Einfach E-Mail-Adresse eintragen und auf "Abschicken" klicken - willkommen!
Zahl der neuen Solaranlagen in Deutschland rückläufig
Der Ausbau der Photovoltaikleistung Deutschlands verliert weiter an Fahrt. Denn auch die Gesamtleistungskapazität der bundesweit im November 2013 neu in Betrieb gegangenen Sonnenstromkraftwerke lag unter der des Vormonats. Nach Angaben der Bundesnetzagentur gingen im November des abgekaufenen Jahres 8.970 Solaranlagen mit rund 219 Megawatt (MW) Leistungskapazität neu ans Stromnetz. Gemessen an den Neuinstallationen im Oktober 2013 ist das ein Rückgang um sieben MW oder drei Prozent. Im Vormonat waren es noch knapp 10.000 neue Sonnenstromkraftwerke mit 226 MW. Und im November 2012 war die neu installierte Photovoltaikleistung mit 433 MW noch knapp doppelt so hoch gewesen.
Insgesamt verfügte Deutschland zum Bilanzstichtag 30. November 2013 damit über Solaranlagen mit 35.526 MW Leistungskapazität. Rein rechnerisch übertrifft dies die Kapazität von 23 Atomkraftwerken.
Die Geschwindigkeit, mit der die Photovoltaikleistung in Deutschland ausgebaut wird, hat direkt Einfluss darauf, wie viel Geld die Betreiber für jede ins Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde Sonnenenergie erhalten. Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) sieht vor, dass jährlich Sonnenstromkraftwerke mit zusammen 2.500 bis 3.500 MW Kapazität neu ans Stromnetz kommen sollen. Außerdem sinkt diese für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung laut EEG monatlich um ein Prozent (das wird Degression genannt). Wenn nun die Zielsetzung 3.500 MW überschritten wird, fällt die Kürzung (oder auch Degression) deutlicher aus. Weil bis einschließlich Oktober 2013 deutschlandweit 559 MW mehr neu in Betrieb gegangen sind, als geplant. Liegt der derzeitige Degressionsfaktor bei 1,4 Prozent. Das EEG sieht hier mehrere Kürzungsstufen vor. Ein Beispiel: Wäre das Ausbauziel um mehr als 1.000 MW übertroffen worden, läge der Degressionsfaktor bei 1,8 Prozent.
Die aktuellen Einspeisevergütungen bis einschließlich Januar 2014
Stand: 30. November 2013 / Quelle: Bundesnetzagentur
Erläuterung: Für alle Anlagen, die ab 1.4.2012 in Betrieb genommen werden, gilt die Begrenzung der maximal vergütungsfähigen PV-Stromerzeugung gemäß dem neuen „Marktintegrationsmodell“ erst ab 1.1.2014. Ab diesem Zeitpunkt werden Anlagen bis 10 kWp weiterhin für 100% und Anlagen größer 10 bis einschließlich 1.000 kWp für maximal 90% der erzeugten Strommenge den normalen Einspeisetarif erhalten. Das Marktintegrationsmodell gilt nur für Dachanlagen und nicht für Freiflächenanlagen.
Insgesamt verfügte Deutschland zum Bilanzstichtag 30. November 2013 damit über Solaranlagen mit 35.526 MW Leistungskapazität. Rein rechnerisch übertrifft dies die Kapazität von 23 Atomkraftwerken.
Die Geschwindigkeit, mit der die Photovoltaikleistung in Deutschland ausgebaut wird, hat direkt Einfluss darauf, wie viel Geld die Betreiber für jede ins Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde Sonnenenergie erhalten. Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) sieht vor, dass jährlich Sonnenstromkraftwerke mit zusammen 2.500 bis 3.500 MW Kapazität neu ans Stromnetz kommen sollen. Außerdem sinkt diese für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung laut EEG monatlich um ein Prozent (das wird Degression genannt). Wenn nun die Zielsetzung 3.500 MW überschritten wird, fällt die Kürzung (oder auch Degression) deutlicher aus. Weil bis einschließlich Oktober 2013 deutschlandweit 559 MW mehr neu in Betrieb gegangen sind, als geplant. Liegt der derzeitige Degressionsfaktor bei 1,4 Prozent. Das EEG sieht hier mehrere Kürzungsstufen vor. Ein Beispiel: Wäre das Ausbauziel um mehr als 1.000 MW übertroffen worden, läge der Degressionsfaktor bei 1,8 Prozent.
Die aktuellen Einspeisevergütungen bis einschließlich Januar 2014
Anlagentyp | Vergütung in Cent je KWh: (Inbetriebnahme 1.9.2013) | Vergütung in Cent je KWh: (Inbetriebnahme 1.10.2013) | Vergütung in Cent je KWh: (Inbetriebnahme 1.11.2013) | Vergütung in Cent je KWh: (Inbetriebnahme 1.12.2013) | Vergütung in Cent je KWh: (Inbetriebnahme 1.1.2014) |
Kleine Dachanlagen bis 10 kW | 14,54 | 14,27 | 14,07 | 13,88 | 13,68 |
Kleine Dachanlagen bis 40 kW | 13,79 | 13,54 | 13,35 | 13,17 | 12,98 |
Dachanlagen bis 1.000 kW | 12,30 | 12,08 | 11,91 | 11,74 | 11,58 |
Dachanlagen ab 1.000 bis 10.000 KW | 10,06 | 9,88 | 9,74 | 9,61 | 9,47 |
Freiflächenanlagen bis 10.000 kW | 10,06 | 9,88 | 9,74 | 9,61 | 9,47 |
Monatliche Senkung (Degression) in % | 1,8 | 1,8 | 1,4 | 1,4 | 1,4 |
Stand: 30. November 2013 / Quelle: Bundesnetzagentur
Erläuterung: Für alle Anlagen, die ab 1.4.2012 in Betrieb genommen werden, gilt die Begrenzung der maximal vergütungsfähigen PV-Stromerzeugung gemäß dem neuen „Marktintegrationsmodell“ erst ab 1.1.2014. Ab diesem Zeitpunkt werden Anlagen bis 10 kWp weiterhin für 100% und Anlagen größer 10 bis einschließlich 1.000 kWp für maximal 90% der erzeugten Strommenge den normalen Einspeisetarif erhalten. Das Marktintegrationsmodell gilt nur für Dachanlagen und nicht für Freiflächenanlagen.