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Anleihen / AIF, ECOanlagecheck, ECOanlagecheck mit Siegel, Windenergie-Investments, Genussrechte/Anleihen
Unabhängige Analyse: Die StufenzinsAnleihe VII der Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG
Energiekontor aus Bremen, ein Pionier der deutschen Windkraftbranche, bringt die siebte Stufenzinsanleihe auf den Markt. Der Zins für die ersten fünf Jahre ist auf 5,5 Prozent festgesetzt und auf 6,0 Prozent für die folgenden drei Jahre. Das Geld der Anleger soll zwei bestehende Windparks in Deutschland refinanzieren. Die Anleihe wird erstrangig besichert. Ab 3.000 Euro können Anleger sich beteiligen. Der ECOanlagecheck analysiert das Angebot
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Die Anleger sollen das Geld, das sie in die Anleihe investieren, in zwei Stufen zurückerhalten: 30 Prozent der Anlagesumme nach fünf Jahren, 70 Prozent nach acht Jahren. Das Emissionsvolumen der Anleihe liegt bei insgesamt 9,66 Millionen Euro. Eine Platzierungsgarantie gibt es nicht. Allerdings hat Energiekontor sämtliche sechs Vorläuferanleihen, die Stufenzinsanleihen I bis VI, mit einem Gesamtvolumen von rund 67 Millionen Euro zügig platziert, innerhalb von einem bis sechs Monaten.
Herausgeberin (Emittentin) der Anleihe ist die Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG. Sie soll das Kapital aus der Stufenzinsanleihe VII als Darlehen an die Betreibergesellschaften von zwei bestehenden Windparks weiterreichen. Für diese Darlehen gibt es Sicherheiten: Die Kommanditanteile der Betreibergesellschaften der Windparks werden vollständig an die Anleiheemittentin abgetreten. Darüber hinaus wird für die Emittentin eine Dienstbarkeit (ein Nutzungsrecht) als dingliche Sicherheit in das Grundbuch der Flächen der zwei Windparkstandorte eingetragen.
Durch die Emission der Anleihe entstehen Energiekontor laut Prospekt Gesamtkosten – insbesondere Vertriebskosten – in einer Höhe von 6,22 Prozent des Emissionserlöses. Mögliche Provisionen für Vermittler sind in die Gesamtkosten einbezogen. Die Gesamtkosten werden von der Anleiheemittentin als Darlehens-Bearbeitungsgebühr an die zwei Betreibergesellschaften weitergereicht, so dass die Kosten für die Anleihe bei der Emittentin gedeckt sind.
Unternehmensprofil Energiekontor Finanzanlagen II
Die Anleiheemittentin und Anbieterin der Stufenzinsanleihe VII, die Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG aus Bremerhaven, wurde im Januar 2014 gegründet. Ihre alleinige Kommanditistin mit einem Stammkapital von 100.000 Euro ist die Energiekontor AG. Die unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft (Komplementärin) ist die neu gegründete Energiekontor Finanzierungsdienste III GmbH, ebenfalls eine Tochtergesellschaft der Energiekontor AG.
Die fünf ersten Stufenzinsanleihen hat die Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG herausgegeben, die sechste Stufenzinsanleihe die Energiekontor Finanzanlagen GmbH & Co. KG. Laut Prospekt hat Energiekontor für die hier besprochene Stufenzinsanleihe VII eine neue Emittentin gegründet, um die Transparenz zu verbessern. Durch die Neugründung sind die gesellschaftsrechtlichen und andere formelle Rechte und Pflichten aus den Stufenzinsanleihen I bis VI von denen der Stufenzinsanleihe VII abgetrennt.
Es ist aber laut der Anleihebedingungen möglich, dass die Emittentin – neben der Stufenzinsanleihe VII – weitere Anleihen begibt, um Windparks zu refinanzieren. Die Emittentin wird ihre Einnahmen plangemäß fast ausschließlich aus den Zinserträgen für Darlehen erzielen, die sie an Betreibergesellschaften von Windparks der Energiekontor-Gruppe vergeben wird.
Die Energiekontor-Gruppe ist seit 24 Jahren in der Windenergie tätig und hat rund 150 Mitarbeiter. Zum Kerngeschäft zählen Planung, Realisierung, Finanzierung, Vertrieb und Betriebsführung von Windparks. Zudem verkauft Energiekontor Strom aus eigenen Windparks. Das Unternehmen hält Windparks mit einer Nennleistung von rund 200 Megawatt (MW) im Eigenbestand, von denen rund 88 MW im Rahmen der Stufenzinsanleihen I bis VI (re)finanziert wurden. Mit dem Kapital aus der Stufenzinsanleihe VII erweitert Energiekontor den Bestand an konzerneigenen Windparks um weitere 13,5 MW. Durch den Windstromverkauf erzielt Energiekontor regelmäßige Einnahmen. Zudem sichert sich das Unternehmen so Windkraftstandorte, an denen es künftig neue Projekte (z. B. Repowering) realisieren kann.
Bisher hat Energiekontor 524 Windkraftanlagen mit insgesamt über 690 MW Leistung und einem Investitionsvolumen von rund 1,1 Milliarden Euro geplant, errichtet oder zugekauft (Stand: Juni 2014). Neben Deutschland ist die Gruppe in Portugal und Großbritannien aktiv. In Großbritannien hat Energiekontor bis 2013 Windparks mit einer Leistung von insgesamt 60 MW ans Netz gebracht.
Die Energiekontor AG entwickelt zudem Windparkprojekte in der Nordsee. Mit dem Verkauf der Projektrechte für den Windpark Borkum Riffgrund I (Pilotphase) und für den küstennahen Windpark Nordergründe im November 2011 bzw. im September 2013 ist das Offshore-Projektgeschäft allerdings deutlich reduziert worden. Das dritte Offshore-Projekt von Energiekontor, der Windpark Borkum Riffgrund II (Ausbauphase), ist noch in einem relativ frühen Entwicklungsstadium. Hier ist die Genehmigung beantragt, den Park zu errichten.
Investitionen
Die Emittentin der Stufenzinsanleihe VII plant, das Kapital der Anleger als Darlehen an zwei Windparkbetreibergesellschaften weiterzugeben. Diese sind im Besitz der Energiekontor AG bzw. hat sie hat sie in der Betriebsführung. Die Betreibergesellschaft des Windparks Altlüdersdorf finanziert mit dem Kapital den – vertraglich bereits vereinbarten, aber noch nicht vollzogenen – Kauf des Windparks bzw. des entsprechenden Geschäftsbetriebs. Verkäuferin des Windparks Altlüdersdorf ist eine von Energiekontor initiierte Fondsgesellschaft, deren Kommanditisten dem Verkauf an Energiekontor mit einer Mehrheit von rund 94 Prozent der abgegebenen Stimmen beschlossen haben. Die Betreibergesellschaft des Windparks Debstedt plant, mit dem Darlehen einen bestehenden Kredit abzulösen.
Das Nettoinvestitionsvolumen – Anleihevolumen abzüglich Emissionskosten – der Stufenzinsanleihe VII beträgt 9,06 Millionen Euro. Rund 8,08 Millionen Euro sollen den Windpark Altlüdersdorf in Brandenburg refinanzieren, rund 0,98 Millionen Euro den küstennahen Windpark Debstedt in Niedersachsen. Der Windpark Altlüdersdorf, seit 2003 in Betrieb, besteht aus neun Anlagen des Typs GE 1,5 SL des US-amerikanischen Herstellers GE (General Electric) Energy mit einer Nennleistung von jeweils 1,5 MW. Im Windpark Debstedt drehen sich seit dem Jahreswechsels 1999/2000 drei Anlagen des Typs AN Bonus 1MW/54. Die Anlagen haben eine Nennleistung von jeweils 1,0 MW.
Die Windparks werden bei Übernahme frei sein von Verbindlichkeiten. Beim Windpark Debstedt waren die Verhandlungen mit dem bisherigen Kreditgeber zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht abgeschlossen. Falls keine Einigung über die Ablösung des Kredits erzielt werden sollte, wird die Anleiheemittentin laut Prospekt kein Darlehen an die Betreibergesellschaft des Windparks Debstedt geben und das Emissionsvolumen der Stufenzinsanleihe VII dementsprechend um rund eine Million Euro verringern.
Die beiden Windparks haben laut Prospekt bis Ende 2013 im Durchschnitt einen Rohertrag (Stromeinnahmen abzüglich Betriebsausgaben) von zusammen rund 1,45 Millionen Euro pro Jahr erwirtschaftet. Bei dem Volumen der Stufenzinsanleihe VII von 9,66 Millionen Euro betragen die Zinszahlungen an die Anleger durchschnittlich rund 530.000 Euro pro Jahr. Demnach ist aus heutiger Sicht auf Basis der langjährigen Ertragswerte die Ertragskraft der Windparks hoch genug, um die Zinszahlungen leisten zu können.
Die Windenergieanlagen der beiden Windparks befinden sich auf Windvorrangflächen. Auf solchen Gebieten sollen laut Flächennutzungsplan auch zukünftig vorrangig Windenergieanlagen betrieben werden. Die Nutzungsverträge für die Standorte der Windenergieanlagen laufen bis mindestens 2029 (Altlüdersdorf) bzw. bis 2024 (Debstedt). Zudem sind die Standortrechte über Optionsvereinbarungen bis mindestens 2054 (sechs Anlagen Altlüdersdorf) bzw. bis 2049 (Debstedt) gesichert. Aufgrund der langfristigen Nutzungsrechte erhöht sich – z.B. wegen der Repowering-Möglichkeit – der Substanzwert der Standorte. Damit steigt auch der Wert der Sicherheiten für die Anleger als Anleihegläubiger. Hohe Substanzwerte erleichtern es den Windpark-Gesellschaften, eine voraussichtlich erforderliche Anschlussfinanzierung zu vereinbaren, um am Ende der Laufzeit der Stufenzinsanleihe VII die Darlehen an die Anleiheemittentin vollständig zurückzahlen zu können.
Die Emittentin Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG kann die Stufenzinsanleihe jeweils zum Quartalsende, erstmals zum 31. Dezember 2015, ganz oder teilweise kündigen. Das ist insbesondere für den Fall vorgesehen, dass ein Windpark repowert und umfinanziert wird.
Die Anleger können die Anleihe nicht vor dem Ende der Laufzeit kündigen. Energiekontor strebt aber an, die Stufenzinsanleihe VII über die Frankfurter Wertpapierbörse handeln zu lassen. Die ersten sechs Stufenzinsanleihen von Energiekontor werden ebenfalls an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Die Kurse der sechs Anleihen bewegen sich fast ausschließlich zwischen 99 und 102 Prozent, was den nicht-spekulativen Charakter der Anleihen unterstreicht. Der Umsatz der ersten drei Stufenzinsanleihen betrug in den letzten zwei Jahren zusammen durchschnittlich ungefähr 200.000 Euro pro Monat. Demnach ist eine Handelbarkeit innerhalb weniger Tage wahrscheinlich.
Ökologische Wirkung
Stromerzeugung aus Windenergie ist ökologisch vorteilhaft. Die energetischen Amortisationszeiten von Windenergieanlagen liegen nur zwischen vier und zehn Monaten. In diesem Zeitraum erzeugt eine Windenergieanlage genug Energie, um den Energieverbrauch für Herstellung, Transport, Wartung und Rückbau der Anlage auszugleichen. Zum Vergleich: Kohle- und Kernkraftwerke amortisieren sich aufgrund ihres dauerhaften Verbrauchs von fossilen Energieträgern als Brennstoff gar nicht.
Kurze energetische Amortisationszeiten ergeben sich auch für Repowering-Maßnahmen. Sie sind auf langfristige Sicht für die meisten der Windenergieanlagen geplant, die durch die Stufenzinsanleihen refinanziert werden. Beim Repowering ersetzen moderne Windenergieanlagen ältere und leistungsschwächere Anlagen, so dass die Leistung deutlich steigt, ohne dass sich der Flächenverbrauch erhöht.
Bildhinweis: Energiekontor hat bislang Windkraftprojekte mit insgesamt rund 88 MW über Stufenzinsanleihen (re)finanziert. / Quelle: Unternehmen
Die Stufenzinsanleihe hat insofern keine direkte ökologische Wirkung, da in bereits bestehende Windenergieanlagen investiert wird. Die Refinanzierung der Energiekontor-Windparks durch das Kapital aus der Stufenzinsanleihe bewirkt aber, dass bei der Energiekontor AG finanzielle Mittel verfügbar werden, die Energiekontor in erster Linie für die Zwischenfinanzierung von neuen Windenergieprojekte einsetzen will. Daher hat die Stufenzinsanleihe VII eine hohe indirekte ökologische Wirkung.
Risiko
Die Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG als Emittentin der Stufenzinsanleihe VII erhält im Gegenzug für die Darlehen an die Betreibergesellschaften der Windparks Sicherheiten: Die Betreibergesellschaften treten die Kommanditanteile ab. Zudem werden die Dienstbarkeiten jeweils über Eintragungen ins Grundbuch abgesichert. Wenn die Verpflichtungen aus einem Darlehensvertrag nicht erfüllt werden sollten, kann die Emittentin die entsprechenden Gesellschaftsanteile verwerten. Die Windenergieanlagen samt der Infrastruktur der Windparks und eventuelle Nutzungsrechte sind zum Zeitpunkt der Darlehensvergabe Eigentumswerte der Gesellschaften. Aus dem Verwertungserlös können dann die Forderungen der Anleihegläubiger (Anleger) erfüllt werden. Es soll sich kein weiteres (vorrangiges) Fremdkapital in den Betreibergesellschaften befinden, so dass die Anleihegläubiger der Stufenzinsanleihe erstrangig bedient werden können.
Die Werthaltigkeit der Sicherheiten ist aus heutiger Sicht gegeben. Die langjährigen Erfahrungswerte sind ein wesentlicher Vorteil, da der aktuellen Finanzkalkulation dadurch fundierte und realistische Stromertragsprognosen zugrunde liegen. Bei Fortschreibung der bisherigen Einnahmen-/Ausgabensituation würden die Windparks in den nächsten acht Jahren einen jährlichen Überschuss (Stromeinnahmen abzüglich Betriebsausgaben und Zinszahlungen für die Stufenzinsanleihe VII) vor Steuern von 922.000 Euro erwirtschaften, so dass ein Sicherheitspuffer – z. B. für schwache Windjahre und unplanmäßige Reparaturen –
besteht. Grundsätzlich ist es aber möglich, dass sich der Sicherheitspuffer als nicht ausreichend hoch erweist.
Die feste EEG-Vergütung für den Windpark Debstedt endet 2019; die Stufenzinsanleihe läuft aber bis Ende 2022. Es ist möglich, dass der ab 2020 am freien Markt erzielbare Verkaufspreis für den Windstrom unterhalb des kalkulierten Verkaufspreises liegt. Energiekontor kalkuliert nach eigenen Angaben für die Zeit ab 2020 mit einem kaufmännisch vorsichtigen Verkaufspreis für den Windstrom von ungefähr 4 bis 6 Cent/kWh. Zudem stellt der Windpark Debstedt, falls er durch die Stufenzinsanleihe VII refinanziert wird, nur rund 11 Prozent der Nettoinvestitionen der Emittentin dar. Damit sind eventuelle Auswirkungen in ihrer Höhe begrenzt.
Laut Prospekt sind die Emittentinnen der Stufenzinsanleihen I bis VI ihren Zinsverpflichtungen gegenüber den Anlegern bislang ohne Ausnahme plangemäß nachgekommen. Nach Angaben von Energiekontor konnten die Windparks aufgrund des Sicherheitspuffers auch in schlechten Windjahren problemlos Zinsen und die ersten planmäßigen Tilgungen an die Emittentinnen leisten.
Es ist möglich, dass die Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG weitere Anleihen begeben wird, die vergleichbar der Stufenzinsanleihe VII besichert werden. Im Sicherungsfall werden die Sicherheiten für die Gesamtheit der Gläubiger (alle Zeichner der Stufenzinsanleihen) verwertet. Abhängig von der Qualität der Sicherheiten eventueller zukünftiger Stufenzinsanleihen besteht das Risiko, dass die Sicherheiten aus Sicht der Zeichner der Stufenzinsanleihe VII verwässert werden, aber auch die Chance, dass sich die Risikostreuung infolge des Aufbaus eines Windpark-Portfolios verbessert.
Stärken
Investition in bestehende Windparks
Erstrangige Besicherung der Darlehen
Einwandfreie Leistungsbilanz der Emittentin bei den bisherigen Stufenzinsanleihen
Am Markt etabliertes Mutterunternehmen mit der Erfahrung von über 520 geplanten und errichteten Windenergieanlagen
Schwächen
Voraussichtlich teilweise Anschlussfinanzierung erforderlich
EEG-Vergütungszeitraum beim Windpark Debstedt – 11 Prozent des Investitionsportfolios – kürzer als Anleihelaufzeit
Fazit:
Finanziell
Die Stufenzinsanleihe hat durch die Abtretung der Kommanditanteile an die Anleiheemittentin ein überzeugendes Sicherheitsmerkmal. Zudem liegt der bisherige durchschnittliche jährliche Ertrag der zwei Windparks deutlich über den Zinszahlungen, die die Windpark-Gesellschaften an die Emittentin der Stufenzinsanleihe zu zahlen haben. Dementsprechend besteht ein Sicherheitspuffer z.B. für den Fall von windschwachen Jahren. Vorteilhaft für den Anleger ist die geplante Handelbarkeit der Anleihe an der Börse. Die sechs vorherigen Stufenzinsanleihen wurden an der Börse gut angenommen und zeigen sich kursstabil. Für Stabilität steht auch die Energiekontor-Gruppe, die in dem insgesamt noch jungen Windenergiemarkt mit 24 Jahren eine bereits lange Geschichte aufweist.
Nachhaltigkeit
Die Windkraft auf dem Land bietet in Deutschland eine sehr nachhaltige Form der Energieerzeugung – sowohl im ökologischen wie im volkswirtschaftlichen Sinn.
ECOreporter.de-Empfehlung
Das Konzept der Energiekontor-Stufenzinsanleihe hat sich am Markt bewährt. Insbesondere die erstrangige Besicherung der Darlehen ist ein Pluspunkt. Im Vergleich zu anderen am Markt angebotenen Anleihen mit ähnlichem Risikoprofil ist die Verzinsung der Stufenzinsanleihe VII für Anleger überdurchschnittlich attraktiv.
Basisdaten
Anbieterin und Emittentin: Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG, Bremerhaven
Anlageform: Anleihe (Inhaber-Teilschuldverschreibung)
Emissionsvolumen: 9,66 Millionen Euro
Mindestzeichnungssumme: 3.000 Euro
Agio: 0 Prozent
Laufzeit: 8 Jahre
Rückzahlung: 30 % am 01.01.2020, 70 % am 01.01.2023
Zinsen: 5,5 % p.a. vom 01.01.2015 bis 31.12.2019, 6,0 % p.a. vom 01.01.2020 bis 31.12.2022
Einkunftsart: Einkünfte aus Kapitalvermögen
BaFin-Billigung: Ja
Handelbarkeit: Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse wird angestrebt
ISIN: DE000A12T6G8
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Die Anleger sollen das Geld, das sie in die Anleihe investieren, in zwei Stufen zurückerhalten: 30 Prozent der Anlagesumme nach fünf Jahren, 70 Prozent nach acht Jahren. Das Emissionsvolumen der Anleihe liegt bei insgesamt 9,66 Millionen Euro. Eine Platzierungsgarantie gibt es nicht. Allerdings hat Energiekontor sämtliche sechs Vorläuferanleihen, die Stufenzinsanleihen I bis VI, mit einem Gesamtvolumen von rund 67 Millionen Euro zügig platziert, innerhalb von einem bis sechs Monaten.
Herausgeberin (Emittentin) der Anleihe ist die Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG. Sie soll das Kapital aus der Stufenzinsanleihe VII als Darlehen an die Betreibergesellschaften von zwei bestehenden Windparks weiterreichen. Für diese Darlehen gibt es Sicherheiten: Die Kommanditanteile der Betreibergesellschaften der Windparks werden vollständig an die Anleiheemittentin abgetreten. Darüber hinaus wird für die Emittentin eine Dienstbarkeit (ein Nutzungsrecht) als dingliche Sicherheit in das Grundbuch der Flächen der zwei Windparkstandorte eingetragen.
Durch die Emission der Anleihe entstehen Energiekontor laut Prospekt Gesamtkosten – insbesondere Vertriebskosten – in einer Höhe von 6,22 Prozent des Emissionserlöses. Mögliche Provisionen für Vermittler sind in die Gesamtkosten einbezogen. Die Gesamtkosten werden von der Anleiheemittentin als Darlehens-Bearbeitungsgebühr an die zwei Betreibergesellschaften weitergereicht, so dass die Kosten für die Anleihe bei der Emittentin gedeckt sind.
Unternehmensprofil Energiekontor Finanzanlagen II
Die Anleiheemittentin und Anbieterin der Stufenzinsanleihe VII, die Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG aus Bremerhaven, wurde im Januar 2014 gegründet. Ihre alleinige Kommanditistin mit einem Stammkapital von 100.000 Euro ist die Energiekontor AG. Die unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft (Komplementärin) ist die neu gegründete Energiekontor Finanzierungsdienste III GmbH, ebenfalls eine Tochtergesellschaft der Energiekontor AG.
Die fünf ersten Stufenzinsanleihen hat die Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG herausgegeben, die sechste Stufenzinsanleihe die Energiekontor Finanzanlagen GmbH & Co. KG. Laut Prospekt hat Energiekontor für die hier besprochene Stufenzinsanleihe VII eine neue Emittentin gegründet, um die Transparenz zu verbessern. Durch die Neugründung sind die gesellschaftsrechtlichen und andere formelle Rechte und Pflichten aus den Stufenzinsanleihen I bis VI von denen der Stufenzinsanleihe VII abgetrennt.
Es ist aber laut der Anleihebedingungen möglich, dass die Emittentin – neben der Stufenzinsanleihe VII – weitere Anleihen begibt, um Windparks zu refinanzieren. Die Emittentin wird ihre Einnahmen plangemäß fast ausschließlich aus den Zinserträgen für Darlehen erzielen, die sie an Betreibergesellschaften von Windparks der Energiekontor-Gruppe vergeben wird.
Die Energiekontor-Gruppe ist seit 24 Jahren in der Windenergie tätig und hat rund 150 Mitarbeiter. Zum Kerngeschäft zählen Planung, Realisierung, Finanzierung, Vertrieb und Betriebsführung von Windparks. Zudem verkauft Energiekontor Strom aus eigenen Windparks. Das Unternehmen hält Windparks mit einer Nennleistung von rund 200 Megawatt (MW) im Eigenbestand, von denen rund 88 MW im Rahmen der Stufenzinsanleihen I bis VI (re)finanziert wurden. Mit dem Kapital aus der Stufenzinsanleihe VII erweitert Energiekontor den Bestand an konzerneigenen Windparks um weitere 13,5 MW. Durch den Windstromverkauf erzielt Energiekontor regelmäßige Einnahmen. Zudem sichert sich das Unternehmen so Windkraftstandorte, an denen es künftig neue Projekte (z. B. Repowering) realisieren kann.
Bisher hat Energiekontor 524 Windkraftanlagen mit insgesamt über 690 MW Leistung und einem Investitionsvolumen von rund 1,1 Milliarden Euro geplant, errichtet oder zugekauft (Stand: Juni 2014). Neben Deutschland ist die Gruppe in Portugal und Großbritannien aktiv. In Großbritannien hat Energiekontor bis 2013 Windparks mit einer Leistung von insgesamt 60 MW ans Netz gebracht.
Die Energiekontor AG entwickelt zudem Windparkprojekte in der Nordsee. Mit dem Verkauf der Projektrechte für den Windpark Borkum Riffgrund I (Pilotphase) und für den küstennahen Windpark Nordergründe im November 2011 bzw. im September 2013 ist das Offshore-Projektgeschäft allerdings deutlich reduziert worden. Das dritte Offshore-Projekt von Energiekontor, der Windpark Borkum Riffgrund II (Ausbauphase), ist noch in einem relativ frühen Entwicklungsstadium. Hier ist die Genehmigung beantragt, den Park zu errichten.
Investitionen
Die Emittentin der Stufenzinsanleihe VII plant, das Kapital der Anleger als Darlehen an zwei Windparkbetreibergesellschaften weiterzugeben. Diese sind im Besitz der Energiekontor AG bzw. hat sie hat sie in der Betriebsführung. Die Betreibergesellschaft des Windparks Altlüdersdorf finanziert mit dem Kapital den – vertraglich bereits vereinbarten, aber noch nicht vollzogenen – Kauf des Windparks bzw. des entsprechenden Geschäftsbetriebs. Verkäuferin des Windparks Altlüdersdorf ist eine von Energiekontor initiierte Fondsgesellschaft, deren Kommanditisten dem Verkauf an Energiekontor mit einer Mehrheit von rund 94 Prozent der abgegebenen Stimmen beschlossen haben. Die Betreibergesellschaft des Windparks Debstedt plant, mit dem Darlehen einen bestehenden Kredit abzulösen.
Das Nettoinvestitionsvolumen – Anleihevolumen abzüglich Emissionskosten – der Stufenzinsanleihe VII beträgt 9,06 Millionen Euro. Rund 8,08 Millionen Euro sollen den Windpark Altlüdersdorf in Brandenburg refinanzieren, rund 0,98 Millionen Euro den küstennahen Windpark Debstedt in Niedersachsen. Der Windpark Altlüdersdorf, seit 2003 in Betrieb, besteht aus neun Anlagen des Typs GE 1,5 SL des US-amerikanischen Herstellers GE (General Electric) Energy mit einer Nennleistung von jeweils 1,5 MW. Im Windpark Debstedt drehen sich seit dem Jahreswechsels 1999/2000 drei Anlagen des Typs AN Bonus 1MW/54. Die Anlagen haben eine Nennleistung von jeweils 1,0 MW.
Die Windparks werden bei Übernahme frei sein von Verbindlichkeiten. Beim Windpark Debstedt waren die Verhandlungen mit dem bisherigen Kreditgeber zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht abgeschlossen. Falls keine Einigung über die Ablösung des Kredits erzielt werden sollte, wird die Anleiheemittentin laut Prospekt kein Darlehen an die Betreibergesellschaft des Windparks Debstedt geben und das Emissionsvolumen der Stufenzinsanleihe VII dementsprechend um rund eine Million Euro verringern.
Die beiden Windparks haben laut Prospekt bis Ende 2013 im Durchschnitt einen Rohertrag (Stromeinnahmen abzüglich Betriebsausgaben) von zusammen rund 1,45 Millionen Euro pro Jahr erwirtschaftet. Bei dem Volumen der Stufenzinsanleihe VII von 9,66 Millionen Euro betragen die Zinszahlungen an die Anleger durchschnittlich rund 530.000 Euro pro Jahr. Demnach ist aus heutiger Sicht auf Basis der langjährigen Ertragswerte die Ertragskraft der Windparks hoch genug, um die Zinszahlungen leisten zu können.
Die Windenergieanlagen der beiden Windparks befinden sich auf Windvorrangflächen. Auf solchen Gebieten sollen laut Flächennutzungsplan auch zukünftig vorrangig Windenergieanlagen betrieben werden. Die Nutzungsverträge für die Standorte der Windenergieanlagen laufen bis mindestens 2029 (Altlüdersdorf) bzw. bis 2024 (Debstedt). Zudem sind die Standortrechte über Optionsvereinbarungen bis mindestens 2054 (sechs Anlagen Altlüdersdorf) bzw. bis 2049 (Debstedt) gesichert. Aufgrund der langfristigen Nutzungsrechte erhöht sich – z.B. wegen der Repowering-Möglichkeit – der Substanzwert der Standorte. Damit steigt auch der Wert der Sicherheiten für die Anleger als Anleihegläubiger. Hohe Substanzwerte erleichtern es den Windpark-Gesellschaften, eine voraussichtlich erforderliche Anschlussfinanzierung zu vereinbaren, um am Ende der Laufzeit der Stufenzinsanleihe VII die Darlehen an die Anleiheemittentin vollständig zurückzahlen zu können.
Die Emittentin Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG kann die Stufenzinsanleihe jeweils zum Quartalsende, erstmals zum 31. Dezember 2015, ganz oder teilweise kündigen. Das ist insbesondere für den Fall vorgesehen, dass ein Windpark repowert und umfinanziert wird.
Die Anleger können die Anleihe nicht vor dem Ende der Laufzeit kündigen. Energiekontor strebt aber an, die Stufenzinsanleihe VII über die Frankfurter Wertpapierbörse handeln zu lassen. Die ersten sechs Stufenzinsanleihen von Energiekontor werden ebenfalls an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Die Kurse der sechs Anleihen bewegen sich fast ausschließlich zwischen 99 und 102 Prozent, was den nicht-spekulativen Charakter der Anleihen unterstreicht. Der Umsatz der ersten drei Stufenzinsanleihen betrug in den letzten zwei Jahren zusammen durchschnittlich ungefähr 200.000 Euro pro Monat. Demnach ist eine Handelbarkeit innerhalb weniger Tage wahrscheinlich.
Ökologische Wirkung
Stromerzeugung aus Windenergie ist ökologisch vorteilhaft. Die energetischen Amortisationszeiten von Windenergieanlagen liegen nur zwischen vier und zehn Monaten. In diesem Zeitraum erzeugt eine Windenergieanlage genug Energie, um den Energieverbrauch für Herstellung, Transport, Wartung und Rückbau der Anlage auszugleichen. Zum Vergleich: Kohle- und Kernkraftwerke amortisieren sich aufgrund ihres dauerhaften Verbrauchs von fossilen Energieträgern als Brennstoff gar nicht.
Kurze energetische Amortisationszeiten ergeben sich auch für Repowering-Maßnahmen. Sie sind auf langfristige Sicht für die meisten der Windenergieanlagen geplant, die durch die Stufenzinsanleihen refinanziert werden. Beim Repowering ersetzen moderne Windenergieanlagen ältere und leistungsschwächere Anlagen, so dass die Leistung deutlich steigt, ohne dass sich der Flächenverbrauch erhöht.
Bildhinweis: Energiekontor hat bislang Windkraftprojekte mit insgesamt rund 88 MW über Stufenzinsanleihen (re)finanziert. / Quelle: Unternehmen
Die Stufenzinsanleihe hat insofern keine direkte ökologische Wirkung, da in bereits bestehende Windenergieanlagen investiert wird. Die Refinanzierung der Energiekontor-Windparks durch das Kapital aus der Stufenzinsanleihe bewirkt aber, dass bei der Energiekontor AG finanzielle Mittel verfügbar werden, die Energiekontor in erster Linie für die Zwischenfinanzierung von neuen Windenergieprojekte einsetzen will. Daher hat die Stufenzinsanleihe VII eine hohe indirekte ökologische Wirkung.
Risiko
Die Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG als Emittentin der Stufenzinsanleihe VII erhält im Gegenzug für die Darlehen an die Betreibergesellschaften der Windparks Sicherheiten: Die Betreibergesellschaften treten die Kommanditanteile ab. Zudem werden die Dienstbarkeiten jeweils über Eintragungen ins Grundbuch abgesichert. Wenn die Verpflichtungen aus einem Darlehensvertrag nicht erfüllt werden sollten, kann die Emittentin die entsprechenden Gesellschaftsanteile verwerten. Die Windenergieanlagen samt der Infrastruktur der Windparks und eventuelle Nutzungsrechte sind zum Zeitpunkt der Darlehensvergabe Eigentumswerte der Gesellschaften. Aus dem Verwertungserlös können dann die Forderungen der Anleihegläubiger (Anleger) erfüllt werden. Es soll sich kein weiteres (vorrangiges) Fremdkapital in den Betreibergesellschaften befinden, so dass die Anleihegläubiger der Stufenzinsanleihe erstrangig bedient werden können.
Die Werthaltigkeit der Sicherheiten ist aus heutiger Sicht gegeben. Die langjährigen Erfahrungswerte sind ein wesentlicher Vorteil, da der aktuellen Finanzkalkulation dadurch fundierte und realistische Stromertragsprognosen zugrunde liegen. Bei Fortschreibung der bisherigen Einnahmen-/Ausgabensituation würden die Windparks in den nächsten acht Jahren einen jährlichen Überschuss (Stromeinnahmen abzüglich Betriebsausgaben und Zinszahlungen für die Stufenzinsanleihe VII) vor Steuern von 922.000 Euro erwirtschaften, so dass ein Sicherheitspuffer – z. B. für schwache Windjahre und unplanmäßige Reparaturen –
besteht. Grundsätzlich ist es aber möglich, dass sich der Sicherheitspuffer als nicht ausreichend hoch erweist.
Die feste EEG-Vergütung für den Windpark Debstedt endet 2019; die Stufenzinsanleihe läuft aber bis Ende 2022. Es ist möglich, dass der ab 2020 am freien Markt erzielbare Verkaufspreis für den Windstrom unterhalb des kalkulierten Verkaufspreises liegt. Energiekontor kalkuliert nach eigenen Angaben für die Zeit ab 2020 mit einem kaufmännisch vorsichtigen Verkaufspreis für den Windstrom von ungefähr 4 bis 6 Cent/kWh. Zudem stellt der Windpark Debstedt, falls er durch die Stufenzinsanleihe VII refinanziert wird, nur rund 11 Prozent der Nettoinvestitionen der Emittentin dar. Damit sind eventuelle Auswirkungen in ihrer Höhe begrenzt.
Laut Prospekt sind die Emittentinnen der Stufenzinsanleihen I bis VI ihren Zinsverpflichtungen gegenüber den Anlegern bislang ohne Ausnahme plangemäß nachgekommen. Nach Angaben von Energiekontor konnten die Windparks aufgrund des Sicherheitspuffers auch in schlechten Windjahren problemlos Zinsen und die ersten planmäßigen Tilgungen an die Emittentinnen leisten.
Es ist möglich, dass die Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG weitere Anleihen begeben wird, die vergleichbar der Stufenzinsanleihe VII besichert werden. Im Sicherungsfall werden die Sicherheiten für die Gesamtheit der Gläubiger (alle Zeichner der Stufenzinsanleihen) verwertet. Abhängig von der Qualität der Sicherheiten eventueller zukünftiger Stufenzinsanleihen besteht das Risiko, dass die Sicherheiten aus Sicht der Zeichner der Stufenzinsanleihe VII verwässert werden, aber auch die Chance, dass sich die Risikostreuung infolge des Aufbaus eines Windpark-Portfolios verbessert.
Stärken
Investition in bestehende Windparks
Erstrangige Besicherung der Darlehen
Einwandfreie Leistungsbilanz der Emittentin bei den bisherigen Stufenzinsanleihen
Am Markt etabliertes Mutterunternehmen mit der Erfahrung von über 520 geplanten und errichteten Windenergieanlagen
Schwächen
Voraussichtlich teilweise Anschlussfinanzierung erforderlich
EEG-Vergütungszeitraum beim Windpark Debstedt – 11 Prozent des Investitionsportfolios – kürzer als Anleihelaufzeit
Fazit:
Finanziell
Die Stufenzinsanleihe hat durch die Abtretung der Kommanditanteile an die Anleiheemittentin ein überzeugendes Sicherheitsmerkmal. Zudem liegt der bisherige durchschnittliche jährliche Ertrag der zwei Windparks deutlich über den Zinszahlungen, die die Windpark-Gesellschaften an die Emittentin der Stufenzinsanleihe zu zahlen haben. Dementsprechend besteht ein Sicherheitspuffer z.B. für den Fall von windschwachen Jahren. Vorteilhaft für den Anleger ist die geplante Handelbarkeit der Anleihe an der Börse. Die sechs vorherigen Stufenzinsanleihen wurden an der Börse gut angenommen und zeigen sich kursstabil. Für Stabilität steht auch die Energiekontor-Gruppe, die in dem insgesamt noch jungen Windenergiemarkt mit 24 Jahren eine bereits lange Geschichte aufweist.
Nachhaltigkeit
Die Windkraft auf dem Land bietet in Deutschland eine sehr nachhaltige Form der Energieerzeugung – sowohl im ökologischen wie im volkswirtschaftlichen Sinn.
ECOreporter.de-Empfehlung
Das Konzept der Energiekontor-Stufenzinsanleihe hat sich am Markt bewährt. Insbesondere die erstrangige Besicherung der Darlehen ist ein Pluspunkt. Im Vergleich zu anderen am Markt angebotenen Anleihen mit ähnlichem Risikoprofil ist die Verzinsung der Stufenzinsanleihe VII für Anleger überdurchschnittlich attraktiv.
Basisdaten
Anbieterin und Emittentin: Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG, Bremerhaven
Anlageform: Anleihe (Inhaber-Teilschuldverschreibung)
Emissionsvolumen: 9,66 Millionen Euro
Mindestzeichnungssumme: 3.000 Euro
Agio: 0 Prozent
Laufzeit: 8 Jahre
Rückzahlung: 30 % am 01.01.2020, 70 % am 01.01.2023
Zinsen: 5,5 % p.a. vom 01.01.2015 bis 31.12.2019, 6,0 % p.a. vom 01.01.2020 bis 31.12.2022
Einkunftsart: Einkünfte aus Kapitalvermögen
BaFin-Billigung: Ja
Handelbarkeit: Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse wird angestrebt
ISIN: DE000A12T6G8