Die Deutsche Cannabis AG soll Rechnungslegungsunterlagen nicht rechtzeitig eingereicht haben. / Foto: Pixabay

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Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgelder gegen Deutsche Cannabis AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat Ordnungsgelder in Höhe von 532.500 Euro gegen die Deutsche Cannabis AG festgesetzt. Dem Hamburger Unternehmen werden mehrere Verstöße gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) vorgeworfen.

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Dem BfJ zufolge hat die Deutsche Cannabis AG die Rechnungslegungsunterlagen für die Geschäftsjahre 2012, 2014, 2015 und 2017 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht.

Die Ordnungsgeldentscheidungen sind bestandskräftig. Die Deutsche Cannabis AG hat Beschwerde gegen die Ordnungsgeldentscheidung eingelegt.

Im September hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegen die Deutsche Cannabis AG Zwangsgelder festgesetzt, weil das Unternehmen laut BaFin seine Finanzberichterstattungspflichten verletzt hatte.

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