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Erneuerbare Energie, Meldungen
Bundesnetzagentur erteilt Zuschläge für KWK-Ausschreibungen
Die Bundesnetzagentur hat in zwei getrennten Ausschreibungsverfahren mit dem Gebotstermin 3. Juni 2019 Zuschläge für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) und innovative KWK-Systeme erteilt.
Bei den KWK-Anlagen war ein Volumen von 51 Megawatt (MW) ausgeschrieben. Eingereicht wurden 13 Gebote mit einer Gesamtkapazität von 87 MW. Vier dieser Gebote mit einem Volumen von 46 MW erhielten einen Zuschlag. Das Ausschreibungsvolumen wurde nicht vollständig ausgeschöpft, weil das nächste zu bezuschlagende Gebot das Ausschreibungsvolumen deutlich überschritten hätte.
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 3,93 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) bis 4,00 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 3,95 ct/kWh. Er ist damit im Vergleich zu den letzten beiden Ausschreibungsrunden, bei denen dieser Wert bei 4,31 ct/kWh bzw. 4,77 ct/kWh lag, deutlich gefallen.
Bei den innovativen KWK-Systemen wurden fünf Gebote mit einem Volumen von 22 MW eingereicht. Da das Ausschreibungsvolumen 30 MW betrug, erhielten alle fünf Gebote einen Zuschlag.
Die Zuschläge liegen zwischen 9,70 ct/kWh und 11,89 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 11,17 ct/kWh. In der letzten Ausschreibung hatte er bei 11,31 ct/kWh gelegen.
Unter einem innovativen KWK-System versteht die Bundesnetzagentur besonders energieeffiziente und treibhausgasarme Systeme, in denen KWK-Anlagen in Verbindung mit einem hohen Anteil von Wärme aus Erneuerbaren Energien KWK-Strom und Wärme erzeugen oder umwandeln.
Die Zuschlagszahlungen in beiden KWK-Kategorien erfolgen zusätzlich zu den am Strommarkt zu erzielenden Erlösen.