Einfach E-Mail-Adresse eintragen und auf "Abschicken" klicken - willkommen!
Grüne Werte zur Rückzahlung verurteilt
Das Landgericht München I hat die Grüne Werte Wertzins 2 GmbH dazu verurteilt, 55.000 Euro an einen Anleger zu zahlen - jedoch läuft bereits das Berufungsverfahren.
Der folgende Premium-Inhalt ist aufgrund des Artikelalters nun frei verfügbar.
Der Anleger hatte im November 2014 eine von der Grüne Werte Wertzins 2 GmbH angebotene Geldanlage namens "Wertzins Plus 1" gezeichnet - er investierte 50.000 Euro. Die Investitionen sollten in Erneuerbare-Energie-Anlagen (Biogas- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen) der Grüne-Werte-Gruppe fließen. Nach Ende der Laufzeit am 31.12.2016 sollte der Kläger 110 Prozent des Anlagebetrags zurückerhalten.
Die Grüne Werte Wertzins GmbH aus Ismaning zahlte jedoch den Betrag bisher nicht zurück - sie berief sich auf eine sogenannte qualifizierte Nachrangklausel im Vertrag. Demnach wäre sie zur Rückzahlung des Anlagebetrags nicht verpflichtet, sofern dadurch eine Insolvenz ausgelöst werden könnte.
Berufungsverfahren läuft bereits
Das Landgericht München I teilte diese Auffassung nicht und entschied: Grüne Werte muss insgesamt 55.000 Euro an den Anleger zurückzahlen - das sind die investierten 50.000 Euro plus 5 Prozent Zinsen. Das Verfahren trägt das Aktienzeichen 35 O 7102/17.
Rechtskräftig sei das Urteil aber nicht. Denn die Grüne Werte Wertzins 2 GmbH sei in Berufung gegangen, teilte die Pressestelle des Oberlandesgerichts (OLG) München gegenüber ECOreporter mit. Das Berufungsverfahren vor dem OLG laufe seit Ende April.
Aktuell gibt es Verfahren gegen mehrere Grüne-Werte-Gesellschaften. Einige Anleger von Grüne Werte warten seit Monaten auf ihre Rückzahlungen und Zinszahlungen aus Nachrangdarlehen.