Grüne-Werte-Anleger können darauf hoffen, dass sie ihr Geld in absehbarer Zeit zurückerhalten. / Foto: Pixabay

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Grüne Werte Wertzins 2: Wird die Berufung abgewiesen?

Gute Nachrichten für Anleger der Grüne Werte Wertzins 2 GmbH: Es wird immer wahrscheinlicher, dass das Unternehmen seine Anleihe "Wertzins Plus 1 Tranche 2016" zurückzahlen muss.

Wie ECOreporter im Mai berichtete, weigerte sich die Grüne Werte Wertzins 2 GmbH, die Anleihe nach dem Ende ihrer Laufzeit am 31. Dezember 2016 zurückzuzahlen. Die Firma aus dem bayrischen Ismaning berief sich auf eine qualifizierte Nachrangklausel im Anleihevertrag. Danach sei sie nicht zu einer Rückzahlung der Anlagebeträge verpflichtet, wenn dadurch eine Insolvenz ausgelöst werden könnte.

Landgericht urteilt im Sinne der Anleger

Einige Anleger gingen daraufhin vor Gericht. Das Landgericht München I verurteilte im April diesen Jahres die Grüne Werte Wertzins 2 GmbH dazu, die Beträge plus 5 Prozent Zinsen zurückzuzahlen. Die Nachrangklausel sei nicht wirksam in die Verträge einbezogen worden. Grüne Werte legte Berufung ein.

Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, das zuständige Oberlandesgericht München hat laut der Rechtsanwaltskanzlei CLLB jedoch bereits erkennen lassen, dass es die Berufung zurückweisen wird. CLLB vertritt mehrere Grüne-Werte-Anleger. Auch gegen andere Gesellschaften der Grüne-Werte-Gruppe laufen derzeit Verfahren wegen nicht zurückgezahlter Nachrangdarlehen.

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