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EU-Maßnahmenpaket: Das könnte sich am Kapitalmarkt für Anleger und Anbieter ändern
Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket veröffentlicht, um die Erholung der Kapitalmärkte in der Corona-Krise zu unterstützen. Die Vorschläge betreffen u.a. die europäische Prospektverordnung (Prospekt-VO) und die zweite europäische Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II).
In die Prospekt-VO will die EU-Kommission beispielsweise zeitlich begrenzt einen kurzen EU-Wiederaufbauprospekt einführen, den Emittenten nutzen können, die seit mindestens 18 Monaten am geregelten Markt oder einem EU-Wachstumsmarkt zugelassen sind. Für sie besteht daher nach Einschätzung der EU-Kommission bereits Kapitalmarkttransparenz. Diesen Wiederaufbauprospekt sollen Emittenten leicht erstellen, Anleger gut verstehen und Aufsichtsbehörden schnell genehmigen können. Außerdem ist angedacht, die Prospektausnahme des Artikels 1 Absatz 4 lit. j Prospekt-VO vorübergehend auszuweiten. Dadurch würde der aggregierte Gesamtgegenwert angebotener Wertpapiere zeitweise von 75 auf 150 Millionen Euro steigen.
Zudem will die EU-Kommission die MiFID-II-Vorgaben zum Anlegerschutz gezielt anpassen, um den Aufwand für beaufsichtigte Institute, geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden zu verringern. So sollen insbesondere Informationspflichten – etwa im Hinblick auf die Kostentransparenz gegenüber geeigneten Gegenparteien und professionellen Kunden – eingeschränkt werden. Bei den Product-Governance-Vorgaben für Anleihen mit Kompensationsklauseln (Make-Whole Clauses) sind Erleichterungen vorgesehen. Schließlich schlägt die Kommission noch vor, die delegierte Richtlinie zur MiFID II zu ändern, um für kleine und mittelgroße Emittenten sowie für den Bereich Anleihen mehr Finanzanalysen verfügbar zu machen.
Der Europäische Rat und das EU-Parlament müssen dem Maßnahmenpaket noch zustimmen.