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Bundesnetzagentur: Förderdeckel für zusätzlich installierte Biomasseleistung erreicht
Die Bundesnetzagentur hat bekannt gegeben, dass der Förderdeckel für flexibel bereitgestellte, zusätzlich installierte Leistung für bestehende Biomasseanlagen mittlerweile erreicht worden ist. Bis November 2020 gilt noch eine Übergangsfrist.
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde im Sommer 2014 eine Flexibilitätsprämie für bestehende Biogasanlagen eingeführt, die zusätzlich installierte Leistung für eine bedarfsorientierte Stromerzeugung bereitstellen. Die Förderung wurde bei 1.000 Megawatt zusätzlicher installierter Leistung gedeckelt. Diese Marke ist laut Bundesnetzagentur mittlerweile überschritten.
Bis Ende November 2020 gilt noch eine Übergangsfrist: Betreiber von Biomasseanlagen haben bis dahin Zeit, sowohl die Inbetriebnahme der zusätzlichen Leistung durchzuführen als auch die Registermeldung ins Marktstammdatenregister vorzunehmen. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Anlagenbetreiber die Flexibilitätsprämie nur in Anspruch nehmen können, wenn sie beide Voraussetzungen erfüllen.