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ECOanlagecheck, Windenergie-Investments, Solarenergie-Investments
Unabhängige Analyse: Zweibach Umweltzins – Nachrangdarlehen der Zweibach Umweltzins GmbH & Co. KG im ECOanlagecheck
Drei Windenergieanlagen und eine Freiflächen-Solaranlage in Rheinland-Pfalz, die bereits in Betrieb sind: Das sind die Projekte des Zweibach Umweltzins. Bei dem Angebot handelt es sich um ein Nachrangdarlehen. Der Zins steigt jährlich um 0,5 Prozent von 2,0 Prozent auf 7,5 Prozent an. Mindestanlagesumme: 500 Euro. Der ECOanlagecheck analysiert das Angebot.
Das Nachrangdarlehen läuft bis Ende August 2028. Anbieterin und Emittentin ist die Zweibach Umweltzins GmbH & Co. KG aus Mainz. Sie kann das Nachrangdarlehen nicht ordentlich kündigen. Den Anlegern bietet die Anbieterin Kündigungsmöglichkeiten an. Erstmals können Anleger mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum 31. August 2019 kündigen, danach jährlich. Die Anbieterin zahlt den Anlegern bei Kündigung nicht 100 Prozent des Darlehenskapitals zurück, sondern 90 Prozent. Die Kündigungsmöglichkeit ist laut Anlegerbroschüre für Anleger gedacht, die beispielsweise bei sozialen Härtefällen oder unvorhergesehenen Lebensereignissen vorzeitig an ihr Geld kommen wollen.
Die Zinsen des Nachrangdarlehens steigen jährlich um einen halben Prozentpunkt an. Sie beginnen bei 2,0 Prozent im ersten Jahr und liegen im zwölften Laufzeitjahr bei 7,5 Prozent. Das Nachrangdarlehen wird in jährlichen Raten getilgt: Die Anleger erhalten jährlich ein Zwölftel der Summe zurück, die sie dem Unternehmen geliehen haben. Das heißt: Die hohen Zinsen, die zum Ende der Laufzeit gezahlt werden, erhalten sie nur für den jeweils nicht getilgten Teil der Gesamtsumme, mit der sie eingestiegen sind. Nach sechs Jahren sind beispielsweise schon 50 Prozent des Darlehensbetrags an die Anleger zurückgezahlt. Die Verzinsung erfolgt jeweils auf den noch nicht zurückgezahlten Darlehensbetrag. So werden beispielsweise die verbliebenen 50 Prozent des Darlehensbetrages im siebten Jahr dann mit 5 Prozent verzinst. Anleger, die 10.000 Euro investieren, erhalten diese 10.000 Euro plus insgesamt rund 2.500 Euro Zinsen über die zwölf Jahre verteilt zurück.
Der durchschnittliche Zinssatz des Angebotes liegt bei 4,75 Prozent pro Jahr. Die Rendite (IRR) des Nachrangdarlehens beträgt für die Anleger rund 3,7 Prozent pro Jahr. Wenn die jährlichen Auszahlungen an die Anleger schwanken, unterscheidet sich der (durchschnittliche) Zinssatz in der Regel von der Rendite. Mit der Methode des internen Zinssatzes (IRR) kann in diesen Fällen eine mittlere, jährliche Rendite errechnet werden. Dafür hat ECOreporter.de für jedes einzelne Laufzeitjahr die Summe aus Tilgungs-und Zinszahlungen ermittelt. Bei einer Investition von 10.000 Euro erhalten die Anleger zwischen rund 900 Euro (12. Jahr) und 1.100 Euro (5. Jahr) pro Jahr ausgezahlt.
Das Emissionsvolumen des Nachrangdarlehens beträgt 2,5 Millionen Euro. Nach Angaben der Anbieterin ist rund ein Drittel des Emissionsvolumens platziert (Stand: 22. November 2016). Bei 2,5 Millionen Euro verläuft eine Grenze für Crowdinvesting-Angebote (Schwarmfinanzierungen): Laut Vermögensanlagengesetz sind Schwarmfinanzierungen bis zu diesem Betrag nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu prüfen. Die Anbieterin hat eine Anlegerbroschüre erstellt, die mit über 100 Seiten Umfang im Vergleich zu anderen Crowdinvesting-Angeboten umfangreich und detailliert ist.
Die Vermittlung des Nachrangdarlehens erfolgt über die neu geschaffene Online-Plattform der wiwin GmbH. Die wiwin GmbH hat unter ihrem früheren Namen juwi invest GmbH mehrere Kapitalmarktprodukte der juwi-Gruppe aus Wörrstadt in Rheinland-Pfalz vertrieben. Die juwi-Gruppe ist seit rund 20 Jahren im Bereich der erneuerbaren Energien tätig, insbesondere in der Entwicklung von Windenergie- und Solarenergieprojekten. Die juwi AG schloss die beiden Jahre 2013 und 2014 mit deutlich roten Zahlen ab. Seit Ende 2014 gehört die juwi AG mehrheitlich dem Energieversorgungsunternehmen MVV Energie AG. Infolge der Kapitalerhöhung durch die MVV Energie AG hat die juwi AG 2015 Sanierungsmaßnahmen durchgeführt und wieder einen Konzern-Jahresüberschuss erzielt. Die wiwin GmbH ist gesellschaftsrechtlich nicht mit der juwi-Gruppe verbunden. Sie hat sich laut Anlegerbroschüre als Vermittlerin von der exklusiven Bindung an die juwi-Gruppe gelöst. Die Nebenkosten des Angebotes liegen mit rund 8,0 Prozent des Emissionsvolumens im marktüblichen Bereich.
Unternehmensprofil Zweibach Umweltzins
Emittentin und Anbieterin des Nachrangdarlehens ist die Zweibach Umweltzins GmbH & Co. KG aus Mainz, im September 2016 gegründet. Ihre Komplementärin ist die Wiwi Windkraft Beteiligungs-GmbH aus Wörrstadt mit den Geschäftsführern Thomas Zenk und Matthias Willenbacher. Letzterer ist mit einer Einlage von 1.000 Euro auch alleiniger Gesellschafter der Emittentin. Willenbacher ist einer der beiden juwi-Gründer und 2015 aus dem Vorstand der juwi-Gruppe ausgeschieden. Die laut Anlegerbroschüre vorgesehene Erhöhung des Kommanditkapitals der Emittentin auf 200.000 Euro ist inzwischen erfolgt.
Die Emittentin hat keine eigenen Mitarbeiter. Ihr Unternehmenszweck ist es, Erneuerbare-Energien-Anlagen mittelbar oder unmittelbar zu betreiben und nachrangige Darlehen aufzunehmen und an die Zweibach WEA GmbH & Co. KG weiterzugeben. Die Emittentin plant laut Anlegerbroschüre, das eingeworbene Anlegerkapital des Nachrangdarlehens Zweibach Umweltzins zu denselben Zins- und Tilgungssätzen als Nachrangdarlehen an die Zweibach WEA GmbH & Co. KG durchzureichen.
Komplementärin der Betreibergesellschaft Zweibach WEA GmbH & Co. KG ist die Wiwi Windkraft Beteiligungs-GmbH, die auch als Komplementärin bei der Zweibach Umweltzins GmbH & Co. KG fungiert. Daher sind Willenbacher und Zenk mittelbar sowohl die beiden Geschäftsführer der Emittentin als auch der Betreibergesellschaft, so dass keine Abstimmungsprobleme zu erwarten sind. 10 Prozent der Anteile an der Betreibergesellschaft hält die Emittentin. 90 Prozent der Kommanditanteile an der Betreibergesellschaft hielt zum Zeitpunkt der Erstellung der Anlegerbroschüre Willenbacher unmittelbar. Laut Anlegerbroschüre beabsichtigt Willenbacher, Kommanditanteile an Investoren zu verkaufen und nur 25 Prozent der Kommanditanteile an der Betreibergesellschaft zu behalten (15 Prozent unmittelbar und 10 Prozent mittelbar über die Emittentin). Nach Angaben der Anbieterin sind im Rahmen einer Privatplatzierung die zum Verkauf stehenden 75 Prozent der Anteile nahezu vollständig platziert (Stand: 7. Oktober 2016).
Die Betreibergesellschaft hat im Dezember 2015 unmittelbar einen Solarpark und drei Windenergieanlagen und die jeweils dazugehörigen Rechte erworben. Den Kaufpreis hat Willenbacher mit einem Gesellschafterdarlehen zwischenfinanziert. Das Nachrangdarlehen der Anleger soll dazu dienen, ihm einen Teil dieses Geld zurückzuzahlen. Die Betreibergesellschaft hat nach Angaben der Anbieterin insgesamt etwa 29 Millionen Euro investiert. Die neue Finanzierungsstruktur der Betreibergesellschaft sieht vor, dass die Investition mit zirka 6 Millionen Euro Eigenkapital der Gesellschafter (21 Prozent), 2,5 Millionen Euro Nachrangdarlehenskapital (9 Prozent) und mit zirka 20 Millionen Euro (70 Prozent) Bankkapital finanziert wird.
Der Bankdarlehensvertrag ist nach Angaben der Emittentin inzwischen unterzeichnet (Stand: 22. November 2016). Formaljuristisch gehen die Anlagen mit Ablösung der bisherigen Finanzierung auf die Betreibergesellschaft über. Die Ablösung der Altfinanzierung ist Auszahlungsvoraussetzung für das Darlehen der Emittentin an die Betreibergesellschaft.
Investitionen
Die Betreibergesellschaft betreibt eine Freiflächensolaranlage und zwei Windenergieprojekte im Dreieck Mainz-Kaiserslautern-Trier in Rheinland-Pfalz.
Der Solarpark Mehring hat eine Nennleistung von 3,449 Megawattpeak (MWp) und ist seit November 2007 in Betrieb. Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG, Version 2004) beträgt für den Solarpark hohe 38,36 Cent/kWh. Im Solarpark sind Dünnschichtmodule vom US-amerikanischen Hersteller First Solar und Wechselrichter des deutschen Herstellers SMA verbaut. Von 2008 bis 2015 hat der Solarpark im Durchschnitt 968 kWh/kWp im Jahr erzeugt. Für die Prognoserechnung setzt die Emittentin für 2016 einen Stromertrag von 944 kWh/kWp an und kalkuliert für die Folgejahre mit einer jährlichen Leistungsabnahme (Degression) der Solarmodule von 0,35 Prozent pro Jahr.
Bildhinweis: Der Solarpark Mehring. / Foto: Marcel Strobl, wiwin GmbH
Der Windpark Unkenbach der Emittentin besteht aus zwei Windenergieanlagen des deutschen Herstellers Senvion (ehemals REpower). Die Anlagen des Typs 3,4M-104 haben eine Nennleistung von jeweils 3,4 Megawatt (MW) und eine Nabenhöhe von 128 Metern. Die Anlagen sind seit Ende 2012 bzw. Anfang 2013 im Betrieb. Die EEG-Vergütung für den Strom beträgt inkl. Systemdienstleistungs- und Repoweringbonus 10,235 Cent/kWh bzw. 10,085 Cent/kWh.
Für den Windpark Unkenbach wurde Ende 2015 ein Windgutachten erstellt, das die Stromerträge der rund drei bisherigen Betriebsjahre berücksichtigte. Vom prognostizierten Bruttowert des Windgutachtens hat die Emittentin nach eigenen Angaben für die Prognoserechnung einen Abschlag in Höhe von 5 Prozent vorgenommen. Er beinhaltet unter anderem Verfügbarkeits- und Leitungsverluste. Marktüblich wäre – auf Basis der von ECOreporter.de innerhalb der letzten zwei Jahre bei Windpark-Beteiligungen in Deutschland ermittelten Zahlen – ein Sicherheitsabschlag von zusammen 10 Prozent statt 5 Prozent. Laut Aussage der Emittentin gibt es ein weiteres Windgutachten, das einen höheren Stromertrag prognostiziert, aber bei der Stromertragskalkulation nicht berücksichtigt wurde.
Das verwendete Gutachten berücksichtigt die Erfahrungswerte aus den bisherigen Betriebsjahren der Windenergieanlagen Unkenbach. Daher ist die Prognoseunsicherheit des Gutachtens geringer als bei Gutachten, die für Neuanlagen erstellt werden. Insgesamt ist daher die Stromertragskalkulation der Emittentin kaufmännisch in Ordnung.
Diese Einschätzung gilt auch für die Stromertragskalkulation beim Windprojekt Nußbach. Dessen Kalkulation ist in den Kernpunkten (5 Prozent Abschlag, ein Gutachten auf Basis der Erfahrungswerte, positiveres Gutachten nicht berücksichtigt) mit der des Windparks Unkenbach identisch.
Die Windenergieanlage Nußbach vom deutschen Hersteller Enercon ist seit Mai 2012 in Betrieb. Die Anlage des Typs E-101 hat eine Nennleistung von 3,05 MW und eine Nabenhöhe von 135,4 Metern. Die EEG-Vergütung für den von den Anlagen erzeugten Strom beträgt inkl. Systemdienstleistungs- und Repoweringbonus 10,235 Cent/kWh.
In der Anlegerbroschüre ist eine vereinfachte Prognoserechnung der Betreibergesellschaft für alle drei Projekte zusammen dargestellt. Eine Aufschlüsselung mit den einzelnen Kostenarten (z. B. Pacht, Wartung) der drei Projekte ist nicht enthalten. Bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 29 Millionen Euro für die drei Projekte liegt der Einkaufsfaktor (Kaufpreis für die Projekte inkl. Nebenkosten/Prognose Stromerlöse 2016) bei rund 9,2. Ein Vergleich mit den Einkaufsfaktoren von neuen Anlagen ist nur eingeschränkt möglich.
Laut Ertragsprognose für 2016 erwirtschaftet der Solarpark Mehring rund 40 Prozent der Erlöse des Gesamtportfolios, obwohl er nur 15 Prozent des Stroms erzeugt. Das liegt an der Einspeisevergütung, die beim Solarpark Mehring deutlich höher ist als bei den Windenergieanlagen Unkenbach und Nußbach. Durch diese Mischung von Solar- und Windenergieanlagen können voraussichtlich die Gesamterlöse der Betreibergesellschaft stabilisiert werden. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Windenergieanlagen aufgrund eines schlechten Windjahres weniger Strom produzieren, der Solarpark in dem Jahr aber mehr Strom erzeugt.
Ökologische Wirkung
Das Nachrangdarlehenskapital refinanziert einen Teil des Kaufpreises für einen Solarpark und drei Windenergieanlagen. Das Angebot hat insofern keine direkte ökologische Wirkung, da die Emittentin mittelbar in bereits bestehende Anlagen investiert und sich daher der Gesamtbestand an Erneuerbaren-Energien-Anlagen durch die Investition nicht erhöht.
Die im Solarpark Mehring eingesetzten Dünnschichtmodule enthalten das Schwermetall Cadmium, so dass – während der Betriebszeit oder bei einem späteren Recycling – die Freisetzung von umwelt- und gesundheitsschädlichen Stoffen nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann.
Mit der Strommenge von rund 21,7 Millionen kWh, welche die Anlagen der Betreibergesellschaft laut Prognose voraussichtlich pro Jahr erzeugen werden, können sich bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh rechnerisch rund 6.200 Haushalte mit Strom versorgen. Die CO2-Einsparung durch den Betrieb der Anlagen im Vergleich zur Stromgewinnung aus konventionellen Kraftwerken beträgt circa 13.000 Tonnen pro Jahr.
Risiko
Beim vorliegenden Angebot handelt es sich um ein Nachrangdarlehen. Der Anspruch der Anleger auf Verzinsung und Rückzahlung ihres Kapitals ist daher solange und soweit ausgeschlossen, wie die Verzinsung oder Rückzahlung zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bei der Emittentin führen würde. Die Emittentin wird laut Anlegerbroschüre plangemäß über die angebotene Nachrangdarlehen hinaus keine weitere (vorrangige) Fremdfinanzierung aufnehmen, es ist rechtlich aber nicht ausgeschlossen. Auf Ebene der Betreibergesellschaft ist das Bankkapital vorrangig vor dem Nachrangdarlehenskapital. Es ist zudem nicht ausgeschlossen, dass die Emittentin und/oder die Betreibergesellschaften weitere Investitionen tätigen. In dem Fall ist es möglich, dass sich das Risiko für die Nachrangdarlehensgeber erhöht.
Die Windenergieanlagen am Standort Unkenbach mussten Mitte 2014 auf behördliche Anordnung wegen der Überschreitung zulässiger Schallimmissionen von der nominalen Nennleistung von 3,4 MW auf 2,2 MW gedrosselt werden, da laut Anlegerbroschüre die Anlagen lauter waren als vom Hersteller Senvion angegeben. Die so entstandenen Einnahmeausfälle hat der Hersteller laut Anlegerbroschüre in der Vergangenheit kompensiert. Nach Angaben der Emittentin hat der Hersteller das Problem der zu hohen Schallimmissionen bei einer Windenergieanlage inzwischen behoben, bei der zweiten Anlage sollen die schallreduzierenden Maßnahmen bis Ende 2016 erfolgen. Es besteht das Risiko, dass die Maßnahmen nicht langfristig erfolgreich sind, die Drosselung bestehen bleibt und der Hersteller keine Kompensationszahlungen leistet. Laut Aussage der Emittentin stehen für diese Risiken die Verkäufer der Windenergieanlagen Unkenbach ein, soweit Mindereinnahmen aus Drosselung nicht vom Hersteller Senvion getragen würden.
In der Prognoserechnung wird von einem nicht gedrosselten Betrieb der Anlagen ausgegangen. Laut dem in der Anlegerbroschüre genannten Windgutachtenwert ist bei einer Drosselung mit einem um rund 5,6 Prozent geringerem Stromertrag bei den Anlagen Unkenbach zu rechnen.
Grundsätzlich besteht ein wesentliches Risiko bei Windenergieanlagen darin, dass die Stromproduktion unter der Prognose liegen kann. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass Einspeisevergütungen rückwirkend gekürzt oder Steuern erhöht werden, wodurch ein rentabler Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen erschwert werden kann.
Die Windenergieanlagen Unkenbach und Nußbach sind jeweils Teil eines größeren Windparks und nutzen jeweils die gemeinsame Infrastruktur. Es ist nicht vollkommen ausgeschlossen, dass in den Infrastrukturgesellschaften Beschlüsse gegen die Interessen der Betreibergesellschaft gefasst werden. Die Emittentin hält an der Betreibergesellschaft nur einen Anteil von 10 Prozent, so dass das Risiko von Gesellschafterbeschlüssen besteht, die nicht im Interesse der Emittentin und ihrer Anleger sind.
Stärken
Anlagen bereits langjährig in Betrieb
Prognosegemäß keine Anschlussfinanzierung erforderlich
Streuung der Investitionen über zwei Technologien (Solar, Wind)
Schwächen
Geringerer Stromertrag als kalkuliert möglich
Derzeit Drosselung einer Windenergieanlage
Fazit:
Finanziell
Der Solarpark und die drei Windenergieanlagen sind seit einigen Jahren in Betrieb, so dass bei diesen Anlagen keine Fertigstellungs- und Projektentwicklungsrisiken bestehen. Das Nachrangdarlehenskapital soll gleichmäßig während der Laufzeit getilgt werden, so dass in diesem Fall eine Anschlussfinanzierung nicht erforderlich ist, um das Kapital an die Anleger zurückzahlen zu können. Weil das Kapital größtenteils vorher zurückgezahlt wird, erhalten die Anleger die hohen Zinsen zum Laufzeitende nur für einen kleinen Teil ihrer ursprünglichen Anlagesumme. Die Renditeerwartung (IRR) für die Anleger liegt deswegen mit rund 3,7 Prozent pro Jahr unter dem durchschnittlichen Zinssatz des Angebotes von 4,75 Prozent pro Jahr.
Nachhaltigkeit
Windenergie- und Solaranlagen erzeugen Strom nachhaltig.
ECOreporter.de-Empfehlung
Wenn die Emittentin wie vorgesehen nur in die drei aufgeführten Projekte (mittelbar) investiert, kann für das Nachrangdarlehensangebot das Verhältnis von Rendite zum Risiko als angemessen gelten.
Basisdaten
Emittentin und Anbieterin: Zweibach Umweltzins GmbH & Co. KG, Mainz
Komplementärin: Wiwi Windkraft Beteiligungs-GmbH, Wörrstadt
Anlageform: Nachrangdarlehen
Emissionsvolumen: 2,5 Millionen Euro
Mindestzeichnungssumme: 500 Euro
Agio: 0 Prozent
Laufzeit: bis 31. August 2028
Zinsen: 2,0 bis 7,5 Prozent pro Jahr
Einkunftsart: Einkünfte aus Kapitalvermögen
BaFin-Billigung: nein
Handelbarkeit: kein Börsenhandel
Das Nachrangdarlehen läuft bis Ende August 2028. Anbieterin und Emittentin ist die Zweibach Umweltzins GmbH & Co. KG aus Mainz. Sie kann das Nachrangdarlehen nicht ordentlich kündigen. Den Anlegern bietet die Anbieterin Kündigungsmöglichkeiten an. Erstmals können Anleger mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum 31. August 2019 kündigen, danach jährlich. Die Anbieterin zahlt den Anlegern bei Kündigung nicht 100 Prozent des Darlehenskapitals zurück, sondern 90 Prozent. Die Kündigungsmöglichkeit ist laut Anlegerbroschüre für Anleger gedacht, die beispielsweise bei sozialen Härtefällen oder unvorhergesehenen Lebensereignissen vorzeitig an ihr Geld kommen wollen.
Die Zinsen des Nachrangdarlehens steigen jährlich um einen halben Prozentpunkt an. Sie beginnen bei 2,0 Prozent im ersten Jahr und liegen im zwölften Laufzeitjahr bei 7,5 Prozent. Das Nachrangdarlehen wird in jährlichen Raten getilgt: Die Anleger erhalten jährlich ein Zwölftel der Summe zurück, die sie dem Unternehmen geliehen haben. Das heißt: Die hohen Zinsen, die zum Ende der Laufzeit gezahlt werden, erhalten sie nur für den jeweils nicht getilgten Teil der Gesamtsumme, mit der sie eingestiegen sind. Nach sechs Jahren sind beispielsweise schon 50 Prozent des Darlehensbetrags an die Anleger zurückgezahlt. Die Verzinsung erfolgt jeweils auf den noch nicht zurückgezahlten Darlehensbetrag. So werden beispielsweise die verbliebenen 50 Prozent des Darlehensbetrages im siebten Jahr dann mit 5 Prozent verzinst. Anleger, die 10.000 Euro investieren, erhalten diese 10.000 Euro plus insgesamt rund 2.500 Euro Zinsen über die zwölf Jahre verteilt zurück.
Der durchschnittliche Zinssatz des Angebotes liegt bei 4,75 Prozent pro Jahr. Die Rendite (IRR) des Nachrangdarlehens beträgt für die Anleger rund 3,7 Prozent pro Jahr. Wenn die jährlichen Auszahlungen an die Anleger schwanken, unterscheidet sich der (durchschnittliche) Zinssatz in der Regel von der Rendite. Mit der Methode des internen Zinssatzes (IRR) kann in diesen Fällen eine mittlere, jährliche Rendite errechnet werden. Dafür hat ECOreporter.de für jedes einzelne Laufzeitjahr die Summe aus Tilgungs-und Zinszahlungen ermittelt. Bei einer Investition von 10.000 Euro erhalten die Anleger zwischen rund 900 Euro (12. Jahr) und 1.100 Euro (5. Jahr) pro Jahr ausgezahlt.
Das Emissionsvolumen des Nachrangdarlehens beträgt 2,5 Millionen Euro. Nach Angaben der Anbieterin ist rund ein Drittel des Emissionsvolumens platziert (Stand: 22. November 2016). Bei 2,5 Millionen Euro verläuft eine Grenze für Crowdinvesting-Angebote (Schwarmfinanzierungen): Laut Vermögensanlagengesetz sind Schwarmfinanzierungen bis zu diesem Betrag nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu prüfen. Die Anbieterin hat eine Anlegerbroschüre erstellt, die mit über 100 Seiten Umfang im Vergleich zu anderen Crowdinvesting-Angeboten umfangreich und detailliert ist.
Die Vermittlung des Nachrangdarlehens erfolgt über die neu geschaffene Online-Plattform der wiwin GmbH. Die wiwin GmbH hat unter ihrem früheren Namen juwi invest GmbH mehrere Kapitalmarktprodukte der juwi-Gruppe aus Wörrstadt in Rheinland-Pfalz vertrieben. Die juwi-Gruppe ist seit rund 20 Jahren im Bereich der erneuerbaren Energien tätig, insbesondere in der Entwicklung von Windenergie- und Solarenergieprojekten. Die juwi AG schloss die beiden Jahre 2013 und 2014 mit deutlich roten Zahlen ab. Seit Ende 2014 gehört die juwi AG mehrheitlich dem Energieversorgungsunternehmen MVV Energie AG. Infolge der Kapitalerhöhung durch die MVV Energie AG hat die juwi AG 2015 Sanierungsmaßnahmen durchgeführt und wieder einen Konzern-Jahresüberschuss erzielt. Die wiwin GmbH ist gesellschaftsrechtlich nicht mit der juwi-Gruppe verbunden. Sie hat sich laut Anlegerbroschüre als Vermittlerin von der exklusiven Bindung an die juwi-Gruppe gelöst. Die Nebenkosten des Angebotes liegen mit rund 8,0 Prozent des Emissionsvolumens im marktüblichen Bereich.
Unternehmensprofil Zweibach Umweltzins
Emittentin und Anbieterin des Nachrangdarlehens ist die Zweibach Umweltzins GmbH & Co. KG aus Mainz, im September 2016 gegründet. Ihre Komplementärin ist die Wiwi Windkraft Beteiligungs-GmbH aus Wörrstadt mit den Geschäftsführern Thomas Zenk und Matthias Willenbacher. Letzterer ist mit einer Einlage von 1.000 Euro auch alleiniger Gesellschafter der Emittentin. Willenbacher ist einer der beiden juwi-Gründer und 2015 aus dem Vorstand der juwi-Gruppe ausgeschieden. Die laut Anlegerbroschüre vorgesehene Erhöhung des Kommanditkapitals der Emittentin auf 200.000 Euro ist inzwischen erfolgt.
Die Emittentin hat keine eigenen Mitarbeiter. Ihr Unternehmenszweck ist es, Erneuerbare-Energien-Anlagen mittelbar oder unmittelbar zu betreiben und nachrangige Darlehen aufzunehmen und an die Zweibach WEA GmbH & Co. KG weiterzugeben. Die Emittentin plant laut Anlegerbroschüre, das eingeworbene Anlegerkapital des Nachrangdarlehens Zweibach Umweltzins zu denselben Zins- und Tilgungssätzen als Nachrangdarlehen an die Zweibach WEA GmbH & Co. KG durchzureichen.
Komplementärin der Betreibergesellschaft Zweibach WEA GmbH & Co. KG ist die Wiwi Windkraft Beteiligungs-GmbH, die auch als Komplementärin bei der Zweibach Umweltzins GmbH & Co. KG fungiert. Daher sind Willenbacher und Zenk mittelbar sowohl die beiden Geschäftsführer der Emittentin als auch der Betreibergesellschaft, so dass keine Abstimmungsprobleme zu erwarten sind. 10 Prozent der Anteile an der Betreibergesellschaft hält die Emittentin. 90 Prozent der Kommanditanteile an der Betreibergesellschaft hielt zum Zeitpunkt der Erstellung der Anlegerbroschüre Willenbacher unmittelbar. Laut Anlegerbroschüre beabsichtigt Willenbacher, Kommanditanteile an Investoren zu verkaufen und nur 25 Prozent der Kommanditanteile an der Betreibergesellschaft zu behalten (15 Prozent unmittelbar und 10 Prozent mittelbar über die Emittentin). Nach Angaben der Anbieterin sind im Rahmen einer Privatplatzierung die zum Verkauf stehenden 75 Prozent der Anteile nahezu vollständig platziert (Stand: 7. Oktober 2016).
Die Betreibergesellschaft hat im Dezember 2015 unmittelbar einen Solarpark und drei Windenergieanlagen und die jeweils dazugehörigen Rechte erworben. Den Kaufpreis hat Willenbacher mit einem Gesellschafterdarlehen zwischenfinanziert. Das Nachrangdarlehen der Anleger soll dazu dienen, ihm einen Teil dieses Geld zurückzuzahlen. Die Betreibergesellschaft hat nach Angaben der Anbieterin insgesamt etwa 29 Millionen Euro investiert. Die neue Finanzierungsstruktur der Betreibergesellschaft sieht vor, dass die Investition mit zirka 6 Millionen Euro Eigenkapital der Gesellschafter (21 Prozent), 2,5 Millionen Euro Nachrangdarlehenskapital (9 Prozent) und mit zirka 20 Millionen Euro (70 Prozent) Bankkapital finanziert wird.
Der Bankdarlehensvertrag ist nach Angaben der Emittentin inzwischen unterzeichnet (Stand: 22. November 2016). Formaljuristisch gehen die Anlagen mit Ablösung der bisherigen Finanzierung auf die Betreibergesellschaft über. Die Ablösung der Altfinanzierung ist Auszahlungsvoraussetzung für das Darlehen der Emittentin an die Betreibergesellschaft.
Investitionen
Die Betreibergesellschaft betreibt eine Freiflächensolaranlage und zwei Windenergieprojekte im Dreieck Mainz-Kaiserslautern-Trier in Rheinland-Pfalz.
Der Solarpark Mehring hat eine Nennleistung von 3,449 Megawattpeak (MWp) und ist seit November 2007 in Betrieb. Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG, Version 2004) beträgt für den Solarpark hohe 38,36 Cent/kWh. Im Solarpark sind Dünnschichtmodule vom US-amerikanischen Hersteller First Solar und Wechselrichter des deutschen Herstellers SMA verbaut. Von 2008 bis 2015 hat der Solarpark im Durchschnitt 968 kWh/kWp im Jahr erzeugt. Für die Prognoserechnung setzt die Emittentin für 2016 einen Stromertrag von 944 kWh/kWp an und kalkuliert für die Folgejahre mit einer jährlichen Leistungsabnahme (Degression) der Solarmodule von 0,35 Prozent pro Jahr.
Bildhinweis: Der Solarpark Mehring. / Foto: Marcel Strobl, wiwin GmbH
Der Windpark Unkenbach der Emittentin besteht aus zwei Windenergieanlagen des deutschen Herstellers Senvion (ehemals REpower). Die Anlagen des Typs 3,4M-104 haben eine Nennleistung von jeweils 3,4 Megawatt (MW) und eine Nabenhöhe von 128 Metern. Die Anlagen sind seit Ende 2012 bzw. Anfang 2013 im Betrieb. Die EEG-Vergütung für den Strom beträgt inkl. Systemdienstleistungs- und Repoweringbonus 10,235 Cent/kWh bzw. 10,085 Cent/kWh.
Für den Windpark Unkenbach wurde Ende 2015 ein Windgutachten erstellt, das die Stromerträge der rund drei bisherigen Betriebsjahre berücksichtigte. Vom prognostizierten Bruttowert des Windgutachtens hat die Emittentin nach eigenen Angaben für die Prognoserechnung einen Abschlag in Höhe von 5 Prozent vorgenommen. Er beinhaltet unter anderem Verfügbarkeits- und Leitungsverluste. Marktüblich wäre – auf Basis der von ECOreporter.de innerhalb der letzten zwei Jahre bei Windpark-Beteiligungen in Deutschland ermittelten Zahlen – ein Sicherheitsabschlag von zusammen 10 Prozent statt 5 Prozent. Laut Aussage der Emittentin gibt es ein weiteres Windgutachten, das einen höheren Stromertrag prognostiziert, aber bei der Stromertragskalkulation nicht berücksichtigt wurde.
Das verwendete Gutachten berücksichtigt die Erfahrungswerte aus den bisherigen Betriebsjahren der Windenergieanlagen Unkenbach. Daher ist die Prognoseunsicherheit des Gutachtens geringer als bei Gutachten, die für Neuanlagen erstellt werden. Insgesamt ist daher die Stromertragskalkulation der Emittentin kaufmännisch in Ordnung.
Diese Einschätzung gilt auch für die Stromertragskalkulation beim Windprojekt Nußbach. Dessen Kalkulation ist in den Kernpunkten (5 Prozent Abschlag, ein Gutachten auf Basis der Erfahrungswerte, positiveres Gutachten nicht berücksichtigt) mit der des Windparks Unkenbach identisch.
Die Windenergieanlage Nußbach vom deutschen Hersteller Enercon ist seit Mai 2012 in Betrieb. Die Anlage des Typs E-101 hat eine Nennleistung von 3,05 MW und eine Nabenhöhe von 135,4 Metern. Die EEG-Vergütung für den von den Anlagen erzeugten Strom beträgt inkl. Systemdienstleistungs- und Repoweringbonus 10,235 Cent/kWh.
In der Anlegerbroschüre ist eine vereinfachte Prognoserechnung der Betreibergesellschaft für alle drei Projekte zusammen dargestellt. Eine Aufschlüsselung mit den einzelnen Kostenarten (z. B. Pacht, Wartung) der drei Projekte ist nicht enthalten. Bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 29 Millionen Euro für die drei Projekte liegt der Einkaufsfaktor (Kaufpreis für die Projekte inkl. Nebenkosten/Prognose Stromerlöse 2016) bei rund 9,2. Ein Vergleich mit den Einkaufsfaktoren von neuen Anlagen ist nur eingeschränkt möglich.
Laut Ertragsprognose für 2016 erwirtschaftet der Solarpark Mehring rund 40 Prozent der Erlöse des Gesamtportfolios, obwohl er nur 15 Prozent des Stroms erzeugt. Das liegt an der Einspeisevergütung, die beim Solarpark Mehring deutlich höher ist als bei den Windenergieanlagen Unkenbach und Nußbach. Durch diese Mischung von Solar- und Windenergieanlagen können voraussichtlich die Gesamterlöse der Betreibergesellschaft stabilisiert werden. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Windenergieanlagen aufgrund eines schlechten Windjahres weniger Strom produzieren, der Solarpark in dem Jahr aber mehr Strom erzeugt.
Ökologische Wirkung
Das Nachrangdarlehenskapital refinanziert einen Teil des Kaufpreises für einen Solarpark und drei Windenergieanlagen. Das Angebot hat insofern keine direkte ökologische Wirkung, da die Emittentin mittelbar in bereits bestehende Anlagen investiert und sich daher der Gesamtbestand an Erneuerbaren-Energien-Anlagen durch die Investition nicht erhöht.
Die im Solarpark Mehring eingesetzten Dünnschichtmodule enthalten das Schwermetall Cadmium, so dass – während der Betriebszeit oder bei einem späteren Recycling – die Freisetzung von umwelt- und gesundheitsschädlichen Stoffen nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann.
Mit der Strommenge von rund 21,7 Millionen kWh, welche die Anlagen der Betreibergesellschaft laut Prognose voraussichtlich pro Jahr erzeugen werden, können sich bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh rechnerisch rund 6.200 Haushalte mit Strom versorgen. Die CO2-Einsparung durch den Betrieb der Anlagen im Vergleich zur Stromgewinnung aus konventionellen Kraftwerken beträgt circa 13.000 Tonnen pro Jahr.
Risiko
Beim vorliegenden Angebot handelt es sich um ein Nachrangdarlehen. Der Anspruch der Anleger auf Verzinsung und Rückzahlung ihres Kapitals ist daher solange und soweit ausgeschlossen, wie die Verzinsung oder Rückzahlung zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bei der Emittentin führen würde. Die Emittentin wird laut Anlegerbroschüre plangemäß über die angebotene Nachrangdarlehen hinaus keine weitere (vorrangige) Fremdfinanzierung aufnehmen, es ist rechtlich aber nicht ausgeschlossen. Auf Ebene der Betreibergesellschaft ist das Bankkapital vorrangig vor dem Nachrangdarlehenskapital. Es ist zudem nicht ausgeschlossen, dass die Emittentin und/oder die Betreibergesellschaften weitere Investitionen tätigen. In dem Fall ist es möglich, dass sich das Risiko für die Nachrangdarlehensgeber erhöht.
Die Windenergieanlagen am Standort Unkenbach mussten Mitte 2014 auf behördliche Anordnung wegen der Überschreitung zulässiger Schallimmissionen von der nominalen Nennleistung von 3,4 MW auf 2,2 MW gedrosselt werden, da laut Anlegerbroschüre die Anlagen lauter waren als vom Hersteller Senvion angegeben. Die so entstandenen Einnahmeausfälle hat der Hersteller laut Anlegerbroschüre in der Vergangenheit kompensiert. Nach Angaben der Emittentin hat der Hersteller das Problem der zu hohen Schallimmissionen bei einer Windenergieanlage inzwischen behoben, bei der zweiten Anlage sollen die schallreduzierenden Maßnahmen bis Ende 2016 erfolgen. Es besteht das Risiko, dass die Maßnahmen nicht langfristig erfolgreich sind, die Drosselung bestehen bleibt und der Hersteller keine Kompensationszahlungen leistet. Laut Aussage der Emittentin stehen für diese Risiken die Verkäufer der Windenergieanlagen Unkenbach ein, soweit Mindereinnahmen aus Drosselung nicht vom Hersteller Senvion getragen würden.
In der Prognoserechnung wird von einem nicht gedrosselten Betrieb der Anlagen ausgegangen. Laut dem in der Anlegerbroschüre genannten Windgutachtenwert ist bei einer Drosselung mit einem um rund 5,6 Prozent geringerem Stromertrag bei den Anlagen Unkenbach zu rechnen.
Grundsätzlich besteht ein wesentliches Risiko bei Windenergieanlagen darin, dass die Stromproduktion unter der Prognose liegen kann. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass Einspeisevergütungen rückwirkend gekürzt oder Steuern erhöht werden, wodurch ein rentabler Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen erschwert werden kann.
Die Windenergieanlagen Unkenbach und Nußbach sind jeweils Teil eines größeren Windparks und nutzen jeweils die gemeinsame Infrastruktur. Es ist nicht vollkommen ausgeschlossen, dass in den Infrastrukturgesellschaften Beschlüsse gegen die Interessen der Betreibergesellschaft gefasst werden. Die Emittentin hält an der Betreibergesellschaft nur einen Anteil von 10 Prozent, so dass das Risiko von Gesellschafterbeschlüssen besteht, die nicht im Interesse der Emittentin und ihrer Anleger sind.
Stärken
Anlagen bereits langjährig in Betrieb
Prognosegemäß keine Anschlussfinanzierung erforderlich
Streuung der Investitionen über zwei Technologien (Solar, Wind)
Schwächen
Geringerer Stromertrag als kalkuliert möglich
Derzeit Drosselung einer Windenergieanlage
Fazit:
Finanziell
Der Solarpark und die drei Windenergieanlagen sind seit einigen Jahren in Betrieb, so dass bei diesen Anlagen keine Fertigstellungs- und Projektentwicklungsrisiken bestehen. Das Nachrangdarlehenskapital soll gleichmäßig während der Laufzeit getilgt werden, so dass in diesem Fall eine Anschlussfinanzierung nicht erforderlich ist, um das Kapital an die Anleger zurückzahlen zu können. Weil das Kapital größtenteils vorher zurückgezahlt wird, erhalten die Anleger die hohen Zinsen zum Laufzeitende nur für einen kleinen Teil ihrer ursprünglichen Anlagesumme. Die Renditeerwartung (IRR) für die Anleger liegt deswegen mit rund 3,7 Prozent pro Jahr unter dem durchschnittlichen Zinssatz des Angebotes von 4,75 Prozent pro Jahr.
Nachhaltigkeit
Windenergie- und Solaranlagen erzeugen Strom nachhaltig.
ECOreporter.de-Empfehlung
Wenn die Emittentin wie vorgesehen nur in die drei aufgeführten Projekte (mittelbar) investiert, kann für das Nachrangdarlehensangebot das Verhältnis von Rendite zum Risiko als angemessen gelten.
Basisdaten
Emittentin und Anbieterin: Zweibach Umweltzins GmbH & Co. KG, Mainz
Komplementärin: Wiwi Windkraft Beteiligungs-GmbH, Wörrstadt
Anlageform: Nachrangdarlehen
Emissionsvolumen: 2,5 Millionen Euro
Mindestzeichnungssumme: 500 Euro
Agio: 0 Prozent
Laufzeit: bis 31. August 2028
Zinsen: 2,0 bis 7,5 Prozent pro Jahr
Einkunftsart: Einkünfte aus Kapitalvermögen
BaFin-Billigung: nein
Handelbarkeit: kein Börsenhandel