Der Handel mit Schweizer Aktien ist in der EU nur noch eingeschränkt möglich. / Foto: Pixabay

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Darum sind viele Schweizer Aktien in Deutschland nicht handelbar

Schweizer Aktien sind seit 1. Juli 2019 vom Börsenhandel in Deutschland ausgeschlossen. Der Grund ist ein nicht verlängertes Abkommen zwischen der EU und der Schweiz.

Sonova, Geberit, Roche, aventron, Edisun Power – alles nachhaltige Schweizer Aktien, über die ECOreporter regelmäßig berichtet. Der Handel mit diesen Papieren ist für deutsche Anlegerinnen und Anleger seit Sommer 2019 schwieriger geworden. Damals lief ein Partnerschaftsprogramm aus, das die Gleichwertigkeit der Handelsstandards an Börsen in EU-Ländern und an der Züricher Börse SIX Swiss Exchange festschrieb (die sogenannte Börsenäquivalenz). 2019 sollte ein neues Partnerschaftsabkommen geschlossen werden, wegen innenpolitischer Querelen unterzeichnete die Regierung in Bern den Vertragsentwurf der EU aber nicht. Ende Mai 2021 brach die Schweiz die Verhandlungen über ein neues Abkommen dann endgültig ab.

Teils hohe Gebühren

Die Folge: Schweizer Aktien, die nur in ihrem Heimatland gelistet sind, dürfen nicht mehr an Börsen außerhalb der Schweiz gehandelt werden. Für Privatanleger aus der EU ist der Handel mit Schweizer Aktien dadurch umständlicher und teurer geworden. Wer über außerbörsliche Plattformen von beispielsweise Lang & Schwarz, der Baader Bank oder Société Générale Aktien aus der Schweiz kauft oder verkauft, zahlt häufig erhöhte Abwicklungskosten. Noch teurer sind Transaktionen direkt an der SIX.

Eine günstigere Lösung: Von größeren Schweizer Unternehmen gibt es neben Aktien oft auch sogenannte American Depositary Receipts (ADRs). Das sind Hinterlegungsscheine, die den Handel mit ausländischen Wertpapieren in den USA erleichtern sollen und auch an vielen europäischen Börsen problemlos ge- und verkauft werden können. Sie verbriefen das Besitzrecht an einer Aktie und sind in der Regel voll dividendenberechtigt, haben also die gleiche Dividendenrendite wie die entsprechende Aktie. Auch das Kurs-Gewinn-Verhältnis ist identisch. Zudem fallen für den Handel keine hohen Gebühren an, und Hinterlegungsscheine sind wie Fonds Sondervermögen und damit vor einer Insolvenz der Bank geschützt, bei der sie gelagert werden. ADRs gibt es beispielsweise von Roche, Sonova und Geberit.

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06.03.23
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