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Anleihen / AIF, ECOanlagecheck, Solarenergie-Investments
Unabhängige Analyse: Nachrangdarlehen UDI Sprint Festzins IV
Die UDI-Gruppe initiiert mit „UDI Sprint Festzins IV“ ein Nachrangdarlehen mit einer geplanten Laufzeit von rund 5,5 Jahren. Das Geld soll vor allem Erneuerbare-Energien-Anlagen finanzieren. Ab 5.000 Euro können Anleger investieren, es gibt kein Agio. Der ECOanlagecheck analysiert das Angebot.
Hier gelangen Sie zu der PDF-Version der unabhängigen Analyse.
Darlehensnehmerin und Anbieterin des Nachrangdarlehens ist die UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG. Das Kapital soll an Projektgesellschaften weitergereicht werden, die insbesondere Erneuerbare-Energien-Anlagen planen und bauen. Das Nachrangdarlehen bietet bis Ende 2018 einen Zinssatz von 3,0 Prozent pro Jahr. Danach steigt er von 3,5 Prozent für den Zeitraum von Anfang 2019 bis Ende 2020. Im letzten Jahr der geplanten Laufzeit bis Ende 2021 beträgt der Zinssatz 4,0 Prozent. Anleger können das Nachrangdarlehen vorzeitig erstmals zum 31. Dezember 2019 und danach zum 31. Dezember 2020 kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils ein Jahr. Die Darlehensnehmerin kann das Darlehen vollständig oder teilweise mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, wenn eine wirtschaftlich sinnvolle Investition in neue Projekte nicht mehr möglich ist. Diese Kündigungsmöglichkeit für die Emittentin besteht erstmals nach Ablauf von mindestens zwei Jahre ab der Zeichnung des letzten Anlegers.
Das geplante Darlehensvolumen beträgt 8 bis zu 15 Millionen Euro. Eine Platzierungsgarantie besteht nicht, allerdings hat sich die UDI Beratungsgesellschaft mbH bei den vorherigen Nachrangdarlehen-Angeboten platzierungsstark gezeigt. Der Platzierungsstand beträgt nach Angaben von UDI rund vier Wochen nach Platzierungsstart rund 4,2 Millionen Euro (Stand: 5. Juli 2016).
Die Vermittlungsprovision beträgt laut Prospekt 4,5 Prozent des in die Projektgesellschaften investierten Darlehenskapitals. Laut Planbilanz beträgt das in Projektgesellschaften investierte Darlehenskapital bei einem Darlehensvolumen von 15 Millionen Euro 14,95 Millionen Euro, da 50.000 Euro für Konzeption und Prospekterstellung anfallen. Die Vermittlungsprovision beträgt somit bei Vollplatzierung 672.750 Euro.
Unternehmensprofil UDI Sprint Festzins IV
Emittentin, Anbieterin und Darlehensnehmerin ist die UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG aus Nürnberg, gegründet im Januar 2016. Als ihre Komplementärin und Geschäftsführerin fungiert die 2013 gegründete UDI Festzins Verwaltungs GmbH. Sie hat ein Stammkapital von 25.000 Euro. Geschäftsführer der Komplementärin ist Georg Hetz. Er ist Gründer der UDI-Gruppe und zudem mit einer Kommanditeinlage von 1.000 Euro alleiniger Gesellschafter der Darlehensnehmerin.
Die UDI-Gruppe aus Nürnberg wurde 1998 gegründet und vermittelt seitdem ökologische Geldanlagen. Für den Bereich der geschlossenen Beteiligungen hat UDI noch keine Leistungsbilanz erstellt. Dagegen hat sie für den Bereich der verzinslichen UDI-Geldanlagen, zu denen auch das vorliegende Angebot UDI Sprint Festzins IV gehört, einen Überblick zu den geplanten und den tatsächlichen Zinszahlungen an die Anleger erstellt. Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung (9. Juni 2016) hatte UDI 19 „Festzins“-Anlagen aufgelegt, von denen drei nicht vollständig ihre Zinsen bedienen konnten. Aktuell liegen nach Angaben von UDI bei 5 der 19 Angebote die Zinszahlungen unter Plan. Der Zinsanspruch der Anleger bleibt dabei bestehen. Bei 14 der 19 „Festzins“-Anlagen sind die Zinsen somit bislang vollständig an die Anleger ausbezahlt worden. Bei 2 dieser 14 Angebote, bei denen auch schon die Rückzahlung anstand, ist die Rückzahlung an die Anleger pünktlich und vollständig erfolgt (Stand: 5. Juli 2016).
Das Anlegerkapital wird plangemäß von der Darlehensnehmerin UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG als Nachrangdarlehen an Projektgesellschaften ausgereicht. Die Auswahl der Projektgesellschaften, in welche die Darlehensnehmerin investieren soll, erfolgt auf Basis der prospektierten Investitionskriterien durch den Geschäftsführer der Komplementärin der Darlehensnehmerin, Georg Hetz. Hetz (64 Jahre) verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in verantwortlichen Positionen im Bereich Banken und ökologische Geldanlagen.
Investitionen
Die Emittentin hat noch nicht investiert (Stand: 5. Juli 2016). Laut Prospekt ist eine Reihe von Projekten in der konkreten Auswahl. Die Prüfungsverfahren, die der Projektauswahl vorausgehen, können nach Angaben der Emittentin noch einige Zeit andauern. Die Emittentin plant Investitionen in den Bereichen Solar, Biogas, Wind, Wärmeversorgung und nachhaltige Immobilien. Für alle fünf Bereiche gibt es jeweils eine eigenständige Liste von Investitionskriterien im Prospekt.
Die zu erfüllenden Kriterien verlangen beispielsweise, dass nur von Banken akzeptierte Hersteller beauftragt werden und Ertragsgutachten vorliegen (mindestens zwei im Bereich Wind und mindestens eins plus eine Softwareprogramm-Berechnung im Bereich Solar). Im Bereich Biogas sollen zudem langfristige Substratlieferverträge vorliegen. Im Bereich Wärmeversorgung ist vorgesehen, Wärme durch nachwachsende Rohstoffe oder Biogas zu erzeugen und in Nahwärmenetzte einzuspeisen. Grundsätzlich sollen die Projekte laut Prospekt so rentabel sein, dass die Projektgesellschaften bei planmäßigen Verlauf Zins- und Tilgungszahlungen an die Emittentin leisten können. Im Bereich Immobilien soll die Investitionsrendite der Projekte im ersten vollen Geschäftsjahr bei mindestens 6,0 Prozent pro Jahr liegen. Es ist möglich, dass bei der aktuellen Marktsituation in Deutschland eine solche hohe Investitionsrendite an etablierten Immobilienstandorten mit positiven Zukunftsaussichten (A bis C/D- Städte) in Deutschland nicht zu erzielen ist.
Die Darlehensnehmerin kann über die Projektgesellschaften europaweit investieren. Das Vorliegen von Bau- und Betriebsgenehmigungen ist laut den Investitionskriterien nicht erforderlich, so dass die Emittentin mittelbar in Projektentwicklungen investieren kann. Laut Verkaufsbroschüre wird das Anlegerkapital insbesondere zur Vor- und Zwischenfinanzierung der Bauphase Erneuerbarer-Energien-Anlagen benötigt.
Die UDI-Gruppe plant und realisiert seit 2004 eigene Projekte. Die UDI Projektgesellschaft mbH ist im Bereich Photovoltaik tätig, hat aber infolge der deutlichen Verringerungen der Einspeisevergütungen ihr Neugeschäft deutlich reduziert und plant derzeit nach Angaben von UDI keine alleinigen Solarprojekte. Im Zusammenhang mit UDI-Biogasanlagen plant sie dagegen teilweise Solarparks, um die jeweilige Biogasanlage mit Solarstrom zu versorgen.
Die 2007 gegründete UDI Bioenergie GmbH plant, projektiert, kauft, baut und betreibt Biogasanlagen. Derzeit plant das Unternehmen nach Angaben von UDI die Realisierung von drei weiteren Biogasanlagen in der Leistungsgröße 550 Kubiknanometer (Nm³) bis 700 Nm³ Bioerdgas pro Stunde (Stand: 5. Juli 2017). Die Projekte sollen nacheinander bis Ende 2017 bis Anfang 2018 errichtet und in Betrieb genommen werden. Zudem plant das Unternehmen die Erweiterung von zwei UDI-Biogasanlagen in Italien in Richtung Biomethan, um die italienischen Fördersätze für die Verwendung von Biomethan als Treibstoff zu nutzen.
Bei den geplanten Biogasanlagen handelt es sich um Biogaseinspeiseanlagen bzw. Biomethananlagen. Die Betreiber der Anlagen erhalten in Deutschland für die Erzeugung und Einspeisung des Biomethans in das Gasnetz keine Vergütung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG). Sie verkaufen in der Regel – über langfristige Lieferverträge – das Biomethan an Abnehmer, z. B. Stadtwerke, die das Biomethan verstromen und dafür eine EEG-Vergütung erhalten. Der Biomethan-Lieferant garantiert dabei in der Regel vertragsgemäß für die EEG-konforme Einspeisung von Biomethan.
Es ist noch nicht entschieden, ob die Emittentin in die geplanten Projekte der UDI Bioenergie GmbH investiert. Laut Verkaufsbroschüre sind aber aktuell für die UDI-Festzins-Anlagen schwerpunktmäßig Biogasanlagen interessant. Das zeigt sich auch bei den vorherigen UDI-Festzinsangeboten VIII und IX, bei denen das Kapital der Anleger laut UDI-Infoschreiben überwiegend in Biogasprojekte investiert ist (Stand: Mai 2016).
Ökologische Wirkung
Die Projekte der UDI Sprint Festzins II GmbH & Co. KG stehen noch nicht fest, so dass die ökologische Wirkung noch nicht abschließend beurteilt werden kann. Investitionsschwerpunkt werden voraussichtlich Biogasanlagen sein. Diese sind aufgrund ihrer Grundlastfähigkeit ein wichtiger Bestandteil der Energiewende.
Bei den derzeit geplanten Projekten handelt es sich hauptsächlich um Biogasanlagen, die das erzeugte Biogas zu Biomethan aufbereiten und in das Gasnetz einspeisen sollen. Durch das EEG 2014 wurde der Zubau von neuen Biogasanlagen eingeschränkt. Insbesondere wurden Zusatzvergütungen (z.B. für den Einsatz von Mais) gestrichen, so dass verstärkt Reststoffe wie Gülle in neuen Biogasanlagen eingesetzt werden. Durch den vermehrten Einsatz von Gülle können die sogenannte „Vermaisung“ der Landschaft und Monokulturen verringert werden. Zudem wird beim Vergären von Gülle in Biogasanlagen verhindert, dass das sehr klimaschädliche Methan in die Luft abgegeben wird, wie es z.B. bei der Ausbringung der Gülle auf Felder der Fall ist, und wodurch auch das Grundwasser verunreinigt werden kann. Allerdings kann der Einsatz von Gülle in Biogasanlagen dazu führen, dass Massentierhaltung rentabler wird.
Mit dem Nachrangdarlehenskapital will die Emittentin hauptsächlich die Bauphase von Erneuerbare-Energien-Anlagen – voraussichtlich insbesondere von Biogasanlagen – finanzieren. Das Kapital kann innerhalb der geplanten Laufzeit des Nachrangdarlehens von rund sechs Jahren voraussichtlich mehrfach für Projektfinanzierungen eingesetzt werden, so dass sich die ökologische Wirkung erhöht. Zudem wäre es möglich, dass ohne das einzuwerbende Nachrangdarlehenskapital ökologisch sinnvolle Projekte nicht realisiert werden können, da die Banken nach Erfahrung der Initiatorin kaum mehr Darlehen für die Projektierungs- und Realisierungsphasen von Biogasprojekten vergeben.
Risiko
Beim vorliegenden Angebot handelt es sich um ein Nachrangdarlehen. Der Anspruch der Anleger auf Verzinsung und Rückzahlung ihres Kapitals ist daher solange und soweit ausgeschlossen, wie die Verzinsung/Rückzahlung zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bei der Darlehensnehmerin führen würde. Laut der Planbilanz ist nicht vorgesehen, dass die Darlehensnehmerin neben dem Nachrangdarlehenskapital weiteres Fremdkapital aufnimmt. Die Ansprüche der Anleger sind nicht besichert. Das vorliegende Nachrangdarlehen ist laut Prospekt seinem Wesen nach eine unternehmerische Beteiligung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion.
Die Projektgesellschaften und die Projektentwickler-Gesellschaften gehören in der Regel sowie voraussichtlich teilweise auch die Käufer der realisierten Projekte zur UDI-Gruppe, die selbst mittelbar nur mit 1.000 Euro bei der Emittentin des Nachrangdarlehens investiert ist. Der Geschäftsführer der Komplementärin der Emittentin ist auch Geschäftsführer der UDI Bioenergie GmbH und der UDI Projektgesellschaft mbH, die laut Prospekt die Anlageobjekte auf Ebene der Projektgesellschaften in den Bereichen Biogas und Photovoltaik projektieren und entwickeln. Die UDI Bioenergie GmbH weist laut Jahresabschluss 2014 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von rund 125.000 Euro aus. Aufgrund der Verflechtungen besteht das Risiko von Interessenkonflikten, die aus finanziellen Erwägungen zu Ungunsten der Darlehensnehmerin gelöst werden könnten.
Die Emittentin ist von der Zahlungsfähigkeit der Projektgesellschaften abhängig. Zahlungsausfälle bei den Projektgesellschaften können beispielsweise entstehen, wenn geplante Projekte nicht genehmigt werden, Bauprobleme auftreten oder der Verkauf der Projekte an Investoren nicht gelingt. Derzeit plant die Emittentin, mit dem Anlegerkapital hauptsächlich die Bauphasen von Biogasprojekten zu finanzieren. Der Bau und auch der Betrieb von Biogasanlagen sind – beispielsweise im Vergleich zu Solaranlagen – komplexer und daher teilweise mit höheren Risiken verbunden.
Es ist möglich, dass sich mit dem EEG 2016 die Rahmenbedingungen für die Realisierung Erneuerbarer-Energien-Projekte in Deutschland verschlechtern. Es besteht das Risiko, dass vor dem Erhalt der Genehmigung bzw. vor der Inbetriebnahme von Erneuerbaren-Energien-Anlagen Änderungen an den gesetzlichen Einspeisevergütungen vorgenommen werden, wodurch ein rentabler Betrieb der Anlagen erschwert oder unmöglich werden kann.
Falls ein rentabler Verkauf der Projekte nicht spätestens zum geplanten Laufzeitende 2021 gelingt, kann sich die Laufzeit des Nachrangdarlehens verlängern. Ohne einen Verkauf benötigen die Projektgesellschaften voraussichtlich eine Anschlussfinanzierung, um die Darlehen an die Emittentin zurückzahlen zu können. Ohne externe Investoren muss UDI für eine Anschlussfinanzierung eventuell neue Nachrangdarlehens-Angebote platzieren, damit das aktuell mit dem vorliegenden Angebot einzuwerbende Anlegerkapital ersetzt werden kann.
Stärken
Streuung der Investitionen über verschiedene Bereiche geplant
Erfahrene Initiatorin
Schwächen
Teilweise Projektentwicklungs- und Genehmigungsrisiken möglich
Fertigstellungsrisiken
Blindpool mit wenig eingrenzenden Investitionskriterien
Potential für Interessenkonflikte
Fazit:
Finanziell
Es sind noch keine Investitionen bekannt. Die Emittentin kann in die Bereiche Biogas, Solarenergie, Windenergie, Wärmeversorgung und nachhaltige Immobilien investieren. Die Investitionskriterien begrenzen das mögliche Investitionsportfolio nicht wesentlich. Beispielsweise gibt für die einzelnen Investitionsbereiche keine Mindest- oder Höchstquoten gemessen am späteren Gesamtportfolio der Emittentin. Derzeit plant die Emittentin, hauptsächlich in Biogasanlagen zu investieren. Ob der niedrige Zinssatz von anfänglich 3 Prozent pro Jahr nach als angemessen und marktgerecht gelten kann, ist abhängig davon, ob die Emittentin neben Biogasprojekten auch im nennenswerten Umfang in Solar-, Wind-, Nahwärme- und Immobilienprojekte investiert und damit das Risiko breiter gestreut wird. Erhöhte Ausfallrisiken für die Emittentin können bei Biogasprojekten bestehen, aber auch, wenn die Emittentin in höherem Umfang in ausländische Märkte und in Projektentwicklungen investieren sollte.
Nachhaltigkeit
Die Nachhaltigkeit kann noch nicht abschließend beurteilt werden, da die Investitionen noch nicht bekannt sind. Voraussichtlich investiert die Emittentin überwiegend in Biogasprojekte. Tendenziell ist die Nachhaltigkeitswirkung im Bereich Biogas bei neuen Anlagen positiv.
ECOreporter.de-Empfehlung
Die Investitionsmöglichkeiten der Emittentin sind durch die Investitionskriterien kaum begrenzt. Das betrifft die Verteilung der Investitionen auf die fünf verschiedene Bereiche, den Entwicklungsstatus der einzelnen Projekte sowie die Auswahl der Investitionsländer. Daher gibt es auch bei den möglichen Risiken eine sehr große Spannweite, so dass eine fundierte Bewertung des Verhältnisses von Zins zu Risiko bei diesem Angebot vor Bekanntgabe der Investitionen nicht möglich ist. Anleger, die das Nachrangdarlehens-Angebot zeichnen, müssen daher darauf vertrauen, dass die Emittentin die Projekte so auswählt, dass sich ein angemessenen Zins/Risiko-Verhältnis ergibt.
Basisdaten
Darlehensnehmerin und Anbieterin: UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG, Nürnberg
Anlageform: Nachrangdarlehen
Emissionsvolumen: 8 bis zu 15,0 Millionen Euro
Mindestzeichnungssumme: 5.000 Euro
Agio: 0 Prozent
Laufzeit: bis 31.12.2021 (Plan), Kündigung erstmals zum 31.12.2019 möglich
Zinsen: 3,0 Prozent pro Jahr (bis 31.12.2018), 3,5 Prozent pro Jahr (1.1.2019 bis 31.12.2020), 4,0 Prozent (1.1.2021 bis 31.12.2021)
Einkunftsart: Einkünfte aus Kapitalvermögen
BaFin-Billigung: Ja
Handelbarkeit: Keine Zulassung an einer Börse
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Darlehensnehmerin und Anbieterin des Nachrangdarlehens ist die UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG. Das Kapital soll an Projektgesellschaften weitergereicht werden, die insbesondere Erneuerbare-Energien-Anlagen planen und bauen. Das Nachrangdarlehen bietet bis Ende 2018 einen Zinssatz von 3,0 Prozent pro Jahr. Danach steigt er von 3,5 Prozent für den Zeitraum von Anfang 2019 bis Ende 2020. Im letzten Jahr der geplanten Laufzeit bis Ende 2021 beträgt der Zinssatz 4,0 Prozent. Anleger können das Nachrangdarlehen vorzeitig erstmals zum 31. Dezember 2019 und danach zum 31. Dezember 2020 kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils ein Jahr. Die Darlehensnehmerin kann das Darlehen vollständig oder teilweise mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, wenn eine wirtschaftlich sinnvolle Investition in neue Projekte nicht mehr möglich ist. Diese Kündigungsmöglichkeit für die Emittentin besteht erstmals nach Ablauf von mindestens zwei Jahre ab der Zeichnung des letzten Anlegers.
Das geplante Darlehensvolumen beträgt 8 bis zu 15 Millionen Euro. Eine Platzierungsgarantie besteht nicht, allerdings hat sich die UDI Beratungsgesellschaft mbH bei den vorherigen Nachrangdarlehen-Angeboten platzierungsstark gezeigt. Der Platzierungsstand beträgt nach Angaben von UDI rund vier Wochen nach Platzierungsstart rund 4,2 Millionen Euro (Stand: 5. Juli 2016).
Die Vermittlungsprovision beträgt laut Prospekt 4,5 Prozent des in die Projektgesellschaften investierten Darlehenskapitals. Laut Planbilanz beträgt das in Projektgesellschaften investierte Darlehenskapital bei einem Darlehensvolumen von 15 Millionen Euro 14,95 Millionen Euro, da 50.000 Euro für Konzeption und Prospekterstellung anfallen. Die Vermittlungsprovision beträgt somit bei Vollplatzierung 672.750 Euro.
Unternehmensprofil UDI Sprint Festzins IV
Emittentin, Anbieterin und Darlehensnehmerin ist die UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG aus Nürnberg, gegründet im Januar 2016. Als ihre Komplementärin und Geschäftsführerin fungiert die 2013 gegründete UDI Festzins Verwaltungs GmbH. Sie hat ein Stammkapital von 25.000 Euro. Geschäftsführer der Komplementärin ist Georg Hetz. Er ist Gründer der UDI-Gruppe und zudem mit einer Kommanditeinlage von 1.000 Euro alleiniger Gesellschafter der Darlehensnehmerin.
Die UDI-Gruppe aus Nürnberg wurde 1998 gegründet und vermittelt seitdem ökologische Geldanlagen. Für den Bereich der geschlossenen Beteiligungen hat UDI noch keine Leistungsbilanz erstellt. Dagegen hat sie für den Bereich der verzinslichen UDI-Geldanlagen, zu denen auch das vorliegende Angebot UDI Sprint Festzins IV gehört, einen Überblick zu den geplanten und den tatsächlichen Zinszahlungen an die Anleger erstellt. Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung (9. Juni 2016) hatte UDI 19 „Festzins“-Anlagen aufgelegt, von denen drei nicht vollständig ihre Zinsen bedienen konnten. Aktuell liegen nach Angaben von UDI bei 5 der 19 Angebote die Zinszahlungen unter Plan. Der Zinsanspruch der Anleger bleibt dabei bestehen. Bei 14 der 19 „Festzins“-Anlagen sind die Zinsen somit bislang vollständig an die Anleger ausbezahlt worden. Bei 2 dieser 14 Angebote, bei denen auch schon die Rückzahlung anstand, ist die Rückzahlung an die Anleger pünktlich und vollständig erfolgt (Stand: 5. Juli 2016).
Das Anlegerkapital wird plangemäß von der Darlehensnehmerin UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG als Nachrangdarlehen an Projektgesellschaften ausgereicht. Die Auswahl der Projektgesellschaften, in welche die Darlehensnehmerin investieren soll, erfolgt auf Basis der prospektierten Investitionskriterien durch den Geschäftsführer der Komplementärin der Darlehensnehmerin, Georg Hetz. Hetz (64 Jahre) verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in verantwortlichen Positionen im Bereich Banken und ökologische Geldanlagen.
Investitionen
Die Emittentin hat noch nicht investiert (Stand: 5. Juli 2016). Laut Prospekt ist eine Reihe von Projekten in der konkreten Auswahl. Die Prüfungsverfahren, die der Projektauswahl vorausgehen, können nach Angaben der Emittentin noch einige Zeit andauern. Die Emittentin plant Investitionen in den Bereichen Solar, Biogas, Wind, Wärmeversorgung und nachhaltige Immobilien. Für alle fünf Bereiche gibt es jeweils eine eigenständige Liste von Investitionskriterien im Prospekt.
Die zu erfüllenden Kriterien verlangen beispielsweise, dass nur von Banken akzeptierte Hersteller beauftragt werden und Ertragsgutachten vorliegen (mindestens zwei im Bereich Wind und mindestens eins plus eine Softwareprogramm-Berechnung im Bereich Solar). Im Bereich Biogas sollen zudem langfristige Substratlieferverträge vorliegen. Im Bereich Wärmeversorgung ist vorgesehen, Wärme durch nachwachsende Rohstoffe oder Biogas zu erzeugen und in Nahwärmenetzte einzuspeisen. Grundsätzlich sollen die Projekte laut Prospekt so rentabel sein, dass die Projektgesellschaften bei planmäßigen Verlauf Zins- und Tilgungszahlungen an die Emittentin leisten können. Im Bereich Immobilien soll die Investitionsrendite der Projekte im ersten vollen Geschäftsjahr bei mindestens 6,0 Prozent pro Jahr liegen. Es ist möglich, dass bei der aktuellen Marktsituation in Deutschland eine solche hohe Investitionsrendite an etablierten Immobilienstandorten mit positiven Zukunftsaussichten (A bis C/D- Städte) in Deutschland nicht zu erzielen ist.
Die Darlehensnehmerin kann über die Projektgesellschaften europaweit investieren. Das Vorliegen von Bau- und Betriebsgenehmigungen ist laut den Investitionskriterien nicht erforderlich, so dass die Emittentin mittelbar in Projektentwicklungen investieren kann. Laut Verkaufsbroschüre wird das Anlegerkapital insbesondere zur Vor- und Zwischenfinanzierung der Bauphase Erneuerbarer-Energien-Anlagen benötigt.
Die UDI-Gruppe plant und realisiert seit 2004 eigene Projekte. Die UDI Projektgesellschaft mbH ist im Bereich Photovoltaik tätig, hat aber infolge der deutlichen Verringerungen der Einspeisevergütungen ihr Neugeschäft deutlich reduziert und plant derzeit nach Angaben von UDI keine alleinigen Solarprojekte. Im Zusammenhang mit UDI-Biogasanlagen plant sie dagegen teilweise Solarparks, um die jeweilige Biogasanlage mit Solarstrom zu versorgen.
Die 2007 gegründete UDI Bioenergie GmbH plant, projektiert, kauft, baut und betreibt Biogasanlagen. Derzeit plant das Unternehmen nach Angaben von UDI die Realisierung von drei weiteren Biogasanlagen in der Leistungsgröße 550 Kubiknanometer (Nm³) bis 700 Nm³ Bioerdgas pro Stunde (Stand: 5. Juli 2017). Die Projekte sollen nacheinander bis Ende 2017 bis Anfang 2018 errichtet und in Betrieb genommen werden. Zudem plant das Unternehmen die Erweiterung von zwei UDI-Biogasanlagen in Italien in Richtung Biomethan, um die italienischen Fördersätze für die Verwendung von Biomethan als Treibstoff zu nutzen.
Bei den geplanten Biogasanlagen handelt es sich um Biogaseinspeiseanlagen bzw. Biomethananlagen. Die Betreiber der Anlagen erhalten in Deutschland für die Erzeugung und Einspeisung des Biomethans in das Gasnetz keine Vergütung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG). Sie verkaufen in der Regel – über langfristige Lieferverträge – das Biomethan an Abnehmer, z. B. Stadtwerke, die das Biomethan verstromen und dafür eine EEG-Vergütung erhalten. Der Biomethan-Lieferant garantiert dabei in der Regel vertragsgemäß für die EEG-konforme Einspeisung von Biomethan.
Es ist noch nicht entschieden, ob die Emittentin in die geplanten Projekte der UDI Bioenergie GmbH investiert. Laut Verkaufsbroschüre sind aber aktuell für die UDI-Festzins-Anlagen schwerpunktmäßig Biogasanlagen interessant. Das zeigt sich auch bei den vorherigen UDI-Festzinsangeboten VIII und IX, bei denen das Kapital der Anleger laut UDI-Infoschreiben überwiegend in Biogasprojekte investiert ist (Stand: Mai 2016).
Ökologische Wirkung
Die Projekte der UDI Sprint Festzins II GmbH & Co. KG stehen noch nicht fest, so dass die ökologische Wirkung noch nicht abschließend beurteilt werden kann. Investitionsschwerpunkt werden voraussichtlich Biogasanlagen sein. Diese sind aufgrund ihrer Grundlastfähigkeit ein wichtiger Bestandteil der Energiewende.
Bei den derzeit geplanten Projekten handelt es sich hauptsächlich um Biogasanlagen, die das erzeugte Biogas zu Biomethan aufbereiten und in das Gasnetz einspeisen sollen. Durch das EEG 2014 wurde der Zubau von neuen Biogasanlagen eingeschränkt. Insbesondere wurden Zusatzvergütungen (z.B. für den Einsatz von Mais) gestrichen, so dass verstärkt Reststoffe wie Gülle in neuen Biogasanlagen eingesetzt werden. Durch den vermehrten Einsatz von Gülle können die sogenannte „Vermaisung“ der Landschaft und Monokulturen verringert werden. Zudem wird beim Vergären von Gülle in Biogasanlagen verhindert, dass das sehr klimaschädliche Methan in die Luft abgegeben wird, wie es z.B. bei der Ausbringung der Gülle auf Felder der Fall ist, und wodurch auch das Grundwasser verunreinigt werden kann. Allerdings kann der Einsatz von Gülle in Biogasanlagen dazu führen, dass Massentierhaltung rentabler wird.
Mit dem Nachrangdarlehenskapital will die Emittentin hauptsächlich die Bauphase von Erneuerbare-Energien-Anlagen – voraussichtlich insbesondere von Biogasanlagen – finanzieren. Das Kapital kann innerhalb der geplanten Laufzeit des Nachrangdarlehens von rund sechs Jahren voraussichtlich mehrfach für Projektfinanzierungen eingesetzt werden, so dass sich die ökologische Wirkung erhöht. Zudem wäre es möglich, dass ohne das einzuwerbende Nachrangdarlehenskapital ökologisch sinnvolle Projekte nicht realisiert werden können, da die Banken nach Erfahrung der Initiatorin kaum mehr Darlehen für die Projektierungs- und Realisierungsphasen von Biogasprojekten vergeben.
Risiko
Beim vorliegenden Angebot handelt es sich um ein Nachrangdarlehen. Der Anspruch der Anleger auf Verzinsung und Rückzahlung ihres Kapitals ist daher solange und soweit ausgeschlossen, wie die Verzinsung/Rückzahlung zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bei der Darlehensnehmerin führen würde. Laut der Planbilanz ist nicht vorgesehen, dass die Darlehensnehmerin neben dem Nachrangdarlehenskapital weiteres Fremdkapital aufnimmt. Die Ansprüche der Anleger sind nicht besichert. Das vorliegende Nachrangdarlehen ist laut Prospekt seinem Wesen nach eine unternehmerische Beteiligung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion.
Die Projektgesellschaften und die Projektentwickler-Gesellschaften gehören in der Regel sowie voraussichtlich teilweise auch die Käufer der realisierten Projekte zur UDI-Gruppe, die selbst mittelbar nur mit 1.000 Euro bei der Emittentin des Nachrangdarlehens investiert ist. Der Geschäftsführer der Komplementärin der Emittentin ist auch Geschäftsführer der UDI Bioenergie GmbH und der UDI Projektgesellschaft mbH, die laut Prospekt die Anlageobjekte auf Ebene der Projektgesellschaften in den Bereichen Biogas und Photovoltaik projektieren und entwickeln. Die UDI Bioenergie GmbH weist laut Jahresabschluss 2014 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von rund 125.000 Euro aus. Aufgrund der Verflechtungen besteht das Risiko von Interessenkonflikten, die aus finanziellen Erwägungen zu Ungunsten der Darlehensnehmerin gelöst werden könnten.
Die Emittentin ist von der Zahlungsfähigkeit der Projektgesellschaften abhängig. Zahlungsausfälle bei den Projektgesellschaften können beispielsweise entstehen, wenn geplante Projekte nicht genehmigt werden, Bauprobleme auftreten oder der Verkauf der Projekte an Investoren nicht gelingt. Derzeit plant die Emittentin, mit dem Anlegerkapital hauptsächlich die Bauphasen von Biogasprojekten zu finanzieren. Der Bau und auch der Betrieb von Biogasanlagen sind – beispielsweise im Vergleich zu Solaranlagen – komplexer und daher teilweise mit höheren Risiken verbunden.
Es ist möglich, dass sich mit dem EEG 2016 die Rahmenbedingungen für die Realisierung Erneuerbarer-Energien-Projekte in Deutschland verschlechtern. Es besteht das Risiko, dass vor dem Erhalt der Genehmigung bzw. vor der Inbetriebnahme von Erneuerbaren-Energien-Anlagen Änderungen an den gesetzlichen Einspeisevergütungen vorgenommen werden, wodurch ein rentabler Betrieb der Anlagen erschwert oder unmöglich werden kann.
Falls ein rentabler Verkauf der Projekte nicht spätestens zum geplanten Laufzeitende 2021 gelingt, kann sich die Laufzeit des Nachrangdarlehens verlängern. Ohne einen Verkauf benötigen die Projektgesellschaften voraussichtlich eine Anschlussfinanzierung, um die Darlehen an die Emittentin zurückzahlen zu können. Ohne externe Investoren muss UDI für eine Anschlussfinanzierung eventuell neue Nachrangdarlehens-Angebote platzieren, damit das aktuell mit dem vorliegenden Angebot einzuwerbende Anlegerkapital ersetzt werden kann.
Stärken
Streuung der Investitionen über verschiedene Bereiche geplant
Erfahrene Initiatorin
Schwächen
Teilweise Projektentwicklungs- und Genehmigungsrisiken möglich
Fertigstellungsrisiken
Blindpool mit wenig eingrenzenden Investitionskriterien
Potential für Interessenkonflikte
Fazit:
Finanziell
Es sind noch keine Investitionen bekannt. Die Emittentin kann in die Bereiche Biogas, Solarenergie, Windenergie, Wärmeversorgung und nachhaltige Immobilien investieren. Die Investitionskriterien begrenzen das mögliche Investitionsportfolio nicht wesentlich. Beispielsweise gibt für die einzelnen Investitionsbereiche keine Mindest- oder Höchstquoten gemessen am späteren Gesamtportfolio der Emittentin. Derzeit plant die Emittentin, hauptsächlich in Biogasanlagen zu investieren. Ob der niedrige Zinssatz von anfänglich 3 Prozent pro Jahr nach als angemessen und marktgerecht gelten kann, ist abhängig davon, ob die Emittentin neben Biogasprojekten auch im nennenswerten Umfang in Solar-, Wind-, Nahwärme- und Immobilienprojekte investiert und damit das Risiko breiter gestreut wird. Erhöhte Ausfallrisiken für die Emittentin können bei Biogasprojekten bestehen, aber auch, wenn die Emittentin in höherem Umfang in ausländische Märkte und in Projektentwicklungen investieren sollte.
Nachhaltigkeit
Die Nachhaltigkeit kann noch nicht abschließend beurteilt werden, da die Investitionen noch nicht bekannt sind. Voraussichtlich investiert die Emittentin überwiegend in Biogasprojekte. Tendenziell ist die Nachhaltigkeitswirkung im Bereich Biogas bei neuen Anlagen positiv.
ECOreporter.de-Empfehlung
Die Investitionsmöglichkeiten der Emittentin sind durch die Investitionskriterien kaum begrenzt. Das betrifft die Verteilung der Investitionen auf die fünf verschiedene Bereiche, den Entwicklungsstatus der einzelnen Projekte sowie die Auswahl der Investitionsländer. Daher gibt es auch bei den möglichen Risiken eine sehr große Spannweite, so dass eine fundierte Bewertung des Verhältnisses von Zins zu Risiko bei diesem Angebot vor Bekanntgabe der Investitionen nicht möglich ist. Anleger, die das Nachrangdarlehens-Angebot zeichnen, müssen daher darauf vertrauen, dass die Emittentin die Projekte so auswählt, dass sich ein angemessenen Zins/Risiko-Verhältnis ergibt.
Basisdaten
Darlehensnehmerin und Anbieterin: UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG, Nürnberg
Anlageform: Nachrangdarlehen
Emissionsvolumen: 8 bis zu 15,0 Millionen Euro
Mindestzeichnungssumme: 5.000 Euro
Agio: 0 Prozent
Laufzeit: bis 31.12.2021 (Plan), Kündigung erstmals zum 31.12.2019 möglich
Zinsen: 3,0 Prozent pro Jahr (bis 31.12.2018), 3,5 Prozent pro Jahr (1.1.2019 bis 31.12.2020), 4,0 Prozent (1.1.2021 bis 31.12.2021)
Einkunftsart: Einkünfte aus Kapitalvermögen
BaFin-Billigung: Ja
Handelbarkeit: Keine Zulassung an einer Börse