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Anleihen / AIF, Crowd-Investment, Crowd-Test
Crowdinvesting „Green Textiles“ – Einkauf von nachhaltigen Textilien
Gi-Plant bedruckt Textilien, beispielsweise T-Shirts. Um den nach Einschätzung von Gi-Plant zu erwartenden Lieferengpässen ihrer Zulieferer aus dem Weg zu gehen, wurde im Juli 2021 die Green Textiles GmbH gegründet. Anlegerinnen und Anleger können über ein Nachrangdarlehen in das neue Unternehmen investieren.
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Die in Gießen ansässige Green Textiles GmbH ist nach eigenen Angaben als Zwischenhändlerin für die Anschaffung, die Lagerung und den Vertrieb von nachhaltigen Textilien zuständig und soll die Verfügbarkeit für die Produktion der Gi-Plant Textilveredelung GbR und deren Kundinnen und Kunden sicherstellen.
Mit dem einzuwerbenden Nachrangdarlehenskapital der Emission „Green Textiles“ soll die Erstanschaffung des nachhaltigen Warenbestands der Green Textiles GmbH (Emittentin) finanziert werden. Anlegerinnen und Anleger können das Vorhaben ab 100 Euro über die Plattform ecozins finanzieren. Die Nachrangdarlehen haben einen Zins von 5 Prozent pro Jahr bei einer Laufzeit bis Ende 2024. Das Emissionsvolumen beträgt 150.000 Euro.
Die Anlagestrategie der Emittentin besteht laut Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB, Stand: 9.8.2021) darin, nachhaltig erzeugte Textilien einzukaufen und durch deren Veräußerung Gewinne zu erzielen.
Insolvenz der Gi-Plant GmbH
Jörn Hartmann, ein Geschäftsführer der Gi-Plant Textilveredelung GbR, war auch Geschäftsführer der Gi-Plant GmbH. Die Gi-Plant GmbH wurde laut Unternehmensregistereintrag vom 12.9.2019 aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Hohes Risiko
Es besteht das Risiko, dass der Emittentin in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen zu erfüllen und die Nachrangdarlehensvaluta zurückzuzahlen. Der wirtschaftliche Erfolg hängt laut VIB von mehreren Einflussgrößen ab, insbesondere der Entwicklung des Marktes für Textilien. Die Emittentin kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann laut VIB insbesondere der Fall sein, wenn die Emittentin geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat oder wenn sie eine möglicherweise erforderliche Anschlussfinanzierung nicht einwerben kann. Für Anlegerinnen und Anleger besteht das Risiko des Totalverlusts des Anlagebetrags.