Einfach E-Mail-Adresse eintragen und auf "Abschicken" klicken - willkommen!
Nachhaltige Aktien, Meldungen, Anleihen / AIF
Was die Anleihegläubiger der SolarWorld AG beachten müssen
Die Versammlungen der Anleihegläubiger der SolarWorld AG am 22. und 23. Mai 2013 sollen einen gemeinsamen gemeinsamen Vertreter aller Gläubiger bestimmen. Dieser soll bei dem derzeitigen Sanierungsprozess die Interessen der Anleihegläubiger bündeln und in den laufenden Verhandlungen zur Restrukturierung der Verbindlichkeiten der SolarWorld AG vertreten. Der Solarkonzern aus Bonn hat dafür zwei Personalvorschläge veröffentlicht: Alexander Elsmann von der Rechtsanwaltskanzlei ELSMANN und Frank Günther von G&P GmbH & Co. KG. Nun hat eine Gruppe von Anleihegläubigern Dr. Ingo Scholz als unabhängigen Kandidaten vorgeschlagen, Partner der Kanzlei Ashurst LLP. Er ist auf die Bereiche Unternehmensfinanzierung und Restrukturierung spezialisiert.
Auf den Versammlungen der Anleihegläubiger will die Führung von SolarWorld ein Restrukturierungskonzept vorstellen. Wie vorab bekannt wurde, sollen die Gläubiger der beiden Anleihen (ISIN XS0478864225, 400 Millionen Euro und ISIN XS0641270045, 150 Millionen Euro) von SolarWorld auf viel Geld verzichten. Das Unternehmen plant einen Schuldenschnitt, durch den die ausstehenden Anleihen zu 60 Prozent in Aktien gewandelt werden und die Gläubiger die übrigen 40 Prozent als Anleihen weiter halten. Gläubiger, die rund 80 Prozent der ausstehenden Forderungen unter den Schuldscheingläubiger vertreten, hätten diesem Konzept bereits zugestimmt, hatte SolarWorld dazu erklärt.
Sobald er gewählt ist kann der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger eine abermalige Versammlung einberufen. Zunächst aber müssen genug Gläubiger auf den Versammlungen in der kommenden Woche erscheinen. Eine ähnliche Versammlung der Anleihegläubiger der Centroslar AG war vor kurzem geplatzt, weil die Anwesenden nicht wie gesetzlich vorgegeben mindestens 50 Prozent des ausgegebenen Nominalwerts der jeweiligen Anleihe vertraten. Doch nur dann ist eine erste Versammlung der Anleihegläubiger beschlussfähig. Ist das Quarum zu gering, muss jeweils zu einer zweiten Versammlung eingeladen werden, bei der dann ein Quorum von 25 Prozent ausreicht.
Anleger können übrigens die Beschlüsse einer solchen Versammlung nicht ignorieren und einfach auf ihre Ansprüche beharren. Mit der erforderlichen Mehrheit gefasste Beschlüsse sind für alle Anleihegläubiger bindend, auch wenn sie selbst an der Beschlussfassung nicht mitgewirkt oder gegen den Beschlussvorschlag gestimmt haben.
Laut der Ende April veröffentlichten vorläufigen Bilanz hat SolarWorld allein in 2012 fast eine halbe Milliarde Verlust erwirtschaftet und lasteten auf dem Unternehmen Ende 2012 Verbindlichkeiten von rund einer Milliarde Euro. Davon entfällt fast die Hälfte auf die beiden genannten Anleihen. SolarWorld hatte zudem bekannt gegeben, dass das Grundkapital komplett aufgezehrt ist. Der nicht mehr durch Eigenkapital abgedeckte Fehlbetrag liege bei 38 Millionen Euro, hieß es.
SolarWorld AG: ISIN DE0005108401 / WKN 510840
Auf den Versammlungen der Anleihegläubiger will die Führung von SolarWorld ein Restrukturierungskonzept vorstellen. Wie vorab bekannt wurde, sollen die Gläubiger der beiden Anleihen (ISIN XS0478864225, 400 Millionen Euro und ISIN XS0641270045, 150 Millionen Euro) von SolarWorld auf viel Geld verzichten. Das Unternehmen plant einen Schuldenschnitt, durch den die ausstehenden Anleihen zu 60 Prozent in Aktien gewandelt werden und die Gläubiger die übrigen 40 Prozent als Anleihen weiter halten. Gläubiger, die rund 80 Prozent der ausstehenden Forderungen unter den Schuldscheingläubiger vertreten, hätten diesem Konzept bereits zugestimmt, hatte SolarWorld dazu erklärt.
Sobald er gewählt ist kann der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger eine abermalige Versammlung einberufen. Zunächst aber müssen genug Gläubiger auf den Versammlungen in der kommenden Woche erscheinen. Eine ähnliche Versammlung der Anleihegläubiger der Centroslar AG war vor kurzem geplatzt, weil die Anwesenden nicht wie gesetzlich vorgegeben mindestens 50 Prozent des ausgegebenen Nominalwerts der jeweiligen Anleihe vertraten. Doch nur dann ist eine erste Versammlung der Anleihegläubiger beschlussfähig. Ist das Quarum zu gering, muss jeweils zu einer zweiten Versammlung eingeladen werden, bei der dann ein Quorum von 25 Prozent ausreicht.
Anleger können übrigens die Beschlüsse einer solchen Versammlung nicht ignorieren und einfach auf ihre Ansprüche beharren. Mit der erforderlichen Mehrheit gefasste Beschlüsse sind für alle Anleihegläubiger bindend, auch wenn sie selbst an der Beschlussfassung nicht mitgewirkt oder gegen den Beschlussvorschlag gestimmt haben.
Laut der Ende April veröffentlichten vorläufigen Bilanz hat SolarWorld allein in 2012 fast eine halbe Milliarde Verlust erwirtschaftet und lasteten auf dem Unternehmen Ende 2012 Verbindlichkeiten von rund einer Milliarde Euro. Davon entfällt fast die Hälfte auf die beiden genannten Anleihen. SolarWorld hatte zudem bekannt gegeben, dass das Grundkapital komplett aufgezehrt ist. Der nicht mehr durch Eigenkapital abgedeckte Fehlbetrag liege bei 38 Millionen Euro, hieß es.
SolarWorld AG: ISIN DE0005108401 / WKN 510840