Green Hushing statt grüne Werbung - Unternehmen werden in der Außendarstellung vorsichtiger. / Foto: Imago, Pond5 Images

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EU-Greenwashing-Richtlinie: GLS Bank warnt vor negativen Folgen

Die Bochumer GLS Bank begrüßt die neuen EU-Vorschriften für das Bewerben nachhaltiger Produkte, befürchtet aber auch unerwünschte Nebeneffekte.

Die EU will mit der am 27. September in Kraft tretenden Empowering Consumers Directive (EmpCo) Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umweltaussagen schützen. Wer Produkte mit Begriffen wie „klimafreundlich“, „klimaneutral“ oder „green“ bewirbt, muss diese Aussagen künftig konkret belegen können. Dies gilt auch für Finanzprodukte wie etwa Fonds, ETFs oder Anleihen.

„Die EmpCo spielt eine zentrale Rolle für Verbraucherschutz in der Prävention von Greenwashing. Wir unterstützen Ansätze zu mehr Glaubwürdigkeit, insbesondere wenn es um konkrete Nachhaltigkeitsleistungen und Ziele geht“, sagt Michael Ahlers, Vorstand der GLS Bank. Allerdings dürften strengere Anforderungen in der Kommunikation nicht dazu führen, dass Unternehmen aus Sorge vor Fehlern auf Aussagen zu ihrer Nachhaltigkeitsleistung verzichten.

Unternehmen könnten abtauchen

„Während Berichtspflichten zuletzt geschwächt wurden, werden strengere Vorgaben für die Kommunikation von Nachhaltigkeitsleistungen angesetzt“, so Ahlers. „Wer nachhaltig wirtschaftet und es kommuniziert, muss immer aufwendiger belegen, was er tut. Wer schädlich wirtschaftet, bleibt in manchen Bereichen weiterhin deutlich weniger sichtbar.“ 

Die GLS Bank sieht die Gefahr, dass immer mehr Unternehmen aus Vorsicht ganz darauf verzichten könnten, über ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu berichten – ein Phänomen, das unter dem Begriff „Green Hushing“ bekannt ist. Statt Greenwashing wirksam zu verhindern, riskiere die Richtlinie damit einen neuen Effekt: Unternehmen tauchen ab, statt sich zu erklären.

Angst vor Abmahnungen

Dies deckt sich mit Beobachtungen von ECOreporter: Mehrere Anbieter von kerngrünen Finanzprodukten verwenden mittlerweile in ihrer Außendarstellung Begriffe wie „nachhaltig“ oder „ökologisch“ nicht mehr. Auf Nachfrage gaben sie an, Abmahnanwälten keine Angriffsfläche bieten zu wollen, solange es noch keine klare Rechtsprechung zu der EmpCo-Richtlinie gebe.

Aus Sicht der GLS Bank müssen Nachhaltigkeitskommunikation und Nachhaltigkeitsberichterstattung noch stärker zusammengedacht werden. Nur wenn Unternehmen ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft systematisch erfassten, könnten sie Verbesserungsbedarf erkennen, Ziele formulieren und Fortschritte nachvollziehbar machen. Das Fazit der Bank zu den neuen EU-Vorgaben: „Die EmpCo-Richtline ist ein wichtiger Schritt für mehr Verbraucherschutz und gegen Greenwashing. Gleichzeitig braucht es verbindliche, nachvollziehbare und vergleichbare Informationen über die tatsächliche Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen.“ Die GLS Bank veröffentlicht bereits seit 2015 jährlich einen ausführlichen Nachhaltigkeitsbericht. 

Die Bank vertreibt auch mehrere eigene nachhaltige Fonds, für die strenge Auswahlkriterien gelten. ECOreporter-Tests der GLS-Fonds finden Sie hier.

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