Italien - ein wunderbares Urlaubsland, Steuererstattungen können aber auch schon mal Jahre dauern. / Foto: Pixabay

  Nachhaltige Aktien

Neue EU-Vorschriften für ausländische Quellensteuer

Der Ministerrat der Europäischen Union hat eine Richtlinie verabschiedet, die die Erstattung von zu viel gezahlter Quellensteuer auf ausländische Zinsen und Dividenden vereinfachen soll. Allerdings dürfte es noch dauern, bis die Vorschriften in Kraft treten.

Wer ausländische Aktien besitzt, zahlt auf deren Dividenden häufig mehr Steuern als die nach deutschem Recht vorgesehenen 25 Prozent (mehr dazu können Sie hier lesen). Zu viel gezahlte Quellensteuer aus dem Ausland zurückzuholen, ist oft mühsam, dauert lange und klappt auch nicht immer.

Steuerfreistellung oder Schnellerstattung

Die EU will dies für Aktien aus ihren Mitgliedsländern schon seit Längerem ändern. Die neue Richtlinie basiert auf einem Vorschlag der EU-Kommission aus dem letzten Jahr und sieht unter anderem die Einführung einer digitalen Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit in einem EU-Mitgliedsstaat (eTRC) vor. Diese Bescheinigung soll innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung ausgestellt werden und die Nutzung von zwei Schnellverfahren zur Entlastung von der Quellensteuer ermöglichen.

Das erste Schnellverfahren nennt sich „Steuererleichterung an der Quelle“ (Freistellungsverfahren). Hierbei wird bei der Ausschüttung der Dividenden ein ermäßigter Steuersatz angewendet, der eine überhöhte Besteuerung verhindert. Alternativ können Anlegerinnen und Anleger das „Schnellerstattungsverfahren“ wählen, bei dem bereits gezahlte Steuern innerhalb von 60 Tagen erstattet werden sollen. Derzeit dauert die Erstattung in einigen EU-Ländern teils mehrere Jahre.

Die neue Richtlinie muss noch das Europäische Parlament durchlaufen und danach vom EU-Rat formal angenommen werden. Anschließend sind die Vorschriften von den Mitgliedsstaaten bis 31. Dezember 2028 in nationales Recht umzusetzen. In Kraft treten soll die Richtlinie dann am 1. Januar 2030.

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