Mit den Nachrangdarlehen sollen Solarkraftwerke in Sachsen-Anhalt finanziert werden. / Symbolfoto: Pixabay

  Anleihen / AIF, Crowd-Investment, Crowd-Test

Solarprojekt Havelberg I – Crowdinvesting mit 3 % Zins

Das Crowdinvesting Solarprojekt Havelberg I soll zwei Photovoltaik-Anlagen finanzieren, die seit 2019 in Betrieb sind. Anlegerinnen und Anleger können ab 250 Euro Nachrangdarlehen zeichnen, die bei einer Laufzeit von rund drei Jahren einen Zins von 3 Prozent pro Jahr haben.

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Die Emittentin EEprojekt GmbH & Co. KG verwendet das Kapital laut Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB, Stand: 26.11.2020) für die Finanzierung von zwei Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 800 Kilowatt (kW) in Havelberg im Kreis Stendal in Sachsen-Anhalt.

Die Planung und den Bau der Solaranlagen hat die Emittentin, die in Neustadt am Rübenberge in Niedersachsen ihren Sitz hat, nach eigenen Angaben zwischenfinanziert. Dieses Gesellschafterkapital soll nun im Rahmen des über die Crowd-Plattform ecozins angebotenen Nachrangdarlehensangebotes (Emissionsvolumen: 165.000 Euro) für die kommenden drei Jahre refinanziert werden, um neue Projekte in der Region realisieren zu können. Zum Ende der Laufzeit soll gemäß den Informationen auf der Angebots-Internetseite das Nachrangdarlehenskapital durch Gesellschafterkapital zurückgezahlt werden.

Jahresabschluss 2019 noch nicht veröffentlicht

Laut Unternehmensregister gibt es die Emittentin schon seit 2014, also deutlich vor dem Bau der aufgeführten Solaranlagen in 2019. Ihre Geschäftstätigkeit ist laut VIB „das Betreiben eines Unternehmens für die Beratung, Vermittlung, Vertrieb von Energiedienstleistungen und technischen Gewerken aller Art“.

Der letzte aufgestellte Jahresabschluss der Emittentin für das Jahr 2018 weist laut VIB ein Eigenkapital in Höhe von 0,00 Euro auf. Ein Jahresabschluss der Emittentin für das Geschäftsjahr 2019 ist im Unternehmensregister noch nicht veröffentlicht (Stand: 7.12.2020).

Risiko

Bei der Vermögensanlage handelt es sich um ein unbesichertes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Anlegerinnen und Anleger dürfen Ansprüche nicht geltend machen, wenn dies für die Emittentin einen Insolvenzgrund herbeiführen würde. Die Nachrangdarlehen werden außerdem in der Insolvenz und der Liquidation der Emittentin nur nachrangig nach allen anderen Fremdkapitalgebern bedient. Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Anlagebetrags und der Zinsansprüche.

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