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Zitterpartie für Solarausrüster Singulus geht weiter
Auf dem Weg zur angestrebten Sanierung hat die Singulus Technologies AG eine wichtige Hürde genommen. Das Votum der Anleihe-Anleger des insolvenzbedrohten Unternehmens aus Kahl am Main fiel klar aus. Eine große Mehrheit votierte für die angepassten Pläne zum Kapitalschnitt. Warum die Restrukturierung für Singulus trotzdem eine Zitterpartie bleibt.
Die mit Spannung erwartete Gläubigerversammlung der Singulus Technologies AG war beschlussfähig und brachte ein klares Abstimmungsergebnis. Um überhaupt etwas beschließen zu können, musste mindestens ein Viertel aller stimmberechtigten Anleiheinhaber an der Versammlung teilnehmen. Voraussetzung für die Umsetzung des Sanierungsplanes war zudem, dass mindestens 75 Prozent der Teilnehmer dafür stimmen. So sehen es die Regeln für den zweiten Anlauf einer Anleihegläubigerversammlung vor. Beide Hürden nahm die Singulus Technologies AG am gestrigen Montag, 15. Februar, im Hotel Hilton in Frankfurt. 33 Prozent der Stimmberechtigten nahmen teil und 90 Prozent davon votierten für den Kapitalschnitt, der die Anleihegläubiger zu den neuen Aktionären von Singulus machen soll und zusätzlich die Ausgabe einer Anleihe mit fünf Jahren Laufzeit an diese Anleger vorsieht.
Speziell die ursprünglich geplanten Rahmenbedingungen der neu zu begebenden Anleihe hatten die Investoren im Vorfeld nicht überzeigt. Auf Betreiben des Fonds es Fonds Prime Capital Debt SCS SICAF – SIF hatte Singulus eine höhrere Verzinsung in die Planungen mit aufgenommen (mehr lesen Sie hier).
Die Anleihe, um die es geht, kam 2012 auf den Markt. Sie ist mit 7,75 Prozent jährlich verzinst und läuft noch bis 2017. Singulus Technologies warb darüber 60 Millionen Euro ein. Aktuell schuldet Singulus den Anleihegläubigern noch 55 Millionen von davon. Die Singulus-Führung hatte die Anleihe-Gläubiger 2015 davon überzeugen wollen, vorübergehend auf Kündigungsrechte und Zinsausschüttungen zu verzichten. Auch dazu waren zwei Gläubigerversammlungen nötig gewesen, die diese Fragen aber nicht abschließend klären konnten (mehr dazu lesen Sie hier).
Warum der Weg zur Sanierung weiter spannend bleibt
Ob und wann Singulus Technologies in die Sanierungsphase einsteigen kann, bleibt dennoch weiter spannend. Einerseits sind am heutigen Dienstag, 16. Februar 2016, die Aktionäre am Zug, müssen sie über die Pläne auf einer außerordentlichen Hauptversammlung abstimmen. Diese Anleger wären die größten Verlierer der Sanierung, denn die Anleihegläubiger treten dann an ihre Stelle. Die Anteile der Altaktionäre werden damit deutlich verwässert. Nach Durchführung der Kapitalmaßnahmen würden die Anleihegläubiger Singulus zufolge rund 95 Prozent der Aktien der Gesellschaft halten. Die gegenwärtigen Aktionäre würden dann noch rund 5 Prozent der Singulus-Aktien halten. Allerdings gab es noch vor der ersten gescheiterten Versammlung der Anleihegläubiger eine Hauptversammlung mit dem Thema. Damals hatten die Singulus-Aktionäre mehrheitlich zugestimmt.
Andererseits haben einige Anleihegläubiger gegen die Beschlüsse der gestrigen Gläubigerversammlung Widerspruch eingelegt. Deshalb bleibe abzuwarten, ob Klagen erhoben werden, erklärt die Singulus-Führung dazu: „Die Gesellschaft ist aber zuversichtlich, dass solche Klagen in einem Freigabeverfahren überwunden werden können“, so das Management. Aus der Sicht der Singulus-Führung ist das geplante Sanierungskonzept der einzige Weg, um die drohende Insolvenz zu vermeiden. Das macht die Unternehmensführung unter anderem in der Einladung zu Hauptversammlung deutlich.
Singulus Technologies AG: ISIN DE0007238909 /WKN 723890
Die mit Spannung erwartete Gläubigerversammlung der Singulus Technologies AG war beschlussfähig und brachte ein klares Abstimmungsergebnis. Um überhaupt etwas beschließen zu können, musste mindestens ein Viertel aller stimmberechtigten Anleiheinhaber an der Versammlung teilnehmen. Voraussetzung für die Umsetzung des Sanierungsplanes war zudem, dass mindestens 75 Prozent der Teilnehmer dafür stimmen. So sehen es die Regeln für den zweiten Anlauf einer Anleihegläubigerversammlung vor. Beide Hürden nahm die Singulus Technologies AG am gestrigen Montag, 15. Februar, im Hotel Hilton in Frankfurt. 33 Prozent der Stimmberechtigten nahmen teil und 90 Prozent davon votierten für den Kapitalschnitt, der die Anleihegläubiger zu den neuen Aktionären von Singulus machen soll und zusätzlich die Ausgabe einer Anleihe mit fünf Jahren Laufzeit an diese Anleger vorsieht.
Speziell die ursprünglich geplanten Rahmenbedingungen der neu zu begebenden Anleihe hatten die Investoren im Vorfeld nicht überzeigt. Auf Betreiben des Fonds es Fonds Prime Capital Debt SCS SICAF – SIF hatte Singulus eine höhrere Verzinsung in die Planungen mit aufgenommen (mehr lesen Sie hier).
Die Anleihe, um die es geht, kam 2012 auf den Markt. Sie ist mit 7,75 Prozent jährlich verzinst und läuft noch bis 2017. Singulus Technologies warb darüber 60 Millionen Euro ein. Aktuell schuldet Singulus den Anleihegläubigern noch 55 Millionen von davon. Die Singulus-Führung hatte die Anleihe-Gläubiger 2015 davon überzeugen wollen, vorübergehend auf Kündigungsrechte und Zinsausschüttungen zu verzichten. Auch dazu waren zwei Gläubigerversammlungen nötig gewesen, die diese Fragen aber nicht abschließend klären konnten (mehr dazu lesen Sie hier).
Warum der Weg zur Sanierung weiter spannend bleibt
Ob und wann Singulus Technologies in die Sanierungsphase einsteigen kann, bleibt dennoch weiter spannend. Einerseits sind am heutigen Dienstag, 16. Februar 2016, die Aktionäre am Zug, müssen sie über die Pläne auf einer außerordentlichen Hauptversammlung abstimmen. Diese Anleger wären die größten Verlierer der Sanierung, denn die Anleihegläubiger treten dann an ihre Stelle. Die Anteile der Altaktionäre werden damit deutlich verwässert. Nach Durchführung der Kapitalmaßnahmen würden die Anleihegläubiger Singulus zufolge rund 95 Prozent der Aktien der Gesellschaft halten. Die gegenwärtigen Aktionäre würden dann noch rund 5 Prozent der Singulus-Aktien halten. Allerdings gab es noch vor der ersten gescheiterten Versammlung der Anleihegläubiger eine Hauptversammlung mit dem Thema. Damals hatten die Singulus-Aktionäre mehrheitlich zugestimmt.
Andererseits haben einige Anleihegläubiger gegen die Beschlüsse der gestrigen Gläubigerversammlung Widerspruch eingelegt. Deshalb bleibe abzuwarten, ob Klagen erhoben werden, erklärt die Singulus-Führung dazu: „Die Gesellschaft ist aber zuversichtlich, dass solche Klagen in einem Freigabeverfahren überwunden werden können“, so das Management. Aus der Sicht der Singulus-Führung ist das geplante Sanierungskonzept der einzige Weg, um die drohende Insolvenz zu vermeiden. Das macht die Unternehmensführung unter anderem in der Einladung zu Hauptversammlung deutlich.
Singulus Technologies AG: ISIN DE0007238909 /WKN 723890