Anleihen / AIF

Was kommt nach der Windwärts-Übernahme auf die Genussrechte- und Fondsanleger zu?

Mit der Übernahme durch den Mannheimer Energieversorger MVV AG soll schon am kommenden Mittwoch, 1. Oktober 2014, ein neues Kapitel beim insolventen Windkraftprojektierer Windwärts Energie GmbH beginnen. Die Genussrechtegläubiger könnten mehr Geld zurückerhalten als bislang erhofft – allerdings müssen sie sich in Geduld üben, denn bis zur Endabrechnung dauert es wohl noch Jahre. Das erfuhr ECOreporter.de vom Insolvenzverwalter Prof. Dr. Volker Römermann.

Nach knapp fünf Monaten im Insolvenzverfahren steht fest: Die Windwärts Energie GmbH bleibt als Ganzes erhalten. Der börsennotierte Energieversorger MVV AG übernimmt das Unternehmen aus Hannover samt aller verbliebenen Mitarbeiter und der Frankreichsparte (ECOreporter.de  berichtete). Einzig die Zustimmung des Bundeskartellamts steht noch aus. Diese ist nach den Worten des Insolvenzverwalters Volker Römermann allerdings wohl nur noch eine Formsache: „Die Marktanteile beider Unternehmen im Windsektor lassen keine marktbeherrschende Stellung zu“, erklärt der Jurist.
Bild: Die Verantworlichen der MVV AG und der Windwärts GmbH besiegelten den Verkauf. Im Bild (v.l.n.r.): Dr. Werner Dub, Technikvorstand der MVV Energie AG, Udo Bekker, Personalvorstand der MVV Energie AG, Prof. Dr. Volker Römermann, Insolvenzverwalter, Lothar Schulze, Geschäftsführer der Windwärts Energie GmbH, Björn Wenzlaff, Geschäftsführer der MVV Windenergie GmbH und zukünftiger Geschäftsführer der Windwärts Energie GmbH. Foto: Joanna Nottebrock.

Im Verlauf des Insolvenzverfahrens waren schwere Vorwürfe gegen Windwärts erhoben worden: Das Unternehmen soll seine Anleger mit falschen Angaben in Anlageprospekten getäuscht haben (mehr dazu lesen Sie  hier). Weil es deshalb zu einer Anzeige kam, waren Ermittlungen aufgenommen worden. Römermann zufolge haben sich diese Vorwürfe allerdings bis heute nicht erhärtet. Auf die Verhandlungen mit dem neuen Windwärts-Eigentümer habe dieser Umstand somit keine Auswirkungen gehabt, so Römermann weiter.

Können die Genussrechte-Gläubiger auf eine höhere Insolvenzquote hoffen?

Der Verkauf an die MVV bringt ein Stück Gewissheit für die 1.600 Genussrechte-Inhaber, die zusammen 18,9 Millionen Euro in vier verschiedene Windwärts-Genussrechte investiert haben. Diese mit Abstand größte Gruppe unter den insgesamt 2.000 Gläubigern wird nicht leer ausgehen. Römermann nährt sogar die Hoffnung, dass diese Anleger mehr Geld zurückerhalten als der Insolvenzverwalter bei der Gläubigerversammlung Ende Juli geschätzt hatte. Damals hatte er ein Drittel des investierten Geldes als Insolvenzquote als Ziel ausgegeben. Römermann: „Wir hatten dieses Ziel davon abhängig gemacht, welcher Kaufpreis für die Windwärts Energie GmbH und ihre Tochtergesellschaft in Frankreich zu erzielen ist. Tatsächlich entsprach der erzielte Preis sehr genau unseren Vorstellungen. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Insolvenzquote für die Genussrechte-Gläubiger vielleicht 35 Prozent erreicht oder eventuell noch höher ausfällt.“ Umgekehrt bedeutet das, dass die Anleger wohl mehr als 60 Prozent ihrer Investition verlieren werden. Sollte die Insolvenzquote 35 Prozent erreichen, bliebe den Genussrechte-Anlegern zusammengenommen noch rund 6,6 Millionen Euro. „Dabei ist zu bedenken, dass die durchschnittliche Quote bei einem Insolvenzverfahren bei drei Prozent liegt. Im Vergleich dazu erwartet die Genussrechte-Anleger eine außerordentlich hohe Quote. Hinzu kommt, dass die Gläubiger nach Paragraph 38 Insolvenzordnung ihre Forderungen in voller Höhe beglichen bekommen“, sagt Römermann.

Bild: Insolvenzverwalter Prof. Dr. Römermann (hinten) bei der Besichtigung von Windwärts-Projekten / Foto: Joanna Nottebrock
Insolvenzverwalter: „Ausschüttungen nicht vor 2018“

Allerdings ist nun Geduld gefragt, denn das Verfahren wird trotz der Übernahme wohl noch Jahre in Anspruch nehmen: „Mit eventuellen Ausschüttungen ist nicht vor 2018 zu rechnen. Wir gehen davon aus, dass das Verfahren bis zur endgültigen Abrechnung sechs bis sieben Jahre dauern wird“, so Römermann. Und erst dann wird es endgültig Gewissheit darüber geben, wie viel Geld die Anleger zurückerhalten: „Wie hoch die Insolvenzquote tatsächlich ausfällt, hängt auch davon ab, wie die Endabrechnung aussehen wird“, erläutert der Insolvenzverwalter. Die Anleger können sich Römermann zufolge nun auf Post vom Gericht einstellen: „Der nächste Schritt für sie wird sein, dass das Gericht sie voraussichtlich noch im November 2014 auffordern wird, ihre Forderungen in der Insolvenztabelle anzumelden. Dazu wird es eine mehrmonatige Frist geben. Allerdings besteht im Fall der Fälle auch die Möglichkeit, Forderungen nachträglich anzumelden“, sagt er. Römermann und sein Team sei derzeit unter anderem damit beschäftigt, die Insolvenztabelle zu erstellen und werde die weiterhin eintreffenden Anmeldungen nach und nach einarbeiten.


Anleger der geschlossenen Fonds unberührt


Windwärts hat auch zahlreiche geschlossene Fonds aufgelegt, unter anderem zu Solaranlagen. Die Anleger dieser Beteiligungen blieben dem Insolvenzverwalter zufolge von der Windwärts-Pleite unberührt: „Bei den Fonds handelt es sich um eigenständige Kommanditgesellschaften. Insofern haben diese Unternehmen nichts mit dem Insolvenzverfahren der Windwärts Energie GmbH zu tun“, stellt er klar. Die Betriebsführung der Grünstromanlagen sei stets aufrechterhalten worden und werde auch in Zukunft fortgesetzt.
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