Durch energetische Modernisierungen kann viel Energie eingespart werden. / Foto: Pixabay

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Energetische Modernisierung: Tipps der Verbraucherzentrale

Energetische Modernisierungen sparen nicht nur Energie, sondern sie werden auch aus öffentlicher Hand gefördert. Die Zuschüsse betragen zwischen 10 und 30 Prozent der Kosten.

Sowohl die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewähren Zuschüsse. Darauf verweist die Verbraucherzentrale, die auch eine eigene unabhängige Energieberatung  anbietet.

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Die Verbraucherzentrale gibt sechs Tipps, wie es mit der finanziellen Förderung am besten klappt.

1. Tipp: Die Verbraucherzentrale rät, sich von einem unabhängigen Energieberater zu den Modernisierungsmöglichkeiten und Förderoptionen beraten zu lassen. Die eigene Energieberatung der Verbraucherzentrale ist dabei besonders kostengünstig. Eine Beratung zu Fördermitteln kostet nur 5 Euro. Weitere Details und Beratungsangebote gibt es auf der Seite der Verbraucherzentrale (www.verbraucherzentrale-energieberatung.de).

2. Tipp: Alle baulichen Maßnahmen bei Wohnungseigentum müssen mit der Wohnungseigentümergemeinschaft abgestimmt werden. Auch bei Maßnahmen, die nur eine Wohnung betreffen, kann laut Verbraucherzentrale Gemeinschaftseigentum berührt werden – etwa bei einer Etagenheizung, die an einen gemeinsamen Schornstein angeschlossen ist. Entsprechend ist auch hier eine Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft erforderlich.

3. Tipp: Zur Beantragung der KfW-Förderungen ist, wie die Verbraucherzentrale hervorhebt, zwingend ein Sachverständiger nötig. Dieser übernimmt die energetische Fachplanung und Baubegleitung.  Er bestätigt auch, dass die Förderbedingungen eingehalten wurden. Sachverständige für die KfW-Förderprogramme sind auf der folgenden Internet-Seite zu finden: energie-effizienz-experten.de.

4. Tipp: Zuschüsse können online auf dem KfW-Zuschussportal beantragt werden. Falls Gemeinschaftseigentum energetisch modernisiert werden soll, kann laut Verbraucherzentrale auch die Hausverwaltung stellvertretend für alle Eigentümer den Antrag stellen.

5. Tipp: Bei Krediten kann die Wohnungseigentümergemeinschaft laut Verbraucherzentrale den Antrag als Verband stellen. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Saarland und Schleswig-Holstein werden Kredite für Wohnungseigentümergemeinschaften durch Landesbürgschaften abgesichert. Dadurch wird der Zugang zu KfW-Krediten erheblich erleichtert.

6. Tipp: Das BAFA fördert Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen. Dazu gehören der Austausch stromfressender Pumpen, der sogenannte hydraulische Abgleich sowie zahlreiche weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Die Höhe des Zuschusses beträgt nach Angaben der Verbrauchergemeinschaft 30 Prozent der Nettoinvestition.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale besteht seit 1978. An 800 Standorten sind 550 Energieberater für die Verbraucherzentrale tätig. Jedes Jahr werden mehr als 100.000 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten. Die durch die Beratungen bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen pro Jahr zu einer Einsparung an Energie, die einem Güterzug von 50 km Länge voller Steinkohle entspricht.

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