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Fondskosten: BaFin übernimmt europäische Leitlinien
Im Frühjahr hatte die europäische Finanzaufsichtsbehörde ESMA Leitlinien für angemessene Erfolgsprämien in Publikumsfonds veröffentlicht. Diese Leitlinien werden nun von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für den deutschen Finanzmarkt übernommen.
Die Leitlinien beziehen sich auf die erfolgsabhängige Vergütung bei offenen Publikumsfonds nach der EU-Richtlinie UCITS (darunter fallen beispielsweise viele Aktienfonds und ETFs) und bei Alternativen Investmentfonds, die für Privatanlegerinnen und -anleger zugelassen sind (Publikums-AIF). Nicht betroffen sind offene AIF, bei denen es sich um Europäische Risikokapitalfonds (EuVECA) oder andere Arten von Risikokapital-AIF, Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF), Private-Equity-AIF oder Immobilien-AIF handelt.
Mit den Leitlinien möchte die EU sicherstellen, dass Unionsrecht einheitlich angewendet wird und erfolgsabhängige Vergütungen (bei Fonds meist Performance Fee genannt) nicht unangemessen hoch sind. Die BaFin will die Leitlinien zukünftig in ihrer Aufsichtspraxis anwenden.