraucher für die Stromkennzeichnung verwendet und nach einmaliger Nutzung entwertet.
Zukünftig überträgt das UBA auch Herkunftsnachweise in das Ausland (Export) und aus dem Ausland (Import). Die dazu erforderlichen Kriterien zur Anerkennung ausländischer Herkunftsnachweise entwickelt das UBA nach eigenen Angaben derzeit mit anderen nationalen Registern in Europa.
Wer Strom aus Erneuerbaren Energien produziert, darf diese Stromeigenschaft vermarkten – aber nur ein einziges Mal. In der Stromkennzeichnung dürfen ab November 2014 nur noch Herkunftsnachweise verwendet werden, die im HKNR entwertet wurden. Ein Energieversorgungsunternehmen weist seinen Kundinnen und Kunden den Anteil „sonstige erneuerbare Energien“ separat in der Stromrechnung aus und muss für genau diese Strommenge Herkunftsnachweise entwertet haben.
Das UBA bestätigt mit den Herkunftsnachweisen, dass Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Das HKNR überwacht die Vermarktung dieses Stroms und soll mit Herkunftsnachweisen zuverlässig eine Doppelvermarktung ausschließen. Erzeuger von Strom aus Erneuerbaren Energien müssen sich und ihre Anlagen beim HKNR registrieren, sofern sie ihren Strom direkt und mit Herkunftsnachweisen vermarkten wollen und dafür auf fixe Vergütungen oder Marktprämien nach dem EEG verzichten.
Der Herkunftsnachweis für Ökostrom funktioniert wie eine Geburtsurkunde, ist aber kein Qualitätssiegel. Der Herkunftsnachweis bescheinigt in der Form eines elektronischen Dokuments, wo und wie Strom aus Erneuerbaren Energien produziert und eingespeist wurde. Für jede Megawattstunde (MWh) regenerativen Stroms erhält der Erzeuger genau einen Herkunftsnachweis. Dieses elektronische Dokument wird nach der Lieferung des Stroms an eine Verbraucherin oder einen Verbraucher für die Stromkennzeichnung verwendet und nach einmaliger Nutzung entwertet.
Zukünftig überträgt das UBA auch Herkunftsnachweise in das Ausland (Export) und aus dem Ausland (Import). Die dazu erforderlichen Kriterien zur Anerkennung ausländischer Herkunftsnachweise entwickelt das UBA nach eigenen Angaben derzeit mit anderen nationalen Registern in Europa.