Die Bundesnetzagentur hat ihre Ausschreibungsbedingungen gelockert. / Foto: Pixabay / Foto: Pixabay, CC0-Lizenz

  Erneuerbare Energie, Meldungen

Bundesnetzagentur reagiert auf Corona – Fristverlängerung für Solar- und Windprojekte

Aufgrund der Corona-Krise kann sich der Bau von Solar- und Windenergieanlagen verzögern. Das kann ein Problem werden, da die Ausschreibungsbedingungen der Bundesnetzagentur vorsehen, dass die Anlagen innerhalb bestimmter Fristen in Betrieb genommen werden müssen. Ansonsten sind Strafzahlungen fällig, oder die Einspeisevergütung kann ganz entfallen. Nun hat die Bundesnetzagentur die Ausschreibungsbedingungen gelockert.

Dazu führt die Bundesnetzagentur aus:

"Durch das Corona-Virus ist eine Ausnahmesituation entstanden. Dies betrifft bereits durchgeführte, aktuell laufende sowie auch alle anstehenden Ausschreibungen (Erneuerbare Energien (EE)- und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)-Ausschreibungen). Betroffen sind sowohl Unternehmen, die bereits einen Zuschlag erhalten haben, als auch potenzielle neue Bieter. Lieferketten sind unterbrochen, die Realisierung vieler Projekte steht in Frage. Bietern droht der pönalbewerte (mit Strafzahlungen verbundene - d. Red.) Verlust ihrer erhaltenen Zuschläge. Die Verkündung von Zuschlägen löst den Fristenlauf aus, dennoch müssen Bieter wissen, ob sie einen Zuschlag erhalten haben oder gegebenenfalls erneut bieten müssen.“

Zuschlagsentscheidungen werden nicht veröffentlicht

Daher hat die Bundesnetzagentur unter anderem folgende Maßnahmen für laufende und künftige Ausschreibungen getroffen:

Die Ausschreibungstermine finden statt. Erfolgreiche Bieter werden eine schriftliche Zusicherung erhalten, dass sie einen Zuschlag bekommen. Wesentliche Änderung: Die Zuschlagsentscheidung selbst wird zunächst nicht im Internet bekanntgegeben. Damit beginnen die Fristen (betrifft u.a. Pönalen, Realisierungsfrist und Zahlung der Zweitsicherheit) nicht zu laufen. Erst nach einer Beruhigung der Lage wird dies nachgeholt. Ausnahmen gelten für bezuschlagte Biomasse-Bestandsanlagen und für Bieter, die eine individuelle Vorabveröffentlichung wünschen.  

Realisierungsfristen bereits bezuschlagter Gebote für Windenergieanlagen an Land und Biomasseanlagen: Eine Verlängerung der Realisierungsfrist wird für Gebote für Wind an Land und für Biomasse auf formlosen Antrag von der Bundesnetzagentur gewährt. Die Anträge können per E-Mail gestellt werden, in ihnen sind die Gründe mitzuteilen, die zu einer Verzögerung des Projekts geführt haben. Für Zuschläge für Windenergieanlagen an Land und für Biomasseanlagen werden eigentlich unabhängig von der Verlängerung der Realisierungsfrist nach Ablauf der ursprünglichen Realisierungsfrist Strafzahlungen fällig. Die Bundesnetzagentur wird jedoch bei verlängerten Zuschlägen bis auf weiteres keine entsprechende Mitteilung an die Übertragungsnetzbetreiber machen, sodass keine Strafzahlungen erhoben werden können.

Bei Solaranlagen ist die Beantragung einer Zahlungsberechtigung bis auf weiteres vor der Inbetriebnahme der Anlage möglich, wenn die geplante Anlage als Projekt im Marktstammdatenregister erfasst ist, sodass der Zuschlag nicht verfällt. Bei der Beantragung der Zahlungsberechtigung sind die Gründe mitzuteilen, die zu einer Verzögerung des Projekts geführt haben.

Bei den Zuschlägen für KWK-Anlagen besteht nach Einschätzung der Bundesnetzagentur aktuell wegen der länger laufenden Realisierungsfristen kein Handlungsbedarf. Die Lage werde aber fortlaufend beobachtet.

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