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Energiesammelgesetz: Bundesrat spricht sich gegen Förderkürzung aus
Am Freitag hat sich der Bundesrat mit dem Entwurf des Energiesammelgesetzes befasst. Sein Fazit: Mit der aktuellen Fassung des Gesetzesentwurfs werde der Ausbau der Erneuerbaren Energien ausgebremst.
Der Entwurf der Bundesregierung für das Energiesammelgesetz sieht vor, die Fördersätze für neue Solardachanlagen mit einer Kapazität von 40 bis 750 Kilowatt ab dem 1.1.2019 um 20 Prozent auf 8,33 Cent pro Kilowattstunde zu senken. Betroffen wären davon vor allem Mieterstrom- und Gewerbeprojekte.
Der Bundesrat geht davon aus, dass eine solche Sonderkürzung "den Zubau der Erneuerbaren Energien in Städten zusätzlich dämpfen“ würde. Weiter heißt es in den Empfehlungen des Bundesrats:
Der Bundesrat "lehnt (…) die drastischen Kürzungen der EEG-Vergütung für Dachflächen-Solaranlagen ab 40 kW ab. Eine Gleichstellung mit der Vergütung für Freiflächensolaranlagen ist aufgrund der höheren Gestehungskosten nicht gerechtfertigt. Damit werden keine Anreize gesetzt, bislang nicht genutzte Dachflächenpotenziale zu heben. Der allgemeine Rechtsgrundsatz des Vertrauensschutzes gebietet zudem die Gewährung einer ausreichenden Übergangszeit bis wenigstens Mitte 2019.“