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Deutsche Cannabis AG: BaFin setzt erneut Geldbuße fest
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine weitere Geldbuße in Höhe von 22.000 Euro gegen die Deutsche Cannabis AG verhängt. Die Cannabis-Beteiligungsgesellschaft aus Berlin soll gegen gesetzliche Pflichten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Finanzberichten verstoßen haben.
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In einer Mitteilung der BaFin heißt es:
"Die BaFin hat am 3. März 2020 eine Geldbuße in Höhe von 22.000 Euro gegen die Deutsche Cannabis AG festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde. Die Deutsche Cannabis AG hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2017 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.
Das Unternehmen hat am 10. März 2020 gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.“
Die BaFin hatte zuletzt Anfang März Zwangsgelder gegen die Deutsche Cannabis AG festgesetzt. Das Bundesamt für Justiz hatte im Februar Ordnungsgelder gegen das Unternehmen verhängt.