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Wird auch die Biogas-Vergütung außerplanmäßig gekappt?
Den Betreibern von Biogasanlagen drohen möglicherweise Einschnitte bei der Einspeisevergütung. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge wollen CDU und CSU im kommenden Jahr nach den Photovoltaik-Tarifen auch die Einspeisetarife für Strom aus Biogas kappen. Angedacht ist demnach eine außerplanmäßige Absenkung der Tarife, die die ohnehin im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehene Kürzung übersteigt.
„Die Förderung von Biomasse läuft aus dem Ruder“, sagte der Vize-Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Michael Fuchs (CDU) am Wochenende der „Financial Times Deutschland“. Neben den Auswirkungen auf den Strompreis sei zu befürchten, dass der Anbau von Energiepflanzen Getreideanbau verdränge und deshalb die Lebensmittelpreise steigen könnten. „Deshalb müssen wir im nächsten Jahr die Fördersätze stärker kürzen als bislang geplant“, so der Abgeordnete. Zusätzlich schlug Fuchs eine weitere schrittweise Absenkung der Förderung in den kommenden Jahren vor. Auch die Abnahmegarantie von Ökostrom im Erneuerbare-Energien-Gesetz von derzeit 20 Jahren solle verringert werden, allerdings nur für Neuverträge, so der Bundestagsabgeordnete. Im Visier der außerplanmäßigen Kappung sind Biogasanlagen, die aus nachwachsenden Rohstoffen zunächst Biogas und schließlich Strom erzeugen. Offiziell will die CDU/CSU-Bundestagsfraktion allerdings erst den Erfahrungsbericht des Bundesumweltministers abwarten, bevor sie sich der Tarife für Biogasstrom annimmt.
Sowohl die Opposition als auch der der Biogas-Branchenverband kritisieren den Vorstoß von Michael Fuchs scharf. Nach Einschätzung von Hans-Josef Fell, energiepolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, träfe eine Kürzung die Biogas-Branche härter als die Solarenergie. Sie müsse hohe Kosten für die Rohstoffe vom Acker verkraften. Der Fachverband Biogas spricht von einem „Generalangriff“ auf die Branche. „Wenn man die erneuerbaren Energien tot machen will, dann am besten so“, kommentiert Manfred Gegner, Chef der Landesgruppe Berlin-Brandenburg die Äußerungen des CDU-Politikers. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müsse unbedingt bis Ende 2011 seine Gültigkeit behalten, so der Verband. „Wir brauchen verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, sonst geht das aufgebaute Vertrauen in das EEG verloren. Ohne den Bestand des Gesetzes bis zum 31.12. 2011 in seiner jetzigen Form wird die Biogasbranche, die in 2010 rund 4,7 Milliarden Euro Umsatz gemacht hat, einen gewaltigen wirtschaftlichen Schaden erleiden. Eine vorzeitige Änderung der Vergütungsstruktur vor der eigentlichen Gesetzesnovelle gefährdet Unternehmen und tausende Jobs“, erklärte Dr. Claudius da Costa Gomez, Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas. Planungssicherheit und Bestandsschutz der in Bau und Planung befindlichen Projekte müsse in jedem Fall gewährleistet werden, um einen Vertrauensverlust der Investoren in Projekte zur Nutzung Erneuerbarer Energien verhindern zu können.
Die Anzahl der Biogasanlagen in Deutschland hat sich zwischen 2005 und 2009 auf nahezu 5.000 verdoppelt. Nach Schätzungen des Fachverbandes Biogas sind 2010 nochmals rund 1000 weitere Anlagen in Betrieb genommen worden. Für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom erhalten Biogasanlagenbetreiber eine Vergütung, für neue Anlagen je nach Größe zwischen 7,71 und 11,55 Cent pro Kilowattstunde. Hinzu kommen Zuschläge für den Einsatz nachwachsender Rohstoffe und Gülle sowie für Kraft-Wärme-Kopplung. Die Subventionen für erneuerbare Energien werden auf den Strompreis umgelegt. 2011 steigt diese Umlage von zwei auf 3,5 Cent pro Kilowattstunde.
„Die Förderung von Biomasse läuft aus dem Ruder“, sagte der Vize-Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Michael Fuchs (CDU) am Wochenende der „Financial Times Deutschland“. Neben den Auswirkungen auf den Strompreis sei zu befürchten, dass der Anbau von Energiepflanzen Getreideanbau verdränge und deshalb die Lebensmittelpreise steigen könnten. „Deshalb müssen wir im nächsten Jahr die Fördersätze stärker kürzen als bislang geplant“, so der Abgeordnete. Zusätzlich schlug Fuchs eine weitere schrittweise Absenkung der Förderung in den kommenden Jahren vor. Auch die Abnahmegarantie von Ökostrom im Erneuerbare-Energien-Gesetz von derzeit 20 Jahren solle verringert werden, allerdings nur für Neuverträge, so der Bundestagsabgeordnete. Im Visier der außerplanmäßigen Kappung sind Biogasanlagen, die aus nachwachsenden Rohstoffen zunächst Biogas und schließlich Strom erzeugen. Offiziell will die CDU/CSU-Bundestagsfraktion allerdings erst den Erfahrungsbericht des Bundesumweltministers abwarten, bevor sie sich der Tarife für Biogasstrom annimmt.
Sowohl die Opposition als auch der der Biogas-Branchenverband kritisieren den Vorstoß von Michael Fuchs scharf. Nach Einschätzung von Hans-Josef Fell, energiepolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, träfe eine Kürzung die Biogas-Branche härter als die Solarenergie. Sie müsse hohe Kosten für die Rohstoffe vom Acker verkraften. Der Fachverband Biogas spricht von einem „Generalangriff“ auf die Branche. „Wenn man die erneuerbaren Energien tot machen will, dann am besten so“, kommentiert Manfred Gegner, Chef der Landesgruppe Berlin-Brandenburg die Äußerungen des CDU-Politikers. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müsse unbedingt bis Ende 2011 seine Gültigkeit behalten, so der Verband. „Wir brauchen verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, sonst geht das aufgebaute Vertrauen in das EEG verloren. Ohne den Bestand des Gesetzes bis zum 31.12. 2011 in seiner jetzigen Form wird die Biogasbranche, die in 2010 rund 4,7 Milliarden Euro Umsatz gemacht hat, einen gewaltigen wirtschaftlichen Schaden erleiden. Eine vorzeitige Änderung der Vergütungsstruktur vor der eigentlichen Gesetzesnovelle gefährdet Unternehmen und tausende Jobs“, erklärte Dr. Claudius da Costa Gomez, Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas. Planungssicherheit und Bestandsschutz der in Bau und Planung befindlichen Projekte müsse in jedem Fall gewährleistet werden, um einen Vertrauensverlust der Investoren in Projekte zur Nutzung Erneuerbarer Energien verhindern zu können.
Die Anzahl der Biogasanlagen in Deutschland hat sich zwischen 2005 und 2009 auf nahezu 5.000 verdoppelt. Nach Schätzungen des Fachverbandes Biogas sind 2010 nochmals rund 1000 weitere Anlagen in Betrieb genommen worden. Für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom erhalten Biogasanlagenbetreiber eine Vergütung, für neue Anlagen je nach Größe zwischen 7,71 und 11,55 Cent pro Kilowattstunde. Hinzu kommen Zuschläge für den Einsatz nachwachsender Rohstoffe und Gülle sowie für Kraft-Wärme-Kopplung. Die Subventionen für erneuerbare Energien werden auf den Strompreis umgelegt. 2011 steigt diese Umlage von zwei auf 3,5 Cent pro Kilowattstunde.