Erneuerbare Energie

Vierte deutsche Solarauktion mit mehr Wettbewerbsdruck

Die Bundesnetzagentur hat den Startschuss für die vierte deutsche Solarauktion gegeben. Bis zum 1. April 2016 nimmt sie Angebote für Freiflächen-Solarparks entgegen. Das Ausschreibungsvolumen ist mit 125 Megawatt (MW) deutlich geringer als bei den ersten drei Solarauktionen, die in 2015 durgeführt worden waren.

Die Bundesnetzagentur hat die vierte Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen eröffnet. Seit der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in 2014 gibt es für Solarstrom aus solchen Großanlagen keine feste Einspeisevergütung mehr. Stattdessen ermittelt die zuständige Bundesnetzagentur den Preis über Ausschreibungen. Zugleich beschränkt sie das Kontingent der Projekte, die den Zuschlag erhalten. Nach einem Ausschreibungsvolumen von insgesamt 500 MW in 2015 sinkt es in diesem Jahr auf 400 MW. Es umfasst bei der nun gestarteten ersten Solarauktion in 2016 ganze 125 MW. Das Ausschreibungsvolumen der zuletzt beendeten Aussschreibungsrunde hatte noch 200 MW umfasst.

Der Wettbewerb verschärft sich für die Bieter dadurch zusätzlich, dass nun auch Projekte auf Flächen teilnehmen können, die bislang nicht in Frage kamen. Das sind etwa Solarparks auf Ackerflächen, auf denen die landwirtschaftliche Produktion „durch naturbedingte Nachteile“ behindert ist, wie es die Bundesnetzagentur definiert. Außerdem können nun auch Gebote für Projekte auf Flächen abgegeben werden, die – wie die Behörde schreibt – „im Eigentum des Bundes oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stehen und von letzterer verwaltet werden“.

Wie schon bei der vorangegangenen Solarauktion gibt es einen Höchswert für die Angebote. Die Bieter dürfen für Solarstrom aus ihren Projekten nicht mehr als 11,09 Cent pro Kilowattstunde (kWh) verlangen. Bei der ersten Solarauktion im Frühjahr 2015 hatten die erfolgreichen Bieter von 8,48 Cent bis 9,43 Cent je kWh als Preis genannt. Wie damals erhalten die Sieger der nun gestarteten vierten Ausschreibungsrunde für den Strom aus ihrem Projekt dann genau den Preis, den sie im Angebot gefordert haben. Anders war das Preisfindungsverfahren bei der zweiten und dritten Solarauktion verlaufen. Hier wurde den Siegern ein Einheitspreis zugesprochen. Die Bundesnetzagentur hatte diesen nach dem Angebot ermittelt, das mit dem knappsten Vorsprung vor den Verlierern der Auktion den Zuschlag bekam. Diese Einheitspreise hatten bei 8,00 Cent bzw. 8,49 Cent je kWh gelegen. Für die nun laufende Ausschreibung müssen die Angebote bis zum 1. April 2016 bei der Bundesnetzagentur eingehen.
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