Einfach E-Mail-Adresse eintragen und auf "Abschicken" klicken - willkommen!
Nachhaltige Aktien, Meldungen, Anleihen / AIF
Was die Anleger der insolventen MIFA AG jetzt wissen sollten
Noch ist unklar, wie viel Verlust die Anleihegläubiger der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG durch die Insolvenz des Unternehmens aus Sangerhausen hinnehmen müssen. Das soll sich jedoch bald ändern. So gut wie sicher scheint bereits, dass die Aktionäre – wie in vielen ähnlichen Fällen zuvor – leer ausgehen werden.
Der Automobilzulieferer IFA Rotorion-Holding GmbH aus Haldensleben in Sachsen-Anhalt soll neuer Eigentümer der MIFA AG werden. Das steht bereits seit Oktober 2014 fest. Damit ist ein Kernpunkt des Insolvenzverfahrens geklärt. Bis auf weiteres sind jedoch noch einige Fragen offen: 2013 hatte die MIFA über eine Anleihe 25 Millionen Euro bei Anlegern eingeworben. Das Wertpapier ist mit 7,5 Prozent verzinst und wäre Mitte August 2015 zur Rückzahlung fällig gewesen.
Was die laufende Übernahme durch IFA Rotorion finanziell für die Anleihe-Gläubiger der MIFA AG bedeutet, kann die Insolvenzverwaltung dennoch bis heute nicht konkret beziffern: „Eine Schätzung der für die Gläubiger auf Grund des Verkaufs zu erwartenden Quote ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich, da verschiedene Haftungs- und Anfechtungsansprüche noch geprüft werden“, erklärt Insolvenzverwalter Lucas Flöther auf Nachfrage von ECOreporter.de. „Eine Durchsetzung solcher Ansprüche würde die Insolvenzmasse maximieren und kann sich somit auf die für die Gläubiger zu erwartende Quote auswirken“, so Flöther weiter.
Wichtiger Termin Ende Februar 2015
Allerdings soll in einigen Wochen Klarheit herrschen: Zum 26. Februar 2015 sei ein Berichts- und Prüftermin angesetzt, sagte der Insolvenzverwalter. Eine erste Schätzung zur möglichen Quote werde die Insolvenzverwaltung voraussichtlich an diesem Termin abgeben, so Flöther weiter. Ende vergangener Woche hatte Flöther bekannt gemacht, dass die Anleihe zu eben diesem Termin vom Prime Standard der Deutschen Börse in ein niedrigschwelligeres Handelssegment wechseln werde. Dies habe keinerlei Auswirkungen auf die Anleihegläubiger (ECOreporter.de berichtete). Die Entscheidung sei lediglich getroffen worden, „um für die MIFA weniger aufwendige Zulassungspflichten zu erreichen“, so Flöther. Die Interessen der Anleihegläubiger werden durch die Münchner Beraterfirma One Square Advisory GmbH vertreten. Diese hatte die Anleihegläubiger jüngst darum gebeten, selbst eingereichte Forderungen in der Insolvenztabelle wieder zurückzuziehen. Die Erklärung: Der Gläubigervertreter meldete alle Forderungen der Anleihe-Gläubiger gebündelt an. Es ging also darum, doppelte Forderungen zu vermeiden.
Bild: Ein Rad der MIFA-Marke Grace. / Foto: Unternehmen
Börsenzulassung wird widerrufen - Aktionäre gehen wohl leer aus
Ebenfalls gekündigt hat Insolvenzverwalter Flöther die Börsenzulassung der Mitteldeutsche Fahrradwerke AG. Die Maßnahme wird voraussichtlich zum 29. Juli 2014 endgültig wirksam. Klar ist damit auch, dass das Rettungskonzept der Deutsche Balaton AG nicht umgesetzt wird. Die Beteiligungsgesellschaft aus Heidelberg war unter Vorbehalt als MIFA-Großaktionär eingestiegen. Das Engagement dieses Investors war an ein „alternatives Sanierungskonzept“ gekoppelt, das die Deutsche Balaton AG Mitte Oktober 2014 vorgelegt hatte (näheres dazu lesen Sie hier). Darin war unter anderem eine Kapitalerhöhung vorgesehen. Das sei nicht geplant, bestätigt der Insolvenzverwalter nun.
Die MIFA-Aktionäre müssen ihr Investment abschreiben: „Erst wenn alle Forderungen der Gläubiger befriedigt und die Kosten des Verfahrens gezahlt worden sind, würde - ein nicht zu erwartender Überschuss - an die Aktionäre ausbezahlt“, stellt der Insolvenzverwalter klar. Die Situation erklärt Flöther wie folgt: „Die Aktionäre der MIFA sind Gesellschafter des Unternehmens. Ihnen gehört also ein Teil des Unternehmens, sei es auch kleiner. Rechtlich gesehen sind sie streng genommen Schuldner im Insolvenzverfahren. Allerdings trifft sie als Aktionäre keine Nachschusspflicht. Sie müssen also nicht für die Schulden des Unternehmens zusätzlich einstehen. Damit sind die Aktionäre aber keine Gläubiger des Unternehmens.“ Dies habe zufolge, dass die Aktionäre bei der Insolvenzquote außen vor bleiben.
Fehler in den Bilanzen brachten die Talfahrt
Ausgelöst worden ist die Insolvenz der MIFA AG durch Fehler in den Bilanzen mehrerer Jahre, die 2014 bekannt wurden. Daraufhin musste das Unternehmen im Geschäftsbericht für 2013 28 Millionen Euro Bilanzverlust ausweisen. Es folgten ein gescheiterter Rettungsversuch durch den indischen Fahrradhersteller Hero Cycles und schließlich die Insolvenz. Zu den Großaktionären des Unternehmens zählte lange auch der Finanzunternehmer Carsten Maschmeyer. Zum Start des regulären Insolvenzverfahrens Anfang Dezember 2014 zog er sich jedoch komplett zurück.
MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG: ISIN DE000A0B95Y8 / WKN A0B95Y
Der Automobilzulieferer IFA Rotorion-Holding GmbH aus Haldensleben in Sachsen-Anhalt soll neuer Eigentümer der MIFA AG werden. Das steht bereits seit Oktober 2014 fest. Damit ist ein Kernpunkt des Insolvenzverfahrens geklärt. Bis auf weiteres sind jedoch noch einige Fragen offen: 2013 hatte die MIFA über eine Anleihe 25 Millionen Euro bei Anlegern eingeworben. Das Wertpapier ist mit 7,5 Prozent verzinst und wäre Mitte August 2015 zur Rückzahlung fällig gewesen.
Was die laufende Übernahme durch IFA Rotorion finanziell für die Anleihe-Gläubiger der MIFA AG bedeutet, kann die Insolvenzverwaltung dennoch bis heute nicht konkret beziffern: „Eine Schätzung der für die Gläubiger auf Grund des Verkaufs zu erwartenden Quote ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich, da verschiedene Haftungs- und Anfechtungsansprüche noch geprüft werden“, erklärt Insolvenzverwalter Lucas Flöther auf Nachfrage von ECOreporter.de. „Eine Durchsetzung solcher Ansprüche würde die Insolvenzmasse maximieren und kann sich somit auf die für die Gläubiger zu erwartende Quote auswirken“, so Flöther weiter.
Wichtiger Termin Ende Februar 2015
Allerdings soll in einigen Wochen Klarheit herrschen: Zum 26. Februar 2015 sei ein Berichts- und Prüftermin angesetzt, sagte der Insolvenzverwalter. Eine erste Schätzung zur möglichen Quote werde die Insolvenzverwaltung voraussichtlich an diesem Termin abgeben, so Flöther weiter. Ende vergangener Woche hatte Flöther bekannt gemacht, dass die Anleihe zu eben diesem Termin vom Prime Standard der Deutschen Börse in ein niedrigschwelligeres Handelssegment wechseln werde. Dies habe keinerlei Auswirkungen auf die Anleihegläubiger (ECOreporter.de berichtete). Die Entscheidung sei lediglich getroffen worden, „um für die MIFA weniger aufwendige Zulassungspflichten zu erreichen“, so Flöther. Die Interessen der Anleihegläubiger werden durch die Münchner Beraterfirma One Square Advisory GmbH vertreten. Diese hatte die Anleihegläubiger jüngst darum gebeten, selbst eingereichte Forderungen in der Insolvenztabelle wieder zurückzuziehen. Die Erklärung: Der Gläubigervertreter meldete alle Forderungen der Anleihe-Gläubiger gebündelt an. Es ging also darum, doppelte Forderungen zu vermeiden.
Bild: Ein Rad der MIFA-Marke Grace. / Foto: Unternehmen
Börsenzulassung wird widerrufen - Aktionäre gehen wohl leer aus
Ebenfalls gekündigt hat Insolvenzverwalter Flöther die Börsenzulassung der Mitteldeutsche Fahrradwerke AG. Die Maßnahme wird voraussichtlich zum 29. Juli 2014 endgültig wirksam. Klar ist damit auch, dass das Rettungskonzept der Deutsche Balaton AG nicht umgesetzt wird. Die Beteiligungsgesellschaft aus Heidelberg war unter Vorbehalt als MIFA-Großaktionär eingestiegen. Das Engagement dieses Investors war an ein „alternatives Sanierungskonzept“ gekoppelt, das die Deutsche Balaton AG Mitte Oktober 2014 vorgelegt hatte (näheres dazu lesen Sie hier). Darin war unter anderem eine Kapitalerhöhung vorgesehen. Das sei nicht geplant, bestätigt der Insolvenzverwalter nun.
Die MIFA-Aktionäre müssen ihr Investment abschreiben: „Erst wenn alle Forderungen der Gläubiger befriedigt und die Kosten des Verfahrens gezahlt worden sind, würde - ein nicht zu erwartender Überschuss - an die Aktionäre ausbezahlt“, stellt der Insolvenzverwalter klar. Die Situation erklärt Flöther wie folgt: „Die Aktionäre der MIFA sind Gesellschafter des Unternehmens. Ihnen gehört also ein Teil des Unternehmens, sei es auch kleiner. Rechtlich gesehen sind sie streng genommen Schuldner im Insolvenzverfahren. Allerdings trifft sie als Aktionäre keine Nachschusspflicht. Sie müssen also nicht für die Schulden des Unternehmens zusätzlich einstehen. Damit sind die Aktionäre aber keine Gläubiger des Unternehmens.“ Dies habe zufolge, dass die Aktionäre bei der Insolvenzquote außen vor bleiben.
Fehler in den Bilanzen brachten die Talfahrt
Ausgelöst worden ist die Insolvenz der MIFA AG durch Fehler in den Bilanzen mehrerer Jahre, die 2014 bekannt wurden. Daraufhin musste das Unternehmen im Geschäftsbericht für 2013 28 Millionen Euro Bilanzverlust ausweisen. Es folgten ein gescheiterter Rettungsversuch durch den indischen Fahrradhersteller Hero Cycles und schließlich die Insolvenz. Zu den Großaktionären des Unternehmens zählte lange auch der Finanzunternehmer Carsten Maschmeyer. Zum Start des regulären Insolvenzverfahrens Anfang Dezember 2014 zog er sich jedoch komplett zurück.
MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG: ISIN DE000A0B95Y8 / WKN A0B95Y