Erneuerbare Energie

Weiter keine Solarstromvergütung für große Solarparks auf Konversionsflächen

Es wird vorerst keine Regelung für die Vergütung von Photovoltaikanlagen über zehn Megawatt Leistung auf so genannte Konversionsflächen geben. Dabei handelt es sich zum Beispiel um ehemaligen Militärstandorten oder Mülldeponien. Hier sind Solarparks sinnvoll, da die Betreiber vor dem Aufstellen der Anlagen verseuchte Böden sanieren und Kampfmittel entfernen. Im Vermittlungsausschuss zur Photovoltaik-Novelle im Juni hatte die Bundesregierung mit den Bundesländern vereinbart, eine solche Regelung zu schaffen.  

Nun hat die Bundesregierung auf die schriftliche Frage der Bundestagsabgeordneten Dagmar Enkelmann von der Partei ‚Die Linke‘ mitgeteilt, dass sie aufgrund des hohen bisherigen Zubaus von 5000 Megawatt in diesem Jahr keine Veranlassung sieht, eine Regelung zur Vergütung von Anlagen über 10 Megawatt Leistung auf Konversionsflächen zu beschließen.

Dagegen läuft etwa Hans-Josef Fell Sturm, energiepolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen. Er verweist darauf, dass die Bundesregierung erst mit ihrem Versprechen im Vermittlungsausschuss die Zustimmung der Länder zu den neuen Einschnitten bei den Solarstromtarifen erhalten hatte.  Gerade in den ostdeutschen Bundesländern seien Photovoltaikanlagen auf ehemaligen sowjetischen Militärstützpunkten installiert worden. Wie wichtig es sei, die Nutzung von stillgelegten Deponien und Altlastenflächen als Photovoltaikstandorte zu fördern, belege etwa eine aktuelle  Initiative in Bayern, wo ein Förderprogramm mit dem Namen „Alte Lasten – Neue Energien“ aufgelegt worden sei.
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