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ECOanlagecheck, Windenergie-Investments, Geschlossene Fonds
Unabhängige Analyse: Bürgerwindpark Klosterwald – geschlossener Fonds WEBW Windkraftanlagen Creglingen
Die WEBW Windenergie Baden-Württemberg GmbH aus Stuttgart hat ihren ersten Windfonds initiiert. Als Prospektverantwortliche ist die KWA Bioenergie GmbH aus Bietigheim-Bissingen mit an Bord. Der Fonds WEBW Windkraftanlagen Creglingen investiert in sieben Windenergieanlagen, die im Nordosten Baden-Württembergs errichtet werden sollen. Anleger können sich ab 5.000 Euro an dem Fonds beteiligen. Der ECOanlagecheck analysiert und beurteilt das Angebot.

Per Mausklick gelangen Sie zu einer PDF-Version dieses ECOanlagechecks.
Der Windparks Klosterwald soll zehn Windkraftanlagen der GE Wind Energy GmbH umfassen, einer Windsparte des US-amerikanischen Konzerns General Electric. Der Fonds selbst investiert in sieben Anlagen. Die drei weiteren Anlagen des Windparks Klosterwald werden von drei Kooperationspartnern des Fonds realisiert. Die Partner wollen gemeinsam ein Umspannwerk betreiben.
Die Anlagen des Typs GE 2,5-120 haben eine Nennleistung von jeweils 2,53 Megawatt (MW) und sollen bis Ende 2015 in Betrieb gehen. Nach Angaben von WEBW wurden am künftigen Standort bereits die benötigten Waldflächen gerodet. Der Bau der Anlagen kann laut Pressemeldung von WEBW voraussichtlich im Frühjahr 2015 beginnen.
Fondsinitiatorin und Leistungsbilanz
Projektentwicklerin des Windparks und Fondsinitiatorin ist die WEBW Windenergie Baden-Württemberg GmbH, 2011 gegründet. Sie plant und entwickelt Windenergieprojekte in Baden-Württemberg. Ihre Gesellschafter sind zu je 50 Prozent die KWA Contracting AG und die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH. Die Landsiedlung wurde 1932 gegründet und ist das gemeinnützige Siedlungsunternehmen des Landes Baden-Württemberg. Ihre Aufgabe ist die Entwicklung des ländlichen Raumes.
Die KWA Contracting AG aus Stuttgart, 2001 gegründet, entwickelt, realisiert und/ oder betreibt Projekte im Bereich der ökologischen Strom- und Wärmeerzeugung. Laut Prospekt handelt es sich dabei um zehn Solaranlagen, zehn Biogasanlagen, eine Wasserkraftanlage, zwei Holzheizkraftwerke, 30 Holzheizungen, 23 Blockheizkraftwerke und zwei Energiesparprojekte. Windenergieprojekte hat sie bislang nicht realisiert. Laut Prospekt plant KWA – als Gesellschafter und Geschäftsführung der WEBW – derzeit zehn Windenergieprojekte in Baden-Württemberg.
Anbieterin des Fonds ist die Fondsemittentin WEBW Windkraftanlagen Creglingen GmbH & Co. KG. Die Verantwortung für den Prospekt übernimmt die KWA Bioenergie GmbH (Stammkapital 25.000 Euro) aus Bietigheim-Bissingen. Gesellschafter der Prospektverantwortlichen ist die KWA Contracting AG. Da es sich um ihr erstes Angebot handelt, haben weder die Fondsanbieterin noch die Fondsinitiatorin eine Leistungsbilanz. Die KWA Contracting AG hat bereits mehrere Kapitalanlagen auf den Markt gebracht, aber keine Leistungsbilanz veröffentlicht.
Eigenkapitalhöhe und Platzierungsgarantie
Gesamtfinanzierungsvolumen: 35,36 Millionen Euro
Eigenkapitalvolumen (ohne Agio): 9,2 Millionen Euro (26,0 Prozent)
Platzierungsgarantie: Nein
Fremdkapitalvolumen: 26,16 Millionen Euro (74,0 Prozent)
Die Komplementärin WEBW Creglingen Verwaltungs-GmbH ist berechtigt, das Eigenkapitalvolumen um weitere 1,5 Millionen Euro auf 10,7 Millionen Euro zu erhöhen.
Ein Darlehensvertrag ist laut Prospekt noch nicht abgeschlossen. Die Anbieterin kalkuliert für die Prognoserechnung mit einer Darlehenslaufzeit von 16 Jahren und einem Darlehenszins von 2,9 Prozent pro Jahr, der auch nach Ende der zehnjährigen Zinsbindungsfrist Bestand haben soll.
Fondsnebenkosten
(in Prozent des Eigenkapitalvolumens ohne Agio)
Agio: 5,0 Prozent
Eigenkapitalvermittlung (ohne Agio): 2,5 Prozent
Prospekterstellung: 1,6 Prozent
Prospektprüfung, Steuer- und Rechtsberatung, Eintragung: 1,1 Prozent
Gesamtweichkosten: 10,2 Prozent
Die Weichkostenquote liegt unter dem Durchschnittsbereich der von ECOreporter.de in den letzten zwei Jahren analysierten Windfonds.
Zudem wird das Agio nach Einschätzung der Anbieterin im Durchschnitt deutlich unter 5 Prozent liegen, da voraussichtlich viele Anleger ein reduziertes Agio zahlen werden. Kein Agio bezahlen Anleger, die in einem Umkreis von 20 Kilometern um den Windpark Klosterwald ihren Erstwohnsitz haben. Anleger, die schon an früheren Gesellschaften, in denen die KWA Bioenergie GmbH als Komplementärin auftritt, oder an der KWA Contracting AG beteiligt sind, bezahlen nur das halbe Agio.
Laufende Kosten
Wartung und Instandhaltung (pro Jahr): ca. 30.000 Euro/MW
Technische und kaufmännische Betriebsführung (erstes Jahr): 4.500 Euro/MW
Pacht (pro Jahr): 16.000 Euro/MW
Fondsgeschäftsführung und Anlegerbetreuung: 0 Euro/MW
Kostensteigerung (pro Jahr, Kalkulation): 1,5 Prozent pro Jahr
Die Fondsgesellschaft hat laut Prospekt mit dem Anlagenlieferanten und Generalunternehmer GE Wind Energy GmbH einen Vollwartungsvertrag abgeschlossen. GE garantiert laut Vertrag über die Laufzeit von 15 Jahren eine energetische Verfügbarkeit der Windenergieanlagen von 97 Prozent. Energetische Verfügbarkeit bedeutet, dass die Verfügbarkeit anhand des (möglichen) Energieertrags bzw. des Energieertragsverlustes durch Stillstand ermittelt wird, und nicht von der zeitlichen Dauer des technisch bedingten Stillstandes abhängig ist. Dementsprechend sinkt die energetische Verfügbarkeit nicht, wenn die Windenergieanlage während einer Zeit der Windstille nicht betriebsbereit ist. Dagegen sinkt die energetische Verfügbarkeit stärker als die zeitliche Verfügbarkeit, wenn die Windenergieanlage während windstarker Zeiten technisch bedingt stillsteht, so dass die Fondsgesellschaft in diesem Fall bei der Bewertung nach der energetischen Verfügbarkeit bessergestellt wird.
Die Kosten für Wartung und Instandhaltung liegen im marktüblichen Bereich.
Die Pacht je MW, die der Fonds für die Anlagenstandorte an den Landesbetrieb ForstBW (Forstverwaltung Baden-Württemberg) zu zahlen hat, ist mit rund 16.000 Euro/MW – 7 Prozent der jährlichen Nettostromerlöse – im Vergleich zu dem Pacht-Durchschnittswert der von ECOreporter.de in den letzten zwei Jahren untersuchten, in Deutschland investierenden Windfonds – relativ hoch. Dazu kommen noch Pachtzahlungen für Trassennutzung und Ausgleichsmaßnahmen von prognosegemäß anfänglich rund 3.600 Euro/MW, die mit 1,5 Prozent pro Jahr in der Prognoserechnung gesteigert werden. Die jährliche Mindestpacht beträgt unabhängig vom Stromertrag rund 10.000 Euro/MW.
Zu den Pachtzahlungen für die Anlagenstandorte ist anzumerken, dass die Pachten in den letzten zwei Jahren gemäß den Erhebungen von ECOreporter.de teilweise deutlich gestiegen sind. Nach Einschätzung der Fondsinitiatorin sind die Pachtzahlungen des Fonds für die aktuellen Verhältnisse in Baden-Württemberg als „eher gering“ anzusehen.
Sollte der jährliche Stromertrag über 7,2 Millionen kWh je Anlage steigen, würde sich die Pacht für die darüber hinausgehende Menge auf 30 Prozent der Stromerlöse erhöhen, bei über 7,6 Millionen kWh auf 40 Prozent der darüber hinausgehende Menge. Dieses Szenario sei allerdings aufgrund des Binnenlandstandortes eher unwahrscheinlich, betont die Anbieterin. Diese Einschätzung der Anbieterin wird auch durch die Vergleichszahlen gestützt: Die Ertragsgutachter prognostizieren einen Brutto-Energieertrag (vor Sicherheitsabschlägen) von rund 7,07 Millionen kWh je Anlage. Die Fondskalkulation setzt 6,36 Millionen kWh je Anlage an.
Die Vergütung für technische und kaufmännische Betriebsführung sowie Fondsgeschäftsführung und Anlegerbetreuung liegt mit zusammen 4.500 Euro/MW unter dem Durchschnittsbereich der Windfonds, die ECOreporter.de innerhalb der letzten zwei Jahre analysiert hat.
Die Kosten für die laut Prospekt noch abzuschließende Allgefahren- und Haftpflichtversicherung sind mit ca. 400 Euro/MW niedrig kalkuliert. Die Kosten lagen bei den von ECOreporter.de in den letzten zwei Jahren analysierten Windfonds in der Regel zwischen 1.500 und 2.000 Euro/MW. Nach Angaben der Anbieterin ist die Allgefahren- und Haftpflichtversicherung inzwischen zu den Konditionen abgeschlossen, die der Prospekt nennt.
Laufzeit und Ausschüttungen
Laufzeit: 21 Jahre (Prognosezeitraum), ordentliche Kündigung der Anleger erstmals zum 31. Dezember 2035 möglich
Gesamtausschüttung (Kalkulation): 197 Prozent (inkl. 100 Prozent Kapitalrückzahlung)
Ausschüttung durch Verkaufserlös (Kalkulation): 11 Prozent
Renditeprognose vor Steuern pro Jahr (IRR, Kalkulation bei 2,5 Prozent Agio, ECOreporter.de-Berechnung): 4,7 Prozent
Einkunftsart: Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Einkaufsfaktor (Kaufpreis für Windpark/Prognose Stromerlöse pro Jahr): 8,0
Gesamtfinanzierung: 1.997 Euro/kW
Einspeisevergütung: 8,9 Cent/kWh
Die Gesamtfinanzierung pro kW liegt im für Windkraftfonds in Deutschland marktüblichen Bereich. Der Einkaufsfaktor liegt unter dem von ECOreporter.de ermittelten Durchschnitt für in Deutschland investierende Windkraftfonds. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass der Einkaufsfaktor nur die Kosten für die Errichtung der Windenergieanlagen berücksichtigt. Für den Betrieb des Windparks Klosterwald muss aber ein Umspannwerk errichtet werden, an dessen Betreibergesellschaft Umspannwerk Nassau GmbH & Co. KG der Fonds zu 48,34 Prozent beteiligt ist. Zudem investiert der Fonds laut Finanzplan in das Umspannwerk rund 2,9 Millionen Euro über ein Gesellschafterdarlehen. Wenn die Investition in das Umspannwerk einberechnet wird, ergibt sich ein höherer – noch leicht unterdurchschnittlicher – Einkaufsfaktor von 8,7. Trotz des günstigen Einkaufsfaktors ist die Renditeerwartung (IRR) vor Steuern mit 4,7 Prozent pro Jahr im Vergleich mit anderen Windfonds unterdurchschnittlich. Gründe hierfür sind neben den – inkl. der Pachten für Trassennutzung und Ausgleichsmaßnahmen – hohen Pachtzahlungen auch die Aufwendungen des Fonds für die Nutzung des Umspannwerkes, die sich inkl. Abschreibungen laut Prognoserechnung auf rund 4,2 Millionen Euro bis 2035 summieren.
Die Pachtverträge haben eine Laufzeit von 20 Jahren plus einer Verlängerungsoption von zwei Mal fünf Jahren seitens der Fondsgesellschaft, so dass – bei einer Verlängerung der Betriebsgenehmigung für den Windpark – ein Verkauf oder ein Weiterbetrieb des Windparks nach 2035 und damit Mehrerträge möglich sind. Diese sind in der Prognoserechnung und damit in der Renditeprognose mit 1 Million Euro eher vorsichtig kalkuliert.
Die KWA Contracting AG erhält ab dem Jahr 2016 eine Gewinnbeteiligung, falls die Jahresergebnisse der Fondsgesellschaft besser ausfallen als prognostiziert. Die Gewinnbeteiligung beträgt laut Prospekt 25 Prozent der Differenz zwischen den kumulierten tatsächlichen Jahresergebnissen (vor Gewerbesteuer ohne Abschreibung) und den prospektierten kumulierten Jahresergebnis ab 2016.
In der Regel gibt es bei Fonds nur am Ende der Fondslaufzeit eine Gewinnbeteiligung für einen Initiator oder Anbieter, wenn die Gesamtausschüttung an die Anleger über der Prognose liegt. Bei der vorliegenden Gewinnbeteiligungsklausel ist es möglich, dass KWA jahrelang – nicht rückzahlbare – Gewinnbeteiligungen erhält, auch wenn die Gesamtausschüttung an die Anleger – z. B. aufgrund – grundsätzlich möglicher – größerer technischer Schäden an den Windenergieanlagen nach Ablauf des Vollwartungsvertrages – unter der Prognose bleiben sollte.
Technik und Erträge
Bei den sieben Windenergieanlagen des Windparks Klosterwald handelt es sich um den Typ GE (GeneralElectric) 2.5-120 mit je 2,53 MW Nennleistung und 139 Metern Nabenhöhe. Der Anlagentyp ist nach Angaben von General Electric speziell für den Einsatz an bewaldeten und Schwachwind-Standorten entwickelt und gestattet laut GE eine 15prozentige Steigerung beim Stromertrag.
Beim Windpark Klosterwald rechnen die Windgutachter mit mittleren Windgeschwindigkeiten von 5,9 Metern je Sekunde (m/s) auf Nabenhöhe und einem Ertragswert (kWh/kW; Volllaststunden) nach Sicherheitsabschlag von 2.500. Der erwartete Ertragswert ist für süddeutsche Windverhältnisse hoch.
Die Cube Engineering GmbH aus Kassel und die RSC GmbH aus Velburg haben für den Windpark Klosterwald je ein Windgutachten erstellt. Die Gutachter prognostizieren im Mittel eine Strommenge von durchschnittlich 49,464 Millionen kWh, die der Windpark jedes Jahr produzieren kann. Berücksichtigt ist dabei, dass einzelne Windenergieanlagen im Windschatten anderer liegen (Abschattungseffekte). In der Prognoserechnung hat die Anbieterin von dieser Strommenge einen Sicherheitsabschlag von 5 Prozent (inkl. drei Prozent Verfügbarkeitsverlusten) abgezogen. Zudem berücksichtigt die Prospektkalkulation Netzverluste von 2,5 Prozent und sonstige Verluste (Fledermausabschaltung, Schattenabschaltung, etc.) von 2,5 Prozent. Die Summe der Abschläge liegt mit 10 Prozent im marktüblichen Bereich, den ECOreporter.de innerhalb der letzten zwei Jahre bei Windfonds ermittelt hat.
Die Fledermausaktivitäten am Anlagenstandort werden – gemäß Nebenbestimmungen der Bau- und Betriebsgenehmigung – zunächst zwei Jahre lang erfasst. Nach der folgenden Auswertung der Daten entscheidet die Genehmigungsbehörde über Abschaltzeiten für die Windenergieanlagen zum Schutz der Fledermäuse. Vorsorglich hat die Genehmigungsbehörde für das erste Betriebsjahr Abschaltzeiten festgelegt, die laut Prospekt voraussichtlich zu einer Minderung beim Energieertrag von 2,5 Prozent pro Jahr führen werden. Der Gutachter RSC hat laut Prospekt im August 2014 unter Berücksichtigung der Fledermausabschaltzeiten den erwarteten Energieertrag um rund 2,6 Prozent nach unten korrigiert. Es besteht das Risiko, dass die von der Genehmigungsbehörde noch festzulegenden Abschaltzeiten zu höheren Ertragseinbußen führen als angenommen.
Laut Prospekt unterliegen an einem Waldstandort die Ertragsgutachten einer höheren Unsicherheit als auf einer Freifläche. Die Geländerauhigkeit ist laut Prospekt in den Gutachten berücksichtigt.
Ökologische Wirkung
Mit der Strommenge von 44,5 Millionen kWh, die die Windenergieanlagen laut Gutachter-Mittelwert abzüglich des Sicherheitsabschlages voraussichtlich erzeugen, können bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh rechnerisch rund 12.700 Haushalte jährlich versorgt werden. Im Vergleich zur Stromgewinnung aus konventionellen Kraftwerken werden durch den Betrieb der Windenergieanlagen somit circa 27.000 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart.
Die energetische Amortisationszeit der Windenergieanlagen des Windparks Klosterwald liegt bei weniger als einem Jahr. In dieser Zeit erzeugen die Windenergieanlagen die Energiemenge, die bei Herstellung, Transport und Wartung der Anlagen verbraucht werden. Die ökologische Wirkung im Bereich Klimaschutz ist also hoch.
Zur ökologischen Wirkung auf den Standort: Für den gesamten Windpark werden laut Prospekt insgesamt ca. 4,3 Hektar Waldfläche dauerhaft umgewandelt. Nach Angaben der Anbieterin wurde in der Waldumwandlungsgenehmigung festgelegt, dass die umgewandelte Waldfläche im Verhältnis 1:1,44 auszugleichen sei. Demnach müssen an anderer Stelle 6,2 Hektar Fläche aufgeforstet werden. .Die Flächenversiegelungen für die Fundamente und die Zuwegung des Windparks werden laut Prospekt minimiert und ausgeglichen. Zudem zahlt der Fonds laut Prospekt zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaftsbild rund 200.000 Euro.
Grundsätzlich dauert es Jahrzehnte, bis eine neu aufgeforstete Waldfläche einen hohen ökologischen Wert hat. Bei der gerodeten Fläche handelt es sich nach Angaben der Anbieterin allerdings um einen Wirtschaftswald, dessen Flächen zu einem großen Teil von Sturmschäden betroffen seien. Der geplante Windpark liegt nicht in Schutzgebieten. Zudem erfolgte die Auswahl der Standorte laut Prospekt in enger Abstimmung mit der Forstbehörde, um den Eingriff in wertvolle Forstbestände zu minimieren und dem Artenschutz Rechnung zu tragen.
Risiko
Die Bau- und Betriebsgenehmigungen für den Windpark Klosterwald sind am 12. August 2014 erteilt worden. Laut Prospektnachtrag ging am 11. September 2014 ein Widerspruch gegen die Genehmigung ein. Die Genehmigungsbehörde hat am 5. November 2014 mitgeteilt, dem Widerspruch nicht stattzugeben und das Verfahren an das zuständige Regierungspräsidium Stuttgart weiterzuleiten. Zudem wurde gegen die Genehmigungs-Entscheidung eine Petition beim Landtag Baden-Württemberg eingereicht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Widerspruch und/oder die Petition Erfolg hat und der Betrieb der Anlagen beschränkt wird oder im Extremfall die Genehmigungen ganz entzogen werden.
Nach Angaben der Anbieterin liegen ihr Rechtsgutachten vor, die das Risiko, dass es Änderungen der Genehmigung gibt, als sehr gering einschätzen. Der Widerspruch liege bei dem Regierungspräsidium und werde im Januar bearbeitet. Die Petition werde derzeit geprüft. Sie hat nach Angaben der Anbieterin keine aufschiebende Wirkung, da alle Genehmigungen erteilt wurden. Bisher wurde nach Angaben der Anbieterin keine Klage vor einem Verwaltungsgericht erhoben.
Der Bau des Windpark Klosterwald soll im Frühjahr 2015 beginnen. Es bestehen also noch Fertigstellungs- und Bauherrenrisiken. Die Inbetriebnahme der sieben Windenergieanlagen ist für spätestens Ende 2015 geplant. Es besteht das Risiko, dass sich die Inbetriebnahme der Windenergieanlagen verzögert. Sollten die Anlagen erst 2016 in Betrieb gehen, könnte sich die Einspeisevergütung für den Windpark laut dem reformierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) um bis zu 1,2 Prozent vermindern.
Derzeit ist noch kein Darlehensvertrag abgeschlossen (Stand: 15. Dezember 2014). Der Werkvertrag über die Herstellung, Lieferung, den Bau und die Inbetriebnahme der sieben Windenergieanlagen ist nach Angaben der Anbieterin von beiden Vertragsparteien unterzeichnet und gültig. Der abgeschlossene Vertrag sieht nach Angaben der Anbieterin vor, dass der Generalunternehmer die Windenergieanlagen spätestens zwölf Monate nach der – derzeit noch nicht erfolgten (Stand: 15. Dezember) – ersten Anzahlung durch den Fonds in Betrieb nehmen muss.
Nach Angaben der Anbieterin fehlen noch einzelne Gestattungsverträge für die Stromtrasse und Transportstrecke, die derzeit formuliert werden (Stand: 15. Dezember 2014).
Die Auflösung der Fondsgesellschaft kann mit 75 Prozent der Stimmen der Gesellschafter beschlossen werden. Laut Gesellschaftsvertrag können die überstimmten Gesellschafter in diesem Fall die Fondsgesellschaft fortsetzen. Die „nicht zur Fortsetzung bereiten Gesellschafter sind alsdann verpflichtet, ihre Anteile … abzutreten oder die Einziehung der Anteile zu dulden“. Nach Angaben der Anbieterin wäre dann eine Abfindung für die ausscheidenden Gesellschafter vorgesehen. Der Abfindungsbetrag kann aber regelmäßig geringer sein als der Betrag, den die ausscheidenden Gesellschafter bei einer Auflösung der Gesellschaft erhalten könnten. Nach Angaben der Anbieterin ist die Idee hinter dieser Klausel, dass alle Anleger gemeinsam weitermachen und eine Auflösung möglichst vermieden wird. In der Praxis führt die Klausel dazu, dass gegen die Stimme der Gründungskommanditistin KWA Contracting AG (5.000 Euro Einlage) eine Auflösung der Fondsgesellschaft nicht durchgesetzt werden kann.
Gesellschafter können ihre Fondsanteile jederzeit an andere Gesellschafter des Fonds abtreten. Verfügungen zugunsten anderer Personen bedürfen dagegen laut Gesellschaftsvertrag der Zustimmung der Komplementärin. Es wird im Prospekt nicht ausgeführt, unter welchen Voraussetzungen die Komplementärin zustimmt oder nicht zustimmt. Daher kann es möglich sein, dass die Gesellschafter ihre Anteile praktisch nicht oder kaum abtreten oder veräußern können.
Stärken
KWA mit umfangreichen Erfahrungen bei Energieprojekten
Windpark genehmigt
Niedrige Weichkostenquote
Günstiger Einkaufsfaktor
Schwächen
Bau- und Bauherrenrisiko
Darlehensvertrag noch nicht abgeschlossen
Erstes Windparkprojekt für die Initiatoren
Teilweise anlegerunfreundliche Vertragsklauseln
Chancen
Mehrerträge durch Weiterbetrieb oder Verkauf der Windenergieanlagen nach 20 Jahren
Risiken
Geringerer Wind- und Stromertrag als kalkuliert
Widerspruch und Petition gegen die Genehmigung
Fazit:
Finanziell
Bei den Anlagen des Windpark Klosterwald besteht noch das Risiko einer verspäteten Inbetriebnahme. Während des Betriebes des Windparks besteht das Risiko, dass der Energieertrag niedriger ist als prognostiziert. Der Fonds hat den Windpark vergleichsweise günstig eingekauft. Trotzdem ist die Renditeerwartung unterdurchschnittlich, da die Pachtzahlungen relativ hoch sind und Investitionen in ein Umspannwerk erforderlich sind. Mögliche Mehrerträge nach 2035 durch einen Verkauf oder ein Weiterbetrieb des Windparks sind nur im geringen Umfang in der Fondskalkulation berücksichtigt, so dass hier Potenzial für eine höhere Rendite besteht.
Nachhaltigkeit
Die verstärkte Nutzung der Windenergie in Süddeutschland ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Der Windpark Klosterwald befindet sich in einem Waldgebiet, so dass im Vergleich zu anderen Windfonds der Bau des Windparks mit stärkere Eingriffe in die Natur verbunden ist. Auf Basis der vorliegenden Informationen kann der Windpark Klosterwald aber noch als nachhaltiges Projekt gelten.
ECOreporter.de-Empfehlung
Der Windpark Klosterwald ist das erste Windparkprojekt der WEBW und der KWA. . Konzeption und Kalkulation des Fonds sind insgesamt noch solide. Für Bürger aus Baden-Württemberg ist das Projekt eines der bislang wenigen Projekte in ihrem Bundesland, an dem sie sich beteiligen und damit die Energiewende bei sich voranbringen können.
Basisdaten
Anbieterin und Emittentin: WEBW Windkraftanlagen Creglingen GmbH & Co. KG, Stuttgart
Prospektverantwortliche: KWA Bioenergie GmbH, Bietigheim-Bissingen
Komplementärin und Geschäftsführerin: WEBW Creglingen Verwaltungs-GmbH, Stuttgart
Beteiligungsform: Direktkommanditist
Währung: Euro
Gesamtfinanzierungsvolumen: 35,36 Millionen Euro
Eigenkapitalvolumen (ohne Agio): 9,2 Millionen Euro
Mindestzeichnungssumme: 5.000 Euro
Agio: 5 Prozent (2,5 Prozent für Bestandsanleger und Aktionäre der KWA; 0 Prozent für Bürger im Umkreis von 20 km um den Windpark)
Laufzeit: 21 Jahre (Prognosezeitraum), Kündigung erstmals zum 31. Dezember 2035 möglich
BaFin-Billigung: Ja
Leistungsbilanz: Ja
IDW-Prospektprüfungsbericht: Ja
Mittelverwendungskontrolle: Nein
Sensitivitätsanalyse: Nein
Haftsumme: 100 Prozent der Kommanditeinlage (Außenverhältnis und Innenverhältnis)

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Der Windparks Klosterwald soll zehn Windkraftanlagen der GE Wind Energy GmbH umfassen, einer Windsparte des US-amerikanischen Konzerns General Electric. Der Fonds selbst investiert in sieben Anlagen. Die drei weiteren Anlagen des Windparks Klosterwald werden von drei Kooperationspartnern des Fonds realisiert. Die Partner wollen gemeinsam ein Umspannwerk betreiben.
Die Anlagen des Typs GE 2,5-120 haben eine Nennleistung von jeweils 2,53 Megawatt (MW) und sollen bis Ende 2015 in Betrieb gehen. Nach Angaben von WEBW wurden am künftigen Standort bereits die benötigten Waldflächen gerodet. Der Bau der Anlagen kann laut Pressemeldung von WEBW voraussichtlich im Frühjahr 2015 beginnen.
Fondsinitiatorin und Leistungsbilanz
Projektentwicklerin des Windparks und Fondsinitiatorin ist die WEBW Windenergie Baden-Württemberg GmbH, 2011 gegründet. Sie plant und entwickelt Windenergieprojekte in Baden-Württemberg. Ihre Gesellschafter sind zu je 50 Prozent die KWA Contracting AG und die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH. Die Landsiedlung wurde 1932 gegründet und ist das gemeinnützige Siedlungsunternehmen des Landes Baden-Württemberg. Ihre Aufgabe ist die Entwicklung des ländlichen Raumes.
Die KWA Contracting AG aus Stuttgart, 2001 gegründet, entwickelt, realisiert und/ oder betreibt Projekte im Bereich der ökologischen Strom- und Wärmeerzeugung. Laut Prospekt handelt es sich dabei um zehn Solaranlagen, zehn Biogasanlagen, eine Wasserkraftanlage, zwei Holzheizkraftwerke, 30 Holzheizungen, 23 Blockheizkraftwerke und zwei Energiesparprojekte. Windenergieprojekte hat sie bislang nicht realisiert. Laut Prospekt plant KWA – als Gesellschafter und Geschäftsführung der WEBW – derzeit zehn Windenergieprojekte in Baden-Württemberg.
Anbieterin des Fonds ist die Fondsemittentin WEBW Windkraftanlagen Creglingen GmbH & Co. KG. Die Verantwortung für den Prospekt übernimmt die KWA Bioenergie GmbH (Stammkapital 25.000 Euro) aus Bietigheim-Bissingen. Gesellschafter der Prospektverantwortlichen ist die KWA Contracting AG. Da es sich um ihr erstes Angebot handelt, haben weder die Fondsanbieterin noch die Fondsinitiatorin eine Leistungsbilanz. Die KWA Contracting AG hat bereits mehrere Kapitalanlagen auf den Markt gebracht, aber keine Leistungsbilanz veröffentlicht.
Eigenkapitalhöhe und Platzierungsgarantie
Gesamtfinanzierungsvolumen: 35,36 Millionen Euro
Eigenkapitalvolumen (ohne Agio): 9,2 Millionen Euro (26,0 Prozent)
Platzierungsgarantie: Nein
Fremdkapitalvolumen: 26,16 Millionen Euro (74,0 Prozent)
Die Komplementärin WEBW Creglingen Verwaltungs-GmbH ist berechtigt, das Eigenkapitalvolumen um weitere 1,5 Millionen Euro auf 10,7 Millionen Euro zu erhöhen.
Ein Darlehensvertrag ist laut Prospekt noch nicht abgeschlossen. Die Anbieterin kalkuliert für die Prognoserechnung mit einer Darlehenslaufzeit von 16 Jahren und einem Darlehenszins von 2,9 Prozent pro Jahr, der auch nach Ende der zehnjährigen Zinsbindungsfrist Bestand haben soll.
Fondsnebenkosten
(in Prozent des Eigenkapitalvolumens ohne Agio)
Agio: 5,0 Prozent
Eigenkapitalvermittlung (ohne Agio): 2,5 Prozent
Prospekterstellung: 1,6 Prozent
Prospektprüfung, Steuer- und Rechtsberatung, Eintragung: 1,1 Prozent
Gesamtweichkosten: 10,2 Prozent
Die Weichkostenquote liegt unter dem Durchschnittsbereich der von ECOreporter.de in den letzten zwei Jahren analysierten Windfonds.
Zudem wird das Agio nach Einschätzung der Anbieterin im Durchschnitt deutlich unter 5 Prozent liegen, da voraussichtlich viele Anleger ein reduziertes Agio zahlen werden. Kein Agio bezahlen Anleger, die in einem Umkreis von 20 Kilometern um den Windpark Klosterwald ihren Erstwohnsitz haben. Anleger, die schon an früheren Gesellschaften, in denen die KWA Bioenergie GmbH als Komplementärin auftritt, oder an der KWA Contracting AG beteiligt sind, bezahlen nur das halbe Agio.
Laufende Kosten
Wartung und Instandhaltung (pro Jahr): ca. 30.000 Euro/MW
Technische und kaufmännische Betriebsführung (erstes Jahr): 4.500 Euro/MW
Pacht (pro Jahr): 16.000 Euro/MW
Fondsgeschäftsführung und Anlegerbetreuung: 0 Euro/MW
Kostensteigerung (pro Jahr, Kalkulation): 1,5 Prozent pro Jahr
Die Fondsgesellschaft hat laut Prospekt mit dem Anlagenlieferanten und Generalunternehmer GE Wind Energy GmbH einen Vollwartungsvertrag abgeschlossen. GE garantiert laut Vertrag über die Laufzeit von 15 Jahren eine energetische Verfügbarkeit der Windenergieanlagen von 97 Prozent. Energetische Verfügbarkeit bedeutet, dass die Verfügbarkeit anhand des (möglichen) Energieertrags bzw. des Energieertragsverlustes durch Stillstand ermittelt wird, und nicht von der zeitlichen Dauer des technisch bedingten Stillstandes abhängig ist. Dementsprechend sinkt die energetische Verfügbarkeit nicht, wenn die Windenergieanlage während einer Zeit der Windstille nicht betriebsbereit ist. Dagegen sinkt die energetische Verfügbarkeit stärker als die zeitliche Verfügbarkeit, wenn die Windenergieanlage während windstarker Zeiten technisch bedingt stillsteht, so dass die Fondsgesellschaft in diesem Fall bei der Bewertung nach der energetischen Verfügbarkeit bessergestellt wird.
Die Kosten für Wartung und Instandhaltung liegen im marktüblichen Bereich.
Die Pacht je MW, die der Fonds für die Anlagenstandorte an den Landesbetrieb ForstBW (Forstverwaltung Baden-Württemberg) zu zahlen hat, ist mit rund 16.000 Euro/MW – 7 Prozent der jährlichen Nettostromerlöse – im Vergleich zu dem Pacht-Durchschnittswert der von ECOreporter.de in den letzten zwei Jahren untersuchten, in Deutschland investierenden Windfonds – relativ hoch. Dazu kommen noch Pachtzahlungen für Trassennutzung und Ausgleichsmaßnahmen von prognosegemäß anfänglich rund 3.600 Euro/MW, die mit 1,5 Prozent pro Jahr in der Prognoserechnung gesteigert werden. Die jährliche Mindestpacht beträgt unabhängig vom Stromertrag rund 10.000 Euro/MW.
Zu den Pachtzahlungen für die Anlagenstandorte ist anzumerken, dass die Pachten in den letzten zwei Jahren gemäß den Erhebungen von ECOreporter.de teilweise deutlich gestiegen sind. Nach Einschätzung der Fondsinitiatorin sind die Pachtzahlungen des Fonds für die aktuellen Verhältnisse in Baden-Württemberg als „eher gering“ anzusehen.
Sollte der jährliche Stromertrag über 7,2 Millionen kWh je Anlage steigen, würde sich die Pacht für die darüber hinausgehende Menge auf 30 Prozent der Stromerlöse erhöhen, bei über 7,6 Millionen kWh auf 40 Prozent der darüber hinausgehende Menge. Dieses Szenario sei allerdings aufgrund des Binnenlandstandortes eher unwahrscheinlich, betont die Anbieterin. Diese Einschätzung der Anbieterin wird auch durch die Vergleichszahlen gestützt: Die Ertragsgutachter prognostizieren einen Brutto-Energieertrag (vor Sicherheitsabschlägen) von rund 7,07 Millionen kWh je Anlage. Die Fondskalkulation setzt 6,36 Millionen kWh je Anlage an.
Die Vergütung für technische und kaufmännische Betriebsführung sowie Fondsgeschäftsführung und Anlegerbetreuung liegt mit zusammen 4.500 Euro/MW unter dem Durchschnittsbereich der Windfonds, die ECOreporter.de innerhalb der letzten zwei Jahre analysiert hat.
Die Kosten für die laut Prospekt noch abzuschließende Allgefahren- und Haftpflichtversicherung sind mit ca. 400 Euro/MW niedrig kalkuliert. Die Kosten lagen bei den von ECOreporter.de in den letzten zwei Jahren analysierten Windfonds in der Regel zwischen 1.500 und 2.000 Euro/MW. Nach Angaben der Anbieterin ist die Allgefahren- und Haftpflichtversicherung inzwischen zu den Konditionen abgeschlossen, die der Prospekt nennt.
Laufzeit und Ausschüttungen
Laufzeit: 21 Jahre (Prognosezeitraum), ordentliche Kündigung der Anleger erstmals zum 31. Dezember 2035 möglich
Gesamtausschüttung (Kalkulation): 197 Prozent (inkl. 100 Prozent Kapitalrückzahlung)
Ausschüttung durch Verkaufserlös (Kalkulation): 11 Prozent
Renditeprognose vor Steuern pro Jahr (IRR, Kalkulation bei 2,5 Prozent Agio, ECOreporter.de-Berechnung): 4,7 Prozent
Einkunftsart: Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Einkaufsfaktor (Kaufpreis für Windpark/Prognose Stromerlöse pro Jahr): 8,0
Gesamtfinanzierung: 1.997 Euro/kW
Einspeisevergütung: 8,9 Cent/kWh
Die Gesamtfinanzierung pro kW liegt im für Windkraftfonds in Deutschland marktüblichen Bereich. Der Einkaufsfaktor liegt unter dem von ECOreporter.de ermittelten Durchschnitt für in Deutschland investierende Windkraftfonds. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass der Einkaufsfaktor nur die Kosten für die Errichtung der Windenergieanlagen berücksichtigt. Für den Betrieb des Windparks Klosterwald muss aber ein Umspannwerk errichtet werden, an dessen Betreibergesellschaft Umspannwerk Nassau GmbH & Co. KG der Fonds zu 48,34 Prozent beteiligt ist. Zudem investiert der Fonds laut Finanzplan in das Umspannwerk rund 2,9 Millionen Euro über ein Gesellschafterdarlehen. Wenn die Investition in das Umspannwerk einberechnet wird, ergibt sich ein höherer – noch leicht unterdurchschnittlicher – Einkaufsfaktor von 8,7. Trotz des günstigen Einkaufsfaktors ist die Renditeerwartung (IRR) vor Steuern mit 4,7 Prozent pro Jahr im Vergleich mit anderen Windfonds unterdurchschnittlich. Gründe hierfür sind neben den – inkl. der Pachten für Trassennutzung und Ausgleichsmaßnahmen – hohen Pachtzahlungen auch die Aufwendungen des Fonds für die Nutzung des Umspannwerkes, die sich inkl. Abschreibungen laut Prognoserechnung auf rund 4,2 Millionen Euro bis 2035 summieren.
Die Pachtverträge haben eine Laufzeit von 20 Jahren plus einer Verlängerungsoption von zwei Mal fünf Jahren seitens der Fondsgesellschaft, so dass – bei einer Verlängerung der Betriebsgenehmigung für den Windpark – ein Verkauf oder ein Weiterbetrieb des Windparks nach 2035 und damit Mehrerträge möglich sind. Diese sind in der Prognoserechnung und damit in der Renditeprognose mit 1 Million Euro eher vorsichtig kalkuliert.
Die KWA Contracting AG erhält ab dem Jahr 2016 eine Gewinnbeteiligung, falls die Jahresergebnisse der Fondsgesellschaft besser ausfallen als prognostiziert. Die Gewinnbeteiligung beträgt laut Prospekt 25 Prozent der Differenz zwischen den kumulierten tatsächlichen Jahresergebnissen (vor Gewerbesteuer ohne Abschreibung) und den prospektierten kumulierten Jahresergebnis ab 2016.
In der Regel gibt es bei Fonds nur am Ende der Fondslaufzeit eine Gewinnbeteiligung für einen Initiator oder Anbieter, wenn die Gesamtausschüttung an die Anleger über der Prognose liegt. Bei der vorliegenden Gewinnbeteiligungsklausel ist es möglich, dass KWA jahrelang – nicht rückzahlbare – Gewinnbeteiligungen erhält, auch wenn die Gesamtausschüttung an die Anleger – z. B. aufgrund – grundsätzlich möglicher – größerer technischer Schäden an den Windenergieanlagen nach Ablauf des Vollwartungsvertrages – unter der Prognose bleiben sollte.
Technik und Erträge
Bei den sieben Windenergieanlagen des Windparks Klosterwald handelt es sich um den Typ GE (GeneralElectric) 2.5-120 mit je 2,53 MW Nennleistung und 139 Metern Nabenhöhe. Der Anlagentyp ist nach Angaben von General Electric speziell für den Einsatz an bewaldeten und Schwachwind-Standorten entwickelt und gestattet laut GE eine 15prozentige Steigerung beim Stromertrag.
Beim Windpark Klosterwald rechnen die Windgutachter mit mittleren Windgeschwindigkeiten von 5,9 Metern je Sekunde (m/s) auf Nabenhöhe und einem Ertragswert (kWh/kW; Volllaststunden) nach Sicherheitsabschlag von 2.500. Der erwartete Ertragswert ist für süddeutsche Windverhältnisse hoch.
Die Cube Engineering GmbH aus Kassel und die RSC GmbH aus Velburg haben für den Windpark Klosterwald je ein Windgutachten erstellt. Die Gutachter prognostizieren im Mittel eine Strommenge von durchschnittlich 49,464 Millionen kWh, die der Windpark jedes Jahr produzieren kann. Berücksichtigt ist dabei, dass einzelne Windenergieanlagen im Windschatten anderer liegen (Abschattungseffekte). In der Prognoserechnung hat die Anbieterin von dieser Strommenge einen Sicherheitsabschlag von 5 Prozent (inkl. drei Prozent Verfügbarkeitsverlusten) abgezogen. Zudem berücksichtigt die Prospektkalkulation Netzverluste von 2,5 Prozent und sonstige Verluste (Fledermausabschaltung, Schattenabschaltung, etc.) von 2,5 Prozent. Die Summe der Abschläge liegt mit 10 Prozent im marktüblichen Bereich, den ECOreporter.de innerhalb der letzten zwei Jahre bei Windfonds ermittelt hat.
Die Fledermausaktivitäten am Anlagenstandort werden – gemäß Nebenbestimmungen der Bau- und Betriebsgenehmigung – zunächst zwei Jahre lang erfasst. Nach der folgenden Auswertung der Daten entscheidet die Genehmigungsbehörde über Abschaltzeiten für die Windenergieanlagen zum Schutz der Fledermäuse. Vorsorglich hat die Genehmigungsbehörde für das erste Betriebsjahr Abschaltzeiten festgelegt, die laut Prospekt voraussichtlich zu einer Minderung beim Energieertrag von 2,5 Prozent pro Jahr führen werden. Der Gutachter RSC hat laut Prospekt im August 2014 unter Berücksichtigung der Fledermausabschaltzeiten den erwarteten Energieertrag um rund 2,6 Prozent nach unten korrigiert. Es besteht das Risiko, dass die von der Genehmigungsbehörde noch festzulegenden Abschaltzeiten zu höheren Ertragseinbußen führen als angenommen.
Laut Prospekt unterliegen an einem Waldstandort die Ertragsgutachten einer höheren Unsicherheit als auf einer Freifläche. Die Geländerauhigkeit ist laut Prospekt in den Gutachten berücksichtigt.
Ökologische Wirkung
Mit der Strommenge von 44,5 Millionen kWh, die die Windenergieanlagen laut Gutachter-Mittelwert abzüglich des Sicherheitsabschlages voraussichtlich erzeugen, können bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh rechnerisch rund 12.700 Haushalte jährlich versorgt werden. Im Vergleich zur Stromgewinnung aus konventionellen Kraftwerken werden durch den Betrieb der Windenergieanlagen somit circa 27.000 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart.
Die energetische Amortisationszeit der Windenergieanlagen des Windparks Klosterwald liegt bei weniger als einem Jahr. In dieser Zeit erzeugen die Windenergieanlagen die Energiemenge, die bei Herstellung, Transport und Wartung der Anlagen verbraucht werden. Die ökologische Wirkung im Bereich Klimaschutz ist also hoch.
Zur ökologischen Wirkung auf den Standort: Für den gesamten Windpark werden laut Prospekt insgesamt ca. 4,3 Hektar Waldfläche dauerhaft umgewandelt. Nach Angaben der Anbieterin wurde in der Waldumwandlungsgenehmigung festgelegt, dass die umgewandelte Waldfläche im Verhältnis 1:1,44 auszugleichen sei. Demnach müssen an anderer Stelle 6,2 Hektar Fläche aufgeforstet werden. .Die Flächenversiegelungen für die Fundamente und die Zuwegung des Windparks werden laut Prospekt minimiert und ausgeglichen. Zudem zahlt der Fonds laut Prospekt zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaftsbild rund 200.000 Euro.
Grundsätzlich dauert es Jahrzehnte, bis eine neu aufgeforstete Waldfläche einen hohen ökologischen Wert hat. Bei der gerodeten Fläche handelt es sich nach Angaben der Anbieterin allerdings um einen Wirtschaftswald, dessen Flächen zu einem großen Teil von Sturmschäden betroffen seien. Der geplante Windpark liegt nicht in Schutzgebieten. Zudem erfolgte die Auswahl der Standorte laut Prospekt in enger Abstimmung mit der Forstbehörde, um den Eingriff in wertvolle Forstbestände zu minimieren und dem Artenschutz Rechnung zu tragen.
Risiko
Die Bau- und Betriebsgenehmigungen für den Windpark Klosterwald sind am 12. August 2014 erteilt worden. Laut Prospektnachtrag ging am 11. September 2014 ein Widerspruch gegen die Genehmigung ein. Die Genehmigungsbehörde hat am 5. November 2014 mitgeteilt, dem Widerspruch nicht stattzugeben und das Verfahren an das zuständige Regierungspräsidium Stuttgart weiterzuleiten. Zudem wurde gegen die Genehmigungs-Entscheidung eine Petition beim Landtag Baden-Württemberg eingereicht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Widerspruch und/oder die Petition Erfolg hat und der Betrieb der Anlagen beschränkt wird oder im Extremfall die Genehmigungen ganz entzogen werden.
Nach Angaben der Anbieterin liegen ihr Rechtsgutachten vor, die das Risiko, dass es Änderungen der Genehmigung gibt, als sehr gering einschätzen. Der Widerspruch liege bei dem Regierungspräsidium und werde im Januar bearbeitet. Die Petition werde derzeit geprüft. Sie hat nach Angaben der Anbieterin keine aufschiebende Wirkung, da alle Genehmigungen erteilt wurden. Bisher wurde nach Angaben der Anbieterin keine Klage vor einem Verwaltungsgericht erhoben.
Der Bau des Windpark Klosterwald soll im Frühjahr 2015 beginnen. Es bestehen also noch Fertigstellungs- und Bauherrenrisiken. Die Inbetriebnahme der sieben Windenergieanlagen ist für spätestens Ende 2015 geplant. Es besteht das Risiko, dass sich die Inbetriebnahme der Windenergieanlagen verzögert. Sollten die Anlagen erst 2016 in Betrieb gehen, könnte sich die Einspeisevergütung für den Windpark laut dem reformierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) um bis zu 1,2 Prozent vermindern.
Derzeit ist noch kein Darlehensvertrag abgeschlossen (Stand: 15. Dezember 2014). Der Werkvertrag über die Herstellung, Lieferung, den Bau und die Inbetriebnahme der sieben Windenergieanlagen ist nach Angaben der Anbieterin von beiden Vertragsparteien unterzeichnet und gültig. Der abgeschlossene Vertrag sieht nach Angaben der Anbieterin vor, dass der Generalunternehmer die Windenergieanlagen spätestens zwölf Monate nach der – derzeit noch nicht erfolgten (Stand: 15. Dezember) – ersten Anzahlung durch den Fonds in Betrieb nehmen muss.
Nach Angaben der Anbieterin fehlen noch einzelne Gestattungsverträge für die Stromtrasse und Transportstrecke, die derzeit formuliert werden (Stand: 15. Dezember 2014).
Die Auflösung der Fondsgesellschaft kann mit 75 Prozent der Stimmen der Gesellschafter beschlossen werden. Laut Gesellschaftsvertrag können die überstimmten Gesellschafter in diesem Fall die Fondsgesellschaft fortsetzen. Die „nicht zur Fortsetzung bereiten Gesellschafter sind alsdann verpflichtet, ihre Anteile … abzutreten oder die Einziehung der Anteile zu dulden“. Nach Angaben der Anbieterin wäre dann eine Abfindung für die ausscheidenden Gesellschafter vorgesehen. Der Abfindungsbetrag kann aber regelmäßig geringer sein als der Betrag, den die ausscheidenden Gesellschafter bei einer Auflösung der Gesellschaft erhalten könnten. Nach Angaben der Anbieterin ist die Idee hinter dieser Klausel, dass alle Anleger gemeinsam weitermachen und eine Auflösung möglichst vermieden wird. In der Praxis führt die Klausel dazu, dass gegen die Stimme der Gründungskommanditistin KWA Contracting AG (5.000 Euro Einlage) eine Auflösung der Fondsgesellschaft nicht durchgesetzt werden kann.
Gesellschafter können ihre Fondsanteile jederzeit an andere Gesellschafter des Fonds abtreten. Verfügungen zugunsten anderer Personen bedürfen dagegen laut Gesellschaftsvertrag der Zustimmung der Komplementärin. Es wird im Prospekt nicht ausgeführt, unter welchen Voraussetzungen die Komplementärin zustimmt oder nicht zustimmt. Daher kann es möglich sein, dass die Gesellschafter ihre Anteile praktisch nicht oder kaum abtreten oder veräußern können.
Stärken
KWA mit umfangreichen Erfahrungen bei Energieprojekten
Windpark genehmigt
Niedrige Weichkostenquote
Günstiger Einkaufsfaktor
Schwächen
Bau- und Bauherrenrisiko
Darlehensvertrag noch nicht abgeschlossen
Erstes Windparkprojekt für die Initiatoren
Teilweise anlegerunfreundliche Vertragsklauseln
Chancen
Mehrerträge durch Weiterbetrieb oder Verkauf der Windenergieanlagen nach 20 Jahren
Risiken
Geringerer Wind- und Stromertrag als kalkuliert
Widerspruch und Petition gegen die Genehmigung
Fazit:
Finanziell
Bei den Anlagen des Windpark Klosterwald besteht noch das Risiko einer verspäteten Inbetriebnahme. Während des Betriebes des Windparks besteht das Risiko, dass der Energieertrag niedriger ist als prognostiziert. Der Fonds hat den Windpark vergleichsweise günstig eingekauft. Trotzdem ist die Renditeerwartung unterdurchschnittlich, da die Pachtzahlungen relativ hoch sind und Investitionen in ein Umspannwerk erforderlich sind. Mögliche Mehrerträge nach 2035 durch einen Verkauf oder ein Weiterbetrieb des Windparks sind nur im geringen Umfang in der Fondskalkulation berücksichtigt, so dass hier Potenzial für eine höhere Rendite besteht.
Nachhaltigkeit
Die verstärkte Nutzung der Windenergie in Süddeutschland ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Der Windpark Klosterwald befindet sich in einem Waldgebiet, so dass im Vergleich zu anderen Windfonds der Bau des Windparks mit stärkere Eingriffe in die Natur verbunden ist. Auf Basis der vorliegenden Informationen kann der Windpark Klosterwald aber noch als nachhaltiges Projekt gelten.
ECOreporter.de-Empfehlung
Der Windpark Klosterwald ist das erste Windparkprojekt der WEBW und der KWA. . Konzeption und Kalkulation des Fonds sind insgesamt noch solide. Für Bürger aus Baden-Württemberg ist das Projekt eines der bislang wenigen Projekte in ihrem Bundesland, an dem sie sich beteiligen und damit die Energiewende bei sich voranbringen können.
Basisdaten
Anbieterin und Emittentin: WEBW Windkraftanlagen Creglingen GmbH & Co. KG, Stuttgart
Prospektverantwortliche: KWA Bioenergie GmbH, Bietigheim-Bissingen
Komplementärin und Geschäftsführerin: WEBW Creglingen Verwaltungs-GmbH, Stuttgart
Beteiligungsform: Direktkommanditist
Währung: Euro
Gesamtfinanzierungsvolumen: 35,36 Millionen Euro
Eigenkapitalvolumen (ohne Agio): 9,2 Millionen Euro
Mindestzeichnungssumme: 5.000 Euro
Agio: 5 Prozent (2,5 Prozent für Bestandsanleger und Aktionäre der KWA; 0 Prozent für Bürger im Umkreis von 20 km um den Windpark)
Laufzeit: 21 Jahre (Prognosezeitraum), Kündigung erstmals zum 31. Dezember 2035 möglich
BaFin-Billigung: Ja
Leistungsbilanz: Ja
IDW-Prospektprüfungsbericht: Ja
Mittelverwendungskontrolle: Nein
Sensitivitätsanalyse: Nein
Haftsumme: 100 Prozent der Kommanditeinlage (Außenverhältnis und Innenverhältnis)