Gebäude der BaFin in Frankfurt (Main). / Foto: Kai Hartmann

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Vermögensanlagen werden zu Wertpapieren – BaFin erläutert Blockchain und Token

Die BaFin hat zum ersten Mal einen Prospekt zu einem Wertpapier gebilligt, das ursprünglich eine Vermögensanlage war. Der Emittent, die Bitbond Finance GmbH, musste daher auch keinen Verkaufsprospekt nach dem Vermögensanlagengesetz erstellen, sondern einen Wertpapierprospekt. Die Digitalisierung macht es möglich, dass die Grenzen künftig immer mehr verschwimmen. Ist das ein Vorteil für Anleger?

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Wertpapiere sind in der Regel übertragbar, standardisiert und handelbar. Vermögensanlagen erreichen diese hohe, so genannte Kapitalmarktgängigkeit in der Regel nicht. Das ändert sich aber durch die Blockchain-Technologie, wie die BaFin in der neuesten Ausgabe ihres Journals erläutert. Das kann demnach so weit gehen kann, dass die beiden unterschiedlichen Finanzinstrumente miteinander verschmelzen.

Unter "Blockchain" versteht man eine unveränderbare digitale Datenbank, die lediglich Hinzufügungen erlaubt. Die Blockchain-Technologie befindet sich zwar nach Angaben der BaFin technisch und wirtschaftlich immer noch am Anfang, aber immer mehr Banken und Versicherungen investieren den Angaben nach in Blockchain-Projekte. Durch die Übertragung auf eine Blockchain kann die Handelbarkeit am Finanzmarkt deutlich erhöht werden. Die auf diese Weise digitalisierte Abbildung eines Vermögenswertes (Token) führt dazu, dass eine Vermögensanlage als Wertpapier einzustufen ist.

Handelbarkeit und Übertragbarkeit sind die entscheidenden Kriterien. Die rein formelle Bezeich­nung des Finanzproduktes ist nicht ausschlaggebend. Nach Angaben der BaFin gilt das insbesondere für Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren oder Genussrechte und Namensschuldverschreibungen darstellen. Werden diese Produkte nicht in Form eines frei übertragbaren und an den Finanzmärkten handelbaren Tokens digitalisiert, bleibt es bei der Einordnung als Vermö­gensanlage.

Was ändert sich für Emittenten und Anleger?

Für Emittenten ist es wichtig, um Zusatzaufwand zu vermeiden, dass sie sich vor der Erstellung eines Prospektes Gedanken machen, wie ihr Produkt hinsichtlich einer Übertragbarkeit und Handelbarkeit ausgestaltet werden soll. Ansonsten kann das Risiko bestehen, dass sie einen Verkaufsprospekt nach dem Vermögensanlagengesetz erstellen und danach erfahren, dass sie für ihr Produkt einen Wertpapierprospekt erstellen müssen.

Für Anleger ändert sich insofern inhaltlich in der Regel zunächst wenig, da es beispielsweise die Bonität eines Unternehmens nicht beeinflusst, ob es Inhaberschuldverschreibungen oder Namensschuldverschreibungen begibt. Eine deutliche Verbesserung der Handelbarkeit ist für Anleger aber ein Vorteil. Derzeit müssen Anleger bei Vermögensanlagen auch aufgrund deren eingeschränkten Handelbarkeit oftmals – wirtschaftlich nicht gerechtfertigte – Preisabschläge hinnehmen, wenn sie ihre Anteile verkaufen wollen. Wenn infolge der zunehmenden Digitalisierung des Finanzmarktes künftig immer mehr Vermögensanlagen zu gut handelbaren Wertpapieren werden sollten, ist das aus Anlegersicht insofern vorteilhaft.

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