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ECOanlagecheck, Solarenergie-Investments
Unabhängige Analyse: Solar Sprint Festzins IV – das Nachrangdarlehen der te Solar Sprint IV
Solaranlagen insbesondere auf Wohnhäusern errichten, die Anlagen an die Hauseigentümer vermieten und dann die Mietforderungen im Paket an Großinvestoren verkaufen: Das ist das Geschäftskonzept der te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG. Anleger können über Nachrangdarlehen in das Unternehmen investieren. Der Zins beträgt 3,0 bis 5,0 Prozent bei einer geplanten Laufzeit von nur rund 3,5 Jahren. Die Mindestdarlehenshöhe liegt bei 5.000 Euro. Den Vertrieb übernimmt UDI aus Nürnberg. Der ECOanlagecheck analysiert das Angebot.
Der Zinssatz des Nachrangdarlehens steigt mit der Laufzeit: 3,0 Prozent pro Jahr sind es bis zum 31.3.2018, dann 4,0 Prozent vom 1.4.2018 bis 31.3.2019 und 5,0 Prozent vom 1.4.2019 bis zum geplanten Laufzeitende am 31.3.2020. Anleger (Darlehensgeber) können das Darlehen frühestens zum 31.3.2019 kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwölf Monate. Die Darlehensnehmerin selbst kann das Darlehen frühestens nach zwei Jahren Laufzeit vollständig oder teilweise mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, wenn eine „wirtschaftlich sinnvolle Investition in neue Projekte nicht mehr möglich ist“. Das geplante Darlehensvolumen beträgt 10 Millionen Euro. Die Nebenkosten des Angebotes, insbesondere Vermittlungsprovisionen, betragen bei Vollplatzierung 6,85 Prozent des gesamten Darlehensvolumens. Sie liegen damit im marktüblichen Bereich.
Unternehmensprofil te Solar Sprint IV
Anbieterin, Emittentin und Darlehensnehmerin ist die te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG aus Nürnberg, gegründet im Februar 2016. Als ihre Komplementärin und Geschäftsführerin fungiert die te Management GmbH. Deren geschäftsführender Gesellschafter ist Stefan Keller, der zudem mit einer Einlage von 1.000 Euro auch alleiniger Gesellschafter der Emittentin ist.
Keller ist ferner Geschäftsführer der Projektgesellschaft MEP Solar Miet & Service III GmbH, die die Solaranlagen vom Generalunternehmer MEP Werke GmbH aus München erwirbt und an die Hauseigentümer vermietet. Die Projektgesellschaft ist eine Tochtergesellschaft der MEP Ökostrom GmbH, diese wiederum eine Tochter der MEP Werke GmbH. Keller bildet zusammen mit Konstantin Strasser und Thi Loan Strasser auch die Geschäftsführung der MEP Werke GmbH. Diese gehört zur Strasser Capital GmbH mit ihrem Geschäftsführer Konstantin Strasser. Er hat die Strasser Unternehmensgruppe 2004 gegründet; sie ist seitdem vor allem im Solarbereich tätig.
Die Emittentin und die Projektgesellschaft haben jeweils keine eigenen Mitarbeiter. Ihre Aufgaben werden von Kooperationspartnern und Gesellschaften der Strasser/MEP-Gruppe wahrgenommen, mit denen sie Dienstleistungsverträge abgeschlossen haben. Die MEP Werke GmbH hat nach eigenen Angaben ca. 120 Mitarbeiter. Sie ist nicht nur als Generalunternehmerin tätig, sondern vertreibt auch das "Photovoltaik-Dachanlagen-Paket" an die Hauseigentümer. Die MEP Werke GmbH hat 2014 und 2015 Jahresverluste von zusammen rund 2,3 Millionen Euro verzeichnet. Der Grund für die Verluste sind nach Angaben der Anbieterin die Anfangsinvestitionen in das neue Geschäftsmodell, vor allem die Finanzierung von 100 Mitarbeitern und den Marketing- und Vertriebsaktivitäten. Das Unternehmen erwartet nach eigener Einschätzung in der noch andauernden Anlaufphase weiterhin Verluste.
Laut Jahresabschluss 2015 weist die MEP Werke GmbH einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von rund 880.000 Euro aus. Zudem hat sie Ende 2015 Verbindlichkeiten von rund 8,9 Millionen Euro mit einer Restlaufzeit von nur bis zu einem Jahr. Die Emittentin ist von der MEP Werke GmbH abhängig, da sie in der ersten Jahreshälfte 2017 mittelbar in deren neu errichtete Solaranlagen investieren soll. Nach Angaben der Anbieterin würden die noch nicht investierten Gelder an die Anleger zurückgezahlt werden, wenn die MEP Werke GmbH in der ersten Jahreshälfte 2017 ausfallen würde und deswegen nicht genügend Anlagen errichtet werden könnten.
Die te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG investiert nicht direkt in die Solaranlagen, sondern mittelbar über die Projektgesellschaft. Die te Solar Sprint IV gibt das Nachrangdarlehenskapital der Anleger als Nachrangdarlehen an die Projektgesellschaft weiter, die zusätzlich weiteres (vorrangiges) Fremdkapital aufnimmt. Die Projektgesellschaft soll die Investitionen zu 30 Prozent über das Nachrangdarlehenskapital und zu 70 Prozent mit Bankkapital finanzieren. Laut Prospekt hat die Projektgesellschaft mit der niederländisch-deutschen NIBC Bank einen so genannten „Term-Sheet“ abgeschlossen, einen Vorvertrag zum eigentlichen Kreditvertrag.
Investitionen
Die Projektgesellschaft erwirbt Solaranlagen, die von der Generalunternehmerin bzw. deren Subunternehmern auf den Dächern insbesondere von Einfamilien- und Reihenhäusern errichtet werden. Die Projektgesellschaft schließt mit dem Hauseigentümer – vor der Installation der Anlage und nach einer Bonitätsprüfung – einen Mietvertrag über die Solaranlage auf seinem Dach über 20 Jahre. Die Finanzierung der Anlage durch das Nachrangdarlehenskapital der Anleger erfolgt laut Prospekt erst dann, wenn die Anlagen technisch abgenommen worden sind und Versicherungsschutz (sogenannte All-Risk-Versicherung) vorliegt.
Die Projektgesellschaft erhält Mieteinnahmen von den Hauseigentümern, die den Strom selbst verbrauchen. Die Hauseigentümer erhalten zudem die Erträge aus der Einspeisung des nicht selbst verbrauchten Stroms nach den Regelungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes. Das Geschäftsmodell beruht auf der Annahme, dass die Hauseigentümer mit der Anmietung der Solaranlage auf ihrem Dach ihre Stromkosten reduzieren können. Der Kostenvorteil für den Hauseigentümer ist dabei umso größer, je mehr Solarstrom er selbst verbraucht und je stärker der Strompreis für Privathaushalte steigt. Dieses Solarstrom-Mietmodell hat sich inzwischen in Deutschland etabliert. Die Nachfrage von Hauseigentümern ist ebenso gestiegen wie die Zahl der Unternehmen, die das Mietmodell anbieten. Dementsprechend hat sich für die MEP Werke GmbH und die Projektgesellschaft das Absatzpotential erhöht, aber auch der Wettbewerb um Kunden intensiviert.
Laut Aussage der Anbieterin soll die Projektgesellschaft ausschließlich in Anlagen investieren, die über das Nachrangdarlehen der te Solar Sprint IV finanziert werden und somit ihrerseits den Investitionskriterien unterliegen. Laut Prospekt ist es möglich, dass das Nachrangdarlehenskapital nicht nur Solaranlagen auf Dächern von privaten Wohnhäusern, sondern auch auf Dächern von kommunalen Gebäuden und Gewerbeimmobilien finanziert. Die Investitionen der Projektgesellschaft stehen noch nicht fest. Laut Prospekt befinden sich beim Generalunternehmer MEP Werke GmbH 140 Solar-Dachanlagen im Gesamtwert von rund 1 Million Euro in verschiedenen Stadien der Fertigstellung. Unter anderem diese 140 Anlagen wird die Projektgesellschaft nach Angaben der Anbieterin vom Generalunternehmer nach ihrer Fertigstellung erwerben. Laut Prospekt verwendet der Generalunternehmer bei seinen Projekten aktuell polykristalline Solarmodule des bayerischen Unternehmens IBC Solar und Wechselrichter vom Hersteller ABB mit Hauptsitz in der Schweiz.
Die Vermögensanlage Solar Sprint Festzins IV soll bereits Ende März 2020 enden. Daher muss die Projektgesellschaft bis zu diesem Zeitpunkt die Solaranlagen bzw. die Rechte aus den Mietverträgen (teilweise) verkaufen oder eine Anschlussfinanzierung vereinbaren, um das Kapital über die Emittentin an die Anleger zurückzahlen zu können. Laut Prospekt sollen die Mietforderungen gegen die Hauseigentümer in einer Summe zusammengefasst und von einer Bank verbrieft werden. Verbriefung bedeutet, dass die nicht handelbaren Mietforderungen in ein handelbares Wertpapier umgewandelt werden. Danach soll die Bank die Wertpapiere an institutionelle Investoren verkaufen. Mit dem Verkaufserlös soll die Projektgesellschaft die Nachrangdarlehen tilgen, so dass die te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG das Nachrangdarlehenskapital an die Anleger zurückzahlen kann.
Nach Angaben der Anbieterin wurden im Dezember 2015 mit einer Bank schriftliche Grundsatz-Vereinbarungen zur geplanten Verbriefung unterzeichnet. Bei der Bank handelt es sich um die Bank, die der Projektgesellschaft voraussichtlich auch das Fremdkapital für die Investition in die Solaranlagen zur Verfügung stellt.
Ökologische Wirkung
Die Solaranlagen des Solar Sprint Festzins IV werden auf Dächern errichtet, so dass keine Freiflächen verbraucht werden. Die Solaranlagen auf den Dächern von Einfamilienhäusern stellen im Rahmen einer dezentralen Stromversorgung eine Art kleinstmögliche Einheit dar. Der Strom wird an der Stelle erzeugt, wo er größtenteils auch verbraucht wird. Das ist ökologisch sinnvoll, beispielsweise weil so der Transportverlust an Strom reduziert wird. Im Rahmen der Vorgängerprodukte Solar Sprint Festzins I, II und III hat die MEP Werke GmbH nach Angaben der Anbieterin bereits 2.480 Solaranlagen auf Dächern montiert und vermietet.
Risiko
Beim Nachrangdarlehen ist die Verzinsung und Rückzahlung des Anlegerkapitals solange und soweit ausgeschlossen, wie deren Rückzahlung zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bei der Darlehensnehmerin führen würde. Laut der Planbilanz ist nicht vorgesehen, dass die Darlehensnehmerin neben dem Nachrangdarlehenskapital weiteres (vorrangiges) Fremdkapital aufnimmt. Es ist aber vertraglich nicht ausgeschlossen. Die Projektgesellschaft wird dagegen plangemäß weiteres Fremdkapital in Form von langfristigen Bankenfinanzierungen aufnehmen. Das Bankenkapital ist vorrangig zu bedienen und voraussichtlich besichert. Das Nachrangdarlehen der Anleger ist nicht besichert.
Es besteht das Risiko, dass der Erlös aus dem geplanten Verkauf der Mietforderungen nicht ausreicht, um das Nachrangdarlehenskapital am Ende der Laufzeit vollständig an die Anleger zurückzuzahlen. Das kann der Fall sein, wenn die verbriefende Bank die Mietforderungen niedriger bewertet als prognostiziert, weil sich beispielsweise die durchschnittliche Bonität der Hauseigentümer während der Laufzeit verschlechtert hat. Zudem ist es möglich, dass ein Verkauf der neugeschaffenen Wertpapiere an institutionelle Anleger nicht zu den geplanten Konditionen zustande kommt. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn das Marktzinsniveau 2020 höher ist als heute und die institutionellen Anleger eine höhere Rendite verlangen. Es liegen noch keine umfangreichen Erfahrungswerte vor, wie hoch das Interesse von institutionellen Anlegern an verbrieften Miet-Solarstrom-Forderungen ist. Auch bei den drei Vorgängerprodukten Solar Sprint Festzins I, II und III sind eine abschließende Verbriefung und ein Verkauf noch nicht erfolgt, da deren Laufzeit noch andauert. Die Zinszahlungen haben Solar Sprint Festzins I, II und III bislang vollständig und pünktlich an die Anleger geleistet.
Falls die geplante Verbriefung nicht zustande kommen sollte, müssen voraussichtlich die Zins- und Tilgungszahlungen der Projektgesellschaft langfristig aus den laufenden Mietzahlungen der Hauseigentümer über die Mietlaufzeit von bis zu 20 Jahren erfolgen. Dementsprechend kann sich die Laufzeit der Nachrangdarlehen erheblich verlängern, wenn die Verbriefung nicht gelingt.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Generalunternehmerin insolvent wird und damit ein wichtiger Vertragspartner der Projektgesellschaft ausfällt. Aufgrund der personellen Verflechtungen zwischen der Emittentin te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG, der Projektgesellschaft und der MEP Werke GmbH besteht zudem ein Potential für Interessenkonflikte, die zu Ungunsten der Emittentin gelöst werden könnten. Beispielsweise ist es möglich, dass der von der Projektgesellschaft zu zahlende Kaufpreis für die Solaranlagen im oberen marktüblichen Bereich festgesetzt wird, um die finanzielle Situation der Generalunternehmerin zu verbessern. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die Geschäftsführung bei der MEP Werke GmbH die Verantwortung für ca. 120 Mitarbeiter trägt, während sie bei der Emittentin, die keine eigenen Mitarbeiter hat, nur mit 1.000 Euro investiert ist.
Stärken
Keine Projektentwicklungs- und Fertigstellungsrisiken
Streuung der Investitionen über zahlreiche Anlagen
Dezentrale Stromerzeugung
Schwächen
Projektbezogene Verträge teilweise noch nicht abgeschlossen
Potential für Interessenkonflikte
Fazit:
Finanziell
Das Anlegerkapital wird als Darlehen an eine Projektgesellschaft weitergereicht, die installierte Solaranlagen erwirbt und an Hauseigentümer vermietet. Die unterzeichneten Vereinbarungen mit einer Bank sind positiv zu bewerten, da diese das Geschäftsmodell der Projektgesellschaft intensiv geprüft hat. Allerdings prüft die Bank vor allem, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie ihr eigenes (besichertes) Kapital zurückerhält. Es ist dagegen schwer einzuschätzen, ob der noch unbekannte Verkaufserlös am Ende der Laufzeit ausreichen könnte, um das Nachrangdarlehenskapital an die Anleger zurückzahlen zu können. Es liegen noch keine umfassenden Erfahrungswerte vor, wie viel institutionellen Anlegern für verbriefte Miet-Solarstrom-Forderungen zu zahlen bereit sind. Eine fundierte Bewertung wird voraussichtlich erst möglich sein, wenn beim ersten Vorgängerprodukt Solar Sprint Festzins I Ende 2017 die Rückzahlung an die Anleger ansteht. Das Gesamtrisiko für die Anleger und damit die Angemessenheit der von 3 bis 5 Prozent steigenden Verzinsung ist beim aktuellen Solar Sprint Festzins IV daher noch nicht abschließend zu bewerten.
Nachhaltigkeit
Das Anlegerkapital finanziert die Errichtung von Solaranlagen auf Dächern. Die Nachhaltigkeitswirkung ist positiv.
ECOreporter.de-Empfehlung
Das Konzept des Eigenverbrauchs von Solarstrom durch Hausbesitzer ist in Deutschland inzwischen etabliert. Die Vereinbarungen mit der Bank bestätigen die grundsätzliche Plausibilität des Geschäftsmodells. Vergleichsweise unsicher ist aber noch, ob der geplante Verkauf der Mietforderungen ausreichend Erlöse für eine vollständige Rückzahlung des Anlegerkapitals einbringen wird.
Basisdaten
Darlehensnehmerin und Anbieterin: te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG, Nürnberg
Anlageform: Nachrangdarlehen
Darlehensvolumen: 8,0 bis 10,0 Millionen Euro
Mindestzeichnungssumme: 5.000 Euro
Agio: 0 Prozent
Laufzeit: bis 31.3.2020, Kündigungsmöglichkeit des Anlegers zum 31.3.2019
Zinsen: 3,0 Prozent pro Jahr (bis zum 31.3.2018), 4,0 Prozent pro Jahr (1.4.2018 bis 31.3.2019), 5,0 Prozent pro Jahr (1.4.2019 bis 31.3.2020)
Einkunftsart: Einkünfte aus Kapitalvermögen
BaFin-Billigung: Ja
Handelbarkeit: Keine Zulassung an einer Börse
ISIN: ---
Der Zinssatz des Nachrangdarlehens steigt mit der Laufzeit: 3,0 Prozent pro Jahr sind es bis zum 31.3.2018, dann 4,0 Prozent vom 1.4.2018 bis 31.3.2019 und 5,0 Prozent vom 1.4.2019 bis zum geplanten Laufzeitende am 31.3.2020. Anleger (Darlehensgeber) können das Darlehen frühestens zum 31.3.2019 kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwölf Monate. Die Darlehensnehmerin selbst kann das Darlehen frühestens nach zwei Jahren Laufzeit vollständig oder teilweise mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, wenn eine „wirtschaftlich sinnvolle Investition in neue Projekte nicht mehr möglich ist“. Das geplante Darlehensvolumen beträgt 10 Millionen Euro. Die Nebenkosten des Angebotes, insbesondere Vermittlungsprovisionen, betragen bei Vollplatzierung 6,85 Prozent des gesamten Darlehensvolumens. Sie liegen damit im marktüblichen Bereich.
Unternehmensprofil te Solar Sprint IV
Anbieterin, Emittentin und Darlehensnehmerin ist die te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG aus Nürnberg, gegründet im Februar 2016. Als ihre Komplementärin und Geschäftsführerin fungiert die te Management GmbH. Deren geschäftsführender Gesellschafter ist Stefan Keller, der zudem mit einer Einlage von 1.000 Euro auch alleiniger Gesellschafter der Emittentin ist.
Keller ist ferner Geschäftsführer der Projektgesellschaft MEP Solar Miet & Service III GmbH, die die Solaranlagen vom Generalunternehmer MEP Werke GmbH aus München erwirbt und an die Hauseigentümer vermietet. Die Projektgesellschaft ist eine Tochtergesellschaft der MEP Ökostrom GmbH, diese wiederum eine Tochter der MEP Werke GmbH. Keller bildet zusammen mit Konstantin Strasser und Thi Loan Strasser auch die Geschäftsführung der MEP Werke GmbH. Diese gehört zur Strasser Capital GmbH mit ihrem Geschäftsführer Konstantin Strasser. Er hat die Strasser Unternehmensgruppe 2004 gegründet; sie ist seitdem vor allem im Solarbereich tätig.
Die Emittentin und die Projektgesellschaft haben jeweils keine eigenen Mitarbeiter. Ihre Aufgaben werden von Kooperationspartnern und Gesellschaften der Strasser/MEP-Gruppe wahrgenommen, mit denen sie Dienstleistungsverträge abgeschlossen haben. Die MEP Werke GmbH hat nach eigenen Angaben ca. 120 Mitarbeiter. Sie ist nicht nur als Generalunternehmerin tätig, sondern vertreibt auch das "Photovoltaik-Dachanlagen-Paket" an die Hauseigentümer. Die MEP Werke GmbH hat 2014 und 2015 Jahresverluste von zusammen rund 2,3 Millionen Euro verzeichnet. Der Grund für die Verluste sind nach Angaben der Anbieterin die Anfangsinvestitionen in das neue Geschäftsmodell, vor allem die Finanzierung von 100 Mitarbeitern und den Marketing- und Vertriebsaktivitäten. Das Unternehmen erwartet nach eigener Einschätzung in der noch andauernden Anlaufphase weiterhin Verluste.
Laut Jahresabschluss 2015 weist die MEP Werke GmbH einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von rund 880.000 Euro aus. Zudem hat sie Ende 2015 Verbindlichkeiten von rund 8,9 Millionen Euro mit einer Restlaufzeit von nur bis zu einem Jahr. Die Emittentin ist von der MEP Werke GmbH abhängig, da sie in der ersten Jahreshälfte 2017 mittelbar in deren neu errichtete Solaranlagen investieren soll. Nach Angaben der Anbieterin würden die noch nicht investierten Gelder an die Anleger zurückgezahlt werden, wenn die MEP Werke GmbH in der ersten Jahreshälfte 2017 ausfallen würde und deswegen nicht genügend Anlagen errichtet werden könnten.
Die te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG investiert nicht direkt in die Solaranlagen, sondern mittelbar über die Projektgesellschaft. Die te Solar Sprint IV gibt das Nachrangdarlehenskapital der Anleger als Nachrangdarlehen an die Projektgesellschaft weiter, die zusätzlich weiteres (vorrangiges) Fremdkapital aufnimmt. Die Projektgesellschaft soll die Investitionen zu 30 Prozent über das Nachrangdarlehenskapital und zu 70 Prozent mit Bankkapital finanzieren. Laut Prospekt hat die Projektgesellschaft mit der niederländisch-deutschen NIBC Bank einen so genannten „Term-Sheet“ abgeschlossen, einen Vorvertrag zum eigentlichen Kreditvertrag.
Investitionen
Die Projektgesellschaft erwirbt Solaranlagen, die von der Generalunternehmerin bzw. deren Subunternehmern auf den Dächern insbesondere von Einfamilien- und Reihenhäusern errichtet werden. Die Projektgesellschaft schließt mit dem Hauseigentümer – vor der Installation der Anlage und nach einer Bonitätsprüfung – einen Mietvertrag über die Solaranlage auf seinem Dach über 20 Jahre. Die Finanzierung der Anlage durch das Nachrangdarlehenskapital der Anleger erfolgt laut Prospekt erst dann, wenn die Anlagen technisch abgenommen worden sind und Versicherungsschutz (sogenannte All-Risk-Versicherung) vorliegt.
Die Projektgesellschaft erhält Mieteinnahmen von den Hauseigentümern, die den Strom selbst verbrauchen. Die Hauseigentümer erhalten zudem die Erträge aus der Einspeisung des nicht selbst verbrauchten Stroms nach den Regelungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes. Das Geschäftsmodell beruht auf der Annahme, dass die Hauseigentümer mit der Anmietung der Solaranlage auf ihrem Dach ihre Stromkosten reduzieren können. Der Kostenvorteil für den Hauseigentümer ist dabei umso größer, je mehr Solarstrom er selbst verbraucht und je stärker der Strompreis für Privathaushalte steigt. Dieses Solarstrom-Mietmodell hat sich inzwischen in Deutschland etabliert. Die Nachfrage von Hauseigentümern ist ebenso gestiegen wie die Zahl der Unternehmen, die das Mietmodell anbieten. Dementsprechend hat sich für die MEP Werke GmbH und die Projektgesellschaft das Absatzpotential erhöht, aber auch der Wettbewerb um Kunden intensiviert.
Laut Aussage der Anbieterin soll die Projektgesellschaft ausschließlich in Anlagen investieren, die über das Nachrangdarlehen der te Solar Sprint IV finanziert werden und somit ihrerseits den Investitionskriterien unterliegen. Laut Prospekt ist es möglich, dass das Nachrangdarlehenskapital nicht nur Solaranlagen auf Dächern von privaten Wohnhäusern, sondern auch auf Dächern von kommunalen Gebäuden und Gewerbeimmobilien finanziert. Die Investitionen der Projektgesellschaft stehen noch nicht fest. Laut Prospekt befinden sich beim Generalunternehmer MEP Werke GmbH 140 Solar-Dachanlagen im Gesamtwert von rund 1 Million Euro in verschiedenen Stadien der Fertigstellung. Unter anderem diese 140 Anlagen wird die Projektgesellschaft nach Angaben der Anbieterin vom Generalunternehmer nach ihrer Fertigstellung erwerben. Laut Prospekt verwendet der Generalunternehmer bei seinen Projekten aktuell polykristalline Solarmodule des bayerischen Unternehmens IBC Solar und Wechselrichter vom Hersteller ABB mit Hauptsitz in der Schweiz.
Die Vermögensanlage Solar Sprint Festzins IV soll bereits Ende März 2020 enden. Daher muss die Projektgesellschaft bis zu diesem Zeitpunkt die Solaranlagen bzw. die Rechte aus den Mietverträgen (teilweise) verkaufen oder eine Anschlussfinanzierung vereinbaren, um das Kapital über die Emittentin an die Anleger zurückzahlen zu können. Laut Prospekt sollen die Mietforderungen gegen die Hauseigentümer in einer Summe zusammengefasst und von einer Bank verbrieft werden. Verbriefung bedeutet, dass die nicht handelbaren Mietforderungen in ein handelbares Wertpapier umgewandelt werden. Danach soll die Bank die Wertpapiere an institutionelle Investoren verkaufen. Mit dem Verkaufserlös soll die Projektgesellschaft die Nachrangdarlehen tilgen, so dass die te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG das Nachrangdarlehenskapital an die Anleger zurückzahlen kann.
Nach Angaben der Anbieterin wurden im Dezember 2015 mit einer Bank schriftliche Grundsatz-Vereinbarungen zur geplanten Verbriefung unterzeichnet. Bei der Bank handelt es sich um die Bank, die der Projektgesellschaft voraussichtlich auch das Fremdkapital für die Investition in die Solaranlagen zur Verfügung stellt.
Ökologische Wirkung
Die Solaranlagen des Solar Sprint Festzins IV werden auf Dächern errichtet, so dass keine Freiflächen verbraucht werden. Die Solaranlagen auf den Dächern von Einfamilienhäusern stellen im Rahmen einer dezentralen Stromversorgung eine Art kleinstmögliche Einheit dar. Der Strom wird an der Stelle erzeugt, wo er größtenteils auch verbraucht wird. Das ist ökologisch sinnvoll, beispielsweise weil so der Transportverlust an Strom reduziert wird. Im Rahmen der Vorgängerprodukte Solar Sprint Festzins I, II und III hat die MEP Werke GmbH nach Angaben der Anbieterin bereits 2.480 Solaranlagen auf Dächern montiert und vermietet.
Risiko
Beim Nachrangdarlehen ist die Verzinsung und Rückzahlung des Anlegerkapitals solange und soweit ausgeschlossen, wie deren Rückzahlung zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bei der Darlehensnehmerin führen würde. Laut der Planbilanz ist nicht vorgesehen, dass die Darlehensnehmerin neben dem Nachrangdarlehenskapital weiteres (vorrangiges) Fremdkapital aufnimmt. Es ist aber vertraglich nicht ausgeschlossen. Die Projektgesellschaft wird dagegen plangemäß weiteres Fremdkapital in Form von langfristigen Bankenfinanzierungen aufnehmen. Das Bankenkapital ist vorrangig zu bedienen und voraussichtlich besichert. Das Nachrangdarlehen der Anleger ist nicht besichert.
Es besteht das Risiko, dass der Erlös aus dem geplanten Verkauf der Mietforderungen nicht ausreicht, um das Nachrangdarlehenskapital am Ende der Laufzeit vollständig an die Anleger zurückzuzahlen. Das kann der Fall sein, wenn die verbriefende Bank die Mietforderungen niedriger bewertet als prognostiziert, weil sich beispielsweise die durchschnittliche Bonität der Hauseigentümer während der Laufzeit verschlechtert hat. Zudem ist es möglich, dass ein Verkauf der neugeschaffenen Wertpapiere an institutionelle Anleger nicht zu den geplanten Konditionen zustande kommt. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn das Marktzinsniveau 2020 höher ist als heute und die institutionellen Anleger eine höhere Rendite verlangen. Es liegen noch keine umfangreichen Erfahrungswerte vor, wie hoch das Interesse von institutionellen Anlegern an verbrieften Miet-Solarstrom-Forderungen ist. Auch bei den drei Vorgängerprodukten Solar Sprint Festzins I, II und III sind eine abschließende Verbriefung und ein Verkauf noch nicht erfolgt, da deren Laufzeit noch andauert. Die Zinszahlungen haben Solar Sprint Festzins I, II und III bislang vollständig und pünktlich an die Anleger geleistet.
Falls die geplante Verbriefung nicht zustande kommen sollte, müssen voraussichtlich die Zins- und Tilgungszahlungen der Projektgesellschaft langfristig aus den laufenden Mietzahlungen der Hauseigentümer über die Mietlaufzeit von bis zu 20 Jahren erfolgen. Dementsprechend kann sich die Laufzeit der Nachrangdarlehen erheblich verlängern, wenn die Verbriefung nicht gelingt.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Generalunternehmerin insolvent wird und damit ein wichtiger Vertragspartner der Projektgesellschaft ausfällt. Aufgrund der personellen Verflechtungen zwischen der Emittentin te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG, der Projektgesellschaft und der MEP Werke GmbH besteht zudem ein Potential für Interessenkonflikte, die zu Ungunsten der Emittentin gelöst werden könnten. Beispielsweise ist es möglich, dass der von der Projektgesellschaft zu zahlende Kaufpreis für die Solaranlagen im oberen marktüblichen Bereich festgesetzt wird, um die finanzielle Situation der Generalunternehmerin zu verbessern. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die Geschäftsführung bei der MEP Werke GmbH die Verantwortung für ca. 120 Mitarbeiter trägt, während sie bei der Emittentin, die keine eigenen Mitarbeiter hat, nur mit 1.000 Euro investiert ist.
Stärken
Keine Projektentwicklungs- und Fertigstellungsrisiken
Streuung der Investitionen über zahlreiche Anlagen
Dezentrale Stromerzeugung
Schwächen
Projektbezogene Verträge teilweise noch nicht abgeschlossen
Potential für Interessenkonflikte
Fazit:
Finanziell
Das Anlegerkapital wird als Darlehen an eine Projektgesellschaft weitergereicht, die installierte Solaranlagen erwirbt und an Hauseigentümer vermietet. Die unterzeichneten Vereinbarungen mit einer Bank sind positiv zu bewerten, da diese das Geschäftsmodell der Projektgesellschaft intensiv geprüft hat. Allerdings prüft die Bank vor allem, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie ihr eigenes (besichertes) Kapital zurückerhält. Es ist dagegen schwer einzuschätzen, ob der noch unbekannte Verkaufserlös am Ende der Laufzeit ausreichen könnte, um das Nachrangdarlehenskapital an die Anleger zurückzahlen zu können. Es liegen noch keine umfassenden Erfahrungswerte vor, wie viel institutionellen Anlegern für verbriefte Miet-Solarstrom-Forderungen zu zahlen bereit sind. Eine fundierte Bewertung wird voraussichtlich erst möglich sein, wenn beim ersten Vorgängerprodukt Solar Sprint Festzins I Ende 2017 die Rückzahlung an die Anleger ansteht. Das Gesamtrisiko für die Anleger und damit die Angemessenheit der von 3 bis 5 Prozent steigenden Verzinsung ist beim aktuellen Solar Sprint Festzins IV daher noch nicht abschließend zu bewerten.
Nachhaltigkeit
Das Anlegerkapital finanziert die Errichtung von Solaranlagen auf Dächern. Die Nachhaltigkeitswirkung ist positiv.
ECOreporter.de-Empfehlung
Das Konzept des Eigenverbrauchs von Solarstrom durch Hausbesitzer ist in Deutschland inzwischen etabliert. Die Vereinbarungen mit der Bank bestätigen die grundsätzliche Plausibilität des Geschäftsmodells. Vergleichsweise unsicher ist aber noch, ob der geplante Verkauf der Mietforderungen ausreichend Erlöse für eine vollständige Rückzahlung des Anlegerkapitals einbringen wird.
Basisdaten
Darlehensnehmerin und Anbieterin: te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG, Nürnberg
Anlageform: Nachrangdarlehen
Darlehensvolumen: 8,0 bis 10,0 Millionen Euro
Mindestzeichnungssumme: 5.000 Euro
Agio: 0 Prozent
Laufzeit: bis 31.3.2020, Kündigungsmöglichkeit des Anlegers zum 31.3.2019
Zinsen: 3,0 Prozent pro Jahr (bis zum 31.3.2018), 4,0 Prozent pro Jahr (1.4.2018 bis 31.3.2019), 5,0 Prozent pro Jahr (1.4.2019 bis 31.3.2020)
Einkunftsart: Einkünfte aus Kapitalvermögen
BaFin-Billigung: Ja
Handelbarkeit: Keine Zulassung an einer Börse
ISIN: ---