Erneuerbare Energie

Solarkürzungen: Fußt das Energiesammelgesetz auf falschen Zahlen?

Die Bundesregierung plant Förderkürzungen für Solardachanlagen ab 1.1.2019. Eine aktuelle Studie der Berliner Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) legt nahe, dass dem Kürzungsvorhaben unrealistische Berechnungen zugrunde liegen.

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Das Energiesammelgesetz, in dem die Förderkürzungen verankert sind, befindet sich derzeit auf dem Weg durch die Gesetzgebungsinstanzen. Vorgestern fand eine öffentliche Anhörung im Bundestag statt. Verabschiedet werden soll das Gesetz in den nächsten Wochen.

Geplant ist eine Förderkürzung von Solardachanlagen ab 40 Kilowatt. Die Kürzung wird damit begründet, dass Solaranlagen auf Dächern in Deutschland zu stark gefördert worden seien.

Investitionskosten höher als angenommen

Eine Studie der HTW kommt zu einem anderen Ergebnis. "Bei PV-Anlagen konnte in den letzten Jahren eine erhebliche Senkung der Investitionskosten beobachtet werden. Es bleibt jedoch zu erwarten, dass die Investitionskosten für PV-Dachanlagen nicht mehr in dem Umfang sinken können wie noch vor einigen Jahren“, heißt es in einer Mitteilung der HTW.

Bei den Investitionskosten müsse berücksichtigt werden, dass die Kosten für Module und Wechselrichter mittlerweile weniger als 50 Prozent der Gesamtkosten ausmachen. Außerdem seien die Lohnkosten gestiegen.

Betriebskosten ebenfalls zu niedrig angesetzt

Auch bei den Betriebskosten der Dachanlagen geht die Bundesregierung laut HTW von unrealistischen Zahlen aus. Das Bundeswirtschaftsministerium setzt für die Betriebskosten einen konstanten Wert von 1,5 Prozent der Investitionskosten an.

Berechnungen der HTW zufolge liegen die Betriebskosten aber eher bei 4 bis 4,5 Prozent der Investitionskosten. Die Stromerzeugungskosten können laut HTW deshalb durchaus oberhalb der Einspeisevergütung liegen.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Fördersätze für neue Solardachanlagen mit einer Kapazität von 40 bis 750 Kilowatt ab dem 1.1.2019 um 20 Prozent auf 8,33 Cent pro Kilowattstunde zu senken. Betroffen wären davon vor allem Mieterstrom- und Gewerbeprojekte. Anlagen von Privathaushalten sind in der Regel kleiner als 40 Kilowatt.

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07.11.18
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