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Weniger Spielraum für Biospritproduktion in der EU
Das Europaparlament hat die Pläne der EU-Kommission zur Reduzierung der Biospritproduktion aus Lebensmittelpflanzen abgeschwächt. Die EU will bis 2020 im Transportsektor einen Anteil von zehn Prozent erneuerbarer Energie erreichen. Die EU-Kommission hatte aber vorgeschlagen, dass Biokraftstoffe aus Nahrungspflanzen bis 2020 höchstens fünf Prozent des Gesamtspritverbrauchs in der EU ausmachen dürfen. Umweltkommissarin Connie Hedegaard begründte dies mit der Konkurrenz der Produktion von Biosprit-Rohstoffen wie Mais und Zuckerrüben zur Produktion von Lebensmitteln. Verbände der Biotreibstoffbranche argumentieren dagegen, dass es es eine solche Konkurrenz nicht gebe. Die deutsche Biotreibstoff-Branche beziffert das Potenial der Biotreibstoffe auf einen Anteil von acht Prozent in 2020.
Die Parlamentarier beschlossen nun eine Marke von sechs Prozent. Strom aus Erneuerbaren Energien, den die Bahn für ihre Züge nutzt, soll 2,5-fach auf das Ziel für Erneuerbare Energien im Verkehrssektor angerechnet werden und die Lücke zu den anvisierten zehn Prozent schließen. Allerdings hat das Europaparlament hier nur ein Mitentscheidungsrecht. Es muss sich mit dem EU-Ministerrat, also den zuständigen Ministern aller EU-Staaten, auf eine Regelung einigen.
Dennoch gab es aus Strassburg eine schlechte Nachricht für die Biotreibstoff-Branche. Denn negative Auswirkungen auf das Klima durch sogenannte indirekte Landnutzungsänderungen für die Herstellung von Biokraftstoffen – etwa die Rodung von Wäldern oder das Austrocknen von Mooren – sollen ab 2020 in die Emissionsberechnung einbezogen werden. Diese Einberechnung so genannter iLUC-Faktoren stößt auf harsche Kritik des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB). „Die absehbaren Folgen einer Auslistung von Biodiesel führen in eine Sackgasse, denn sie bedeutet steigende Sojaimporte aus Lateinamerika, höhere Energieabhängigkeit und mehr fossile Kraftstoffe“, stellt dazu Elmar Baumann fest, Geschäftsführer des VDB. „Legt man die derzeit diskutierten Werte zu Grunde, würde Biodiesel damit mehr Treibhausgas ausstoßen als fossiler Kraftstoff. Folglich wäre Biodiesel nicht mehr verkäuflich, weil er die gesetzlich vorgeschriebene Mindesteinsparung nicht mehr erreichen würde. Das stellt die gesamte Biokraftstoffproduktion in Europa in Frage“, so Baumann. Seine Schlussfolgerung: „Die Entscheidung des Umweltausschusses trägt nicht zur Verringerung der Urwaldrodung bei, sondern einzig und allein zur steigenden Nutzung von Erdöl nach 2020.“
Die Parlamentarier beschlossen nun eine Marke von sechs Prozent. Strom aus Erneuerbaren Energien, den die Bahn für ihre Züge nutzt, soll 2,5-fach auf das Ziel für Erneuerbare Energien im Verkehrssektor angerechnet werden und die Lücke zu den anvisierten zehn Prozent schließen. Allerdings hat das Europaparlament hier nur ein Mitentscheidungsrecht. Es muss sich mit dem EU-Ministerrat, also den zuständigen Ministern aller EU-Staaten, auf eine Regelung einigen.
Dennoch gab es aus Strassburg eine schlechte Nachricht für die Biotreibstoff-Branche. Denn negative Auswirkungen auf das Klima durch sogenannte indirekte Landnutzungsänderungen für die Herstellung von Biokraftstoffen – etwa die Rodung von Wäldern oder das Austrocknen von Mooren – sollen ab 2020 in die Emissionsberechnung einbezogen werden. Diese Einberechnung so genannter iLUC-Faktoren stößt auf harsche Kritik des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB). „Die absehbaren Folgen einer Auslistung von Biodiesel führen in eine Sackgasse, denn sie bedeutet steigende Sojaimporte aus Lateinamerika, höhere Energieabhängigkeit und mehr fossile Kraftstoffe“, stellt dazu Elmar Baumann fest, Geschäftsführer des VDB. „Legt man die derzeit diskutierten Werte zu Grunde, würde Biodiesel damit mehr Treibhausgas ausstoßen als fossiler Kraftstoff. Folglich wäre Biodiesel nicht mehr verkäuflich, weil er die gesetzlich vorgeschriebene Mindesteinsparung nicht mehr erreichen würde. Das stellt die gesamte Biokraftstoffproduktion in Europa in Frage“, so Baumann. Seine Schlussfolgerung: „Die Entscheidung des Umweltausschusses trägt nicht zur Verringerung der Urwaldrodung bei, sondern einzig und allein zur steigenden Nutzung von Erdöl nach 2020.“