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Gut erklärt - Christliche Geldanlage
Ethisch-nachhaltige Geldanlage: Die Kirchen als Avantgarde ethisch motivierter Investments
Was ist ethisch-nachhaltige Geldanlage? Wie verhält sie sich zu grünem Geld, ethischem Investment, verantwortlichen und nachhaltigen Geldanlagen? Wie funktioniert sie? Woher kommt sie? Welche Bedeutung hat sie für die Kirchen? Das erläutern Karin Bassler und Helge Wulsdorf.
1 Ethisch nachhaltige Geldanlage
Die ethisch-nachhaltige Geldanlage bezeichnet ethisch motivierte Investments, die unter ökologischen (Environment), sozialen und gesellschaftlichen (Social) sowie Steuerungs-(Governance-)Kriterien (ESG-Kriterien) erfolgen. Mit verschiedenen Bausteinen und Umsetzungsstrategien sollen negative Wirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung verhindert und positive gefördert werden. Die Anlagekriterien sind jeweils Ausdruck einer ethischen Wertorientierung, die weltanschaulich, politisch oder religiös motiviert sein kann. Bei der ethisch-nachhaltigen Geldanlage werden die drei Kapitalanlageziele des so genannten „Magischen Dreiecks“ Sicherheit, Liquidität und Rendite mit einem ESG-Kriterienset um ethisch-nachhaltig begründete Anlageziele erweitert.
2 Begriff
2.1 Begriffsvielfalt und ESG-Ansatz
Im Kontext ethisch-nachhaltiger Geldanlage hat sich eine begriffliche Vielfalt entwickelt, innerhalb derer es zahlreiche Überschneidungen, aber auch deutliche Unterschiede gibt. Allen Begriffen ist gemeinsam, dass sie über die reine Finanzanalyse hinaus ESG-Kriterien in irgendeiner Form und Gewichtung in ihren Investmentprozessen und -strategien umsetzen. Beispiele hierfür sind:
- Grünes Geld: Ökologische Themen stehen im Vordergrund,
- Social Investments: Schwerpunkt auf sozialen beziehungsweise gesellschaftlichen Themen,
- Impact Investing: Sicherstellung einer nachweisbaren Wirkung des Investments im ökologischen und/oder sozial-gesellschaftlichen Bereich,
- Mission Investing: Übereinstimmung des Auftrags des Investors mit seiner Geldanlage,
- Ethische Geldanlagen: Investoren wollen verhindern, in bestimmte Geschäftsfelder und –aktivitäten involviert zu sein, die sie aufgrund ihrer ethischen Überzeugung ablehnen.
Im angloamerikanischen Bereich sind zwei Begriffe verbreitet:
- Socially Responsible Investment (SRI): Oberbegriff für eine Vielzahl von Anlagekonzepten mit unterschiedlich anspruchsvollen ESG-Kriteriensets (1),
- Responsible Investment (RI): Als „verantwortliches Investieren“ meist nur Integration ausgewählter zentraler ESG-Kriterien, mit denen die größten Risiken im ökologischen, sozialen und Governance-Bereich verhindert werden sollen, ohne diese jedoch ausweisen zu müssen.
Der ESG-Ansatz ist die bindende Klammer für die aufgezählten Investmentansätze. Bestätigt wird diese Sichtweise durch das Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG), den Fachverband für das nachhaltige Investment im deutschsprachigen Raum. (2) Das FNG spricht von nachhaltigen Geldanlagen, wenn ESG-Kriterien in den Anlageprozess einfließen und auch in der Anlagepolitik schriftlich fixiert sind.
Da es jedoch bislang keine verpflichtenden (Mindest-)Standards für nachhaltige Investments gibt, kann der Einsatz von ESG-Kriterien entsprechend weit oder eng definiert werden. Keine der oben angeführten Bezeichnungen ist geschützt, weshalb anhand der Begriffe allein keine Qualitätsaussagen über die Finanzprodukte und -dienstleistungen getroffen werden können. Für das ethisch-nachhaltige Investment heißt dies, dass lediglich Definitionsmerkmale wie der ESG-Ansatz festgehalten werden können.
2.2 Systematik und Umsetzungsstrategien
Das nachhaltige Investment lässt sich anhand verschiedener Bausteine und zahlreicher Umsetzungsstrategien konkretisieren, wie das Schaubild in Abb. 1 zeigt.
Abb. 1: Systematik ethisch-nachhaltiger Geldanlagen (3)
Mit Ausschlüssen werden kontroverse Geschäftsfelder und Praktiken von Emittenten ausgeschlossen. Grundlage hierfür können international anerkannte Standards, etwa UN-Normen, oder bestimmte Wertvorstellungen sein.
Mit dem Baustein Positiv-/Negativ-Screening werden diejenigen Emittenten ermittelt, die unter ESG-Gesichtspunkten vergleichsweise besser gegenüber anderen aufgestellt sind. Bezugsgröße für den Vergleich kann die jeweilige Branche oder das gesamte Anlageuniversum sein. Vielfach sind es auch konkrete Nachhaltigkeitsthemen im ökologischen und/oder sozialen Bereich, nach denen die jeweils geeignetsten Wertpapieremittenten herausgefiltert werden sollen. Einige der oben aufgeführten Anlagekonzepte, wie Grünes Geld, Social Investment sowie Impact und Mission Investing stellen konkrete Nachhaltigkeitsthemen in den Vordergrund, weshalb sie den Themeninvestments zuzurechnen sind.
Während die Anwendung von Ausschluss- sowie Positiv- und Negativkriterien vor der Auswahl von Wertpapieren durch den Investor zum Einsatz kommt, bedeutet Engagement die Übernahme der bleibenden Verantwortung, die der Anleger nach dem Erwerb für sein Eigentum hat. Mit (Shareholder-)Engagement oder aktivem Aktionärstum wird durch Dialog- und Stimmrechtsstrategien Einfluss auf die Nachhaltigkeitsperformance von Unternehmen genommen. Engagement als Dialogstrategie ist aber auch gegenüber anderen Akteuren wie Gesetzgebern und Verbänden möglich.
Qualitativ hochwertige nachhaltige Investments zeichnen sich durch eine gezielte Kombination verschiedener Bausteine und Umsetzungsstrategien aus. Damit unterscheiden sie sich von Ansätzen des Responsible Investment (RI), das ESG-Informationen lediglich für die Verfolgung der Ziele des Magischen Dreiecks nutzt, aber keine eigenständigen Beiträge zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten will. Es stellt eine Art Vorstufe zum nachhaltigen Investment dar, das in letzter Zeit durch hohe Volumenzuwächse gekennzeichnet ist.
Je ausgefeilter das ESG-Kriterienset und je tiefgehender das Nachhaltigkeitsresearch, desto mehr tritt die ethische Dimension der Geldanlage hervor. Gerade wenn es um die Herleitung und Begründung von ESG-Kriterien geht, spielen ethische Fragen eine Rolle. Jeder Investor hat moralische Haltungen, die er auch in seiner Geldanlage ausdrücken kann. Diese können motiviert sein durch internationale Abkommen, beispielsweise die 17 Sustainable Development Goals (SDGs) der UN-Agenda 2030, religiöse Wertvorstellungen etwa aus dem Christentum, Islam oder Judentum (4), kulturelle Errungenschaften wie die Menschenrechte, UN-Deklarationen oder ganz individuelle Wertvorstellungen. Speziell institutionellen Investoren mit einer ausgeprägten Wertorientierung, zu denen neben den Kirchen und Religionsgemeinschaften auch Stiftungen, Family Offices, Pensionskassen, Hochschulen und öffentliche Träger zählen, ist es wichtig, dass ihre Werte in ethisch-nachhaltigen Anlagekriterien zum Ausdruck kommen. Für sie ist klar, dass es kein ethisch neutrales oder wertfreies Investment gibt, denn jede Geldanlage entfaltet eine Wirkung, mit der sich der Anleger als verantwortlicher Eigentümer auseinanderzusetzen hat. Der Begriff ethisch-nachhaltiges Investment beruht auf dieser Erkenntnis. Jedes ESG-Kriterium hat immer auch eine ethische Dimension, der die Finanzmarktakteure allerdings unterschiedliche Bedeutung beimessen.
3 Geschichte
3.1 Die Anfänge ab 1750
Zu den Pionieren des ethisch-nachhaltigen Investments gehören kirchliche Akteure. Quäker und Methodisten brachten bereits im 18. Jahrhundert ihre wirtschaftlichen Aktivitäten in einen Zusammenhang mit ihren christlichen Wert- und Moralvorstellungen. Das führte dazu, dass sie sich – als ansonsten erfolgreiche Geschäftsleute, die keineswegs einem Armutsideal anhingen – an manchen lukrativen Unternehmungen wie dem Sklavenhandel und dem Ausschank von Alkohol nicht beteiligten. Als erstes Divestment (Desinvestition) wurde 1768 auf dem Jahrestreffen der Quäker in Philadelphia beschlossen, dass sich die Mitglieder aus den Investments in den Sklavenhandel zurückziehen. (5) Und die erste Liste mit Ausschlusskriterien hat John Wesley in seiner Predigt über Lukas 16,9 („Macht euch Freunde mit dem ungerechten Mammon!“) vorgelegt, die 1760 unter dem Titel „The Use of Money“ veröffentlicht wurde: (6)
Gewinn zu machen ist geboten, aber
- nicht auf Kosten des Lebens und der Gesundheit,
- nicht, wenn dabei Geist oder Seele verletzt werden,
- nicht, wenn die Gesetze Gottes oder des Landes übertreten werden,
- nicht, wenn die dafür notwendigen Geschäfte Lügen und Betrügen erfordern oder sonstige Praktiken, die nicht mit dem Gewissen vereinbar sind,
- nicht, wenn wir darüber unsere Seele verlieren,
- nicht, wenn wir unseren Nachbarn damit verletzen und ihm seine Lebensgrundlage entreißen durch Spielen, überteuerte Rechnungen und verboten hohe Zinssätze,
- nicht, wenn wir unseres Nachbarn Gesundheit gefährden, vor allem durch hochprozentigen Alkohol,
- nicht, wenn dadurch die Seele unseres Nachbarn gefährdet wird, direkt oder indirekt durch Unkeuschheit oder Zügellosigkeit.
Prüfstein im Umgang mit dem Gewinn unter anderem aus öffentlichen Vergnügungsstätten ist die Frage der Wirkungen auf das leibliche und seelische Wohlbefinden der Menschen. Darum gilt es zwar Gewinne zu machen, aber nur durch ethisch vertretbare Geschäfte, was mit großer Sorgfalt immer wieder festgestellt werden muss. Was das konkret heißt, muss jeder Investor für sich selbst entscheiden und sich dessen enthalten, was seine Seele verletzt und seinem Gewissen widerspricht.(7) Diese Grundsätze gelten in modifizierter Form bis heute im kirchlichen Bereich.
Die methodistischen Kirchen in Großbritannien und den Vereinigten Staaten beginnen um die Wende des 19./20. Jahrhunderts damit, systematisch Geld nach ethischen Kriterien an den Aktienmärkten anzulegen. 1932 wird der wahrscheinlich älteste Fonds nach ethischen Kriterien in Europa vom Church of Scotland Trust gegründet. Die Church of England investiert seit 1948 nach ethischen Kriterien. 1960 wird von der Methodist Church in UK ein Fonds aufgelegt, dessen Ausschlusskriterien die als „Sin Stocks“ bezeichneten Wertpapiere der Branchen Rüstung, Alkohol, Glücksspiel und Tabak (und später auch wirtschaftliche Aktivitäten im südafrikanischen Apartheidregime) betreffen. Kirchen in Schweden, insbesondere Baptisten, sind beteiligt am ersten ethischen Publikumsfonds Ansvar Aktiefond Sverige, der 1965 ins Leben gerufen wird und heute noch existiert. 1971 folgt der Pax World Fund als ethischer Publikumsfonds in den USA (8), initiiert von Methodisten und Quäkern.(9)
3.2 Die Entwicklungsphase von 1970 bis 1990
Helge Wulsdorf: Dr. theol., Bankkaufmann, ist seit 2003 Leiter Nachhaltige Geldanlagen bei der Bank für Kirche und Caritas eG und zudem Vorstandsmitglied im Forum Nachhaltige Geldanlagen e. V. (FNG)
Die 1970er und 80er Jahre können als Entwicklungsphase des ethisch-nachhaltigen Investments bezeichnet werden. (10) Es geht nicht mehr nur um das gute Gewissen kirchlicher Anleger, sondern um die Frage, was mit solchen Anlagestrategien bewirkt werden kann. Unternehmen, die am Vietnamkrieg oder am Apartheidregime in Südafrika verdienen, stehen zunehmend in der Kritik und es kommt zur Zusammenarbeit von Verbraucherinitiativen („Kauft keine Früchte der Apartheid!“), NGO-Kampagnen und Investoren, vor allem aus Hochschulen, Kirchen und Kommunen. Die erfolgreiche Ablösung des Apartheidregimes 1990 bestätigt die Sinnhaftigkeit dieser gemeinsamen Aktivitäten und ebenso die Wirkungen ethisch-nachhaltigen Investments. (11) Zunehmend werden auch die nötigen Plattformen und Dienstleister gegründet, die hierfür erforderlich sind: 1971 entsteht etwa das ICCR, das Interfaith Center on Corporate Responsibility in den USA, das seine Mitglieder besonders bei der Entwicklung einer auf soziale Verantwortung zielenden Aktionärspolitik unterstützt. 1975 wird Oikocredit auf Initiative des Ökumenischen Rates der Kirchen unter der Bezeichnung Ecumenical Development Cooperative Society (EDCS) ins Leben gerufen. 1983 wird die Nachhaltigkeitsratingagentur EIRIS (Ethical Investment Research Service) gemeinsam von Quäkern, den Kirchen von England und Wales sowie Methodisten gegründet. 2005 formiert sich die überkonfessionelle Church Investors Group in Großbritannien, deren 14 Gründungsmitglieder bereits seit 1973 in einem losen Netzwerk kooperierten. Die 1990er Jahre sind eine Übergangsphase, die weniger konfrontativen und vielmehr umweltzentrierten Anliegen Raum gibt. Dadurch, dass immer mehr nicht-kirchliche Investoren in der ethisch-nachhaltigen Geldanlage aktiv werden, geht weltweit betrachtet der Einfluss kirchlicher Investoren zurück. (12)
3.3 Die Aktivitäten in Deutschland von 1990 bis heute
Karin Bassler, Pfarrerin der württembergischen Landeskirche, Dr. theol., Diplom-Kauffrau, ist seit 2012 Geschäftsführerin des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren in der Evangelischen Kirche in Deutschland (AKI)
In Deutschland ist insgesamt eine verzögerte Entwicklung gegenüber der angelsächsischen Welt festzustellen, aber auch hier gehören die Kirchen bis heute zur Avantgarde und zu den Treibern der ethisch-nachhaltigen Geldanlage. Ein wichtiger Impuls ist das 1997 veröffentlichte gemeinsame Sozialwort, in dem es heißt: „Die Kirchen sind als Arbeitgeber, Eigentümer von Geld- und Grundvermögen, Bauherr oder Betreiber von Einrichtungen und Häusern auch wirtschaftlich Handelnde. Sie können nicht Maßstäbe des wirtschaftlichen Handelns formulieren und öffentlich vertreten, ohne sie auch an sich selbst und das eigene wirtschaftliche Handeln anzulegen.“ (13) Im Anschluss daran reflektieren die Kirchen zunehmend ihre eigene Anlagepraxis und beginnen damit, sie bewusst zu gestalten, denn „nur durch die Restriktionen und Dilemmata moralökonomischer Praxis hindurch lässt sich ein Ansehen in der Gesellschaft erreichen, das auf erprobter und nachvollziehbarer wirtschaftlicher und moralischer Glaubwürdigkeit basiert“(14).
1997 veröffentlicht der internationale Arbeitskreis Geld und Ökonomie des Ökumenischen Rates der Kirchen fünf Kriterien für die Anlage kirchlicher Gelder (15), die etwas abgewandelt im Leitfaden für ethisch-nachhaltige Geldanlage in der evangelischen Kirche wieder auftauchen, in dem kirchliche Geldanlagen als sozialverträglich, ökologisch und generationengerecht beschrieben werden. Ebenfalls 1997 wird der Frankfurt-Hohenheimer Leitfaden als interdisziplinäres Projekt (Katholische Theologie und Haushalts- und Konsumökonomik) mit über 800 Bewertungskriterien der Öffentlichkeit vorgestellt. (16) Auf dieser Grundlage gründet sich im Jahr 2000 CRIC – der Verein zur Förderung von Ethik und Nachhaltigkeit bei der Geldanlage – unter starker Beteiligung katholischer Anleger. Bereits 1991 wird das Institut SÜDWIND gegründet, das (nicht nur) kirchliche institutionelle Anleger mit Expertisen über Handlungsmöglichkeiten, Instrumente und Themen ethischen Investments ausstattet und damit viele Entwicklungen in diesem Bereich ermöglicht und vorangetrieben hat. Das 2001 gegründete Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) ist der Fachverband für das nachhaltige Investment im deutschsprachigen Raum. Es setzt sich für mehr Nachhaltigkeit in der Finanzwirtschaft ein und vertritt damit die Interessen der gesamten nachhaltigen Investmentbranche. Zusammen mit seinen Pendants aus Frankreich, den Niederlanden, Großbritannien und Italien hat das FNG Eurosif als europäischen Dachverband gegründet, dessen Aufgabe es ist, das Thema auf europäischer Ebene insbesondere gegenüber der Politik voranzubringen.
Im September 2008, zwei Wochen vor der Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers, die das globale Finanzsystem an den Rand des Zusammenbruchs gebracht hat, wird ein erster Vorschlag für die Definition kirchlicher Geldanlagen veröffentlicht: „Ein Investment soll uns und unseren Partnern und deren Partnern Nutzen bringen und nicht schaden. Partner in diesem Sinne sind auch: unsere Umwelt, unsere Mitwelt und unsere Nachwelt.“ (17) Im Anschluss daran beginnt 2008 ein Kreis kirchlicher und diakonischer Finanzverantwortlicher, einen evangelischen Leitfaden zum ethisch-nachhaltigen Investment zu erarbeiten. Der daraus hervorgegangene Arbeitskreis Kirchlicher Investoren (AKI) entwickelt sich zur treibenden Kraft im ethisch-nachhaltigen Investment in Deutschland, unter anderem auch im Bereich von Engagement-Aktivitäten institutioneller Anleger. 2011 erscheint der vom AKI verfasste Leitfaden für ethisch-nachhaltige Geldanlage zum ersten Mal; 2018 ist bereits die vierte Auflage in Vorbereitung. 2015 veröffentlichen die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken das katholische Pendant dazu: „Ethisch-nachhaltig investieren. Eine Orientierungshilfe für Finanzverantwortliche katholischer Einrichtungen in Deutschland“. (18/19) Für den deutschsprachigen Raum ist zudem auf das von der Österreichischen Bischofskonferenz 2018 verabschiedete Papier „Richtlinie Ethische Geldanlagen“ zu verweisen, das für die Kirche in Österreich gilt. (20) Auch auf höchster katholischer Ebene, dem Heiligen Stuhl, wird an dem Thema in verschiedenen Gremien gearbeitet. In jüngerer Zeit bekennen sich zunehmend auch Verbände und Vereinigungen im Namen ihrer Mitglieder zu ihrer Verantwortung als Geldanleger. Leitfäden oder Handreichungen existieren auch im Bereich der privaten und öffentlichen Altersversorgung. Weltweite Aufmerksamkeit erhielt die Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte durch die Gründung der UN-PRI. (21)
4 Prozesse und Akteure
4.1 Die Prozesse
Der ethisch-nachhaltige Anlageprozess besteht aus verschiedenen Schritten, an denen unterschiedliche Akteure beteiligt sind. Grundvoraussetzung für den Anlageprozess ist eine ethisch-nachhaltige Anlagestrategie, in welcher der Investor als Eigentümer (Asset Owner) sein Nachhaltigkeitsverständnis für seine Vermögensanlage konkretisiert. Auf Basis seiner ethischen Wertorientierung, die weltanschaulich, politisch oder religiös begründet sein kann, entwickelt er konkrete ethisch-nachhaltige ESG-Anlagekriterien. Welche ethisch-nachhaltigen Anlagekriterien mit welchen Umsetzungsstrategien und mit welcher Motivation zum Zuge kommen sollen, hält der Asset Owner in seinen Anlagerichtlinien oder zusätzlichen Regelungen fest. Mit dem ethisch-nachhaltigen Kriterienfilter wird das jeweilige Anlageuniversum ermittelt.
Die Informationen dazu, welche Wertpapieremittenten für den Asset Owner investierbar sind und welche nicht, liefern spezialisierte Nachhaltigkeits-Ratingagenturen. Sie recherchieren Nachhaltigkeitsdaten etwa anhand von Unternehmensberichten und Internetauftritten, führen Medienanalysen durch und fragen bei kontroversen Themen gezielt bei den Emittenten nach. Auf einer breiten Basis interner und externer Daten nehmen sie dann eine Nachhaltigkeitsbewertung von Emittenten vor, die aufgrund neuer Informationen fortlaufend aktualisiert wird. Auf der Datenbasis der Nachhaltigkeits-Ratingagenturen erfolgt dann die Umsetzung des ethisch-nachhaltigen Kriterienfilters, mit dem wiederum das ethisch-nachhaltige Anlageuniversum des Asset Owners ermitteln wird. Das eigentliche ethisch-nachhaltige Anlageportfolio ergibt sich in einem weiteren Schritt aufgrund der Eingrenzung des Universums durch die „klassische“ Finanzanalyse und die Portfolio-Konstruktion seitens des Asset Managers.
4.2 Die Akteure
Drei zentrale Akteure des ethisch-nachhaltigen Investments sind bei der Prozessbeschreibung bereits benannt worden:
- Der Asset Owner, also der Investor beziehungsweise Geldanleger, ist Hauptakteur des ethisch-nachhaltigen Investments. Er tritt entweder als institutioneller Kunde, zum Beispiel als Kirche, Stiftung, Pensionskasse, Unternehmen, öffentliche Hand, Verband etc. oder als Privatkunde respektive Konsument auf dem Finanzmarkt auf und erwirbt dort Produkte und Dienstleistungen.
- Nachhaltigkeits-Ratingagenturen wie VigeoEiris, Sustainalytics, ISS-oekom oder MSCI ESG liefern als zweite wichtige Akteursgruppe die Datengrundlage für ethisch-nachhaltige Finanzprodukte und Dienstleistungen.
- Asset Manager erstellen ethisch-nachhaltige Finanzprodukte und Dienstleistungen und bieten sie am Markt an. Zu letztgenannter Gruppe zählen unter anderen Banken, Kapitalsammel- und -verwahrstellen, Fondsboutiquen, Family Offices sowie Finanzberater und -dienstleister. Die Bandbreite reicht hier von konventionellen Finanzdienstleistern, die lediglich einzelne Nachhaltigkeitsprodukte in ihrem Portfolio anbieten, bis hin zu Spezialbanken mit Nachhaltigkeitsfokus, zu denen in Deutschland vor allem die genossenschaftlich organisierten Kirchenbanken sowie einige Spezialbanken gehören. (22) Die Qualität der jeweiligen Angebote ist sowohl von der Datenbasis und deren Aufbereitung durch die Nachhaltigkeits-Ratingagenturen als auch von den Kompetenzen der Asset Manager abhängig.
Das ethisch-nachhaltige Investment vereint noch weitere Akteure, die Einfluss auf die Entwicklung des ethisch-nachhaltigen Investments nehmen, zum Beispiel:
- Fachverbände aus dem Finanzwesen, wie das FNG, CRIC, der VfU, BVI, das Green and Sustainable Finance Cluster Germany und PRI, die in Mindestanforderungen, Stellungnahmen und Positionspapieren dem Thema Gewicht verleihen.
- Für die Börsen sind ethisch-nachhaltige Geldanlagen ebenfalls kein reines Nischenprodukt mehr.
- Verbraucherzentralen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs),verschiedene Initiativen und Netzwerke versuchen ebenfalls mit ihren Expertisen ethisch-nachhaltige Geldanlagen auf unterschiedlichen Ebenen voranzubringen.
- Gleiches gilt für Forschung und Wissenschaft, die mit Studien die zunehmende Bedeutung dieses Marktsegments untermauern. Auch in unterschiedlichen Medien werden die Chancen und Risiken ethisch-nachhaltiger Geldanlagen inzwischen breit diskutiert.
- Nicht zu unterschätzen ist die Rolle der Politik. Als öffentliche Hand ist sie zum einen selbst Asset Owner und verwaltet damit zahlreiche Vermögen, bei denen sie im Sinne von Best-Practice-Beispielen eine Vorreiterposition einnehmen kann. Beispiel dafür ist der Norwegische Pensionsfonds, der zugleich der größte Staatsfonds der Welt und führend im ethisch-nachhaltigen Investment ist. Als Legislative können Regierungen zudem über rechtliche Regulierung ethisch-nachhaltige Geldanlagen steuern, etwa durch erhöhte Transparenzanforderungen, Mindeststandards und Ausweispflichten. (24) Zu nennen ist ferner der am deutschen Rat für Nachhaltige Entwicklung angedockte Hub for Sustainable Finance.
Nicht zuletzt sind es die Wertpapieremittenten, Unternehmen, Staaten etc., die dem ethisch-nachhaltigen Investment Impulse verleihen können, indem sie nicht nur reaktiv, sondern pro-aktiv ihre Nachhaltigkeitswirkungen steuern und gestalten. Von der Qualität ihrer zur Verfügung gestellten Nachhaltigkeitsdaten wird es zukünftig verstärkt abhängen, ob und wie viel in sie investiert wird. Je belastbarer und aussagekräftiger die positiven Wirkungen bei den einzelnen ESG-Kriterien sind, desto eher kommt ein Investment für ethisch-nachhaltig sensibilisierte Geldanleger in Frage.
5 Anlageklassen
Ethisch-nachhaltige Bausteine und Instrumente lassen sich bei allen Formen der Geldanlage (Assetklassen) anwenden. Genannt seien: Aktien, Staats-und Unternehmensanleihen inklusive Green- und Socialbonds, Publikums- und Spezialfonds, offene und geschlossene Fonds, Hedgefonds, Indexprodukte und ETFs, Direktbeteiligungen wie Private Equity und Nachrangkapital, Investments in Immobilien, Infrastruktur und Rohstoffe sowie Agrar- und Mikrofinanzinvestments. (24) Ausschlusskriterien haben den Vorteil, dass sie bei allen Anlageformen zum Einsatz kommen können. Am eingeschränktesten ist das Instrument der Stimmrechtsausübung, das bei Aktien und nur bedingt bei Private Equity anwendbar ist. Engagement-Aktivitäten gegenüber Unternehmen als Wertpapieremittenten können jedoch nicht nur von Aktionären unternommen werden. Wird das Konzept der Engagement-Aktivitäten auf andere Finanzmarktakteure wie Kreditinstitute, Vermögensverwalter, Börsen, Nachhaltigkeitsratingagenturen und Regulatoren erweitert, dann ist es ebenso universell einsetzbar wie das Instrument Ausschlusskriterien. Einen Überblick bietet das Schaubild in Abb. 2.
Abb. 2: Anlageklassen und Instrumente ethisch-nachhaltiger Geldanlage (25)
6 Orientierung für Privatanleger
Die erste Anlaufstelle für Geldanleger ist ihre eigene Bank. Dort kann gefragt werden, was mit dem angelegten Geld geschieht und welche Rolle Nachhaltigkeit im Kerngeschäft, in der Vergütung, in der Kreditvergabe und im Angebot von Anlageprodukten spielt. Die Qualität der Antworten im Hinblick auf Plausibilität, Vollständigkeit und Verständlichkeit kann ein wichtiges Kriterium dafür sein, die Geschäftsbeziehung zu dieser Bank auszuweiten oder abzubrechen. Spezialbanken mit Nachhaltigkeitsfokus, zu denen insbesondere die Kirchenbanken und andere Spezialbankengehören, bieten eine umfangreiche Palette ethisch-nachhaltiger Investments.
7 Die Kirchen als ethische Investoren mit einer ausgewiesenen Wertorientierung
Die Kirchen handeln ausgehend von ihrem Selbstverständnis als ethische Investoren mit einer ausgewiesenen Wertorientierung, der christlichen. Ethik ist dabei kein Begriff, der alleinig von ihnen beansprucht wird, sondern an alle Investments, egal von wem getätigt, anzulegen ist. (26) Gerade die Kirchen wissen darum, dass es kein ethikfreies Investment gibt, da es immer Wirkungen zeitigt, positiv oder negativ. So wie es kein ethikfreies Investment gibt, gibt es folglich für die Kirchen auch kein wirkungsfreies respektive wirkungsneutrales Investment. Es gehört zur Verantwortung des Investors, die Wirkungsweisen seiner Investments zu reflektieren und sich hierzu zu positionieren. Die beiden Referenztexte der Kirchen zur ethisch-nachhaltigen Geldanlage, der Leitfaden der Evangelischen Kirche in Deutschland und die Orientierungshilfe der Deutschen Bischofskonferenz, leisten hierbei unverzichtbare Hilfestellungen.
Die christliche Wertorientierung speist sich aus den theologischen Grundlagen kirchlichen Handelns. (27) Diese reichen von biblischen Aussagen, über die Soziallehren der Kirchen, ausformuliert etwa in Bekenntnis- und Denkschriften sowie Sozialenzykliken, bis hin zu wissenschaftlichen Erkenntnissen Christlicher Sozialethik. In ihrer Gesamtheit stellen sie den normativen Referenz- und Legitimationsrahmen für das kirchliche Investment dar. Dieser Rahmen lässt sich von mehreren Ausgangspunkten aus aufspannen. Drei seien hier genannt und kurz ausgeführt: Verantwortung, kirchlicher Auftrag und Schöpfung.
Verantwortung vor Gott und den Menschen ist ein zentraler christlich-ethischer Begriff: „Ein Subjekt verantwortet sich für etwas (...) vor einer Instanz in einer konkreten Praxissituation. (...) Sein Antworten schließt (...) die zukunftsgerichtete Dimension des ‚Sorgens für’ wie auch den auf zurückliegende Taten bezogenen Aspekt des ‚Rechenschaft-Ablegens vor’ ein“ (28). Alle diese Relationen spielen im Bezug auf die kirchliche Geldanlage eine Rolle. Verantwortliche Subjekte sind die Investoren, die kirchlich-institutionellen Anleger. (29) Da das investierte Geld Eigentum der Anleger bleibt, verantworten sie sich für die Folgen und Wirkungen ihrer Geldanlage. Die konkrete Praxissituation, in der die Anleger sich verantworten, ist der Umgang mit dem Geld in der Kirche, der ebenso verantwortlich wie einer ökonomischen Sachgesetzlichkeit entsprechend gehandhabt wird, und zwar als rückblickende Rechenschaftsablage, zum Beispiel vor Gremien, Beiräten, Synoden, allen denjenigen, die der Kirche Geld geben und der (Kirchen-)Öffentlichkeit und als vorausschauende Sorge für gute Zustände in Kirche und Welt.
Zweiter Ausgangspunkt ist das Selbstverständnis der Kirche, das auf ihrem zentralen Auftrag beruht, die frohe Botschaft von Jesus Christus zu verkündigen. Diese Verkündigung geschieht nicht nur sonntags im Gottesdienst, in Seelsorge, Bildung und Caritas beziehungsweise Diakonie. Die Kirche kommuniziert auch darüber, wie sie ihre Ordnung gestaltet und sich als Organisation verhält, also durch ihr Rechts-und Finanzwesen. (30) Auch als wirtschaftlicher Akteur, also auch als Investor, legt die Kirche Zeugnis ab und hat sich mit der Frage der Glaubwürdigkeit dieses Zeugnisses auseinanderzusetzen. Im gemeinsamen Sozialwort der Kirchen von 1997 wird das ausgeführt: „(244) „Die Kirchen sind als Arbeitgeber, Eigentümer von Geld- und Grundvermögen, Bauherr oder Betreiber von Einrichtungen und Häusern auch wirtschaftlich Handelnde. Sie können nicht Maßstäbe des wirtschaftlichen Handelns formulieren und öffentlich vertreten, ohne sie auch an sich selbst und das eigene wirtschaftliche Handeln anzulegen. Mit Recht wird dies als eine Frage der Glaubwürdigkeit angesehen. (...) Die Kirchen verfügen, bei großen Unterschieden im Einzelnen, über Geld- und Grundvermögen. Es dient insgesamt religiösen, sozialen und kulturellen Zwecken. Teile des Vermögens sind nicht oder kaum veräußerbar. Bei der Entscheidung für Investitionen, der Auswahl von Geldanlageformen und der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern haben die Kirchen noch strengere Maßstäbe anzulegen als wirtschaftliche Unternehmen.“ (31)
Ein dritter Ausgangs- und Zielpunkt theologischer Reflexion ist die menschliche und nicht-menschliche Schöpfung. Im gemeinsamen Sozialwort der Kirchen heißt es hierzu: „Die Zielperspektive der Nachhaltigkeit schließt vor allem die Verantwortung für die Schöpfung ein. Im biblischen Denken ist diese Dimension der Verantwortung unter anderem darin begründet, dass der Mensch Geschöpf unter Mitgeschöpfen ist. Er ist in die Schicksalsgemeinschaft mit allen Geschöpfen eingebunden. Es kommt ihm eine besondere Verantwortung für die übrige Schöpfung zu.“ (32)
Vor allem die Kirchen sind sich der normativen Dimension des Nachhaltigkeitsparadigmas in Bezug auf Fragen inter- und intragenerationeller Gerechtigkeit bewusst. Nachhaltigkeit stellt auch aus christlicher Perspektive in letzter Konsequenz die Überlebensfrage unseres Planeten Erde. Ethisch gesprochen geht es darum, wie die Menschen, heute und zukünftig lebend, in Freiheit zur Selbstentfaltung kommen.(33) Nachhaltigkeit fragt danach, welche Voraussetzungen hierfür in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft geschaffen werden müssen, wohlwissend, dass die Weltbevölkerung Ende des Jahrhunderts auf bis zu elf Milliarden Menschen anwachsen wird. Eine „Freiheitlich-soziale Demokratie“ und eine ausgewogen „Ökologisch-soziale Marktwirtschaft“ sind für die Kirchen unverzichtbare Grundvoraussetzungen für eine zukunftsfähige Weltgestaltung aus dem christlichen Glauben. (34) Sie bilden zugleich die Grundlage für diejenigen ethischen Wertvorstellungen, die sich in konkreten Anlagekriterien kirchlicher Geldanlage widerspiegeln sollen etwa im Gesellschaftlichen, Sozialen und Ökologischen. (35)
Die Kirchen sind darum „Avantgarde“ (36), also Pioniere und Treiber ethisch-nachhaltiger Geldanlage, weil sie die Nachhaltigkeit ihrer Investitionen vor dem Hintergrund ihrer christlichen Wertorientierung bereits seit Längerem ethisch reflektieren. Kirchliches Investment stellt dabei keine „Sonderwelt“ dar, denn seine Kriteriensets weisen große Schnittmengen beispielsweise mit den Anforderungen an die Geldanlage auf, die sich gleichermaßen aus den international anerkannten Sustainable Development Goals (SDGs) ableiten lassen. Für die Kirchen ist die Geldanlage insofern profil- und identitätsstiftend, als in ihr ebenso ihre Wertvorstellungen zum Tragen kommen wie in ihrem anderen Handeln. Die ethisch-nachhaltige Geldanlage ist somit immer auch Ausdruck des ganzheitlichen Handelns der Kirchen in der und für diese Welt.
8 Ausblick und Rolle der SDGs
Obwohl das ethisch-nachhaltige Investment immer noch ein Nischensegment auf dem Finanzmarkt darstellt, nimmt der Zug in Richtung nachhaltigeres Finanzwesen zunehmend an Fahrt auf. Diese Entwicklung wird unter anderem dadurch beschleunigt, dass die Europäische Kommission mit ihrem 2018 verabschiedeten EU-Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ geeignete Rahmenbedingungen für das Wachstum ethisch-nachhaltiger Geldanlagen vorgeben will. (37) Hierzu gehören unter anderem eine einheitliche EU-Nachhaltigkeitstaxonomie, mit der festgelegt werden soll, was nachhaltige Geldanlagen sind und was nicht, erhöhte Transparenzanforderungen und ein geeigneter normativer Legitimationsrahmen. Letzterer ergibt sich aus den 17 SDGs der UN-Agenda 2030 und dem Zwei-Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens. Welchen Erfolg ethisch-nachhaltige Geldanlagen künftig haben werden, wird stark von der Konsistenz und Praktikabilität des EU-Aktionsplans und anderen rechtlichen Vorgaben auf nationaler Ebene abhängen.
Nur Investments mit einer nachweislich positiven Wirkung auf eine nachhaltige Entwicklung stehen letztlich für einen nachhaltigeren Finanzmarkt. An den SDGs werden sich ethisch-nachhaltige Geldanlagen zukünftig verstärkt messen lassen müssen. Sie bilden mit ihren 169 Unterzielen die international anerkannte Rahmendefinition für eine nachhaltige Entwicklung. Zu den zentralen Zukunftszielen der Agenda 2030 zählen beispielsweise die Beendigung von Armut, Ernährungssicherheit, Gesundheit, Bildung, sauberes Wasser, erneuerbare Energien, Wirtschaftswachstum, menschenwürdige Arbeit, soziale Gerechtigkeit, Gleichberechtigung, intakte Umwelt, Frieden und Partnerschaft. Aufgezählte Themenfelder nehmen grundlegende Aspekte des Nachhaltigkeitsparadigmas im Allgemeinen auf und thematisieren damit auch die Inhalte der Debatte über das ethisch-nachhaltige Investment im Speziellen. Zwar lassen sich die SDGs nicht direkt im Sinne eines konkreten Anlageleitfadens in Investmentprozesse und -produkte umwandeln. Trotzdem bieten sie für die ethisch-nachhaltige Geldanlage wichtige Anknüpfungspunkte. Der hohe Differenzierungsgrad der SDGs mit seinen vielfältigen Unterzielen ermöglicht es, die globalen Zielvorstellungen in konkrete ethisch-nachhaltige Anlagekriterien zu transformieren, etwa in den Bereichen Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen, Umweltstandards, unlautere Geschäftsgebaren, Frieden und Klimaschutz.
Die UN-Nachhaltigkeitsziele verleihen damit dem von vielen als zu unpräzise empfundenen Nachhaltigkeitsbegriff in der Vermögensanlage Kontur und geben den Zielkorridor für konkrete ESG-Anlagekriterien vor. Mit diesen lassen sich dann mit der Geldanlage negative Wirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung verhindern und positive fördern. Einer nachhaltig globalen Entwicklung sind ethisch-nachhaltige Geldanlagen schließlich erst dann dienlich, wenn sie nachweislich signifikante Leistungsbeiträge zu solch einer Entwicklung erbringen.
Fußnoten:
1 Neuerdings wird SRI auch mit Sustainable and Responsible Investment übersetzt und als erweiterter Oberbegriff verwendet.
2 Vgl. Forum Nachhaltige Geldanlagen, (Hrsg.): Marktbericht Nachhaltige Geldanlagen, Berlin 2018, S. 10f.
3 Wulsdorf, Helge: Nachhaltige Geldanlagen. Ethisches Verständnis – Systematik – Wirkung, in: Stapelfeldt/Granzow/Kopp, Berlin 2018, S. 142.
4 Vgl. zu den Wertvorstellungen einzelner Religionen Alliance of Religions and Conservation: The Zug Guidelines to faith-consistent investing: Faith in Finance, Bath 2017, ferner zu den Wertvorstellungen der beiden Kirchen in Deutschland Kapitel 7.
5 Vgl. MacLeod, Michael: Religion and the rise of global corporate social responsibility, in: The Review of Faith & International Affairs, Vol. 9. Issue 3, 2011, S. 29.
6 Vgl. Wesley, John: The Use of Money, http://www.umcmission.org/Find-Resources/John-Wesley-Sermons/Sermon-50-The-Use-of-Money, 1872, abgerufen 13. Juli 2016.
7 Vgl. Sparkes, Russell: Socially Responsible Investment. A Global Revolution, Chichester 2002, S. 46-47.
8 Vgl. Sparkes, Russell: Socially Responsible Investment. A Global Revolution, Chichester 2002, S. 50.
9 Vgl. Kreander, Niklas et al: An Immanent Critique of UK Church Ethical Investment. Working Paper 2003/1, Department of Accounting and Finance, University of Glasgow, Glasgow 2003, S. 5
10 Vgl. Louche, Céline et al: From Preaching to Investing: Attitudes of Religious Organisations Towards Responsible Investment, Journal of Business Ethics, 2012, S. 302f.
11 Vgl. Sparkes, Russell: Socially Responsible Investment. A Global Revolution, Chichester 2002, S. 48-55
12 Vgl. Louche, Céline et al: From Preaching to Investing: Attitudes of Religious Organisations Towards Responsible Investment, Journal of Business Ethics, 2012, S. 302f.
13 Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland; Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.): Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit: Gemeinsame Texte Nr. 9, Hannover, Bonn, 1997, Nr. 244.
14 Wieland, Josef: Die Kirche als ökonomischer Akteur. Einige Überlegungen am Beispiel des „Interfaith Center of Corporate Responsibility (ICCR)“, Zeitschrift für Evangelische Ethik, 41. Jg., 1997, S. 142
15 Vgl. Schneeweiß, Antje: Mein Geld soll Leben fördern. Hintergrund und Praxis ethischer Geldanlagen, Neukirchen-Vluyn. S. 87f
16 Vgl. http://www.ethisch-oekologisches-rating.org/veroeffentlichungen/frankfurt-hohenheimer-leitfaden, abgerufen 16. Oktober 2018.
17 Vgl. Begrich, Thomas: Ziele ethischen Finanzmanagements in der Evangelischen Kirche in Deutschland, in: Evangelischer Pressedienst, epd-Dokumentation Nr. 37, 2. September 2008,Frankfurt 2008, S. 6f, Hervorhebungen d. V.
18 Vgl. Deutsche Bischofskonferenz; Zentralkomitee der deutschen Katholiken (Hrsg.): Ethisch-nachhaltig investieren: Eine Orientierungshilfe für Finanzverantwortliche katholischer Einrichtungen in Deutschland, Bonn 2015.
19 Ein Vergleich der Positionen der evangelischen und katholischen Kirche zu ethisch-nachhaltigen Geldanlagen findet sich in Bassler, Karin; Wulsdorf, Helge: Ethisch-nachhaltige Geldanlage: Die Positionen der evangelischen und katholischen Kirche: Eine Synopse, Dortmund 2016.
20 Vgl. PDF-Dokument der Bischhofskonferenz, abgerufen 16. Oktober 2018.
21 Vgl. https://www.unpri.org/, abgerufen 16. Oktober 2018.
22 Vgl. zu Best-Practice-Beispielen auf dem nachhaltigen Finanzmarkt Schäfer, Henry (Hrsg.): Institutionelle Investoren und nachhaltige Kapitalanlagen: Best Practices deutscher Banken, Stiftungen und Altersvorsorgeeinrichtungen, Wiesbaden, 2014.
23 Vgl. etwa das französische Gesetz für die Energiewende und grünes Wachstum.
24 Vgl. zu den verschiedenen Anlageformen Deutsche Bischofskonferenz; Zentralkomitee der deutschen Katholiken (Hrsg.): Ethisch-nachhaltig investieren: Eine Orientierungshilfe für Finanzverantwortliche katholischer Einrichtungen in Deutschland, Bonn 2015, S. 30ff.
25 Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (Hrsg.): Leitfaden für ethisch nachhaltige Geldanlage in der evangelischen Kirche, Hannover 3. akt. Aufl., 2016, S. 36. Die Ziffern 3.1 bis 3.4 verweisen auf die jeweiligen Kapitel im EKD-Leitfaden.
26 Vgl. zu den Herausforderungen und Spezifika ethischer Investoren Wulsdorf, Helge: Nachhaltige Geldanlagen. Ethisches Verständnis –Systematik –Wirkung, in: Stapelfeldt/Granzow/Kopp, Berlin 2018, S. 147ff.
27 Vgl. zu den theologischen Grundlagen kirchlicher Investments aus evangelischer Sicht Arbeitskreis Kirchlicher Investoren (AKI): Theologische Impulse zu kirchlichen Geldanlagen: Theologisches Begleitheft zum Leitfaden, Darmstadt 2017 sowie aus katholischer Sicht mit Blick auf deren kirchliche Soziallehre Bank für Kirche und Caritas eG (Hrsg.): Der BKC-Nachhaltigkeitsfilter: Das Herzstück unserer ethisch-nachhaltigen Anlagestrategie, 2. vollständig überarbeitete Auflage, Paderborn 2017.
28 Reuter, Hans-Richard (2015), Grundlagen und Methoden der Ethik, in: Huber, Wolfgang et al (Hrsg.), Handbuch der Evangelischen Ethik, München, 9–123, 80, Hervorhebungen i. O.
29 Reuter ebd. macht deutlich, dass es sich bei den Verantwortungssubjekten „dank der Sozialtechnik der Stellvertretung“ auch um institutionelle Verantwortungsträger handeln kann.
30 Vgl. dazu die 3. These der Barmer Theologischen Erklärung, Barmer Theologische Erklärung 1993, 38.
31 Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland; Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.): Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit: Gemeinsame Texte Nr. 9, Hannover, Bonn, 1997, Nrn. 244; 246.
32 Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland; Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.): Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit: Gemeinsame Texte Nr. 9, Hannover, Bonn, 1997, Nr. 123. Weiter heißt es: „Die christliche Sozialethik muss künftig mehr als bisher das Bewusstsein von der Vernetzung der sozialen, ökonomischen und ökologischen Problematik wecken. Sie muss den Grundgedanken der Bewahrung der Schöpfung mit dem einer Weltgestaltung verbinden“ (Nr. 125).
33 Vgl. zum Menschen als ethischen Ausgangspunkt für das kirchliche Investment Deutsche Bischofskonferenz; Zentralkomitee der deutschen Katholiken (Hrsg.): Ethisch-nachhaltig investieren: Eine Orientierungshilfe für Finanzverantwortliche katholischer Einrichtungen in Deutschland, Bonn 2015, S. 15f.
34 Vgl. zu den beiden zentralen Forderungen der Kirchen Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland; Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.): Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit: Gemeinsame Texte Nr. 9, Hannover, Bonn, 1997, Nrn. 136-150. Für den Grundkonsens einer zukünftigen Gesellschaft sind aus kirchlicher Sicht die Menschenrechte unverzichtbar.
35 Hierzu zählen beispielsweise Menschen-und Arbeitsrechtsverletzungen, ausbeuterisches Umweltverhalten und Klimaschädigung, grüne Gentechnik, Korruption, Suchtmittel, Rüstung, Todesstrafe und totalitäre Staaten. Vgl. zu den Ausschlusskriterien Bassler, Karin; Wulsdorf, Helge: Ethisch-nachhaltige Geldanlage: Die Positionen der evangelischen und katholischen Kirche: Eine Synopse, Dortmund 2016, S. 26-37.
36 Bassler, Karin; Wulsdorf, Helge: Ethisch-nachhaltige Geldanlage: Die Positionen der evangelischen und katholischen Kirche: Eine Synopse, Dortmund 2016, S. 15.