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Wandelschuldverschreibung 2012 der Solon SE: Einladung zur Gläubigerversammlung
Das Amtsgericht Charlottenburg lädt als zuständiges Insolvenzgericht die Inhaber der Wandelschuldverschreibung 2012 der Solon SE zur Gläubigerversammlung ein. Wir veröffentlichen die Einladung im Wortlaut. Sie ist nicht von der ECOreporter.de-Redaktion bearbeitet. Die presserechtliche Verantwortlichkeit liegt bei dem meldenden Amtsgericht.
Amtsgericht Charlottenburg
- Insolvenzgericht -
1,375% Wandelschuldverschreibung 2012
der SOLON SE
ISIN: DE 000A0S9JG3 / WKN: A0S9JG
Einladung zur Gläubigerversammlung
durch das Amtsgericht Charlottenburg
betreffend die
1,375% Wandelschuldverschreibung 2012 der SOLON SE, Berlin, im Gesamtnennwert von EUR 200.000.000,00, (ISIN: DE 000A0S9JG3 / WKN: A0S9JG), eingeteilt in 200.000 untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000,00 (jeweils eine 'Schuldverschreibung' und alle Schuldverschreibungen zusammen die 'Wandelanleihe').
Über das Vermögen der SOLON SE ('Gesellschaft') wurde am 1. März 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet (Amtsgericht Charlottenburg, Az.: 36s IN 5692/11). Zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der Gesellschaft wurde Herr Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin, ('Insolvenzverwalter') bestellt.
Gemäß § 18 Abs. 2 und 3 des Gesetzes betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen vom 4. Dezember 1899 in seiner gültigen Fassung ('SchVG 1899') lädt das für das Insolvenzverfahren der Gesellschaft zuständige Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - sämtliche Inhaber der Wandelanleihe ('Anleihegläubiger') zu der
am 20. Februar 2013, um 09:05 Uhr
im Gerichtsgebäude Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, Saal 218,
stattfindenden Gläubigerversammlung ein. Der Einlass findet ab 8:00 Uhr statt.
Einziger Tagesordnungspunkt:
Beschlussfassung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters
Es wird vorgeschlagen, Folgendes zu beschließen:
'Herr Rechtsanwalt Markus Kienle, Frankfurt am Main, wird gemäß § 1 Absatz 2 i.V.m. §§ 14 ff. SchVG 1899 als gemeinsamer Vertreter aller Inhaber der Wandelanleihe bestellt. Ausschließlich der gemeinsame Vertreter ist befugt und verpflichtet, die Rechte der Anleihegläubiger in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft geltend zu machen. Die Befugnis der einzelnen Anleihegläubiger zur selbständigen Geltendmachung ihrer Rechte aus den Schuldverschreibungen ist ausgeschlossen.
Der Insolvenzverwalter hat den gemeinsamen Vertreter angemessen zu vergüten.'
Teilnahmebedingungen:
Teilnahmeberechtigt ist jeder Anleihegläubiger. Stimmberechtigt sind diejenigen Anleihegläubiger, die ihre Schuldverschreibungen bis zum 18. Februar 2013 (einschließlich) bei der Bankhaus Gebr. Martin AG, Kirchstraße 35, D-73033 Göppingen, Deutschland, als Hinterlegungsstelle hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Gläubigerversammlung dort belassen. Im Fall der Hinterlegung bei der vorgenannten Stelle ist die von dieser auszustellende Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift bei Einlass zur Gläubigerversammlung vorzulegen.
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Schuldverschreibungen mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Versammlung gesperrt gehalten werden. Die von den Kreditinstituten auszustellenden Bescheinigungen ('Sperr-Bescheinigungen') über diese erfolgte Hinterlegung sind ebenfalls in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift bei Einlass zur Gläubigerversammlung vorzulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die nicht oder nicht rechtzeitig hinterlegen, nicht stimmberechtigt sind.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung hängt nicht von der vorherigen Anmeldung ab. Zur Erleichterung und Beschleunigung der Prüfung der Teilnahmeberechtigung werden die Anleihegläubiger gebeten, sich zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und Ausübung ihres Stimmrechts bei der
STP Solution GmbH
'SOLON SE Gläubigerversammlung'
Lorenzstraße 29
76135 Karlsruhe
Deutschland
Fax-Nummer: +49 (0)721-82815 209
bis spätestens zum 18. Februar 2013 (16:00 Uhr MEZ) durch Übersendung der vorstehend aufgeführten, zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung an der Gläubigerversammlung geeigneten Unterlagen, anzumelden. Ein Anmeldeformular ist zum Abruf auf der Internetseite der SOLON SE i.I. unter www.solon-se.de verfügbar.
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Für die Voll-macht ist schriftliche Form erforderlich und genügend. Ein Vollmachtsformular ist zum Abruf auf der Internetseite der SOLON SE i.I. unter www.solon-se.de verfügbar.
Anleihegläubiger, die nicht selbst an der Gläubigerversammlung teilnehmen und die auch keinen Dritten bevollmächtigen wollen, können Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der SOLON SE i.I. - und zwar an Herrn Christian Schlenzig und Herrn Frank Lembke, beides Mitarbeiter der STP Solution GmbH mit Sitz in Karlsruhe - erteilen. Ein entsprechendes Formular für die Erteilung dieser Vollmacht ist zum Abruf auf der Internetseite der SOLON SE i.I. unter www.solon-se.de verfügbar. Senden Sie zu diesem Zweck bitte das ausgefüllte und unterzeichnete Formular dieser Vollmacht im Original einschließlich der Bescheinigung über die Hinterlegung oder einer Sperr-Bescheinigung an folgende Adresse:
STP Solution GmbH
'SOLON SE Gläubigerversammlung'
Lorenzstraße 29
76135 Karlsruhe
Deutschland
Die Unterlagen müssen spätestens bis zum 18. Februar 2013 (16:00 Uhr MEZ) eingehen.
Diese Einladung und Muster für (i) eine Vollmacht und (ii) eine Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der SOLON SE i.I. sind auf der Internetseite der SOLON SE i.I. unter www.solon-se.de abrufbar.
Diese Einladung ersetzt die unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlichte Einladung vom 2. Januar 2013 vollständig.
Charlottenburg, Januar 2013
Amtsgericht Charlottenburg
- Insolvenzgericht -
Amtsgericht Charlottenburg
- Insolvenzgericht -
1,375% Wandelschuldverschreibung 2012
der SOLON SE
ISIN: DE 000A0S9JG3 / WKN: A0S9JG
Einladung zur Gläubigerversammlung
durch das Amtsgericht Charlottenburg
betreffend die
1,375% Wandelschuldverschreibung 2012 der SOLON SE, Berlin, im Gesamtnennwert von EUR 200.000.000,00, (ISIN: DE 000A0S9JG3 / WKN: A0S9JG), eingeteilt in 200.000 untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000,00 (jeweils eine 'Schuldverschreibung' und alle Schuldverschreibungen zusammen die 'Wandelanleihe').
Über das Vermögen der SOLON SE ('Gesellschaft') wurde am 1. März 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet (Amtsgericht Charlottenburg, Az.: 36s IN 5692/11). Zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der Gesellschaft wurde Herr Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin, ('Insolvenzverwalter') bestellt.
Gemäß § 18 Abs. 2 und 3 des Gesetzes betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen vom 4. Dezember 1899 in seiner gültigen Fassung ('SchVG 1899') lädt das für das Insolvenzverfahren der Gesellschaft zuständige Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - sämtliche Inhaber der Wandelanleihe ('Anleihegläubiger') zu der
am 20. Februar 2013, um 09:05 Uhr
im Gerichtsgebäude Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, Saal 218,
stattfindenden Gläubigerversammlung ein. Der Einlass findet ab 8:00 Uhr statt.
Einziger Tagesordnungspunkt:
Beschlussfassung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters
Es wird vorgeschlagen, Folgendes zu beschließen:
'Herr Rechtsanwalt Markus Kienle, Frankfurt am Main, wird gemäß § 1 Absatz 2 i.V.m. §§ 14 ff. SchVG 1899 als gemeinsamer Vertreter aller Inhaber der Wandelanleihe bestellt. Ausschließlich der gemeinsame Vertreter ist befugt und verpflichtet, die Rechte der Anleihegläubiger in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft geltend zu machen. Die Befugnis der einzelnen Anleihegläubiger zur selbständigen Geltendmachung ihrer Rechte aus den Schuldverschreibungen ist ausgeschlossen.
Der Insolvenzverwalter hat den gemeinsamen Vertreter angemessen zu vergüten.'
Teilnahmebedingungen:
Teilnahmeberechtigt ist jeder Anleihegläubiger. Stimmberechtigt sind diejenigen Anleihegläubiger, die ihre Schuldverschreibungen bis zum 18. Februar 2013 (einschließlich) bei der Bankhaus Gebr. Martin AG, Kirchstraße 35, D-73033 Göppingen, Deutschland, als Hinterlegungsstelle hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Gläubigerversammlung dort belassen. Im Fall der Hinterlegung bei der vorgenannten Stelle ist die von dieser auszustellende Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift bei Einlass zur Gläubigerversammlung vorzulegen.
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Schuldverschreibungen mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Versammlung gesperrt gehalten werden. Die von den Kreditinstituten auszustellenden Bescheinigungen ('Sperr-Bescheinigungen') über diese erfolgte Hinterlegung sind ebenfalls in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift bei Einlass zur Gläubigerversammlung vorzulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die nicht oder nicht rechtzeitig hinterlegen, nicht stimmberechtigt sind.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung hängt nicht von der vorherigen Anmeldung ab. Zur Erleichterung und Beschleunigung der Prüfung der Teilnahmeberechtigung werden die Anleihegläubiger gebeten, sich zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und Ausübung ihres Stimmrechts bei der
STP Solution GmbH
'SOLON SE Gläubigerversammlung'
Lorenzstraße 29
76135 Karlsruhe
Deutschland
Fax-Nummer: +49 (0)721-82815 209
bis spätestens zum 18. Februar 2013 (16:00 Uhr MEZ) durch Übersendung der vorstehend aufgeführten, zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung an der Gläubigerversammlung geeigneten Unterlagen, anzumelden. Ein Anmeldeformular ist zum Abruf auf der Internetseite der SOLON SE i.I. unter www.solon-se.de verfügbar.
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Für die Voll-macht ist schriftliche Form erforderlich und genügend. Ein Vollmachtsformular ist zum Abruf auf der Internetseite der SOLON SE i.I. unter www.solon-se.de verfügbar.
Anleihegläubiger, die nicht selbst an der Gläubigerversammlung teilnehmen und die auch keinen Dritten bevollmächtigen wollen, können Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der SOLON SE i.I. - und zwar an Herrn Christian Schlenzig und Herrn Frank Lembke, beides Mitarbeiter der STP Solution GmbH mit Sitz in Karlsruhe - erteilen. Ein entsprechendes Formular für die Erteilung dieser Vollmacht ist zum Abruf auf der Internetseite der SOLON SE i.I. unter www.solon-se.de verfügbar. Senden Sie zu diesem Zweck bitte das ausgefüllte und unterzeichnete Formular dieser Vollmacht im Original einschließlich der Bescheinigung über die Hinterlegung oder einer Sperr-Bescheinigung an folgende Adresse:
STP Solution GmbH
'SOLON SE Gläubigerversammlung'
Lorenzstraße 29
76135 Karlsruhe
Deutschland
Die Unterlagen müssen spätestens bis zum 18. Februar 2013 (16:00 Uhr MEZ) eingehen.
Diese Einladung und Muster für (i) eine Vollmacht und (ii) eine Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der SOLON SE i.I. sind auf der Internetseite der SOLON SE i.I. unter www.solon-se.de abrufbar.
Diese Einladung ersetzt die unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlichte Einladung vom 2. Januar 2013 vollständig.
Charlottenburg, Januar 2013
Amtsgericht Charlottenburg
- Insolvenzgericht -