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Vergleich vor Gericht: Hersteller von Wasserkraftwerken ändert Bedingungen für Kapitalerhöhung
Alle Aktionäre des nicht börsennotierten Herstellers von Wasserkraftwerken, Wasserkraft Volk AG (WKV), profitieren von einem Vergleich, den das Unternehmens mit einem Anteilseigener geschlossen hat. Wie die WKV mitteilt, hatte der Aktionär beim Landgericht Mannheim Anfechtungsklage gegen den Kapitalerhöhungsbeschluss der WKV-Hauptversammlung vom 1. August 2008 erhoben. Laut dem Vergleich können die Aktionäre nun ungeachtet der bislang von ihnen gehaltenen Aktiengattung, neue Aktien beider Gattungen zeichnen – sowohl Stamm- und Namensaktien, als auch Inhaber-Vorzugsaktien.
Aktionäre, die ihre Bezugsrechte bereits ausgeübt haben, erhalten das Recht, anstatt der von ihnen bislang gezeichneten neuen Aktien auch Aktien der jeweils anderen Gattung zu zeichnen (Wahlrecht).
Die Aktien der Gesellschaft werden nur außerbörslich über das Ettlinger Wertpapierhandelshaus Valora Effekten Handel AG gehandelt.
ISIN der verschiedenen Aktientypen der WKV AG:
WKV AG, Vorzüge ab 2002: DE000A0A8FQ2
WKV AG, Vorzüge ab 2000: DE0007763443
WKV AG, Vorzüge ab 1998: DE0007763435
WKV AG, vinkulierte Namensaktien: DE0007763401
Aktionäre, die ihre Bezugsrechte bereits ausgeübt haben, erhalten das Recht, anstatt der von ihnen bislang gezeichneten neuen Aktien auch Aktien der jeweils anderen Gattung zu zeichnen (Wahlrecht).
Die Aktien der Gesellschaft werden nur außerbörslich über das Ettlinger Wertpapierhandelshaus Valora Effekten Handel AG gehandelt.
ISIN der verschiedenen Aktientypen der WKV AG:
WKV AG, Vorzüge ab 2002: DE000A0A8FQ2
WKV AG, Vorzüge ab 2000: DE0007763443
WKV AG, Vorzüge ab 1998: DE0007763435
WKV AG, vinkulierte Namensaktien: DE0007763401