Wie geht es weiter mit Grüne Werte? / Foto: Pixabay, CC0-Lizenz

  Wachhund

Es wird noch ernster für Grüne Werte

Es ging in die zweite Instanz, und es ging nicht gut: Anleger gegen Grüne Werte, das könnte nach derzeitigem Stand noch einige Fortsetzungen haben und viele Gerichte beschäftigen. Es geht um Geld, das die Anleger dem Unternehmen übergeben haben, in der Erwartung von attraktiven Zinsen und natürlich einer Rückzahlung nach Ablauf der Laufzeit.

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Das Oberlandesgericht München hat nun laut einer Meldung die Berufung der Grünewerte Wertzins 2 GmbH gegen ein Urteil des Landgerichts München I zurückgewiesen. Auf entsprechende Anfragen von ECOreporter reagierte das Unternehmen Grüne Werte nicht, so dass unklar bleibt, welche Sichtweise und Kommentierung des Gerichtsverfahrens das Unternehmen selbst vornimmt.

Die Vorgeschichte: Das Landgericht München I hatte laut der Meldung die Grünewerte Wertzins 2 GmbH jeweils zur Rückzahlung der Anlagebeträge nebst Zinsen an die Kläger verurteilt. Die Anleger hatten eine als „Wertzins Plus 1 Tranche 2016“ bezeichnete Anlage bei der Grünewerte Wertzins 2 GmbH erworben. Statt Zinsen zu zahlen berief sich das Unternehmen demzufolge jedoch auf eine sogenannte „qualifizierte Nachrangklausel“. Diese war nach Ansicht der Kläger ungültig. Nun entschied das Oberlandesgericht München dazu. Ergebnis des ersten Verfahrens laut einer Meldung: Die Berufung der Grünewerte Wertzins 2 GmbH wurde zurückgewiesen. Demnach wäre die Nachrangklausel ungültig. Das ist zunächst einmal eine gute Nachricht für die klagenden Anleger. Ob sie ihr Geld zurückerhalten, bleibt dennnoch offen. Denn es sollen eine ganze Reihe von Verfahren laufen. Die Beklagten sind also mit etlichen Zahlungswünschen konfrontiert. Ob genügend Geld für solche Zahlungen vorhanden wäre, wurde nicht mitgeteilt.

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