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Urteil: EEG-Umlage im Einklang mit der Verfassung
Die EEG-Umlage verstößt nicht gegen die Verfassung. Das hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) in einem aktuellen Urteil entschieden. Die Richter wiesen mit ihrem Urteil in zweiter Instanz die Klage eines Textilunternehmens aus Selb in Bayern ab. Dieses Unternehmen hatte die Stadtwerke Bochum ursprünglich vor dem Bochumer Landgericht auf die Rückerstattung von rund 10.000 Euro geleisteter EEG-Umlage verklagt. Die EEG-Umlage verstoße als „verfassungswidrige Sonderabgabe“ gegen die im Grundgesetz verankerte Finanzverfassung, so die Argumentation des Textilunternehmens.
Damit unterlag das Textilunternehmen nun auch vor dem OLG Hamm. Die Richter sahen die EEG-Umlage weder als verfassungswidrige Sonderabgabe an, noch sahen sie die Grundrechte des Klägers verletzt. Das neue Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Und der Branchenverband textil + mode kündigte in einer ersten Stellungnahme zum Urteil bereits an, vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen zu wollen.
Die Tatsache, dass das OLG Hamm in seinem Urteil die Möglichkeit zur Revision offen ließ, wertet textil + mode als „indirekten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der EEG-Umlage“ seitens der Richter. Allerdings habe der Verband die Klageabweisung erwartet. Nun sei auf eine schnelle Entscheidung durch den Bundesgerichtshof zu hoffen, so der Verband weiter.
Die EEG-Umlage finanziert den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Bezahlt wird über die allgemeine Stromrechnung. Eigentlich soll die Allgemeinheit der Stromverbraucher so seinen Beitrag zur Energiewende leisten. Zum Zankapfel wurde die EEG-Umlage aber vor allem, weil die Bundesregierung in den vergangenen Jahren immer mehr Ausnahmeregelungen für Unternehmen einführte. Ursprünglich waren nur besonders stromintensive Großunternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, ganz oder teilweise von der Umlage befreit. Mittlerweile hat die Bundesregierung die Ausnahmen jedoch auf kleinere Firmen ausgeweitet, die teilweise ausschließlich in Deutschland aktiv sind.
Damit unterlag das Textilunternehmen nun auch vor dem OLG Hamm. Die Richter sahen die EEG-Umlage weder als verfassungswidrige Sonderabgabe an, noch sahen sie die Grundrechte des Klägers verletzt. Das neue Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Und der Branchenverband textil + mode kündigte in einer ersten Stellungnahme zum Urteil bereits an, vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen zu wollen.
Die Tatsache, dass das OLG Hamm in seinem Urteil die Möglichkeit zur Revision offen ließ, wertet textil + mode als „indirekten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der EEG-Umlage“ seitens der Richter. Allerdings habe der Verband die Klageabweisung erwartet. Nun sei auf eine schnelle Entscheidung durch den Bundesgerichtshof zu hoffen, so der Verband weiter.
Die EEG-Umlage finanziert den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Bezahlt wird über die allgemeine Stromrechnung. Eigentlich soll die Allgemeinheit der Stromverbraucher so seinen Beitrag zur Energiewende leisten. Zum Zankapfel wurde die EEG-Umlage aber vor allem, weil die Bundesregierung in den vergangenen Jahren immer mehr Ausnahmeregelungen für Unternehmen einführte. Ursprünglich waren nur besonders stromintensive Großunternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, ganz oder teilweise von der Umlage befreit. Mittlerweile hat die Bundesregierung die Ausnahmen jedoch auf kleinere Firmen ausgeweitet, die teilweise ausschließlich in Deutschland aktiv sind.