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Erneuerbare Energie, Meldungen
Fördernachfrage für neue Biomasseanlagen bleibt gering
Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen der diesjährigen Ausschreibung für Biomasseanlagen 79 Geboten mit einer Gesamtkapazität von 76,5 Megawatt (MW) einen Zuschlag erteilt. 2017 waren es nur 27,5 MW gewesen.
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"Bestehende Anlagen, die sich um eine Anschlusszahlung bewerben, haben diese Ausschreibungsrunde geprägt", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die Zuschlagsmenge hat sich, verglichen mit der des letzten Jahres, deutlich erhöht. Dennoch wurde mehr ausgeschrieben, als bezuschlagt werden konnte. Durch die Übertragung der nicht genutzten Mengen auf die kommenden Jahre ist ein intensiver Wettbewerb bei diesen Ausschreibungen auch zukünftig nicht zu erwarten."
Durchschnittlicher Zuschlagswert 14,73 Cent/kWh
Insgesamt waren 85 Gebote bei der Bundesnetzagentur eingegangen, von denen sechs wegen formaler Fehler ausgeschlossen werden mussten. Das eingegangene Gebotsvolumen lag deutlich unter dem Ausschreibungsvolumen von fast 226 MW. Und von den Geboten, die einen Zuschlag erhielten, entfielen nur 13 mit einer Gebotsmenge von 29,5 MW auf Neuanlagen.
Eine Besonderheit des Biomasse-Ausschreibungsverfahrens ist, dass bereits in Betrieb genommene und nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütete Anlagen teilnehmen können, wenn ihre restliche Vergütungsdauer weniger als acht Jahre beträgt.
Der durchschnittliche Zuschlagswert aller Gebote liegt in diesem Jahr bei 14,73 Cent/Kilowattstunde (kWh). Für Neuanlagen durfte maximal ein Wert von 14,73 Cent/kWh geboten werden. Der Höchstwert für Bestandsanlagen betrug 16,73 Cent/kWh. Die meisten der bezuschlagten Projekte erhalten die maximale gesetzlich zulässige Zahlung.