KWK-Anlage von 2G Energy. / Foto: Unternehmen

  Erneuerbare Energie, Meldungen

Bundesnetzagentur erteilt Zuschläge für KWK-Ausschreibungen

Die Bundesnetzagentur hat in zwei getrennten Ausschreibungsverfahren mit dem Gebotstermin 1. Dezember 2020 Zuschläge für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) und innovative KWK-Systeme erteilt.

Ausschreibungsvolumen für KWK-Anlagen nicht ausgeschöpft

Bei KWK-Anlagen war ein Volumen von 75 Megawatt (MW) ausgeschrieben. Eingereicht wurden 17 Gebote mit einer Gesamtkapazität von knapp 59,6 MW. 15 dieser Gebote mit einem Volumen von 56 MW erhielten einen Zuschlag. Zwei Gebote mussten vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden, weil sie den formalen Anforderungen nicht genügten.

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 5,90 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) bis 7,00 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 6,75 ct/kWh und damit höher als bei allen bisherigen Ausschreibungen. Bei der letzten Ausschreibungsrunde im Juni 2020 betrug der durchschnittliche Zuschlagswert 6,22 ct/kWh.

Ausschreibung für innovative KWK-Systeme erneut überzeichnet

Bei den innovativen KWK-Systemen wurden zwölf Gebote mit einem Volumen von 30,7 MW eingereicht. Da das Ausschreibungsvolumen 28,25 MW betrug, erhielten nur zehn Gebote einen Zuschlag. Ein Gebot musste aus formalen Gründen vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden.

Das letzte teilweise im Ausschreibungsvolumen liegende Gebot konnte nicht bezuschlagt werden, weil es zum größeren Teil die ausgeschriebene Menge überstieg. Das Ausschreibungsvolumen konnte daher mit 27,35 Megawatt nicht ganz ausgeschöpft werden.

Die Zuschläge liegen zwischen 9,95 ct/kWh und 11,99 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 10,80 ct/kWh. In der letzten Ausschreibung hatte er bei 10,22 ct/kWh gelegen.

Unter einem innovativen KWK-System versteht die Bundesnetzagentur besonders energieeffiziente und treibhausgasarme Systeme, in denen KWK-Anlagen in Verbindung mit einem hohen Anteil von Wärme aus Erneuerbaren Energien KWK-Strom und Wärme erzeugen oder umwandeln.

Die Zuschlagszahlungen in beiden KWK-Kategorien erfolgen zusätzlich zu den am Strommarkt zu erzielenden Erlösen. Die nächsten KWK-Ausschreibungen finden zum Gebotstermin 1. Juni 2021 statt.

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