Wasserkraft Volk: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 1. August 2008 um 10:00 Uhr in der Festhalle Kollnau in 79183 Kollnau, Vogteistraße 3, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Wasserkraft Volk AG ein.


TAGESORDNUNG

1.     

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007


2.     

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses.


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2007 wie folgt zu verwenden:




Bilanzgewinn


639.381,03 EUR



Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,10 je
dividendenberechtigte Inhaber-Vorzugsaktie


55.952,60 EUR



Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,08 je
dividendenberechtigte Stamm- und Namensaktie


56.560,96 EUR



Investition in ökologisch-soziale Projekte
gem. § 17 Abs. 2 der Satzung


10.504,42 EUR



Einstellung in die gesetzlichen Gewinnrücklagen


16.979,05 EUR



Vortrag auf neue Rechnung


499.384,00 EUR


3.     

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007.


Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.


4.     

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007.


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.


5.     

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Kapitalerhöhung zu beschließen:


Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlagen erhöht von EUR 1.266.538,00 um bis zu EUR 1.266.538,00 auf bis zu EUR 2.533.076,00 durch Ausgabe von bis zu 559.526 neuen Inhaber-Vorzugsaktien ohne Stimmrecht im Nennbetrag von je EUR 1,00 und durch Ausgabe von bis zu 707.012 neuen Stamm- und Namensaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00.


Für die auszugebenden Inhaber-Vorzugsaktien behält sich die Gesellschaft vor, dass Vorzugsaktien kommender Kapitalerhöhungen bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens den jetzt auszugebenden Inhaber-Vorzugsaktien gleichstehen.


Das Bezugsrecht der Altaktionäre, das je Altaktie auf eine (1) neue Aktie lautet, wird dahin eingeschränkt, dass Vorzugsaktien nur ein Bezugsrecht auf neue Vorzugsaktien und dass Stammaktien nur ein Bezugsrecht auf neue Stammaktien haben (gekreuzter Bezugsrechtsausschluss).


Die Bezugsfrist beträgt drei Wochen nach Veröffentlichung der Bezugsaufforderung im Bundesanzeiger.

Die neuen Aktien werden wie folgt ausgegeben:
a)     

Im Rahmen der Ausnutzung des Bezugsrechts werden die Inhaber-Vorzugsaktien zum Ausgabebetrag von EUR 8,00 und die Stamm- und Namensaktien zum Ausgabebetrag von EUR 10,00 ausgegeben.
b)     

Mitarbeiter der Wasserkraft Volk AG, die länger als ein Jahr betriebszugehörig sind, können nach Ablauf der Bezugsfrist und außerhalb eines eventuell bestehenden Bezugsrechts Inhaber-Vorzugsaktien zum Ausgabebetrag von EUR 6,00 und Stamm- und Namensaktien zum Ausgabebetrag von EUR 8,00 zeichnen. Die maximale Anzahl dieser vergünstigten Aktien beträgt je Mitarbeiter 1.000 Aktien und erhöht sich ab zweijähriger Betriebszugehörigkeit auf 2.000 Aktien und ab fünfjähriger Betriebszugehörigkeit auf 5.000 Aktien pro Mitarbeiter. Die zeichnenden Mitarbeiter müssen sich verpflichten, die zu diesen Sonderkonditionen erworbenen Aktien nicht vor Ablauf von drei Jahren nach Durchführung der Kapitalerhöhung zu veräußern und bei Verletzung dieser Pflicht die Differenz zum sonstigen Ausgabebetrag nachzuzahlen. Verlässt ein Mitarbeiter vor Ablauf dieser Dreijahresfrist die Firma Wasserkraft Volk AG, so ist die Differenz zum sonstigen Ausgabepreis ebenfalls nachzuzahlen.
c)     

Für Altaktionäre werden nach Ablauf der Bezugsfrist die Inhaber-Vorzugsaktien zum Ausgabepreis von EUR 8,50 und die Stamm- und Namensaktien zum Ausgabepreis von EUR 10,50 ausgegeben.
d)     

Für Frühzeichner bis zum 30. September 2008 werden die Inhaber-Vorzugsaktien zum Ausgabepreis von EURO 10,00 und die Stamm- und Namensaktien zum Ausgabepreis von EUR 12,00 ausgegeben.
e)     

Außerhalb der Ausnutzung des Bezugsrechts (Buchstabe a) wird für Zeichner von mehr als 200.000 Stamm- und Namensaktien der Ausgabepreis um 20 % und für Zeichner von mehr als 100.000 Inhaber-Vorzugsaktien der Ausgabepreis um 10 % erniedrigt.
f)     

Im Übrigen werden Inhaber-Vorzugsaktien zum Ausgabebetrag von EUR 12,00 und Stamm- und Namensaktien zum Ausgabebetrag von EUR 14,00 ausgegeben.
g)     

Außerhalb des Bezugsrechts können die neuen Inhaber-Vorzugsaktien nur in einer Mindestanzahl von 100 Aktien, die Stamm- und Namensaktien nur ab einer Mindestanzahl von 500 Aktien gezeichnet werden. Höhere Aktienanzahlen müssen durch zehn teilbar sein.


Die neuen Aktien sind ab 1. Januar 2009 gewinnberechtigt.


Die Zeichnungsfrist endet mit Vollzeichnung der Kapitalerhöhung, spätestens jedoch am 31.01.2009. Sie kann aber vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates um maximal 2 Monate verlängert werden.


Die Zeichnung der neuen Aktien wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. Mai 2009 in das Handelsregister eingetragen worden ist.


Bei einer Überzeichnung erfolgt die Zuteilung durch die Gesellschaft nach freiem Ermessen.


Die Gesellschaft behält sich vor - ohne Angabe von Gründen - eine Zeichnung abzulehnen oder in ihrer Höhe zu begrenzen. Ein Recht auf Zuteilung besteht nicht. Der Vorstand wird ermächtigt, weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzusetzen.


Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu ändern.


6.     

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:


§ 3 der Satzung wird durch folgenden Absatz 6 ergänzt:


Der Vorstand ist für die Dauer von fünf Jahren ermächtigt, nach Eintragung der unter Ziffer 5 beschlossenen Kapitalerhöhung um bis zu EUR 1.266.538,00 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates um weitere bis zu EUR 1.266.538,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Über die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Ausgabebetrag und einen eventuellen Bezugsrechtsausschluss, entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.


Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.


Der Vorstand wird ermächtigt – dem Umfang der Durchführung der Kapitalerhöhung gem. Ziffer 5 entsprechend – den Höchstbetrag des genehmigten Kapitals zu reduzieren, um die Regelung des § 202 AktG einzuhalten.


7.     

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers zur Prüfung für das Geschäftsjahr 2008.


Der Aufsichtsrat schlägt vor, die FALK & Co GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Heidelberg, mit der Prüfung zu beauftragen.


8.     

Sonstiges


Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Stamm- und Namensaktionäre und die Inhaber-Vorzugsaktionäre, zur Ausübung des Stimmrechts sind die Stamm- und Namensaktionäre (ISIN DE0007763401) berechtigt. Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben wollen, können sich durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl vertreten lassen. Die Stimmkarten werden vor der Sitzung am Versammlungsort ausgehändigt. Die Aktionäre werden gebeten, zur Feststellung ihrer Personalien Ausweispapiere und die Einladung mit sich zu führen.

Der Jahresabschluss 2007, der Lagebericht sowie des Bericht des Aufsichtsrates liegen ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus.



Gutach, im Juni 2008

Wasserkraft Volk Aktiengesellschaft
Am Stollen 13, 79261 Gutach

Der Vorstand


Wasserkraft Volk AG
WKN 776 340     ISIN DE0007763401
WKN 776 343     ISIN DE0007763435

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