Einfach E-Mail-Adresse eintragen und auf "Abschicken" klicken - willkommen!

Erneuerbare Energie, Meldungen
Bundesnetzagentur erteilt Zuschläge für KWK-Ausschreibungen
Die Bundesnetzagentur hat in zwei getrennten Ausschreibungsverfahren mit dem Gebotstermin 2. Dezember 2019 Zuschläge für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) und innovative KWK-Systeme erteilt.
Ausschreibungsvolumen für KWK-Anlagen nicht ausgeschöpft
Bei KWK-Anlagen war ein Volumen von 80 Megawatt (MW) ausgeschrieben. Eingereicht wurden 13 Gebote mit einer Gesamtkapazität von etwas mehr als 58 MW. Zwölf dieser Gebote mit einem Volumen von 53,6 MW erhielten einen Zuschlag. Ein Gebot musste vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden, weil es den formalen Anforderungen nicht genügte.
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 3,40 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) bis 6,84 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 5,12 ct/kWh und damit höher als bei allen bisherigen Ausschreibungen. Bei der letzten Ausschreibungsrunde im Juni 2019 betrug der durchschnittliche Zuschlagswert 3,95 ct/kWh.
Ausschreibung für innovative KWK-Systeme erstmals überzeichnet
Bei den innovativen KWK-Systemen wurden zehn Gebote mit einem Volumen von 43 MW eingereicht. Da das Ausschreibungsvolumen 25 MW betrug, erhielten nur fünf Gebote einen Zuschlag.
Die Zuschläge liegen zwischen 9,38 ct/kWh und 11,20 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 10,25 ct/kWh. In der letzten Ausschreibung hatte er bei 11,17 ct/kWh gelegen.
Unter einem innovativen KWK-System versteht die Bundesnetzagentur besonders energieeffiziente und treibhausgasarme Systeme, in denen KWK-Anlagen in Verbindung mit einem hohen Anteil von Wärme aus Erneuerbaren Energien KWK-Strom und Wärme erzeugen oder umwandeln.
Die Zuschlagszahlungen in beiden KWK-Kategorien erfolgen zusätzlich zu den am Strommarkt zu erzielenden Erlösen.