Die BaFin vermutet bei einem Paulownia-Angebot einen Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz. Das Unternehmen widerspricht. / Symbolfoto: Pixabay

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Woodland Invest: BaFin sieht Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt

Die Finanzaufsicht BaFin geht davon aus, dass das Unternehmen Woodland Invest in Deutschland eine Edelholzinvestition in Paulownia-Bäume ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt öffentlich anbietet. Woodland Invest gehört zur SH Marketing Frankfurt GmbH mit Sitz in Steinbach im Taunus.

Die BaFin vermutet einen Verstoß gegen § 18 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Ausnahmen von der Prospektpflicht seien für die Behörde im vorliegenden Fall „nicht ersichtlich“.

Woodland Invest teilt auf Anfrage von ECOreporter mit, man biete keine Vermögensanlagen für Kleinanleger an und falle daher mit seinen Angeboten nicht unter die Prospektpflicht.

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