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Windreich-Gläubiger müssen wichtige Frist beachten
Für Windreich-Anleger läuft Ende des Jahres eine wichtige Frist ab: Anleger hatten über zwei Anleihen rund 150 Millionen Euro in das Unternehmen aus Wolfschlugen investiert, das sich auf die Planung und den Bau sowie die Finanzierung, den Betrieb und den Verkauf von Windkraftanlagen spezialisiert hatte. Im September 2013 meldete Windreich Insolvenz an. Um mögliche Schadenersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer der Windreich GmbH durchzusetzen, müssen die Anleger bald aktiv werden. "Anleihegläubiger sollten den 31. Dezember 2016 im Auge haben. Wenn sie bis dahin nicht aktiv werden, ist die Durchsetzung eines möglichen Anspruchs gegen die Wirtschaftsprüfer endgültig passé", sagt Andreas M. Lang, Vorstand der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft. Langs Kanzlei-Kollege Klaus Nieding und der Sanierungsexperte Frank Günther von der Münchner Beraterfirma One Square Advisors sind die gewählten gemeinsamen Vertreter der Windreich-Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren, das am 1. Dezember 2013 eröffnet wurde.
Hintergrund der möglichen Schadenersatzansprüche seien unter anderem die Vorgänge um die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011, das am 31. Dezember 2011 endete. Für beide Abschlüsse wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk seitens der Wirtschaftsprüfer erteilt – spätestens zu diesem Zeitpunkt zu Unrecht, wie Anwalt Lang überzeugt ist. "Den Prüfern hätte auffallen müssen, dass die positive Fortführungsprognose nicht mal annähernd realistisch war", sagt Lang. Die Windreich-Insolvenz gilt als äußerst komplex, in einem Interview mit den gemeinsamen Vertretern der Anleihegläubiger hat ECOreporter die Hintergründe beleuchtet.
Tatsächlich sei die Windreich GmbH spätestens zum Ende des Jahres 2011 völlig überschuldet gewesen. "Windreich war nicht mehr in der Lage, wenigstens 90 Prozent der Verbindlichkeiten innerhalb von drei Wochen zu begleichen", so Lang. Gleichwohl wurden weiter Gelder für die beiden Anleihen eingesammelt. Nach Angaben des Insolvenzverwalters von Anfang August werden die Anleger voraussichtlich rund 69 Prozent ihres Investments verlieren.
Hintergrund der möglichen Schadenersatzansprüche seien unter anderem die Vorgänge um die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011, das am 31. Dezember 2011 endete. Für beide Abschlüsse wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk seitens der Wirtschaftsprüfer erteilt – spätestens zu diesem Zeitpunkt zu Unrecht, wie Anwalt Lang überzeugt ist. "Den Prüfern hätte auffallen müssen, dass die positive Fortführungsprognose nicht mal annähernd realistisch war", sagt Lang. Die Windreich-Insolvenz gilt als äußerst komplex, in einem Interview mit den gemeinsamen Vertretern der Anleihegläubiger hat ECOreporter die Hintergründe beleuchtet.
Tatsächlich sei die Windreich GmbH spätestens zum Ende des Jahres 2011 völlig überschuldet gewesen. "Windreich war nicht mehr in der Lage, wenigstens 90 Prozent der Verbindlichkeiten innerhalb von drei Wochen zu begleichen", so Lang. Gleichwohl wurden weiter Gelder für die beiden Anleihen eingesammelt. Nach Angaben des Insolvenzverwalters von Anfang August werden die Anleger voraussichtlich rund 69 Prozent ihres Investments verlieren.