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Welche Chancen haben Prokon-Anleger auf Rückzahlungen?
Nach der Bekanntgabe der Insolvenz des Windkraftprojektierers Prokon am Mittwochabend geht für die 75.000 betroffenen Kleinanleger die Zeit des Bangens um ihr Einlagen weiter. Eigentlich gelten die Aussichten von Genussrecht-Anlegern auf Rückerstattung ihrer Einlagen als sehr schlecht. Denn in der Rangordnung der Gläubiger stehen sie bei einer Insolvenz ganz hinten. Forderungen von Banken, Lieferanten, Geschäftspartnern oder Vermietern werden vorrangig bedient. Mit der vorläufigen Insolvenz leistet Prokon selbst keine Ausschüttungen oder Rückzahlungen mehr (ECOreporter.de berichtete). Das Landgericht stoppte Fachanwälten zufolge auch alle Forderungen, die per Zwangsvollstreckung eingefordert werden. Aber ein Slogan auf der Prokon-Homepage lautet: „Prokon ist anders“. Weil das für die Finanzierungsstruktur von Prokon zutrifft, machen Experten den Prokon-Anlegern Hoffnung darauf, dass sie zumindest Teile des investierten Vermögens zurück erhalten könnten. Warum?
Außergewöhnliche Finanzstruktur von Prokon als Hoffnungsschimmer
Anders als andere Unternehmen hat Prokon immer betont, bei der Finanzierung seiner Windparks Banken außen vor zu lassen und sich ausschließlich auf das Genussrechtskapital zu stützen. So geht die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger davon aus, dass Prokon „zumindest im Bereich der Windkraftanlagen über werthaltige Vermögenswerte verfügt. Weil fast ausschließlich Privatanleger diese finanziert hätten, müssten diese „zu großen Teilen zur Befriedung ihrer Ansprüche zur Verfügung stehen“, erklärt die SdK. Allerdings ist es schwierig, als betroffener Prokon-Anleger überhaupt die Ansprüche korrekt geltend zu machen. Darauf weist die Rechtsanwaltskanzlei Göddecke hin: Was die einzelnen Prokon Genussrechte-Gläubiger aus der Insolvenzmasse fordern können, „ist an den Buchwert der Genussrechte gebunden“, teilt die Kanzlei mit. Das Problem: „Dieser ist unbekannt, weil Prokon keine testierte Bilanz veröffentlicht hat“, so die Juristen weiter.
SdK hofft auf Insolvenz mit „Fortführungslösung“
Ohnedies müssen sich die Anleger mit möglichen rechtlichen Schritten noch gedulden, weil diese erst möglich werden, wenn das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet ist (Weitere Tipps, was Prokon-Anleger nach Beginn dieses Verfahrens tun können, finden Sie hier). Die SdK rechnet damit, dass es erst Ende April 2014 so weit sein wird. Bis dahin müsse ein Insolvenzplan erstellt werden. Außerdem räumt die SdK Prokon bessere „Überlebenschancen“ ein, wenn „eine Fortführungslösung“ gefunden werde. Dies „wäre für alle Genussrechtsinhaber die beste Möglichkeit, ihr Investment zu retten“, plädieren die Anlegerschützer.
Weitere Analysen und Hintergründe zum Geschäftsmodell von Prokon, den damit verbundenen Risiken für Genussrechte-Anleger finden Sie auf dieser Sonderseite (Link entfernt).
Außergewöhnliche Finanzstruktur von Prokon als Hoffnungsschimmer
Anders als andere Unternehmen hat Prokon immer betont, bei der Finanzierung seiner Windparks Banken außen vor zu lassen und sich ausschließlich auf das Genussrechtskapital zu stützen. So geht die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger davon aus, dass Prokon „zumindest im Bereich der Windkraftanlagen über werthaltige Vermögenswerte verfügt. Weil fast ausschließlich Privatanleger diese finanziert hätten, müssten diese „zu großen Teilen zur Befriedung ihrer Ansprüche zur Verfügung stehen“, erklärt die SdK. Allerdings ist es schwierig, als betroffener Prokon-Anleger überhaupt die Ansprüche korrekt geltend zu machen. Darauf weist die Rechtsanwaltskanzlei Göddecke hin: Was die einzelnen Prokon Genussrechte-Gläubiger aus der Insolvenzmasse fordern können, „ist an den Buchwert der Genussrechte gebunden“, teilt die Kanzlei mit. Das Problem: „Dieser ist unbekannt, weil Prokon keine testierte Bilanz veröffentlicht hat“, so die Juristen weiter.
SdK hofft auf Insolvenz mit „Fortführungslösung“
Ohnedies müssen sich die Anleger mit möglichen rechtlichen Schritten noch gedulden, weil diese erst möglich werden, wenn das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet ist (Weitere Tipps, was Prokon-Anleger nach Beginn dieses Verfahrens tun können, finden Sie hier). Die SdK rechnet damit, dass es erst Ende April 2014 so weit sein wird. Bis dahin müsse ein Insolvenzplan erstellt werden. Außerdem räumt die SdK Prokon bessere „Überlebenschancen“ ein, wenn „eine Fortführungslösung“ gefunden werde. Dies „wäre für alle Genussrechtsinhaber die beste Möglichkeit, ihr Investment zu retten“, plädieren die Anlegerschützer.
Weitere Analysen und Hintergründe zum Geschäftsmodell von Prokon, den damit verbundenen Risiken für Genussrechte-Anleger finden Sie auf dieser Sonderseite (Link entfernt).