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Bundesamt für Justiz verhängt erneut Ordnungsgeld gegen Deutsche Cannabis AG
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 19. Februar ein weiteres Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro gegen die Cannabis-Beteiligungsgesellschaft Cannabis AG aus Berlin verhängt.
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Die Deutsche Cannabis AG soll laut BfJ die vollständigen Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2016 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht haben. Damit habe das Unternehmen gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) verstoßen. Rechtsgrundlage für die Sanktion des BfJ sei § 335 HGB. Die Deutsche Cannabis AG kann gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde einlegen.
Im Dezember 2019 und Januar 2020 hatte das BfJ wegen ähnlicher Gesetzesverstöße bereits Ordnungsgelder in Höhe von insgesamt 4,3 Millionen Euro gegen die Deutsche Cannabis AG festgesetzt. Gegen diese Entscheidungen hatte das Unternehmen Beschwerde eingelegt.