Erneuerbare Energie

Windkraft im Staatsforst: Streit um Abstand zu Wohngebieten in Baden-Würrtemberg

Jüngst ist der Streit zwischen Grünen und CDU in Baden-Württemberg um die Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Wohngebieten wieder aufgeflammt. Dabei geht es um im Staatswald errichtete Windkraftanlagen. Um den Ausbau der Windenergie voranzutreiben, werden unter anderem in Baden-Württemberg landeseigene Waldflächen an Investoren verpachtet.

Nun streitet die Politik über diese Windkraftanlagen: In einem Rundschreiben seines Ressorts ließ Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk (CDU) Städte und Gemeinden Anfang Oktober darüber informieren, dass im Staatswald künftig nur noch Standorte zur Verfügung gestellt werden, die mindestens 1000 Meter von den nächsten Wohnhäusern entfernt sind. Gleiches empfahl Hauk den Kommunen, die Wald besitzen. Damit ging Hauk auf Konfrontationskurs mit Landesumweltminister Franz Untersteller (Grüne).

BWE: Landeshaushalt profitiert von Einnahmen durch die Pacht

Der Konflikt hat laut Bundesverbandes Windenergie (BWE) auch eine finanzielle Dimension. "Bislang wurden schon weit über einhundert Windenergieanlagen im Staatsforst errichtet. Pro Anlage erhält der Staatsforst, und damit das Land Baden-Württemberg, Pachteinnahmen von in der Regel über 20.000 Euro, bei guten Windverhältnissen deutlich mehr. Auch 40.000 Euro sind so möglich", erklärt Walter Witzel, BWE-Landesvorsitzender in Baden-Württemberg.

Damit belaufen sich die geschätzten jährlichen Einnahmen laut BWE insgesamt auf einen Betrag zwischen zwei und vier Millionen Euro. Hinzu kommen noch die Gewerbesteuern, die den Kommunen zufließen, und die Mehrwertsteuer auf die Stromerlöse. Durch einen weiteren Ausbau der Windkraft können diese Einnahmen noch deutlich gesteigert werden.

Ein pauschaler Mindestabstand von 1000 Metern würde viele gute Standorte von der Windkraftnutzung ausschließen und hätte damit auch den Verzicht auf erhebliche Pachteinnahmen zur Folge. "Das wäre ein Bärendienst für die erneuerbaren Energien, aber auch für den Landeshaushalt", so Witzel vom BWE.

Die Pachteinnahmen setzen sich in der Regel aus einem festen und einem variablen, das heißt von den Winderträgen abhängigen, Anteil zusammen. Die Verträge dazu sind nicht öffentlich. Daher könne der BWE keine genauen Zahlen zu den Pachteinnahmen vorlegen, aber eine Abschätzung aufgrund von Erfahrungswerten sei möglich.
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