Anleihen / AIF

Was halten Anbieter nachhaltiger Direktbeteiligungen von den neuen Anlegerschutzplänen der Regierung?

Ein „Fall Prokon“ soll sich möglichst niemals wiederholen. Mit diesem Anspruch hat die Bundesregierung jüngst einen Gesetzentwurf präsentiert, der die Regeln für Anleihen, Genussrechte Nachrangdarlehen deutlich verschärfen soll (Hier  haben  stellen wir die Pläne detialliert vor). Wird der Markt damit überreguliert oder geht der Aktionsplan für mehr Verbraucherschutz im Finanzmarkt der Bundesminister Schäuble und Maaß nicht weit genug? Was ist mit der Eigenverantwortung der Kleinanleger? Und wie wird sich Deutschlands (nachhaltiger) Kapitalmarkt verändern, wenn das Gesetz kommt? Wie Anbieter grüner Beteiligungen die Pläne bewerten und worauf sie sich jetzt  einstellen. 

ECOreporter.de befragte drei Anbieter von „grünen“ Direktbeteiligungen: Georg Hetz, ist Geschäftsführer  von UDI aus Nürnberg, Sven Moormann ist Leiter Vertrieb & Kommunikation der juwi invest GmbH mit Sitz in Mainz und Philipp Freisem ist Geschäftsführer der Grüne Werte Energie GmbH aus Grünwald bei München.


ECOreporter.de: Der Aktionsplan der Bundesregierung zum Verbraucherschutz im Finanzmarkt sieht vor, dass die BaFin Warnungen aussprechen und einzelne Produkte für Privatanleger ganz verbieten soll, wenn diese zu komplex sind. Reichen die Pläne, oder braucht Deutschland mittelfristig einen „Finanz-Tüv“?

Georg Hetz:  Das Finanzwissen der Privatanleger in Deutschland ist sicher nicht besser oder schlechter als das in anderen Ländern. Das heißt, die Anleger kennen in der Regel die traditionellen Geldanlageprodukte der Banken und wissen in etwa, wie die funktionieren. Wissensdefizite bestehen beim Thema Unternehmensbeteiligung. Das fängt z.B. bei Geldanlagen in Aktien an: Aus meiner Erfahrung kenne ich viele Anleger, die beim Kauf von Aktien nur die Kurschancen im Auge haben. Risiken werden großzügig ausgeblendet. Soll also ein Finanz-TÜV“ schon hier ansetzen? Ich plädiere statt dessen dafür, den Bürgern die Grundzüge einer unternehmerischen Beteiligung so früh wie möglich nahe zu bringen. Idealerweise schon in der Schule.
Etwas einfach zu verbieten, statt es zu erklären, halte ich für wenig sinnvoll. Denn wir reden ja hier nicht von grundsätzlich gefährlichen Produkten, sondern von der Aussortierung schwarzer Schafe. Wer sich informieren wollte, konnte beispielsweise im Fall Prokon ausreichend und frühzeitig Warnhinweise finden. Und hat dann nicht angelegt.

Bild: Georg Hetz, Geschäftsführer UDI. / Quelle: Unternehmen
Sven Moorman:  Wir begrüßen grundsätzlich alle Maßnahmen, die geeignet sind, den Verbraucherschutz zu steigern. juwi Invest hat von Beginn der Geschäftstätigkeit an erhebliche Anstrengungen zum Verbraucherschutz unternommen: So haben wir jeden Zeichner in einer Angemessenheitsprüfung nach seinen Kenntnissen und Erfahrungen bei Kapitalanlagen gefragt und bei nicht ausreichenden Erfahrungen den Kunden erneut mit Bitte um Kenntnisnahme und entsprechendem Risikohinweis angeschrieben. Dabei haben wir bewusst in Kauf genommen, dass wir Widerrufe erhalten. Außerdem haben wir bei unserer Werbung grundsätzlich auf die Produktart hingewiesen und Risikohinweise nicht ins Kleingedruckte verbannt. Zusätzlich haben wir bei jeder Zeichnung darauf bestanden, dass ein Zeichner zum Lesen des Verkaufsprospekts beziehungsweise der Anlegerbroschüre ausreichend Zeit hatte, bevor wir eine Zeichnung angenommen haben. Wir begrüßen es, wenn ein solches Vorgehen im Markt nun als verpflichtender Standard durchgesetzt und kontrolliert wird.
Ein übertriebener „Schutz“ würde zu Lasten der Entscheidungsfreiheit und der wirtschaftlichen Entwicklung gehen – immer unter der Voraussetzung, für den Anleger ist Transparenz und Risikoaufklärung sichergestellt. Es waren gerade Bürger, die die Energiewende auch gegen viele Widerstände im Markt vorangebracht haben, so dass jeder achte Haushalt in erneuerbare Energien investiert hat – in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle auch mit erfolgreichen Investments und Kapitalmarktprodukten.
Die BaFin wird grundsätzlich nicht den wirtschaftlichen Erfolg von Kapitalanlagen prognostizieren können. Bei einem Fehlurteil würde sie sogar Gefahr laufen, selbst haftbar gemacht zu werden. Rendite über dem Niveau des Sparbuchs ohne Risiken gibt es nicht. Das gilt nicht nur für den sog. grauen Kapitalmarkt, sondern auch für den strenger regulierten Kapitalmarkt. Auch hier bewertet die BaFin grundsätzlich nicht die Erfolgsaussichten einer Emission oder gar die Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken. Und so gibt es auch in diesem regulierten Markt namhafte Insolvenzfälle: die Bank Lehman Brothers, der Einzelhändler Arcandor/Quelle AG oder der Baukonzern Philipp Holzmann AG.

Bild: Sven Moormann, Leiter Vertrieb & Kommunikation, juwi Invest GmbH / Foto: Unternehmen


ECOreporter.de:  Inwiefern hat der Plan in seiner aktuellen Form aus Ihrer Sicht Schwächen oder Nachbesserungsbedarf?

Georg Hetz:  Sarkastisch ausgedrückt: der Anleger muss auch künftig immer noch etwas lesen. Manchmal glaube ich, diese Holpflicht soll ihm auch noch abgenommen werden. Aber so kann und wird Geldanlage nicht funktionieren. Hier sehe ich einen Optimierungsansatz - ganz deutlich in allen Maßnahmen klarzustellen, dass der Anleger auch die ihm zur Verfügung gestellten Informationen lesen sollte! Und Fragen stellen, wenn er etwas nicht versteht …
Wie soll die geplante Werbeeinschränkung funktionieren? Scheidet damit beispielsweise TV-Werbung aus? U-Bahn-Werbung? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Anleger alleine wegen der U-Bahn-Werbung Geld investiert. Verboten sollte allerdings Werbung, die falsche Versprechungen macht: Eine Unternehmensbeteiligung „so sicher wie ein Sparbuch“ anzupreisen ist indiskutabel.

Sven Moormann:  Besonders kritisch sehen wir die angekündigten Einschränkungen bei den Werbemitteln. Wir halten es für äußerst bedenklich, wenn die BaFin eine Positivliste an Medientiteln herausgeben sollte, bei denen sie ausreichende wirtschaftliche Vorerfahrungen der Leser vermutet. Eine so massive Einschränkung auf wenige Medientitel würde zahlreiche Vertriebswege verhindern und auch den immer wichtigeren Einsatz des Internets als Vertriebsweg massiv behindern oder gar den Vertrieb ganz unmöglich machen. Hier wird verkannt, dass neben rein wirtschaftlichen Zielen Anleger auch ethische, partizipatorische oder ökologische Ziele verfolgen, die sie in ihrer Investitionsentscheidung berücksichtigt wollen. Wir plädieren eindringlich dafür, stärker die Art der Werbung, die Werbeaussagen, zu reglementieren - nicht jedoch die Vertriebswege - und eine überzogene plakative Werbung ohne Produktnennung und Risikohinweise zu verhindern.
Wir hätten uns wie alle seriösen Anbieter schon in der Vergangenheit gewünscht, dass die BaFin den Handlungsrahmen gehabt hätte, gegen Formen plakativer oder sogar falscher Werbung einzuschreiten. So wurden in der Vergangenheit von Anbietern von Genussrechten in Einzelfällen sogar Werbeaussagen wie „grünes Sparbuch“, „Alternative zur Bank oder Lebensversicherung“ oder „Geldanlage, die Ihnen Sicherheit und Stabilität bietet“ gewählt und in Werbematerialien gänzlich auf Risikohinweise verzichtet. Solche plakative bzw. sogar falsche Werbung geht zu Lasten anderer, seriös agierender Anbieter und schadet somit potenziell dem gesamten Markt.

Philipp Freisem:  Hier wird man abwarten müssen, wie sich die Pläne konkretisieren. Als kritisch sehen wir das Thema des möglichen Werbeverbotes für Finanzprodukte.  Hier wird dem Verbraucher die Möglichkeit genommen, auf interessante Produkte aufmerksam gemacht zu werden.

Bild: Philipp Freisem ist Geschäftsführer der Grüne Werte Energie GmbH

ECOreporter.de: Was würde sich für Anbieter von Nachrangdarlehen ändern, wenn die Bundesregieurng ihre Pläne verwirklicht?

Georg Hetz:  Dann müssten auch hier BaFin-konforme Prospekte erstellt werden. Hier erwarte ich aber, dass die Prüfngsvorgänge bei der BaFin zügig abgewickelt werden. Neu wäre dann hier nur die Einreichung zur Gestattung bei der BaFin, die den Prozess bis Vertriebsstart verlängert.

Sven Moormann:  Die juwi-Gruppe hat sich beim letzten Produkt bewusst für ein Nachrangdarlehen entschieden. Zwar ist dieses weniger reguliert als zum Beispiel eine klassische Anleihe, bietet dafür aber auch mehr Gestaltungsspielraum. Anders als bei einer Anleihe, wo feste Laufzeiten vorgegeben sind, gibt es bei unserem Nachrangdarlehen jährliche Kündigungs- und Teilkündigungsmöglichkeiten auch für den einzelnen Zeichner. Aber auch die Emittentin hat (Teil-) Kündigungsmöglichkeiten, was auch ihr eine höhere Flexibilität ermöglicht. Für die Emittentin hatte bisher ein Nachrangdarlehen den Vorteil, dass die umfangreiche Prospektprüfung durch die BaFin entfiel. Dies spart viel Zeit und Kosten. Mehrmonatige Vorbereitungsintervalle für Neuemissionen können verhindern, dass ein Unternehmen sich ergebende Marktchancen nutzen kann. Unabhängig von einer Prüfung durch die BaFin haftet die Emittentin für alle Angaben in der Anlegerbroschüre.

Philipp Freisem:  Wir halten an unseren Planungen fest, da wir mit einem Inkrafttreten des Gesetzes frühestens 2015 rechnen. Wir planen, unsere neuen Geldanlagen Wertzins Klassik 2 und Wertzins Fest 2 bis dahin komplett platziert zu haben.


ECOreporter.de: Werden Sie weiter auf Nachrangdarlehen setzen?

Georg Hetz:  UDI hatte sich schon vor einigen Jahren für Nachrangdarlehen entschieden, nicht um gesetzliche Vorgaben zu umgehen, sondern weil sie sehr anlegerfreundlich gestaltet werden können. Das betrifft insbesondere feste Zinssätze und flexible, auch kurze Laufzeiten. Daneben wurden und werden weiterhin Kommanditbeteiligungen angeboten, wenn sie für das entsprechende Projekt und für die Anleger sinnvoll sind.

Sven Moormann:
  Wir wollen auch in Zukunft verschiedene Beteiligungsformen prüfen und gegebenenfalls einsetzen.

Philipp Freisem:  Hier müssen wir den endgültigen Gesetzestext abwarten. Wir werden auch in Zukunft mit Bürgerfinanzierungen die Energiewende umsetzen. Das können zukünftig beispielsweise auch Anleihen oder Bürger-Energiegenossenschaften sein.


ECOreporter.de:  Ist es denkbar, dass sich der Markt mit einem verschärften Anlegerschutz erneut verschiebt, beispielsweise in Richtung Crowdfunding?


Georg Hetz: Sicher werden Anbieter, die Transparenz scheuen, auf andere Ansätze ausweichen. Das war schon immer so und wird so bleiben - wo ein Wille ist, wird auch ein Weg gefunden. UDI setzt auf sinnvolle Investitionsmöglichkeiten. Crowdfunding ist erstens aus unserer Sicht zu langwierig und nicht wirklich erfolgsversprechend, wenn man größere Erneuerbare-Energie-Anlagen finanzieren und realisieren will. Das zeigen alle bisherigen Praxisbeispiele. Und zweitens wird ja auch Crowdfunding mit einbezogen werden in Schäubles Aktionsplan.

Sven Moormann:  Für kleine Start-ups ist der Bereich Crowfunding heutzutage eine interessante Alternative, die allerdings unseres Erachtens auch Mindeststandards in Hinblick auf Verbraucherschutz benötigt. Eine Finanzierung von größeren Projekten im Bereich erneuerbare Energien über Crowfunding sehen wir derzeit allein schon aufgrund der benötigten Volumina als nicht sinnvoll an. Wir haben zahlreiche Vorgaben in Hinblick auf Geldwäsche, Vertriebsgebiet und Anlegerschutz jederzeit sicherzustellen und die Einhaltung zu dokumentieren. Dies sehen wir bislang noch bei den etablierten Kapitalmarktprodukten und Vertriebswegen als besser gesichert an.


ECOreporter.de: Wir danken Ihnen allen für das Gespräch!

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