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Wie stark wird die EEG-Novelle im Vermittlungsausschuss nachgebessert?
Im Vermittlungsausschuss steht der Novelle des Erneuerbare Energie Gesetzes (EEG) möglicherweise eine grundlegende Überarbeitung bevor. Das legt der Beschluss nahe, mit dem der Bundesrat das Gesetz, das die Kürzung dder Einspeisetarife für Photovoltaik-Strom vorsieht, an den Vermittlungsausschuss überwiesen hat. Dies geschah in einer Sitzung am vergangenen Freitag (ECOreporter.de berichtete). Einzelne Ministerpräsidenten hoffen nun auf eine Einigung im Vermittlungsverfahren bis Juli 2012.
In der Begründung des Bundesrates zur Ablehnung des Gesetzes folgte die Länderkammer in wesentlichen Punkten der Argumentation der Kritiker, allen voran Bündnis 90 / Die Grünen. So heißt es in der Begründung, das Gesetz stelle „nicht nur die nationalen Ziele beim Ausbau der Erneuerbaren Energien in Frage sondern beeinträchtige die Investitionssicherheit der gesamten Branche“ und gefährde damit eine Vielzahl von Arbeitsplätzen in Deutschland. Das Gesetz, das auf Betreiben von Bundesumweltminister Norbert Röttgen und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler auf den Weg gebracht worden war, verschärfe den Wettbewerb auf dem „gegenwärtig äußerst angespannten Photovoltaik-Herstellermarkt über das gebotene Maß hinaus.“
Was soll verändert werden?
In der Begründung wird zugleich umfangreicher Nachbesserungsbedarf aufgezeigt. Erstens soll das so genannte Marktintegrationsmodell komplett aus dem Gesetz entfernt werden. Diese Regelung sieht vor, dass die Solaranlagenbetreiber nur noch 85 Prozent ihres selbst erzeugten Stroms nach EEG-Einspeisetarif für 20 Jahre fest vergütet bekommen. Alles was sie darüber hinaus ins Stromnetz einspeisen, müssten sie dann zum jeweils aktuellen Strompreis selbst verkaufen oder eben selbst verbrauchen. Eine solche Regelung komme eine weiteren Kürzung der Vergütungstarife gleich, schaffe jedoch keine Anreize, den Strom tatsächlich selbst zu verbrauchen.
Ebenfalls überarbeitet werden soll die Reduzierung der Vergütungsklassen von acht auf sieben (dazu unser Überblick (Link entfernt)). Dies bedeutet nach Ansicht des Bundesrates „eine erhebliche Verschlechterung für Photovoltaikanlagen von 10 bis 100 Kilowatt“ Leistungskapazität. Hier plädierten die Gegner der angestrebten Kürzungen für die Beibehaltung der bisher gültigen Tarifklassen. Für „nicht angemessen“ erachtet der Bundesrat auch die Übergangsfristen. Das Gesetzgebungsverfahren kritisiert er in diesem Zusammenhang als „übereilt“.
Neu in den Gesetzbeschluss eingebracht werden sollen Regelungen zur Integration des Solarstroms ins Netz. Hier plädiert der Beschluss dafür „ besondere Anreize für dezentrale Speichersysteme zu schaffen. Katherina Reiche, Staatssekretärin des Bundesumweltministeriums (CDU) kündigte bereits an, ihre Behörde werde hierzu ein KfW-Programm vorlegen.
Außerdem fordert das Gremium, die Einspeisevergütung an die anteilige Wertschöpfung in der EU zu knüpfen. Im Klartext heißt das, dass Betreiber von Solaranlagen mit Komponenten europäischer Hersteller gegenüber denen mit Komponenten aus Asien nach dem Willen des Bundesrates bei der Vergütung besser gestellt sein sollten. „Zur Bestimmung des Ursprungs sollten bestehende Vorgaben des europäischen Zollrechts angewandt werden“, heißt es in der Begründung.
Matthias Manching, SPD-Ministerpräsident von Thüringen erklärte, es sei nunmehr das Ziel, bis Juli 2012 zu einem Ergebnis im Vermittlungsausschuss zu kommen. „Je länger sich die Diskussion hinzieht, desto schwieriger wird es für die Unternehmen“, merkte Sven Morlok von der sächsischen FDP an. Gleichzeitig sei eine höhere einmalige Senkung mit Blick auf die Kosten für die Verbraucher vertretbar, so der FDP-Politiker weiter. Für das Gesetz in seiner aktuellen Form sprach sich wiederum die CDU-Politikerin Katherina Reiche aus, Staatsekretärin im Bundesumweltministerium. Die Aufweichung der Beschlüsse zur Solarförderung könnte ihrer Ansicht nach zu unausgewogenen Kosten für die Stromverbraucher führen. Die aktuelle Krise einstiger Branchenriesen wie Conergy oder Q-Cells sei nicht auf die aktuelle Energiepolitik zurückzuführen. Vielmehr seien diese Unternehmen schon vorher in Schieflage geraten.
Unabhängig davon, zu welchem Ergebnis der Vermittlungsausschuss kommt, hat der Bundestag am Ende das letze Wort und kann sich über den Widerspruch des Bundesrates hinwegsetzen.
Wer wird von der Neuregelung betroffen sein?
Alle Betreiber, deren Solaranlagen die bis zum 1. April 2012 ans Stromnetz angeschlossen worden sind, sind von den drohenden Einschnitten nicht betroffen. Für sie gelten unverändert für 20 Jahre die Konditionen, die zum Zeitpunkt des Netzanschlusses galten. Anlagenbesitzer, die ihre Photovoltaikkraftwerke nach dem 1. April 2012 in Betrieb genommen haben, erhalten bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung die Tarife, die seit Jahresbeginn gelten. Wird die überarbeitete EEG-Novelle rechtskräftig, dann gilt diese rückwirkend zum 1. April 2012. All das, was die Betreiber der betreffenden Solaranlagen zu viel kassiert haben, wird dann auf den weiteren Tarifanspruch verrechnet.
In der Begründung des Bundesrates zur Ablehnung des Gesetzes folgte die Länderkammer in wesentlichen Punkten der Argumentation der Kritiker, allen voran Bündnis 90 / Die Grünen. So heißt es in der Begründung, das Gesetz stelle „nicht nur die nationalen Ziele beim Ausbau der Erneuerbaren Energien in Frage sondern beeinträchtige die Investitionssicherheit der gesamten Branche“ und gefährde damit eine Vielzahl von Arbeitsplätzen in Deutschland. Das Gesetz, das auf Betreiben von Bundesumweltminister Norbert Röttgen und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler auf den Weg gebracht worden war, verschärfe den Wettbewerb auf dem „gegenwärtig äußerst angespannten Photovoltaik-Herstellermarkt über das gebotene Maß hinaus.“
Was soll verändert werden?
In der Begründung wird zugleich umfangreicher Nachbesserungsbedarf aufgezeigt. Erstens soll das so genannte Marktintegrationsmodell komplett aus dem Gesetz entfernt werden. Diese Regelung sieht vor, dass die Solaranlagenbetreiber nur noch 85 Prozent ihres selbst erzeugten Stroms nach EEG-Einspeisetarif für 20 Jahre fest vergütet bekommen. Alles was sie darüber hinaus ins Stromnetz einspeisen, müssten sie dann zum jeweils aktuellen Strompreis selbst verkaufen oder eben selbst verbrauchen. Eine solche Regelung komme eine weiteren Kürzung der Vergütungstarife gleich, schaffe jedoch keine Anreize, den Strom tatsächlich selbst zu verbrauchen.
Ebenfalls überarbeitet werden soll die Reduzierung der Vergütungsklassen von acht auf sieben (dazu unser Überblick (Link entfernt)). Dies bedeutet nach Ansicht des Bundesrates „eine erhebliche Verschlechterung für Photovoltaikanlagen von 10 bis 100 Kilowatt“ Leistungskapazität. Hier plädierten die Gegner der angestrebten Kürzungen für die Beibehaltung der bisher gültigen Tarifklassen. Für „nicht angemessen“ erachtet der Bundesrat auch die Übergangsfristen. Das Gesetzgebungsverfahren kritisiert er in diesem Zusammenhang als „übereilt“.
Neu in den Gesetzbeschluss eingebracht werden sollen Regelungen zur Integration des Solarstroms ins Netz. Hier plädiert der Beschluss dafür „ besondere Anreize für dezentrale Speichersysteme zu schaffen. Katherina Reiche, Staatssekretärin des Bundesumweltministeriums (CDU) kündigte bereits an, ihre Behörde werde hierzu ein KfW-Programm vorlegen.
Außerdem fordert das Gremium, die Einspeisevergütung an die anteilige Wertschöpfung in der EU zu knüpfen. Im Klartext heißt das, dass Betreiber von Solaranlagen mit Komponenten europäischer Hersteller gegenüber denen mit Komponenten aus Asien nach dem Willen des Bundesrates bei der Vergütung besser gestellt sein sollten. „Zur Bestimmung des Ursprungs sollten bestehende Vorgaben des europäischen Zollrechts angewandt werden“, heißt es in der Begründung.
Matthias Manching, SPD-Ministerpräsident von Thüringen erklärte, es sei nunmehr das Ziel, bis Juli 2012 zu einem Ergebnis im Vermittlungsausschuss zu kommen. „Je länger sich die Diskussion hinzieht, desto schwieriger wird es für die Unternehmen“, merkte Sven Morlok von der sächsischen FDP an. Gleichzeitig sei eine höhere einmalige Senkung mit Blick auf die Kosten für die Verbraucher vertretbar, so der FDP-Politiker weiter. Für das Gesetz in seiner aktuellen Form sprach sich wiederum die CDU-Politikerin Katherina Reiche aus, Staatsekretärin im Bundesumweltministerium. Die Aufweichung der Beschlüsse zur Solarförderung könnte ihrer Ansicht nach zu unausgewogenen Kosten für die Stromverbraucher führen. Die aktuelle Krise einstiger Branchenriesen wie Conergy oder Q-Cells sei nicht auf die aktuelle Energiepolitik zurückzuführen. Vielmehr seien diese Unternehmen schon vorher in Schieflage geraten.
Unabhängig davon, zu welchem Ergebnis der Vermittlungsausschuss kommt, hat der Bundestag am Ende das letze Wort und kann sich über den Widerspruch des Bundesrates hinwegsetzen.
Wer wird von der Neuregelung betroffen sein?
Alle Betreiber, deren Solaranlagen die bis zum 1. April 2012 ans Stromnetz angeschlossen worden sind, sind von den drohenden Einschnitten nicht betroffen. Für sie gelten unverändert für 20 Jahre die Konditionen, die zum Zeitpunkt des Netzanschlusses galten. Anlagenbesitzer, die ihre Photovoltaikkraftwerke nach dem 1. April 2012 in Betrieb genommen haben, erhalten bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung die Tarife, die seit Jahresbeginn gelten. Wird die überarbeitete EEG-Novelle rechtskräftig, dann gilt diese rückwirkend zum 1. April 2012. All das, was die Betreiber der betreffenden Solaranlagen zu viel kassiert haben, wird dann auf den weiteren Tarifanspruch verrechnet.