KWK-Anlage von 2G Energy. / Foto: Unternehmen

  Erneuerbare Energie, Meldungen

Bundesnetzagentur erteilt Zuschläge für KWK-Ausschreibungen

Die Bundesnetzagentur hat in zwei getrennten Ausschreibungsverfahren mit dem Gebotstermin 2. Juni 2020 Zuschläge für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) und innovative KWK-Systeme erteilt.

Ausschreibungsvolumen für KWK-Anlagen nicht ausgeschöpft

Bei KWK-Anlagen war ein Volumen von 75 Megawatt (MW) ausgeschrieben. Eingereicht wurden 22 Gebote mit einer Gesamtkapazität von 70,5 MW. 21 dieser Gebote mit einem Volumen von 68,5 MW erhielten einen Zuschlag. Ein Gebot musste vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden, weil es den formalen Anforderungen nicht genügte.

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 4,70 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) bis 7,00 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 6,22 ct/kWh und damit höher als bei allen bisherigen Ausschreibungen. Bei der letzten Ausschreibungsrunde im Dezember 2019 betrug der durchschnittliche Zuschlagswert 5,12 ct/kWh.

Ausschreibung für innovative KWK-Systeme erneut überzeichnet

Bei den innovativen KWK-Systemen wurden 13 Gebote mit einem Volumen von fast 43,8 MW eingereicht. Da das Ausschreibungsvolumen 29,5 MW betrug, erhielten nur acht Gebote einen Zuschlag. Das letzte teilweise im Ausschreibungsvolumen liegende Gebot konnte nicht bezuschlagt werden, weil es zum größeren Teil die ausgeschriebene Menge überstieg. Das Ausschreibungsvolumen konnte daher mit 26,2 Megawatt nicht ganz ausgeschöpft werden.

Die Zuschläge liegen zwischen 9,50 ct/kWh und 10,98 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 10,22 ct/kWh. In der letzten Ausschreibung hatte er bei 10,25 ct/kWh gelegen.

Unter einem innovativen KWK-System versteht die Bundesnetzagentur besonders energieeffiziente und treibhausgasarme Systeme, in denen KWK-Anlagen in Verbindung mit einem hohen Anteil von Wärme aus Erneuerbaren Energien KWK-Strom und Wärme erzeugen oder umwandeln.

Die Zuschlagszahlungen in beiden KWK-Kategorien erfolgen zusätzlich zu den am Strommarkt zu erzielenden Erlösen.

Besonderes Vorgehen wegen Corona

Aufgrund der Corona-Pandemie wird entgegen dem üblichen Vorgehen die Zuschlagsentscheidung zunächst nicht im Internet bekannt gegeben. Zugunsten der erfolgreichen Bieter beginnen damit wichtige Fristen nicht zu laufen. Die Bekanntgabe und damit auch der Fristenlauf erfolgen voraussichtlich im September 2020. Erfolgreiche Bieter werden aber vorab per E-Mail informiert.

Die nächsten KWK-Ausschreibungen finden zum Gebotstermin 1. Dezember 2020 statt.

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03.04.20
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